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Autor Thema: Widerspruch gegen Musterungsbescheid  (Gelesen 25388 mal)
Lanzzzy
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Beiträge: 59


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« am: 10. Dezember 2006, 23:10:00 »

Hallo habe im alten forum schon gepostet:


Hallo,

heute ist der Brief mit den angeforderten kopierten Gesundheitsunterlagen angekommen.
Außerdem habe ich eine Fristverängerung von 4 Wochen erhalten d.h. bis 05.01.2007 sollte ich die Bergründung des Widerspruchs beim KWEA einreichen.

Ich habe ja in meinen verherigen Brief

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da es mir bei der Akteneinsicht verwährt wurde alle Seiten der Gesundheitsakte in Form von Kopien zu erhalten und es mir laut Gesetzgebung zusteht (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) reiche hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und fordere nochmals die Übersendung der vollständig kopierten Gesundheitsakte.
Außerdem beantrage ich Fristverlängerung bis 4 Wochen nach Zugang einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte da diese Akten zur Begründung des Widerspruchs zwingend benötigt werden.


Mit freundlichen Grüßen

[/quote
eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nun hat die Frau die mir den jetzigen Brief zugesendet hat geschrieben dass sie die zuständige Ärztin die mir zuerst die Unterlagen nicht aushändigen wollte, darauf hingewiesen hat dass sie dies hätte tun müssen und sie gehe davon aus das die Dienstaufsichtsbeschwerde hiermit erledigt wäre.


Nun zur Bergründung des Widerspruchs. Ich hab wie bereits oben genannt die kompletten Gesundheitsunterlagen erhalten.
Aber wie gehe ich jetzt am besten vor um einen Widerspruch hinzubekommen der nicht abgelehnt wird? Was sollte da alles an Formulierungen, Argumenten etc rein? Auf was muss ich achten?
Was könnte ich sonst noch in erwägung ziehen?


Wie lange dauert es circa bis ich weiß ob der Widerspruch genehmigt wurde bzw. abgelehnt wurde? Und was kann ich dann eigentlich tun falls er abgelehnt wurde bzw. was passiert wenn er genehmigt wird?


Mit freundlichen Grüßen
Lanzzzy
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« Antworten #1 am: 11. Dezember 2006, 14:55:32 »

Eine Rechtsberatung ist leider nicht möglich weil dies einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellen würde, es ist aber möglich abstrakte Rechtsfälle zu diskutieren.

Beispiel: Wehrpflichtiger A hat fristwahrend Widerspruch eingelegt und wird jetzt aufgefordert diesen Widerspruch zu begründen. Was könnte A tun.
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Lanzzzy
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« Antworten #2 am: 11. Dezember 2006, 16:35:11 »

Ja ich würde auch nur gerne wissen "was" alles in die begrüdnung des widerspruchs reinmuss bzw. was für argumente ich dort dann aufführen könnte?
Wie muss die Bergründung überhaupt aussehen?

MfG
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svennie
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« Antworten #3 am: 11. Dezember 2006, 16:57:46 »

Ja ich würde auch nur gerne wissen "was" alles in die begrüdnung des widerspruchs reinmuss bzw. was für argumente ich dort dann aufführen könnte?

Und genau diese Frage darf dir nur ein Rechtsanwalt beantworten, du musst also die Frage allgemeiner stellen. Nicht "ich" sondern "Wehrpflichtiger A" oder "Wehrpflichtiger X".

Aber dennoch:

Du zweifelst an, dass man in deinem Musterungsbescheid zu einem richtigen Ergebnis gekommen ist. Um jetzt Fehler zu finden muss man sich Gedanken über 2 Punkte machen:

1. Waren die tatsächlichen Feststellungen des Musterungsarztes richtig (ist jede Gesundheitseinschränkung vermerkt)
2. Sind die Schlussfolgerungen, die man aus den Einschränkungen gezogen hat richtig, falsch oder so "zweifelhaft", dass man auch anderer Meinung sein könnte aber nicht muss.

Wenn du also bei Punkt 1 Zweifel hast, dann könnte dies zu Nachuntersuchungen führen, bei 2 könnte dies zu einer Begutachtung durch einen (oder einen anderen) Facharzt führen.

Rein von der Form beantragt man halt, den Musterungsbescheid zu ändern in "nicht wehrdienstfähig" und begründet dies eben mit den Zweifeln die man hat.

Mehr kann man nur sagen, wenn die Frage so formuliert ist, dass man sie auch beantworten darf.
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Lanzzzy
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« Antworten #4 am: 11. Dezember 2006, 18:36:30 »

Stellen wir uns mal folgendes Szenario vor.

Wehrpflichtiger A hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nun hat die Frau die Wehrpflichtiger A den jetzigen Brief zugesendet hat geschrieben dass sie die zuständige Ärztin die Wehrpflichtiger A zuerst die Unterlagen nicht aushändigen wollte, darauf hingewiesen hat dass sie dies hätte tun müssen und sie gehe davon aus das die Dienstaufsichtsbeschwerde hiermit erledigt wäre.


Nun zur Bergründung des Widerspruchs. Wehrpflichtiger A hat wie bereits oben genannt die kompletten Gesundheitsunterlagen erhalten.
Aber wie geht Wehrpflichtiger A  jetzt am besten vor um einen Widerspruch hinzubekommen der nicht abgelehnt wird? Was sollte da alles an Formulierungen, Argumenten etc rein? Auf was muss Wehrpflichtiger A achten?
Was könnte Wehrpflichtiger A  sonst noch in erwägung ziehen?


Wie lange dauert es circa bis Wehrpflichtiger A weiß ob der Widerspruch genehmigt wurde bzw. abgelehnt wurde? Und was kann Wehrpflichtiger A  dann eigentlich tun falls er abgelehnt wurde bzw. was passiert wenn er genehmigt wird?


MfG
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Lanzzzy
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« Antworten #5 am: 12. Dezember 2006, 17:32:28 »

Mich interessiert das wirklich sehr sehr dringend was im oben genannten Fall von "Wehrdienstpflichtigem A" genau zu tun ist!

Kann mir bitte jemand weiterhelfen!

Vielen Dank!
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svennie
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« Antworten #6 am: 12. Dezember 2006, 17:41:11 »

Stellen wir uns mal folgendes Szenario vor.

Machen wir  Cool

... und sie gehe davon aus das die Dienstaufsichtsbeschwerde hiermit erledigt wäre.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos aber auch fruchtlos, man nutzt sie nicht für ihren eigentlichen Zweck (z. B., dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird) sondern als Möglichkeit etwas ganz anderes durchzusetzen, zum Beispiel endlich die Unterlagen kopiert zu bekommen. Das hat ja offensichtlich auch gut geklappt, trotzdem wird Frau Doktor sich beim nächsten "Patienten" wieder genauso dumm anstellen.

Nun zur Bergründung des Widerspruchs. Wehrpflichtiger A hat wie bereits oben genannt die kompletten Gesundheitsunterlagen erhalten.
Aber wie geht Wehrpflichtiger A  jetzt am besten vor um einen Widerspruch hinzubekommen der nicht abgelehnt wird? Was sollte da alles an Formulierungen, Argumenten etc rein? Auf was muss Wehrpflichtiger A achten?

Das kommt zunächst darauf an, was die Unterlagen so hergeben bzw. was sie eben nicht hergeben.

Sind alle deine gesundheitlichen Probleme erwähnt, sind diese auch richtig gewürdigt worden?

Was könnte Wehrpflichtiger A  sonst noch in erwägung ziehen?

Ich kenne den Gesundheitszustand von 'A' nicht. Irgendwelche Allergien? Schon mal testen lassen, ob du Kuhmilch wirklich verträgst?

Wie lange dauert es circa bis Wehrpflichtiger A weiß ob der Widerspruch genehmigt wurde bzw. abgelehnt wurde?

Ein Widerspruch wird auch nicht genehmigt oder abgelehnt, ihm wird entweder stattgegeben oder nicht.

Zunächst findet eine sog. Abhilfeprüfung durch das KWEA statt. In der Praxis sieht dies so aus, dass die Musterungsärztin anhand des Akteninhalts und deiner Argumente prüft, ob sie bei ihrem Vorschlag zum Tauglichkeits- und Verwendungsgrad bleibt oder nicht. Falls sie dabei bleibt, dann wid die Sache zur Entscheidung an die Wehrbereichsverwaltung weitergeleitet. Dort duckt sich wieder der ärztliche Dienst (diesmal der ÄD der WBV) die Unterlagen an und macht wieder einen Vorschlag an den sich mit großer Wahrscheinlichkeit derjednige hält, der den Widerspruch dort bearbeitet, zuvor muss dir Aber noch "rechtliches Gehör" gewährt werden, sprich die "Ablehnung" müsste vorher angekündigt werden, damit du nochmals mit Argumenten nachlegen kannst.

Und was kann Wehrpflichtiger A  dann eigentlich tun falls er abgelehnt wurde

Dann könnte er gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht klagen.

bzw. was passiert wenn er genehmigt wird?

Wie gesagt, da wird nichts "genehmigt" sondern der Musterungsbescheid wird dann geändert.
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Lanzzzy
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« Antworten #7 am: 12. Dezember 2006, 22:11:35 »

Vielen Dank für deine Antwort.

Wenn ich das richtig interpretiere ist die Begründung des Widerspruchs für Wehrpflichtigen A also ungeheuer wichtig. Denn wenn dem Widerspruch stattgegeben wird ist er aus dem Schneider und falls nicht besteht für Wehrpflichtiger A ja noch die Chance eine gewisse Zeit wichtigeren Dingen nachzukommen  Augen rollen

Zitat
Das kommt zunächst darauf an, was die Unterlagen so hergeben bzw. was sie eben nicht hergeben.

Sind alle deine gesundheitlichen Probleme erwähnt, sind diese auch richtig gewürdigt worden?

Die Sache ist die, Wehrpflichtiger A weiß nicht genau was an ihm dran ist was zu einer Änderung seines Tauglichkeitsgrads führen könnte.

Wehrpflichtiger A wurde ein paar Wochen nach seiner Musterung zu einem HNO-Arzt geschickt. Dort wurde zwar eine kleine Schwäche auf einem der ohren festgestellt, was aber am Ende zu keiner Veränderung des Musterungsergebnisses führte.

Da Wehrpflichtiger A bei der Musterung ja bei der Befragung von diversen Allergien alle mit NEIN beantwortet hat kann er ja jetzt nicht aufeinmal ankommen und etwas von Kuhmilch- oder Nussallergie erzählen.
...oder doch? Huch

Wehrpflichtiger A ist schon öfters etwas mit Depression oder anderen psychischen Dingen durch den Kopf gegangen, wie sieht es mit so etwas aus?

Was sind denn die gängisten Argumente eines Widerpsruchs, denn es werden ja sicherlich vor Wehrpflichtiger A einige andere einen solchen Antrag eingereicht haben?



Zitat
Dann könnte er gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht klagen.

Wie würde denn das ablaufen? Muss Wehrpflichtiger A in diesem Fall einen auf Wehrrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren?





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« Antworten #8 am: 13. Dezember 2006, 16:26:54 »

Wenn ich das richtig interpretiere ist die Begründung des Widerspruchs für Wehrpflichtigen A also ungeheuer wichtig. Denn wenn dem Widerspruch stattgegeben wird ist er aus dem Schneider und falls nicht besteht für Wehrpflichtiger A ja noch die Chance eine gewisse Zeit wichtigeren Dingen nachzukommen  Augen rollen
ja klar.


Die Sache ist die, Wehrpflichtiger A weiß nicht genau was an ihm dran ist was zu einer Änderung seines Tauglichkeitsgrads führen könnte.
das ist schlecht. der bereits empfohlene soll-ist abgleich zwischen vorhandenen beschwerden und schlußfolgerungen der musterungsarztes ist dem wehrpflichtigen also nicht möglich ??

Wehrpflichtiger A wurde ein paar Wochen nach seiner Musterung zu einem HNO-Arzt geschickt. Dort wurde zwar eine kleine Schwäche auf einem der ohren festgestellt, was aber am Ende zu keiner Veränderung des Musterungsergebnisses führte.
vll wurde die kleine schwäche auch nur nicht ausreichend gewürdigt.

Da Wehrpflichtiger A bei der Musterung ja bei der Befragung von diversen Allergien alle mit NEIN beantwortet hat kann er ja jetzt nicht aufeinmal ankommen und etwas von Kuhmilch- oder Nussallergie erzählen.
...oder doch? Huch

das stimmt. es sei denn die allergien sind tatsächlich vorhanden und bei waren bei der musterung nur vor aufregung entfallen ??

Wehrpflichtiger A ist schon öfters etwas mit Depression oder anderen psychischen Dingen durch den Kopf gegangen, wie sieht es mit so etwas aus?
potentieller ausmusterungsgrund.
siehe auch zickenrott.de ..

Was sind denn die gängisten Argumente eines Widerpsruchs, denn es werden ja sicherlich vor Wehrpflichtiger A einige andere einen solchen Antrag eingereicht haben?
kann man nicht sagen, weil in jedme widerspruch individuell die nachläßigkeiten bzw falcshen schlußfolgerungen des musterungsarztes kritisiert werden. das läßt sich nicht pauschalisieren.



Wie würde denn das ablaufen? Muss Wehrpflichtiger A in diesem Fall einen auf Wehrrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren?

das wäre definitiv hilfreich.





[/quote]
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« Antworten #9 am: 13. Dezember 2006, 20:07:19 »

Hm, das hat mir jetzt wirklich nicht weitergeholfen!
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svennie
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« Antworten #10 am: 13. Dezember 2006, 20:39:38 »

Hm, das hat mir jetzt wirklich nicht weitergeholfen!

Du geizt auch etwas mit Informationen. Was gibt denn die Akte von 'A' so alles her? Was hat der HNO-Arzt geschrieben?

Vor dem Verwaltungsgericht kann man natürlich selbst klagen aber es bietet sich an, sich von einem entsprechend qualifizierten Anwalt vertreten zu lassen, es kommt aber auch darauf an, welches Ziel man verfolgt. Musterung als "nicht wehrdienstfähig" oder nut Zeitgewinn.
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Lanzzzy
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« Antworten #11 am: 14. Dezember 2006, 15:57:38 »

Laut Akte von Wehrdienstpflichtigem A fällt mir auf:

Sehschwäche
Senkfüße
X-Beine
Hohlrücken
Haltungsschwäche

aber das sind doch alles befunde die keine auswirkung haben.

Laut HNO-Akte:

Anamnese:
bei musterung hochtonsenke links aufgefallen; subj. keine Hörminderung; kein Tinnitus; kein Lärmtrauma erinnerlich

Befund:
reizloses und geschlossenes trommelfell beidseiti; beide mittelohren sekretfrei; im Audiogramm diskrete Hochtoninnenohrsenke beidseitig;

Diagnose:
deringgr. basocochleäre Perzeptionsstörung beidseitig

Therapie;
Befund ohne Therapiekonsequenz;


was könnten denn noch alles intressant sein aus der Akte des KWEA?
Wo könnte man denn irgendwelche Dinge suchen die Wehrdienstpflichtigem A etwas bringen können?
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Lanzzzy
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« Antworten #12 am: 16. Dezember 2006, 14:47:58 »

Könnte jemand etwas dazu sagen?
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sunknown
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« Antworten #13 am: 16. Dezember 2006, 19:55:02 »

hm ich befürchte du erwartest etwas viel von einem forum.
der sinn des widerspruchs liegt ja im grunde darin, probleme die lt meinung der gemusterten person vom musterungsarzt nicht/zu wenig in der beurteilung der tauglichkeit berücksichtigt wurden, anzuprangern.

es wird hier jetzt der inhalt einer g-akte wiedergegeben, woher soll man aus forumsperspektive wissen ob diese befunde tatsächlich zutreffen oder nicht? bzw welche befunde im abgleich mit dem realen zustand zu "verharmlosend" sind.

die person könnte mit fachärzten die probleme erörtern und prüfen lassen, ob das ganze nicht doch schwerwiegender ist.
oder die person könnte sich bei der begründung des widerspruchs von einem anwalt helfen lassen.
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Lanzzzy
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« Antworten #14 am: 18. Dezember 2006, 22:52:55 »

Ich hab jetzt noch 3 Wochen Zeit und dazu kommt noch die Weihnachtsfeiertage sowie der Jahreswechsel.

Würde es mir zeitlich überhaupt reichen mit einem Rechtsanwalt einen stichhaltigen Widerspruch zu formulieren?

Sollte ich bei einem Arztbesuch einfach die Gesundheitsunterlagen mitnehmen und diese ihm vorlegen und ihn fragen was man da herausholen könnte für einen ordentlichen Widerspruch?

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