Wie koennte man sowas erreichen?
Wenn eine Behinderung anzunehmen ist, dann könntest du ggf. mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt mal Kontakt aufnehmen.
Soll ich nochmal die G-Akte fordern?
ja, und darauf hinweisen, dass du es nicht hinnehmen wirst, dass deine Anfragen nur ausweichend beantwortet werden.
Denn wenn ich keine Bescheinigung erhalten kann, muss ich nochmal zum KWEA, aber dann ist evtl. das Problem, dass ich nicht weiss weshalb die mich nochmal nochmal untersuchen (anstatt zu sagen Widerspruch bringt nichts, oder ist das normal, dass man zum kwea muss wenn man widerspruch erhebt?).
Es ist durchaus normal, dass da ganz wild und sinnlos irgendwelche Untersuchungen durchgeführt werden. Ging mir auch mal so, da wurde ich dann etwas lauter und auch deutlicher, mir wurde dann schriftlich mitgeteilt, dass die Untersuchung wegen
Abklärungsbedarfs notwendig ist und mündlich wurde mit mitgeteilt, dass ich schon ganz genau wisse worum es geht. Es war natürlich reine Schikane aber gut, das KWEA darf untersuchen und dann muss man eben da hin gehen.
Das ist halt wegen dem Hoerproblem (hatte ich auch nachuntersuchung) oder wegen dieser kindeskrankheit (der untersuchende arzt hatte diesbezueglich eine ausmusterung vorgeschlagen, die aber nicht angenommen wurde).
Deshalb: Auf Akteneinsicht bestehen!