Eigentlich steht mir doch eine "Anhörung, Einberufungsplanung" zu, oder nicht?
Richtig, nur wenn keine Einberufung geplant ist, dann gibts auch keine Anhörung.
Wenn man mich nicht zum 01.10.09 und auch nicht zum 01.01.2010 zieht, bzw. man mich am 01.01.2010 wegen des Studiums netterweise zurückstellt,
Man wird dich (mangels Zurückstellungsgrund) nicht zurückstellen, sondern einfach nur nicht einberufen.
können sie mich dann zum 01.04.2010 ziehen?
Ziehen sollte man an Restaurant-Türen, denn die gehen meist nach außen auf

. Zum Wehrdienst heranziehen kann man dich dann aber zum 1.4.2010 durchaus.
Obwohl das Studium bzw. das Zweite Semester dann bereits läuft?
Ein Zurückstellungsgrund liegt mit Erreichen des 3. Semesters vor, nicht mit Beginn des 2. Semesters.
Soll ich dann extra zuhause rumsitzen und arbeitslos werden, damit ich zum 01.04.2010 vlt einberufen werde?
Arbeitslos
werden setzt entweder das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung voraus. Für beide Varianten kann das KWEA nichts.
Denn ein Semester ist ja für mich auch mit Kosten verbunden, die ich am Anfang jedes Semesters zu zahlen habe.
Das heißt also, die Wehrpflicht sollte nicht für Studenten gelten, da diese ja einen Semesterbeitrag zu leisten haben!? Ist das nicht etwas sehr einfach gedacht? Der Gesetzgeber hat klargestellt, wie er sich das gedacht hat: Schutz vor Einberufung gibt es mit Erreichen des 3. Semesters. Das dieser Gedankengang - zumindest seit einigen Jahren / Jahrzehnten - auch nicht mehr zu rechtfertigen ist, das ist ein politisches Thema, dass weder im Streit mit dem KWEA noch vor Gericht gelöst werden kann.