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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: mögliche Einberufungstermine  (Gelesen 4690 mal)
Txantos
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Beiträge: 65


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« am: 12. August 2009, 14:58:20 »

Hallo,

ich wollte mir nur einen Überblick verschaffen, welche Einberufungstermine für mich noch in Frage kommen, bzw. welche wahrscheinlich sind.

Zur Situation:
- im Frühjahr 2006 gemustert
- sollte zum 01.10.06 einberufen werden
- Rückstellung wegen Ausbildungsplatz bis zum Ende der Ausbildung (28.02.09)
- sollte zum 01.04.09 einberufen werden
- Unentbehrlichkeit auf der Arbeit wegen der momentan Wirtschaftskrise (Rückstellung bis zum 30.09.09)
- bis jetzt (12.08.09) noch keine "Anhörung, Einberufungsplanung" erhalten
- am 21.09.09 beginnt mein Fachhochschulstudium (beginnt immer nur zum Wintersemester)
- Mitte Dezember (diesen Jahres) werde ich 22 Jahre alt.

Da es recht unwahrscheinlich ist (hoffe ich zumindest), dass ich jetzt noch für den 01.10.09 einberufen werde, sind ja nur noch wenige mögliche Einberufungstermine möglich.

Am 01.01.2010 befände ich mich mitten im 1. Semester
Am 01.04.2010 wäre ich bereits wieder mitten im 2. Semester, welches durch die Prüfungen bis Ende Juli/Anfang August dauert.
Am 01.10.2010 befände ich mich bereits im 3. Semester.
Am 01.01.2011 wäre ich bereits 23 Jahre alt.


Wie wäre denn eure Einschätzung zur momentan Situation?
Zu welchem Zeitpunkt wäre es am wahrscheinlichsten, dass ich eine Einberufung erhalte und diese trotz der gegebenen Umstände vollzogen(bzw. nicht aufgehoben) wird?
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svennie
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« Antworten #1 am: 12. August 2009, 15:04:48 »

- Unentbehrlichkeit auf der Arbeit wegen der momentan Wirtschaftskrise (Rückstellung bis zum 30.09.09)

Womit man so alles Erfolg haben kann...

Die Wirtschaftskrise spricht eher gegen eine Unentbehrlichkeit im Sinne des Gesetzes.

...Da es recht unwahrscheinlich ist (hoffe ich zumindest), dass ich jetzt noch für den 01.10.09 einberufen werde, sind ja nur noch wenige mögliche Einberufungstermine möglich.

...

Wie wäre denn eure Einschätzung zur momentan Situation?

Die Situation ist nicht berechenbar, eine Einberufung wäre durchaus denkbar, man müsste ggf. sehen, ob man da im Zweifel die ganze Geschichte noch etwas in die Länge ziehen könnte, z.B. durch eine Überprüfungsuntersuchung, falls eine Anhöhrung kommen sollte.

Zu welchem Zeitpunkt wäre es am wahrscheinlichsten, dass ich eine Einberufung erhalte und diese trotz der gegebenen Umstände vollzogen(bzw. nicht aufgehoben) wird?

Das hängt vom Bedarf des KWEA und der Laune der Mitarbeiter ab. Es wäre durchaus damit zu rechnen, dass während der Vorlesungen eine Einberufung dann nicht durchgezogen wird, dann aber zum nächstmöglichen Termin.
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Txantos
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Beiträge: 65


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« Antworten #2 am: 12. August 2009, 15:18:08 »

Zitat
Womit man so alles Erfolg haben kann...

Die Wirtschaftskrise spricht eher gegen eine Unentbehrlichkeit im Sinne des Gesetzes.

Nicht falsch verstehen.
Ich arbeite bei einer Bundesbehörde und wir haben marktregulierende Tätigkeit, durch die Wirtschaftskrise sind mehrere Preise so stark gesunken, dass es zu einer Intervention kam. D.h. wir haben die Ware (eu-weit) zu einem festen preis eingekauft und eingelagert. durch den dadurch enstehenden arbeitsaufwand und die anderen tätigkeiten die wir ausführen, waren wir sozusagen unterbesetzt. da ich durch meine ausbildung bereits eingearbeitet war, hat man das damit begründet.

Zitat
Die Situation ist nicht berechenbar, eine Einberufung wäre durchaus denkbar, man müsste ggf. sehen, ob man da im Zweifel die ganze Geschichte noch etwas in die Länge ziehen könnte, z.B. durch eine Überprüfungsuntersuchung, falls eine Anhöhrung kommen sollte.

Eigentlich steht mir doch eine "Anhörung, Einberufungsplanung" zu, oder nicht?
Meine Musterung ist über 2 Jahre her.
Im Februar habe ich auch eine "Anhörung, Einberufungsplanung" bekommen und in diesem Zusammenhang die Geschichte mit der Unentbehrlichkeit abgewickelt.

Zitat
Das hängt vom Bedarf des KWEA und der Laune der Mitarbeiter ab. Es wäre durchaus damit zu rechnen, dass während der Vorlesungen eine Einberufung dann nicht durchgezogen wird, dann aber zum nächstmöglichen Termin.

Ok.
Wenn man mich nicht zum 01.10.09 und auch nicht zum 01.01.2010 zieht, bzw. man mich am 01.01.2010 wegen des Studiums netterweise zurückstellt, können sie mich dann zum 01.04.2010 ziehen?
Obwohl das Studium bzw. das Zweite Semester dann bereits läuft? Soll ich dann extra zuhause rumsitzen und arbeitslos werden, damit ich zum 01.04.2010 vlt einberufen werde?
Denn ein Semester ist ja für mich auch mit Kosten verbunden, die ich am Anfang jedes Semesters zu zahlen habe.

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svennie
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« Antworten #3 am: 12. August 2009, 16:24:08 »

Eigentlich steht mir doch eine "Anhörung, Einberufungsplanung" zu, oder nicht?

Richtig, nur wenn keine Einberufung geplant ist, dann gibts auch keine Anhörung.

Wenn man mich nicht zum 01.10.09 und auch nicht zum 01.01.2010 zieht, bzw. man mich am 01.01.2010 wegen des Studiums netterweise zurückstellt,

Man wird dich (mangels Zurückstellungsgrund) nicht zurückstellen, sondern einfach nur nicht einberufen.

können sie mich dann zum 01.04.2010 ziehen?

Ziehen sollte man an Restaurant-Türen, denn die gehen meist nach außen auf   Zwinkernd .  Zum Wehrdienst heranziehen kann man dich dann aber zum 1.4.2010 durchaus.

Obwohl das Studium bzw. das Zweite Semester dann bereits läuft?

Ein Zurückstellungsgrund liegt mit Erreichen des 3. Semesters vor, nicht mit Beginn des 2. Semesters.

Soll ich dann extra zuhause rumsitzen und arbeitslos werden, damit ich zum 01.04.2010 vlt einberufen werde?

Arbeitslos werden setzt entweder das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung voraus. Für beide Varianten kann das KWEA nichts.

Denn ein Semester ist ja für mich auch mit Kosten verbunden, die ich am Anfang jedes Semesters zu zahlen habe.

Das heißt also, die Wehrpflicht sollte nicht für Studenten gelten, da diese ja einen Semesterbeitrag zu leisten haben!? Ist das nicht etwas sehr einfach gedacht? Der Gesetzgeber hat klargestellt, wie er sich das gedacht hat: Schutz vor Einberufung gibt es mit Erreichen des 3. Semesters. Das dieser Gedankengang - zumindest seit einigen Jahren / Jahrzehnten - auch nicht mehr zu rechtfertigen ist, das ist ein politisches Thema, dass weder im Streit mit dem KWEA noch vor Gericht gelöst werden kann.
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Txantos
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« Antworten #4 am: 13. August 2009, 12:00:21 »

Zitat
Richtig, nur wenn keine Einberufung geplant ist, dann gibts auch keine Anhörung.

Ja.^^
ich meinte nur, wenn man plant mich einzuberufen, dann erhalte ich auf jedenfall eine "Anhörung, Einberufungsplanung".
und dann beantrage ich eine Überprüfungsuntersuchung.

Zitat
Arbeitslos werden setzt entweder das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung voraus. Für beide Varianten kann das KWEA nichts.

Aber wenn ich studiere, bin ich nicht als Arbeitsloser gemeldet, sondern als Student.
In der Zeit, wo das Semester endet bis zum Zeitpunkt der Einberufung müsste ich mich ja dann arbeitslos/arbeitssuchend melden.
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