User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1] 2
Drucken
Autor Thema: Kein Katastrophenschutz nach dem 23. Lebensjahr  (Gelesen 1601 mal)
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« am: 12. Oktober 2009, 10:10:25 »

Hallo zusammen,

ich bin jetzt in einer sehr blöden Situation die ich euch jetzt mal schildere.
Ich bin Kriegsdienstverweigerer und wurde auch schon gemustert (T2). Für meine Ausbildung habe ich mich dann zurückstellen lassen. Nach meiner Ausbildung habe ich mich dann noch für ein weiteres Jahr zurückstellen lassen. Ich hatte dann vor mich beim Katastrophenschutz oder FFW verpflichten zu lassen. Nun habe ich leider erfahren, dass das nach dem 23. Lebensjahr nicht mehr möglich ist.
Das wäre eigentlich halb so schlimm wenn ich nicht grade ein Angebot von meinem Arbeitgeber für einen 3 Jahrevertrag bekommen hätte. Diesen kann ich jetzt nun nicht antreten weil ich zum Zivildienst muss. Danach werde ich dann arbeitslos sein weil mich mein Arbeitgeber nicht mehr nehmen wird.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten wie ich es verhindern kann zum Zivildienst herangezogen zu werden bzw. trotzdem noch zum Katastrophenschutz gehen zu können??
Diese Chance bei meinen Arbeitgeber zu bleiben wird sich mir nämlich nie wieder bieten.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 12. Oktober 2009, 10:42:50 »

Ich bin Kriegsdienstverweigerer und wurde auch schon gemustert (T2). Für meine Ausbildung habe ich mich dann zurückstellen lassen.

Du hast also, ohne, dass eine Einberufung drohte, einen KDV-Antrag gestellt? Das ist leider sehr unüberlegt.

...Ich hatte dann vor mich beim Katastrophenschutz oder FFW verpflichten zu lassen.

Das hat nun aber wieder überhaupt nichts mit Kriegsdienstverweigerung zu tun.

Nun habe ich leider erfahren, dass das nach dem 23. Lebensjahr nicht mehr möglich ist.

Du kannst dich da schon verpflichten, nur ändert das nichts an deiner Pflicht, Zivildienst leisten zu müssen.

Das wäre eigentlich halb so schlimm wenn ich nicht grade ein Angebot von meinem Arbeitgeber für einen 3 Jahrevertrag bekommen hätte. Diesen kann ich jetzt nun nicht antreten weil ich zum Zivildienst muss.

Wann musst du denn zum Zivildienst und wann würde das Arbeitsverhältnis beginnen?

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten wie ich es verhindern kann zum Zivildienst herangezogen zu werden bzw. trotzdem noch zum Katastrophenschutz gehen zu können??

Die einfachste Möglichkeit, keinen Zivildienst leisten zu müssen wäre gewesen, keinen KDV-Antrag zu stellen. Das klingt ja zwar etwas altklug, da ist aber wirklich etwas dran.

Und Dienst im Katastrophenschutz kannst du so lange leisten, wie du willst, das hat nur einer Verpflichtung nach dem vollendeten 23. Lebensjahr keinen Einfluss mehr auf den Wehr- oder Zivildienst. Dein Problem musst du also ganz anders lösen, z.B. über die Tauglichkeit.
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #2 am: 12. Oktober 2009, 10:54:49 »

Ja sehr dumm ich weiß, das habe ich damals mit 17 gemacht, damals habe ich leider noch nicht gewusst wie sinnlos das ist.

Ja es geht mir nicht darum das ich unbedingt zum THW oder FFW will, ich will einfach nur nicht aus meinen Betrieb durch den Zivildienst gerissen werden weil ich nie wieder reinkomme nach dem Zivildienst, den THW oder FFW hätte ich ja dann unabhängig von Beruf machen können.

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 12. Oktober 2009, 12:22:19 »

Wann musst du denn zum Zivildienst und wann würde das Arbeitsverhältnis beginnen?
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 12. Oktober 2009, 13:11:36 »

Heranziehung ist zum 01.02.2010 und meinen neuen Arbeisvertrag würde ich zum 01.12.2009 für 3 Jahre bekommen. Ansonsten läuft mein jetziger Vertrag Ende Janua 2010 aus. Ich werde den Vertrag aber nicht annehmen können wenn ich 2 Monate später für 9 Monate ausfalle und somit würde ich nach dem Zivi arbeitslos dastehen.

Gibt es evtl noch die Möglichkeit sich nochmal zurückstellen zu lassen für wenigstens 1 Jahr (habe schon 1 Jahr zurückstellung nach der Ausbildung bekommen)? Dann würde es nämlich noch klappen mit dem Arbeitsvertrag.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 12. Oktober 2009, 13:56:22 »

Ich werde den Vertrag aber nicht annehmen können

Warum nicht?

Ansonsten solltest du das BAZ bitten, die Einberufung etwas nach hinten zu verschieben, damit du den Arbeitsvertrag guten Gewissens unterschreiben kannst.

Gibt es evtl noch die Möglichkeit sich nochmal zurückstellen zu lassen für wenigstens 1 Jahr (habe schon 1 Jahr zurückstellung nach der Ausbildung bekommen)?

Wenn eine besondere Härte vorlieg, dann klappt es auch mit der Zurückstellung, warum es aber gleich ein ganezs Jahr sein muss, das erschließt sich mir nicht.
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #6 am: 12. Oktober 2009, 14:57:04 »

Weil ich bis jetzt nur eine mündliche Zusage habe und wenn ich denen erzähle das ich zwei Monate nach Eintritt für 9 Monate ausfalle wird die Stelle "aufeinmal" nicht mehr zu besetzten sein. Wenn ich es denen verschweige und nach 2 Monate in den Zivi gehe hab ich nach den 9 Monaten die Hölle auf Erden in der Arbeit. Wenn ich jedoch erst nach einem Jahr Einberufen werde sieht es nicht so aus als ob ich davon wusste und das ich würde nicht so schlecht darstehen wenn ich wiederkomme.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 12. Oktober 2009, 15:03:18 »

Wenn ich jedoch erst nach einem Jahr Einberufen werde sieht es nicht so aus als ob ich davon wusste und das ich würde nicht so schlecht darstehen wenn ich wiederkomme.

Also das BAZ wird sich hier kaum auf ein Jahr einlassen, auf ein paar Monate aber vermutlich schon.

Solange die Einberufung erst nach Unterschrift utner dem Arbeitsvertrag erfolgt, wird man dir nicht ernsthaft etwas vorwerfen können.

Und auch rein rechtlich (§ 11 (4) Zivildienstgesetz) wird man allenfalls bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses eine besondere Härte annehmen können.

Je später die Eineberufung erfolgt, desto wahrscheinlicher ist, dass du nach den 3 Jahren ohne Job dastehst. jedenfalls wird das BAZ so argumenteieren und das ist ja auch nicht so ganz von der Hand zu weisen.
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #8 am: 12. Oktober 2009, 15:19:50 »

Zitat
Je später die Eineberufung erfolgt, desto wahrscheinlicher ist, dass du nach den 3 Jahren ohne Job dastehst. jedenfalls wird das BAZ so argumenteieren und das ist ja auch nicht so ganz von der Hand zu weisen.
Ja klar so sehe ich das auch aber es ist genauso schlecht für mein Arbeitsverhältnis wenn ich kurz nach Antritt schon ausfalle. So oder so bin ich in einer bescheidenen Situation.
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #9 am: 13. Oktober 2009, 08:21:51 »

Nehmen wir mal an es gibt jemanden der in auch so einer Situation ist, was könnte Person A tun um am erfolgreichsten ausgemustert zu werden?

Sollte A eine Nachuntersuchung beantragen (Musterung ist z. B. über 4 Jahre her) und könnte er damit rechnen das wenn er Canabis zu sich nimmt er ausgemustert wird?

Oder sollte A den KGV erst zurückziehen und danach eine Nachuntersuchung beantragen?

Oder hat A noch andere möglichkeiten?
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2009, 10:06:50 von Sebo8601 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 13. Oktober 2009, 13:35:42 »

Ja klar so sehe ich das auch aber es ist genauso schlecht für mein Arbeitsverhältnis wenn ich kurz nach Antritt schon ausfalle. So oder so bin ich in einer bescheidenen Situation.

Es ist noch schlimmer, wenn du zum Ende des Arbeitsverhältnisses hin "ausfällst", da dann die Befristung (deren Wirksamkeit man allerdings zunächst prüfen sollte), während des Wehr- bzw. Zivildienstes enden könnte und du dann in der Tat nach dem Dienst ohne Job dastehst.

Nehmen wir mal an es gibt jemanden der in auch so einer Situation ist, was könnte Person A tun um am erfolgreichsten ausgemustert zu werden?

Er müsste darlegen, dass er den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen ist und warum.

Sollte A eine Nachuntersuchung beantragen (Musterung ist z. B. über 4 Jahre her) und könnte er damit rechnen das wenn er Canabis zu sich nimmt er ausgemustert wird?

Dem Bundesamt für den Zivildienst wird der Cannabiskonsum vollkommen egal sein. Die Kreiswehrersatzämter ticken dagegen etwas anders.

Oder sollte A den KGV erst zurückziehen

 Schockiert

Er könnte auf seine Anerkennung als KDV verzichtren. Zurückziehen kann er nichts.

und danach eine Nachuntersuchung beantragen?

Das würde im Falle tatsächlichen Drogenkonsums zielführender sein, aber zunächst dann auch nur zu einer Zurückstellung von i.d.R. 6 Monaten führen.
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #11 am: 14. Oktober 2009, 14:43:09 »

So ich habe mich jetzt mal so langsam ins Thema eingelesen und mich ein wenig infortmiert. Da nichts zutun habe und mir mal gedacht habe das es vielleicht eine Person A gibt, bei der die Zeit sehr drängt und Person A sich für einen Weg entscheiden muss. Ich würde Person A zu folgendem weg raten, soweit ich jetzt über das Thema informiert bin:

Zuerst könnte Person A bei seinem Sachbearbeiter anrufen und ihm seine Situation erläutern, dass wenn Person A am 01.02. einberufen werden würde er keinen Arbeitsvertrag bekommt und deswegen um eine verschiebung der Heranziehung bittet. Das verschafft Person A dann evtl ein halbes Jahr. In der Zeit könnte Person A auf seine Anerkennung als KDV verzichten (ist es dann noch möglich?) und eine Nachuntersuchung beantragen (ist dies dann auch noch möglich?). In dieser Nachuntersuchung könnte Person A dann ggf. wegen vorherigem Drogenkosums für untauglich für den Bund erklärt werden!?!

Anderseits hat Person A auch gelesen das es sogenannte Ausmusterungsberater (Zickenrott) und Anwälte gibt die sich darauf spezialisiert haben die Heranziehung zu verhindern. Nehmen wir an Person A wurde von so einem Anbieter informiert, dass er gute Chancen darin sieht ihn über die Zeitschiene (durch Klagen etc.) über das 25 Lebensjahr hinauszuzögern (noch 1 Jahr und 3 Monate bis dahin). Nehmen wir an dies würde aber um die 800€ kosten. Sind diese Angebote seriös?
Es gibt ja auch einen Herrn Zickenrott der für knapp 300€ verspricht einen ausmustern zu lassen, ist das seriös bzw hat einer Erfahrungen?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 14. Oktober 2009, 23:40:09 »

Zuerst könnte Person A bei seinem Sachbearbeiter anrufen und ihm seine Situation erläutern, dass wenn Person A am 01.02. einberufen werden würde er keinen Arbeitsvertrag bekommt und deswegen um eine verschiebung der Heranziehung bittet.

Das kann man versuchen.

Das verschafft Person A dann evtl ein halbes Jahr.

möglich, vielleicht etwas mehr, vielleicht auch weniger.

In der Zeit könnte Person A auf seine Anerkennung als KDV verzichten (ist es dann noch möglich?)

Das ist jederzeit möglich, auch während des Zivildienstes oder nach abgeleistetem Zivildienst.

und eine Nachuntersuchung beantragen (ist dies dann auch noch möglich?).

Auch das ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

In dieser Nachuntersuchung könnte Person A dann ggf. wegen vorherigem Drogenkosums für untauglich für den Bund erklärt werden!?!

Vermutlich zunächst eher für vorübergehend nicht wehdienstfähig.

Anderseits hat Person A auch gelesen das es sogenannte Ausmusterungsberater (Zickenrott) und Anwälte gibt die sich darauf spezialisiert haben die Heranziehung zu verhindern. Nehmen wir an Person A wurde von so einem Anbieter informiert, dass er gute Chancen darin sieht ihn über die Zeitschiene (durch Klagen etc.) über das 25 Lebensjahr hinauszuzögern (noch 1 Jahr und 3 Monate bis dahin). Nehmen wir an dies würde aber um die 800€ kosten. Sind diese Angebote seriös?

Solche Angebote können seriös sein, ein "Dienstleister", der nicht Rechtsanwalt ist und anbietet, die Sache durch Klagen hinauszuzögern dürfte allerdings kaum seriös sein.

Es gibt ja auch einen Herrn Zickenrott der für knapp 300€ verspricht einen ausmustern zu lassen, ist das seriös bzw hat einer Erfahrungen?

Ich selbst habe da keine Erfahrungen, glaube aber durchaus an eine nicht unerhebliche Erfolgswahrscheinlichkeit.
Gespeichert
Sebo8601
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #13 am: 15. Oktober 2009, 08:44:58 »

Nun gut was würdet ihr denn Person A raten was am sinnvollsten ist?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 15. Oktober 2009, 12:59:02 »

Nun gut was würdet ihr denn Person A raten was am sinnvollsten ist?

Dann müsste Person A schon etwas konkreter werden, was den Dienstleister anbelangt, der 800 Euro haben möchte.
Gespeichert
Seiten: [1] 2
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits