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Autor Thema: Verschlechterung d. Gesundheitszustandes während Zivi  (Gelesen 976 mal)
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Beiträge: 1


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« am: 5. Oktober 2009, 18:13:35 »

Hallo Zusammen,

folgende Thematik:

Ich (T2-gemustert, KDV, seit 01.09.09 Zivlidienstleistender) habe mir während meiner Zivildienstzeit durch schwere körperliche Arbeiten das sogenannte "sulcus ulnaris"-Syndrom eingefangen (Nervenschädigung, schon 2 Folgekrankschreibungen + Befund durch Neurologen).

Hier stellt sich mir die Frage, ob ich durch diese Veränderungen vom Zivildienst befreit werden kann oder ob ich nach wie vor weiter "schuften" muss?

Gibts vielleicht eine gewisse gesundheitliche "Grenze", ab der eine nachträgliche Ausmusterung logisch erscheint? (in Bezug auf Nervenschädigung)

Falls es in einen gewissen Wahrscheinlichkeitbereich fällt, an wen wende ich mich? Muss ich Kontakt mit dem KWEA aufnehmen oder direkt mit dem Musterungsarzt/ dem behandelnden Arzt?)

Besten Dank im Voraus!

Gespeichert
sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 5. Oktober 2009, 21:28:24 »

Zitat
folgende Thematik:

Ich (T2-gemustert, KDV, seit 01.09.09 Zivlidienstleistender) habe mir während meiner Zivildienstzeit durch schwere körperliche Arbeiten das sogenannte "sulcus ulnaris"-Syndrom eingefangen (Nervenschädigung, schon 2 Folgekrankschreibungen + Befund durch Neurologen).

Hier stellt sich mir die Frage, ob ich durch diese Veränderungen vom Zivildienst befreit werden kann oder ob ich nach wie vor weiter "schuften" muss?
es stellt sich hier die frage, warum nicht längst eine dienstfähigkeitsuntersuchung beantragt wurde!!
ich verweise mal auf die offizielle BAZ seite siehe http://www.zivildienst.de/cln_007/lang_de/nn_151012/Content/de/DienstLeisten/Tauglichkeit/Dienstfaehigkeitsuntersuchung.html__nnn=true

du solltest dich krank schreiben lassen, bis die untersuchung stattfindet.

Zitat
Gibts vielleicht eine gewisse gesundheitliche "Grenze", ab der eine nachträgliche Ausmusterung logisch erscheint? (in Bezug auf Nervenschädigung)
denkbar wäre ein verwendungsausschluss, sprich keine schwere körperliche arbeit mehr, dann eventuell ein wechsel der dienststelle.
vll. reichts auch zur untauglichkeit, wobei das BAZ idR eher streng ist.

Zitat
Falls es in einen gewissen Wahrscheinlichkeitbereich fällt, an wen wende ich mich? Muss ich Kontakt mit dem KWEA aufnehmen oder direkt mit dem Musterungsarzt/ dem behandelnden Arzt?)
du solltest die dienstfähigkeitsuntersuchung auf jeden fall selbst beantragen und das so schnell wie möglich. bis dahin wie erwähnt die krankschreibung.
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