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Autor Thema: Teilzeitstudium und Ersatzdienst im K-Schutz  (Gelesen 599 mal)
Araq
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Beiträge: 3


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« am: 25. Oktober 2009, 11:34:40 »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zum Thema Befreiung bzw. Zurückstellung.
Zu der Situation von Herrn Müller (Fallbeispiel):
Herr Müller arbeitet momentan Vollzeit und macht nebenberuflich ein Fernstudium (Teilzeit). Daneben ist er als Helfer beim DRK im K-Schutz verpflichtet. Zuvor ist er zum Zivildienst "zugelassen" worden. Aktuell befindet er sich 1. Semester des Studiums. Zwar macht ihm die Tätigkeit beim DRK viel Freude, aber es ist halt so, dass ihm die Dreifachbelastung Arbeit+Studium+DRK zu heftig ist. Nun meine Fragen: Hat jemand Erfahrungen, wie es mit dieser Konstellation aussieht, kann Herr Müller auch als Teilzeitstudent (aus der Ferne) nach dem 3. Semester die Verpflichtung lösen und sich zurückstellen lassen? Und wenn ja - wie lange kann er noch zum Zivildienst gezogen werden? Bis 30?
Da er in einem Bachelor und Masterstudiengang bin, ist der Bachelorstudiengang natürlich nach einiger Zeit vorbei. Danach beginnt dann der "zweite", der Masterstudiengang. Kann er in dieser Zeitspanne dann gezogen werden? Und - kann er während der Zeit einer Promotion (nach dem Master) gezogen werden?

Vielen Dank und viele Grüße,
"Araq"
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2009, 11:42:33 von Araq » Gespeichert
Araq
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Beiträge: 3


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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2009, 13:04:21 »

Als Ergänzung:
Der werte Herr Müller hat auch einen erhöhten Blutdruck, der medikamentös behandelt werden muss. Ergibt sich hieraus eine weitere Möglichkeit in seiner Situation eine Aufgabe des Dienstes zu erreichen?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 25. Oktober 2009, 13:24:42 »

...Daneben ist er als Helfer beim DRK im K-Schutz verpflichtet. Zuvor ist er zum Zivildienst "zugelassen" worden.

Also war die Musterung sozusagen ein richtiger Griff ins Klo ... Schade, dumm gelaufen. Was hat nman dir erzählt, damit du einen KDV-Antrag stellst!?

Nun meine Fragen: Hat jemand Erfahrungen, wie es mit dieser Konstellation aussieht, kann Herr Müller auch als Teilzeitstudent (aus der Ferne) nach dem 3. Semester die Verpflichtung lösen und sich zurückstellen lassen?

ja, schließlich hast du dann ja das 3. Semester eines Hochschulstudiums erreicht.

Und wenn ja - wie lange kann er noch zum Zivildienst gezogen werden? Bis 30?

Das hängt davon ab, wie alt du bei Beendigung des Dienstes im Katastrophenschutz bist.

Da er in einem Bachelor und Masterstudiengang bin, ist der Bachelorstudiengang natürlich nach einiger Zeit vorbei. Danach beginnt dann der "zweite", der Masterstudiengang. Kann er in dieser Zeitspanne dann gezogen werden?

Nein.

Und - kann er während der Zeit einer Promotion (nach dem Master) gezogen werden?

Ja, dann könntest du zum Zivildienst herangezogen werden.

Der werte Herr Müller hat auch einen erhöhten Blutdruck, der medikamentös behandelt werden muss. Ergibt sich hieraus eine weitere Möglichkeit in seiner Situation eine Aufgabe des Dienstes zu erreichen?

Da wundert man sich ehrlich gesagt, warum du so durch die ärztliche Untersuchung beim Katastrophenschutz gerutscht bist.

In der Konstellation (Beendigung KatS und anerkannter Kriegsdienstverweigerer) dürfte es relativ schwierig sein, das BAZ von Wehrdienstunfähigkeit zu überzeugen. Unmöglich ist es aber nicht.
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Araq
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #3 am: 25. Oktober 2009, 14:13:28 »

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich denke, der Herr Müller war nicht sonderlich clever in dem Moment, in dem er den KDV Antrag gestellt hat. Jedoch war zu diesem Zeitpunkt der erhöhte Blutdruck noch nicht vorhanden bzw. noch in dem Grenzbereich.


Das Problem bei Herrn Müller ist, dass keine ärztliche Untersuchung beim Katastrophenschutz stattgefunden hat. Es wurde eine Untersuchung auf einem Untersuchungsbogen durch den Hausarzt durchgeführt, wo jedoch nur der aktuelle Blutdruck zum Zeitpunkt der Untersuchung eingetragen werden sollte. Diese Untersuchung war auch nur für die Vorlage beim Kreisverbandsarzt (DRK-intern) vorgesehen.
Kann hier ein Verfahrensfehler vorgelegen haben?

Weitergehend stellt sich mir hier die Frage, ob Herr Müller die Möglichkeit hat, eine weitere gesundheitliche Untersuchung beim BAZ zu beantragen, da sich ja der Gesundheitszustand seit der Musterung beim Kreiswehrersatzamt verändert hat (Bluthochdruck). Dies könnte der behandelnde Hausarzt auch sicher bescheinigen.
Wenn ja: Bestünde bei einer solchen Untersuchung die Gefahr, die Zurückstellung durch den Ersatzdienst zu verlieren und zum Zivildienst herangezogen zu werden?

Zum Alter: Die Verpflichtung wurde im Alter von 21 Jahren eingangen.  Das dritte Semester würde im Alter von 23 Jahren vollendet werden. Wenn dann direkt die Verpflichtung gelöst würde, bis in welches Alter könnte dann der Herr Müller herangezogen werden?

Vielen Dank und viele Grüße,
"Araq"
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2009, 14:42:40 von Araq » Gespeichert
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