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Autor Thema: musterung > schweigepflicht der fachärzte  (Gelesen 4547 mal)
gockel
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Beiträge: 29


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« am: 16. Februar 2007, 00:34:04 »

hallo,
wie kann man verhindern, dass die fachärzte in den bericht die ganze vorgeschichte schreiben und so das kwea von der vorgeschichte erfährt?
kann man nach der feststellung "nicht wehrdienstfähig" beantragen, dass die akte vernichtet wird?
wenn ich denen was zu psychologischen erkrankungen sage, soll mir das später keine probleme bereiten, wenn ich mich später bei bundes- oder landesbehörden bewerben möchte. kann man das irgendwie erreichen?
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #1 am: 16. Februar 2007, 11:01:48 »

Das heißt ärztliche schweigepflicht weil sie zum schweigen verpflichtet sind.


Sprich niemand erfährt was da drin steht außer der Arzt selber und jeder dem du es Schrifftlich und mit Unterschrifft erlaubst.


Also niemand!

Wenn du Ausgemustert wurest wird deine gesammte Akte auf Microfilm oder andere medien gespeichert und eingelagert. Niemand hat dann noch zugriff drauf ohne deine zustimmmung...
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 16. Februar 2007, 12:13:36 »

hallo,
wie kann man verhindern, dass die fachärzte in den bericht die ganze vorgeschichte schreiben und so das kwea von der vorgeschichte erfährt?

Welche Fachärzte? Die vom KWEA bzw. die vom KWEA beauftragten? Das kannst du im Zweifel nur verhindern in dem du deine Vorgeschichte verschweigst.

kann man nach der feststellung "nicht wehrdienstfähig" beantragen, dass die akte vernichtet wird?

nein, die Gesundheitsakten werden archiviert.

wenn ich denen was zu psychologischen erkrankungen sage, soll mir das später keine probleme bereiten, wenn ich mich später bei bundes- oder landesbehörden bewerben möchte. kann man das irgendwie erreichen?

In aller Regel wird niemand bei den Wehrbehörden nachfragen, funktionieren würde dies auch nur mit deiner Zustimmung (es sei denn, du bewirbst dich bei der Bundeswehr).
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gockel
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Beiträge: 29


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« Antworten #3 am: 16. Februar 2007, 15:19:47 »


Welche Fachärzte? Die vom KWEA bzw. die vom KWEA beauftragten? Das kannst du im Zweifel nur verhindern in dem du deine Vorgeschichte verschweigst.

und wenn man da dann schweigt, wird man net ausgemustert ...
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #4 am: 16. Februar 2007, 16:39:11 »

Wem soll der Arzt denn was erzählen?

Denkst du wenn du es ihn sagst kann/wird jeder Arbeitsgeber wo du jemals hingehst zu dem Arzt laufen und ihn fragen was du ihn erzählt hast?


Es geht nicht. Mit der Information kann nur die Bundeswehr selber etwas anfangen. Niemand sonnst hat zugriff. Und wenn du zu Privaten ärzten gehst hat niemand mehr zugriff darauf. Das ist eben schweigepflicht..

Bundes und landesbehörden können da nicht nachfragen.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 16. Februar 2007, 17:37:00 »

Es geht nicht. Mit der Information kann nur die Bundeswehr selber etwas anfangen. Niemand sonnst hat zugriff. Und wenn du zu Privaten ärzten gehst hat niemand mehr zugriff darauf. Das ist eben schweigepflicht..

Bundes und landesbehörden können da nicht nachfragen.

Das ist alles so pauschal nicht richtig, vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit will die Behörde sicherlich eine Schweigepflichtentbindung haben, genauso (fast) jede private Kranken-, Lebens- oder Rentenversicherung. Und das jetzt nicht (nur) bezogen auf das KWEA sondern auf alle Ärzte.
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Percy
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Beiträge: 20


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« Antworten #6 am: 12. März 2007, 14:35:32 »

Was haltet Ihr hiervon? Ich habe davon eher weniger Ahnung, aber vielleicht ist der Artikel ganz interesant:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,471170,00.html

Drückeberger in Not
Von Matthias Bartsch

...

Allerdings erwecken einschlägige, oft kommerzielle Ratgeber noch immer den Eindruck, den Wehrpflichtigen entstünden keine Nachteile, wenn sie die Bundeswehrärzte belügen. "Auf deine Akten hat keiner Zugriff", behauptet zum Beispiel ausmusterung.net fälschlich.

Der selbsternannte "Ausmusterungsspezialist" Peter Zickenrott aus Waldshut, der einen "Anti-Wehrdienst-Report" mit Tipps für Drückeberger inklusive telefonischer Beratung für 280 Euro pro Exemplar vertreibt, hält seinen Service auch weiterhin für praxisnah: "Man darf halt nicht so blöd sein, später Erklärungen zu unterschreiben." Sollte dennoch immer mehr potentiellen Kunden das Risiko zu groß werden, hat Zickenrott vorgesorgt. Er habe längst ein neues Betätigungsfeld gefunden: "Die Beratung von Lehrern, die aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension gehen wollen."

(Vollzitat aus Gründen des Urheberrechts gelöscht. Admin)
« Letzte Änderung: 13. März 2007, 23:40:22 von admin » Gespeichert
sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #7 am: 13. März 2007, 20:47:12 »

ungünstig.
bleibt zu hoffen, dass die g-akten nach abschaffung der wehrpflicht in vergessenheit geraten.
ich möchte gerne wissen was "viele Anfragen von öffentlichen Arbeitgebern" in zahlen heißt..
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