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Autor Thema: Widerspruch gegen Musterungsbescheid  (Gelesen 25390 mal)
Lanzzzy
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« Antworten #15 am: 18. Dezember 2006, 23:01:58 »

Wehrpflichtiger A hat jetzt noch 3 Wochen Zeit und dazu kommt noch die Weihnachtsfeiertage sowie der Jahreswechsel.

Würde es ihm zeitlich überhaupt reichen mit einem Rechtsanwalt einen stichhaltigen Widerspruch zu formulieren?

Sollte Wehrpflichtiger A bei einem Arztbesuch einfach die Gesundheitsunterlagen mitnehmen und diese ihm vorlegen und ihn fragen was man da herausholen könnte für einen ordentlichen Widerspruch?
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svennie
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« Antworten #16 am: 18. Dezember 2006, 23:54:01 »

Würde es ihm zeitlich überhaupt reichen mit einem Rechtsanwalt einen stichhaltigen Widerspruch zu formulieren?

ja, zumal der Anwalt auch eine weitere Fristverlängerung beantragen könnte.

Sollte Wehrpflichtiger A bei einem Arztbesuch einfach die Gesundheitsunterlagen mitnehmen und diese ihm vorlegen und ihn fragen was man da herausholen könnte für einen ordentlichen Widerspruch?

In jedem Fall sollte er die Unterlagen mitnehmen. Ein Arzt kann aber keine Rechtsberatung durchführen, im Normalfall kennt er nicht einmal die "Mindestanforderungen" für die Grundausbildung:

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/kid279.html

Diese sollte man also ebenfalls mitnehmen. Und wenn der Arzt irgendetwas feststellt, dann sollte man dies von einem Facharzt abklären lassen.
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Lanzzzy
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« Antworten #17 am: 3. Januar 2007, 12:49:06 »

Wehrdienstpflichtiger A hat mit einem Rechtsanwalt gesprochen der wiederum meinte dass Wehrdiensplichtiger A einfach mal einen Widerspruch mit ein paar Argumenten aufsetzen sollte und diesen dann einfach innerhalb der Frist einreichen sollte.
Der Anwalt würde sich dann um das Schreiben kümmern welches vom KWEA als Antwort auf den Widerspruch eingeht und dagegen klagen.

Ist folgender Text den Wehrdienstplichtiger A einigermaßen akzeptabel?!

Zur Begründung:

Beeinträchtigt durch meine Senkfüße habe ich ständige Rückenprobleme die zum Teil mit Migräneanfällen verbunden sind.
Längeres Gehen und Stehen fällt mir schwer was sich in Wadenkrämpfen bemerkbar macht.
Mein Hörproblem versuche ich dadurch zu kompensieren so dass ich in der Schule in den ersten beiden Stuhlreihen sitze.
Ab März 2007 muss ich mich einer zweiten, längeren kieferorthopädischen Behandlung unterziehen.
Aus dem oben angeführten Gründen halte ich mich für nicht wehrdienstfähig.

Was kann der Anwalt für Wehrpflichtigen A tun sofern sein "toller" Widerspruch abgelehnt wird bzw. wieviel Zeit könnte ins Land gehen sobald der entgültige Musterungsbescheid feststeht?

MfG
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svennie
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« Antworten #18 am: 3. Januar 2007, 14:03:29 »

Wehrdienstpflichtiger A hat mit einem Rechtsanwalt gesprochen der wiederum meinte dass Wehrdiensplichtiger A einfach mal einen Widerspruch mit ein paar Argumenten aufsetzen sollte und diesen dann einfach innerhalb der Frist einreichen sollte.

War es einer von der Liste (oder sonst iner, der sich auf Wehrrechtsangelegenheiten spezialisiert hat) oder irgendeiner?

Ist folgender Text den Wehrdienstplichtiger A einigermaßen akzeptabel?!

Zur Begründung:

Beeinträchtigt durch meine Senkfüße habe ich ständige Rückenprobleme die zum Teil mit Migräneanfällen verbunden sind.
Längeres Gehen und Stehen fällt mir schwer was sich in Wadenkrämpfen bemerkbar macht.
Mein Hörproblem versuche ich dadurch zu kompensieren so dass ich in der Schule in den ersten beiden Stuhlreihen sitze.
Ab März 2007 muss ich mich einer zweiten, längeren kieferorthopädischen Behandlung unterziehen.
Aus dem oben angeführten Gründen halte ich mich für nicht wehrdienstfähig.

Ob die Sache mit der kieferorthopädhsichen Geschichte klug wäre bezweifle ich. Zum einen könntest du dies ab März noch vorbringen, zum anderen könnte dies (für sich genommen) eher zur Zurückstellung als vorübergehend nicht wehrdienstfähig als zu irgendetwas anderem führen, für das KWEA ein Wink mit dem Zaunpfahl...

Belasse es also lieber bei deinen anderen Problemen, erwähne vielleicht noch, dass du Probleme mit deinen Mitschülern hast weil du nicht alles immer gleich richtig mitbekommst und dass du darunter leidest.

Was kann der Anwalt für Wehrpflichtigen A tun sofern sein "toller" Widerspruch abgelehnt wird bzw. wieviel Zeit könnte ins Land gehen sobald der entgültige Musterungsbescheid feststeht?

Bis der Widerspruchsbescheid erlassen wird dauert dies einige Wochen bis Monate, kommt darauf an ob noch Nachuntersuchungen durchgeführt werden müssen und wie sehr die Wehrbereichsverwaltung als zuständige Behörde für das Widerspruchsverfahren ausgelastet ist.

Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid dürfte so zwischen einem halben und 2 Jahre dauern, je nach Auslastung des Gerichts und je nachdem wie langsam der Anwalt arbeitet.

Ich hatte mal im Mai 1999 gegen meinen Einberufungsbescheid geklagt (sog. Untätigkeitsklage weil die Wehrbereichsverwaltung keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat). Ca. März des Folgejahres kam das Gericht auf die Idee, dass es ja garnicht mehr entscheiden muss, weil ja der im Bescheid genannte Entlassungstermin ohnehin erreicht ist. Und bis dahin ist ehrlich gesagt auch nicht viel passiert. Parallel hatte ich natürlich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, ich war also schon längst wieder zu Hause als das Klageverfahren lief. Und ein Klageverfahren gegen einen Musterungsbescheid dürfte in etwa ebenso lange dauern, zumal du ja nicht unbedingt gewinnen musst sondern nur offenbar nur die Zeit totschlagen willst.
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Lanzzzy
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« Antworten #19 am: 3. Januar 2007, 16:50:48 »

Zitat
War es einer von der Liste (oder sonst iner, der sich auf Wehrrechtsangelegenheiten spezialisiert hat) oder irgendeiner?

Ja von genau von der Liste, und da hab ich halt für mich den am nahegelegensten genommen. fehler?!

Zitat
Belasse es also lieber bei deinen anderen Problemen, erwähne vielleicht noch, dass du Probleme mit deinen Mitschülern hast weil du nicht alles immer gleich richtig mitbekommst und dass du darunter leidest.

ich meine mich erinnern zu können das Wehrpflichtiger A bei der  musterung der ärztin nach dem hörtest erzählt habe das ihm bisher keine beeinträchtigungen aufgefallen sind und ihm auch noch nie durch irgend etwas am ohr verletzt wurde.
soll er es trotzdem reinschreiben?

Zitat
Und ein Klageverfahren gegen einen Musterungsbescheid dürfte in etwa ebenso lange dauern, zumal du ja nicht unbedingt gewinnen musst sondern nur offenbar nur die Zeit totschlagen willst.
Hast du ungefähre vorstellungen was das kosten würde?
Könnte man da versicherungstechnisch was machen?

Also das KWEA entscheid über den Widerspruch, oder?
Und falls Wehpflichtiger A dann gegen den Widerspruch klagt wird er einem gericht vorgelegt?

MfG
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svennie
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« Antworten #20 am: 3. Januar 2007, 20:16:50 »

Zitat
War es einer von der Liste (oder sonst iner, der sich auf Wehrrechtsangelegenheiten spezialisiert hat) oder irgendeiner?

Ja von genau von der Liste, und da hab ich halt für mich den am nahegelegensten genommen. fehler?!

nein, kein Fehler.

Zitat
Belasse es also lieber bei deinen anderen Problemen, erwähne vielleicht noch, dass du Probleme mit deinen Mitschülern hast weil du nicht alles immer gleich richtig mitbekommst und dass du darunter leidest.

ich meine mich erinnern zu können das Wehrpflichtiger A bei der  musterung der ärztin nach dem hörtest erzählt habe das ihm bisher keine beeinträchtigungen aufgefallen sind und ihm auch noch nie durch irgend etwas am ohr verletzt wurde.
soll er es trotzdem reinschreiben?

Alles was sich nicht aus der Akte ergibt wird die Gegenseite nicht nachweisen können, auch wird sich da niemand mehr erinnern können

Hast du ungefähre vorstellungen was das kosten würde?

Das kommt halt darauf an, welcher Zeitraum hier zu überbrücken ist. Ist er überschaubar, dann kann man das auch ohne Anwalt machen.

Gerichtskosten ca. 300-400 Euro, Anwaltskosten so => 700 Euro.

Könnte man da versicherungstechnisch was machen?

ja, wenn (in der Sache) die Erfolgsaussicht hoch ist.

Also das KWEA entscheid über den Widerspruch, oder?

Nein, die Wehrbereichsverwaltung.

Und falls Wehpflichtiger A dann gegen den Widerspruch klagt wird er einem gericht vorgelegt?

Die Klage ist beim zuständigen Verwatungsgericht unter Beifügung einer Kopie des Widerspruchsbescheids einzulegen
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« Antworten #21 am: 19. Januar 2007, 00:22:35 »

Hallo,
habe heute eine einladung zur ne untersuchung im Bundeswehrkrankenhaus bekommen.
Werde diesen Termin verschieben müssen da ich keine zeit habe.
wie oft kann man solch einen termin verlegen?

Was wird dort untersucht? Werden dort die im Widerspruch angegeben Gründe untersucht oder nochmals so in der art wie bei der musterung?

MFG
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« Antworten #22 am: 19. Januar 2007, 00:33:46 »

wie oft kann man solch einen termin verlegen?

Solange es dafür einen guten Grund gibt. "Keine Zeit" dürfte z.B. so auch nicht ausreichend sein.

Was wird dort untersucht?

Das müsstest (und solltest) du das KWEA fragen. Sie sollen dir den Arztbrief mit der genauen Fragestellung in Kopie zukommen lassen.
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« Antworten #23 am: 26. Februar 2007, 09:27:19 »

Guten Morgen,

wehrdienstpflichtiger A hat bereits im januar einen brief erhalten für einen weiteren musterungstermin. diesen konnte er aber nicht wahrnehmen da er sich zu diesem zeitpunkt im urlaub befand.

Nun sendeten die leute vom KWEA wehrdienstpflichtigem A einen weiteren Brief zu in welchem ein termin für mitte märz angesetzt worden ist.

wehrdienstpflichtiger A versucht aber zeit zu gewinnen und will diesen termin nicht wahrnehmen.
Der Brief des KWEA war kein einschreiben und wehrdienstpflichtiger A hatte sich schon überlegt den brief einfach unbeantwortet zu lassen.

Was für möglichkeiten bestehen für ihn noch?

MfG
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« Antworten #24 am: 26. Februar 2007, 12:56:58 »

Der Brief des KWEA war kein einschreiben und wehrdienstpflichtiger A hatte sich schon überlegt den brief einfach unbeantwortet zu lassen.

Was für möglichkeiten bestehen für ihn noch?

Es handelt sich ja nicht um eine Musterung sondern um die Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren. Das KWEA wird entweder nochmals einen neuen Termin mitteilen oder die Akte an die Wehrbereichsverwaltung weiterleiten.
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« Antworten #25 am: 26. Februar 2007, 16:03:47 »

Achso.
Aber was sollte er nun am besten tun? Sollte er den Brief einfach mal unbeantwortet lassen und nicht am genannten termin erscheinen, denn ihm fallen keine gründe ein warum er an dem tag keine zeit hat.
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« Antworten #26 am: 26. Februar 2007, 17:14:38 »

denn ihm fallen keine gründe ein warum er an dem tag keine zeit hat.

Vielleicht besucht er an diesem Tag seine Oma, Tante oder sonstwen, die gaaanz gannz weit weg wohnt. Vielleicht lässt er sich aber auch einfach an dem Tag krankschreiben.
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« Antworten #27 am: 11. März 2007, 13:51:49 »

Hallo,
also ich bin grad noch ziemlich unentschlossen wie ich da jetzt vorgehen soll.

Ist das ernsthaft ein Grund wenn Wehrdienstpflichtiger A schreibt er besuche einen Bekannten?
Muss er das irgendwie nachweisen können?

Das mit dem krankschreiben wird er bis mittwoch auch nicht mehr hinbekommen.

Was gibt es denn noch für möglichkeiten außer den brief unbeantwortet zu lassen und somit einfach nicht am mittwoch zu erscheinen?

MfG
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« Antworten #28 am: 11. März 2007, 16:07:59 »

Hallo,
also ich bin grad noch ziemlich unentschlossen wie ich da jetzt vorgehen soll.

Ist das ernsthaft ein Grund wenn Wehrdienstpflichtiger A schreibt er besuche einen Bekannten?

In aller Regel funktioniert das, zwar nicht dauerhaft aber einmalig geht sowas.

Muss er das irgendwie nachweisen können?

in aller Regel nicht.

Das mit dem krankschreiben wird er bis mittwoch auch nicht mehr hinbekommen.

Was gibt es denn noch für möglichkeiten außer den brief unbeantwortet zu lassen und somit einfach nicht am mittwoch zu erscheinen?

Du schreibst sehr kurzfristig vorher, dass du den Termin aus dringenden persönlichen bzw. beruflichen Gründen leider nicht wahrnehmen kannst. Das solltest du aber so kurzfristig tun, dass das KWEA nicht mehr antworten kann, ggf. schickst du am Tag vorher einfach ein Fax.
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« Antworten #29 am: 19. März 2007, 15:54:22 »

Hi,

da ich letztes mal unentschudlig (letzte woche mittwoch) nicht zum angesetzten musterungstermin erschien, wurde mir heute ein neuer Termin per Einschreiben mitgeteilt (nächsten montag).

Da ich an diesem Tag Vorlesung habe und mit zu diesem zeitpunkt in der hochschule befinde ist ja mein derzeitiger aufenthalts ort weiter vom KWEA entfernt als mein hauptwohnsitz.
Könnte ich aufgrund dessen den Termin verlegen lassen?

Was wäre in diesem Fall eine passende Möglichkeit um nicht dort zu erscheinen?

MfG
Lanzzzy
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