Der Dienstleister könnte kdv-abwicklung24.de heißen.
Schon die marktschreierische Aufmachung würde mich abschrecken, hinter dem Angebot steht eine Kanzlei, die aus drei Rechtsanwälten besteht und so nahezu das gesamte Spektrum an Rechtsdienstleistungen bedient.
SIe haben Person A bisher gesagt das sie gute Chancen darin sehen es über die Zeitschiene zu versuchen
LOL, ja das drängt sich ja letztlich auf, nur ist es eben so, dass ein wirklich erfahrener Wehrrechtsexperte jeden vor dem Wehr- und Zivildienst bewahren kann.
Was genau die machen denke ich mal werden die Person A nicht so einfach verraten, er sagte was von einer Klage die dann wieder zurückgezogen wird etc.
Das klingt aber bei einem bereits anerkannter Kriegsdienstverweigerer reichlich diffus. Wogegen soll da geklagt werden? Das klappt letztlich nur, wenn das BAZ einfach abwartet, was aus der Klage wird, oder wenn man so stichhaltige Argumente hat, dass die Anordnung der aufschiebenden WIrkung angeordnet wird.
Die Abwicklung würde dann aber Komplett dieses Dienstleister übernehme Person A hätte mit dem Thema nichts mehr zutun er würde nur Kopien vom Schriftverkehr bekommen und darüber informiert werden.
ja, so stehts auf der Homepage. Da ist aber auch nur die Rede von rd. 500 Euro bei
außergerichtlicher Tätigkeit. Wer zahlt die Gerichtskosten (die zugegebenermaßen bei Rücknahme der Klage zu vernachlässigen sind)!? Verzichtet die Kanzlei wirklich auf das (ergänzende) Honorar, wenn sie vor Gericht tätig werden?