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Neuestes Mitglied: pish15047

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Autor Thema: Widerspruch gegen Musterungsbescheid  (Gelesen 25389 mal)
Lanzzzy
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« Antworten #60 am: 13. Januar 2008, 10:14:05 »

Welche Optionen hat Wehrpflichtiger A falls er im 1. bzw. 2.Semester weitermacht, um dem ganzen zu entgehen?
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svennie
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« Antworten #61 am: 13. Januar 2008, 14:16:23 »

Da ich an diesem Tag Vorlesung habe und mit zu diesem zeitpunkt in der hochschule befinde ist ja mein derzeitiger aufenthalts ort weiter vom KWEA entfernt als mein hauptwohnsitz.
Könnte ich aufgrund dessen den Termin verlegen lassen?

das kommt darauf an, wie weit der Ort entfernt ist. Dass du aber tatsächlich am Montag unmittelbar vor der Musterung dort bist, das glaubt man dir nur, wenn du das entsprechend formulierst. Am naheliegendsten wäre es nämlich, wenn du von zu Hause nicht zur Uni fährtst sondern zur Musterung.
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Lanzzzy
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« Antworten #62 am: 13. Januar 2008, 15:53:38 »

Zitat
das kommt darauf an, wie weit der Ort entfernt ist. Dass du aber tatsächlich am Montag unmittelbar vor der Musterung dort bist, das glaubt man dir nur, wenn du das entsprechend formulierst. Am naheliegendsten wäre es nämlich, wenn du von zu Hause nicht zur Uni fährtst sondern zur Musterung.

ich verstehe nicht ganz was du mir sagen willst Smiley
habe doch was anderes wissen wollen
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svennie
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« Antworten #63 am: 13. Januar 2008, 18:06:03 »

ich verstehe nicht ganz was du mir sagen willst Smiley
habe doch was anderes wissen wollen

Richtig, irgendwie hat mir das Forum beim 'Quoten' die falsche Seite angezeigt.

Welche Optionen hat Wehrpflichtiger A falls er im 1. bzw. 2.Semester weitermacht, um dem ganzen zu entgehen?

Was konkret möchtest du jetzt? Du bist bis 2011 zurückgestellt, möchtest aber das Studienfach wechseln!?

Hast du vom KWEA die Auflage bekommen, das Bestehen des Studienverhältnisses jedes Semester nachzuweisen?
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Lanzzzy
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« Antworten #64 am: 14. Januar 2008, 16:37:24 »

Zitat
Hast du vom KWEA die Auflage bekommen, das Bestehen des Studienverhältnisses jedes Semester nachzuweisen?

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meine mich erinnern zu können das dass in dem zurückstellungsschreiben drin stand.
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svennie
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« Antworten #65 am: 16. Januar 2008, 11:15:30 »

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meine mich erinnern zu können das dass in dem zurückstellungsschreiben drin stand.

Das ist natürlich Käse, mir fielen dann zwei Optionen ein:

- Beim KWEA anfragen, ob sie dir für den Fächerwechsel eine Nichtheranziehungszusage für die beiden ersten Semester geben.
- Beides studieren.
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Lanzzzy
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« Antworten #66 am: 11. Oktober 2008, 12:07:14 »

Hallo,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder.

Habe vor ein paar Wochen einen Brief vom Bundesamt für Zivieldienst bekommen in welchem ich aufgefordert worden bin, eine Begründung zu schreiben warum ich Kriegsdienstverweigerer sein möchte.

Naja, dieses Schreiben habe ich im Müll entsorgt, da es kein Einschreiben war. Was glaube ich nicht so clever war...

Heute habe ich einen Brief bekommen in dem steht dass mein Antrag abgelehnt wird und ich nicht berechtigt bin den Kriegsdienst zu verweigern. So weit so gut.

Bin ja bereits im 3. Semester von daher stört mich das im Moment nicht so.
Kann ich aber trotzdem noch den Kriegsdienst verweigern bzw. gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben welcher dies rückgängig macht?

Wie lange dürfte ich eigentlich eingezogen werden, also alterstechnisch?

MfG
Lanzzzy



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svennie
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« Antworten #67 am: 11. Oktober 2008, 15:28:37 »

Kann ich aber trotzdem noch den Kriegsdienst verweigern bzw. gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben welcher dies rückgängig macht?

ja, eine Rechtsbehelsbelehrung ist in dem Bescheid ja sicherlich enthalten. Du kannst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.

Wie lange dürfte ich eigentlich eingezogen werden, also alterstechnisch?

Tja, meine Glaskugel sagt, bis du 25 bist. Das hängt aber ehrlich gesagt davon ab, wie alt du jetzt bist und wie alt du zum Ende der Zurückstellung sein wirst.
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« Antworten #68 am: 11. Oktober 2008, 20:14:27 »

Zitat
ja, eine Rechtsbehelsbelehrung ist in dem Bescheid ja sicherlich enthalten. Du kannst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.

Hm, was könnte Wehrpflichtiger A denn dort als möglich Gründe aufführen?
Würde genügen wenn er schreibt dass er nie eine Aufforderung zur Stellungnahme erhalten hat?

Zitat
Tja, meine Glaskugel sagt, bis du 25 bist. Das hängt aber ehrlich gesagt davon ab, wie alt du jetzt bist und wie alt du zum Ende der Zurückstellung sein wirst.

Jetzt bin ich 20 Traurig
und ich denke mal dass ich so mit 23 fertig sein werde. Eventuell noch ein anschließendes Master-Studium. Ohne dies, wird es glaube ich ziemlich schwierig da rumzukommen.
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Lanzzzy
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« Antworten #69 am: 13. Oktober 2008, 20:39:24 »

Keine Vorschläge?  Unentschlossen
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svennie
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« Antworten #70 am: 13. Oktober 2008, 22:18:17 »

Hm, was könnte Wehrpflichtiger A denn dort als möglich Gründe aufführen?
Würde genügen wenn er schreibt dass er nie eine Aufforderung zur Stellungnahme erhalten hat?

Ja, das wäre doch am plausibelsten. Wie sonst könnte man ganz einfach nachweisen, dass der Bescheid fehlerhaft ist...

Alternativ ist natürlich der Brief mit der Begründung dort nicht angekommen. Aber die erste Variante finde ich noch besser.

Natürlich sollte die Begründung dann auch ziemlich schnell nachgeliefert werden.

Ohne dies, wird es glaube ich ziemlich schwierig da rumzukommen.

Die allermeisten kommen mit "abwarten" drum herum, das klappt aber natürlich nicht, wenn man einen KDV-Antrag stellt.

Ansonsten bliebe der Weg über eine Tauglichkeitsüberprüfung.
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Lanzzzy
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« Antworten #71 am: 14. Oktober 2008, 11:44:45 »

Zitat
Die allermeisten kommen mit "abwarten" drum herum, das klappt aber natürlich nicht, wenn man einen KDV-Antrag stellt.

Hm, das versteh ich jetzt nicht ganz.  Augen rollen

Wenn ich doch jetzt nicht ans Zivildienstamt schreibe, dass ich nie einen Brief bekommen habe bzw. die Begründung nicht nachreiche, werde ich für den Zivildienst nicht mehr zur Verfügung stehen, oder?
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svennie
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« Antworten #72 am: 14. Oktober 2008, 12:56:52 »

Wenn ich doch jetzt nicht ans Zivildienstamt schreibe, dass ich nie einen Brief bekommen habe bzw. die Begründung nicht nachreiche, werde ich für den Zivildienst nicht mehr zur Verfügung stehen, oder?

Ich muss sagen, der Thread ist mittlerweile äußerst unübersichtlich geworden. Warum genau wurde denn ein KDV-Antrag gestellt!?

Natürlich können nur anerkannte Kriegsdienstverweigerer für den Ziivildienst zur Verfügung stehen. Wenn du also anerkannt werden möchtest, dann solltest du auch gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und den Antrag vervollständigen.
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Lanzzzy
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« Antworten #73 am: 14. Oktober 2008, 15:51:19 »

Zitat
Ich muss sagen, der Thread ist mittlerweile äußerst unübersichtlich geworden. Warum genau wurde denn ein KDV-Antrag gestellt!?

Damals, bei der Musterung im September `06 wurde ein KDV-Antrag gestellt.
Wehrpflichtiger A war sich zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst, dass man diesen Antrag auch noch zu einem späteren Zeitpunkt hätte stellen können.

Er würde, falls er einen Dienst ableisten müsste, lieber Zivildienst machen anstatt Wehrdienst.

Also sollte er auf jedenfall demnächst einen Widerspruch einlegen, oder?
Könnte der KDV-Antrag wenn er einmal abgelehnt worden ist, was er nun ohne Widerspruch ist, noch zu einem späteren Zeitpunkt z.B. nach dem Studium gestellt werden?

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svennie
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« Antworten #74 am: 14. Oktober 2008, 21:19:45 »

Er würde, falls er einen Dienst ableisten müsste, lieber Zivildienst machen anstatt Wehrdienst.

Das alles hängt - wie so oft - von der eigenen Lebensplanung ab. Hat der Zivildienst dort einen Platz, dann sollte man den bereits gestellten Antrag auch weiter verfolgen.

Könnte der KDV-Antrag wenn er einmal abgelehnt worden ist, was er nun ohne Widerspruch ist, noch zu einem späteren Zeitpunkt z.B. nach dem Studium gestellt werden?

Ja, er muss dann aber auf eine neue Gewissensentscheidung gestützt werden.
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