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Autor Thema: Musterung II vs. Bescheinigung ?!  (Gelesen 2263 mal)
Percy
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« am: 15. Februar 2007, 23:34:21 »

Hallo!
Ich habe jetzt endlich nach ueber 3 Wochen eine Antwort auf meinen Widerspruch (fordere g-akte, begruendung reiche ich nach) bekommen. Eine G-Akte ist nicht dabei. Die wollen allerdings jetzt, dass ich in ca. 3 Wochen nochmal zum KWEA hingehen soll. Ich muss nicht hingehen, wenn ich eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, Renten- Altersversorgungsamt, usw. erhalte, in der steht dass ich wehrdienstunfaehig bin. Wie koennte man sowas erreichen?
Soll ich nochmal die G-Akte fordern? Denn wenn ich keine Bescheinigung erhalten kann, muss ich nochmal zum KWEA, aber dann ist evtl. das Problem, dass ich nicht weiss weshalb die mich nochmal nochmal untersuchen (anstatt zu sagen Widerspruch bringt nichts, oder ist das normal, dass man zum kwea muss wenn man widerspruch erhebt?).
Das ist halt wegen dem Hoerproblem (hatte ich auch nachuntersuchung) oder wegen dieser kindeskrankheit (der untersuchende arzt hatte diesbezueglich eine ausmusterung vorgeschlagen, die aber nicht angenommen wurde).
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svennie
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« Antworten #1 am: 15. Februar 2007, 23:50:59 »

Wie koennte man sowas erreichen?

Wenn eine Behinderung anzunehmen ist, dann könntest du ggf. mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt mal Kontakt aufnehmen.

Soll ich nochmal die G-Akte fordern?

ja, und darauf hinweisen, dass du es nicht hinnehmen wirst, dass deine Anfragen nur ausweichend beantwortet werden.

Denn wenn ich keine Bescheinigung erhalten kann, muss ich nochmal zum KWEA, aber dann ist evtl. das Problem, dass ich nicht weiss weshalb die mich nochmal nochmal untersuchen (anstatt zu sagen Widerspruch bringt nichts, oder ist das normal, dass man zum kwea muss wenn man widerspruch erhebt?).

Es ist durchaus normal, dass da ganz wild und sinnlos irgendwelche Untersuchungen durchgeführt werden. Ging mir auch mal so, da wurde ich dann etwas lauter und auch deutlicher, mir wurde dann schriftlich mitgeteilt, dass die Untersuchung wegen Abklärungsbedarfs notwendig ist und mündlich wurde mit mitgeteilt, dass ich schon ganz genau wisse worum es geht. Es war natürlich reine Schikane aber gut, das KWEA darf untersuchen und dann muss man eben da hin gehen.

Das ist halt wegen dem Hoerproblem (hatte ich auch nachuntersuchung) oder wegen dieser kindeskrankheit (der untersuchende arzt hatte diesbezueglich eine ausmusterung vorgeschlagen, die aber nicht angenommen wurde).

Deshalb: Auf Akteneinsicht bestehen!
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Percy
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« Antworten #2 am: 16. Februar 2007, 13:39:24 »

Danke, ich werde denen nochmal schreiben.
Was soll ich machen wenn die G-Akte erst nach der Musterungs oder ueberhaput nicht kommt? Soll ich in der Anfrage gleich mitschreiben dass sie es schneller machen muessen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 16. Februar 2007, 13:48:21 »

Danke, ich werde denen nochmal schreiben.
Was soll ich machen wenn die G-Akte erst nach der Musterungs oder ueberhaput nicht kommt?

Es ist keine Musterung sondern die Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren.

Soll ich in der Anfrage gleich mitschreiben dass sie es schneller machen muessen?

Schreibt irgendwas in Richtung:

Es ist nicht sachgerecht zunächst ins blaue hinein irgendwelche Untersuchungen durchzuführen und erst danach die zur Begründung des Widerspruchs notwendige Akteneinsicht bzw. Übersendung der Akte zu gewähren.
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Percy
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« Antworten #4 am: 16. Februar 2007, 15:20:25 »

ok, danke nochmal.
Haben die eigentlich schon die Akte irgendwo liegen und schicken sie nicht, oder kann es sein dass sie gar nichts wissen und einfach mal gesagt haben "T2"?
bzw. kann es sein, dass durch die einforderung der akte die ausmusterungschancen gesenkt werden, weil das kwea sich erst was "ausdenken" muesste?
« Letzte Änderung: 16. Februar 2007, 15:24:00 von Percy » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 16. Februar 2007, 17:34:56 »

ok, danke nochmal.
Haben die eigentlich schon die Akte irgendwo liegen und schicken sie nicht, oder kann es sein dass sie gar nichts wissen und einfach mal gesagt haben "T2"?

Die liegt spätestens bei der Untersuchung auf dem Schreibtisch des Arztes, der die Untersuchung durchführt.

bzw. kann es sein, dass durch die einforderung der akte die ausmusterungschancen gesenkt werden, weil das kwea sich erst was "ausdenken" muesste?

Es soll zwar Behörden geben, die Akten erst im Falle eines Rechtsmittels anlegen (soll angeblich bei "Hartz IV" öfters passieren) aber hier ist man ja bereits mal zu irgendeinem Ergebnis gekommen und die Unterlagen hierzu liegen dem KWEA vor.
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Percy
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« Antworten #6 am: 17. Februar 2007, 00:10:07 »

Es ist keine Musterung sondern die Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren.
Ist es vielleicht nicht so wichtig, aber im Brief stand, dass ich "zur Musterung eingeladen" bin! Da steht auch ueberall "was sie zur Musterung mitnehmen" usw.
Vielleicht ist das ja auch nur Standart Texte von denen.
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svennie
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« Antworten #7 am: 17. Februar 2007, 00:33:54 »

Vielleicht ist das ja auch nur Standart Texte von denen.

ja, hatte ich auch mal, bei mir war dann sogar irgendwo im Betreff noch was angekreuzt, wo es nichts anzukreuzen gab.

Ist zwar schön doof wenn die Leute im KWEA den falschen Textbaustein nehmen aber was soll man machen. Könntest natürlich ganz schlau sein und denen schreiben, dass du schon am soundsovielten gemustert wurdest und eigentlich nur noch auf die Übersendung der Akte wartest damit du deinen Widerspuch begründen kannst. Aber vielleicht sollte man es nicht zu sehr übertreiben  Lächelnd .
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Percy
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« Antworten #8 am: 14. Mai 2007, 17:34:49 »

Hallo!
ich spuke hier immer noch rum weil der spass immer noch weitergeht  Augen rollen^^
Also allergie test habe ich gemacht, aber darauf worauf es ankommt bin ich nicht allergisch, allerdings gegen andere Sachen... Mein "allergie-Arzt" will denen schreiben dass eine behandlung gemacht werden muss die ein halbes jahr dauert. Allerdings wird die behandlung vielleicht nie stattfinden, ist es moeglich immer zu sagen "er kann nicht zum Bund wegen Behandlung" bis ich 25 bin? Oder werde ich evtl. einfach ausgemustert?
Eine Blutuntersuchung wurde auch gemacht... wird man ausgemustert bei zu wenig Leukocyten (weisse Blutkoerperchen)?
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FreeWilly
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« Antworten #9 am: 18. Mai 2007, 12:42:55 »

Zitat
Mein "allergie-Arzt" will denen schreiben dass eine behandlung gemacht werden muss die ein halbes jahr dauert. Allerdings wird die behandlung vielleicht nie stattfinden
Huch

Zitat
ist es moeglich immer zu sagen "er kann nicht zum Bund wegen Behandlung" bis ich 25 bin?

Das kommt auf den Grund an und wie alt Du jetzt bist?

Zitat
Eine Blutuntersuchung wurde auch gemacht... wird man ausgemustert bei zu wenig Leukocyten (weisse Blutkoerperchen)?

Da kannst Du mal hier rein schauen http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-09.pdf

Mfg.

FreeWilly
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