Wehrdienstpflichtiger A hat mit einem Rechtsanwalt gesprochen der wiederum meinte dass Wehrdiensplichtiger A einfach mal einen Widerspruch mit ein paar Argumenten aufsetzen sollte und diesen dann einfach innerhalb der Frist einreichen sollte.
War es einer von der Liste (oder sonst iner, der sich auf Wehrrechtsangelegenheiten spezialisiert hat) oder irgendeiner?
Ist folgender Text den Wehrdienstplichtiger A einigermaßen akzeptabel?!
Zur Begründung:
Beeinträchtigt durch meine Senkfüße habe ich ständige Rückenprobleme die zum Teil mit Migräneanfällen verbunden sind.
Längeres Gehen und Stehen fällt mir schwer was sich in Wadenkrämpfen bemerkbar macht.
Mein Hörproblem versuche ich dadurch zu kompensieren so dass ich in der Schule in den ersten beiden Stuhlreihen sitze.
Ab März 2007 muss ich mich einer zweiten, längeren kieferorthopädischen Behandlung unterziehen.
Aus dem oben angeführten Gründen halte ich mich für nicht wehrdienstfähig.
Ob die Sache mit der kieferorthopädhsichen Geschichte klug wäre bezweifle ich. Zum einen könntest du dies ab März noch vorbringen, zum anderen könnte dies (für sich genommen) eher zur Zurückstellung als vorübergehend nicht wehrdienstfähig als zu irgendetwas anderem führen, für das KWEA ein Wink mit dem Zaunpfahl...
Belasse es also lieber bei deinen anderen Problemen, erwähne vielleicht noch, dass du Probleme mit deinen Mitschülern hast weil du nicht alles immer gleich richtig mitbekommst und dass du darunter leidest.
Was kann der Anwalt für Wehrpflichtigen A tun sofern sein "toller" Widerspruch abgelehnt wird bzw. wieviel Zeit könnte ins Land gehen sobald der entgültige Musterungsbescheid feststeht?
Bis der Widerspruchsbescheid erlassen wird dauert dies einige Wochen bis Monate, kommt darauf an ob noch Nachuntersuchungen durchgeführt werden müssen und wie sehr die Wehrbereichsverwaltung als zuständige Behörde für das Widerspruchsverfahren ausgelastet ist.
Die Klage gegen den Widerspruchsbescheid dürfte so zwischen einem halben und 2 Jahre dauern, je nach Auslastung des Gerichts und je nachdem wie langsam der Anwalt arbeitet.
Ich hatte mal im Mai 1999 gegen meinen Einberufungsbescheid geklagt (sog. Untätigkeitsklage weil die Wehrbereichsverwaltung keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat). Ca. März des Folgejahres kam das Gericht auf die Idee, dass es ja garnicht mehr entscheiden muss, weil ja der im Bescheid genannte Entlassungstermin ohnehin erreicht ist. Und bis dahin ist ehrlich gesagt auch nicht viel passiert. Parallel hatte ich natürlich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, ich war also schon längst wieder zu Hause als das Klageverfahren lief. Und ein Klageverfahren gegen einen Musterungsbescheid dürfte in etwa ebenso lange dauern, zumal du ja nicht unbedingt gewinnen musst sondern nur offenbar nur die Zeit totschlagen willst.