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Autor Thema: Zurückstellung und ärtzliche Nachuntersuchung  (Gelesen 753 mal)
TimoL
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 6. August 2009, 23:03:28 »

Hallo,

ich bin 23 Jahre alt, anerkannter Kriegsdienstverweigerer und war für mein Studium vom Zivildienst zurückgestellt. Dieses Studium habe ich nun beendet und ich soll deshalb zum Zivildienst herangezogen werden. Da mir ein attraktives und zeitlich begrenztes Angebot für eine Promotionsstelle vorliegt, habe ich um eine Verlängerung der Zurückstellung gebeten. Mein Sachbearbeiter hat mich darüber informiert, dass eine Promotion kein Grund für eine Zurückstellung sein kann, will allerdings erst nach Eingang aller Unterlagen, die die Promotionsstelle und das damit verbundene Stipendium betreffen, abschließend über meinen Fall entscheiden. Geringe Hoffung habe ich also noch, ich weiß allerdings nicht, wie berechtigt diese ist.

Ich würde mich nun gerne für den Fall, dass mein Antrag abgelehnt wird, über Möglichkeiten informieren, die Einberufung trotzdem zu umgehen. Ich wurde damals T2 gemustert und meine bisherige Internetrecherche bezüglich einer ärtzlichen Nachuntersuchung war nicht sehr aufschlussreich. Ist das überhaupt ohne weiteres möglich oder ist ohnehin jeder für den Zivildienst geeignet, egal wie krank er ist? Als mögliche Gründe für eine nachträgliche Ausmusterung hätte ich anzuführen:
Verdauungsstörungen mit Verdacht auf Lactoseintoleranz. Dies will ich in nächster Zeit untersuchen lassen.
Sehr geringe Toleranz gegenüber Sonneneinstrahlung. Ich bekomme innerhalb kürzester Zeit starke Sonnenbrände und es ist auch schon vorgekommen, dass mein ganzes Gesicht aufgeschwollen und meine Augen damit verschlossen waren, als ich einen Tag ungeschützt in der Sonne Deutschlands verbracht habe. Mit hohem Lichtschutzfaktor (>=50) kann ich mich für längere Zeit in der Sonne aufhalten, ohne einen Sonnenbrand befürchten zu müssen. Allerdings erleide ich trotz Kopfbedeckung leicht einen Sonnenstich, der sich dann in tagelanger Übelkeit und Diarrhoe äußert. Zumindest für Außeneinsätze der Bundeswehr im Sommer kann ich damit ja eigentlich nicht geeignet sein (mir ist allerdings nicht klar, inwiefern das relevant ist, da ich ja schon verweigert habe).

Beides habe ich bei meiner ersten Musterung nicht angegeben, da ich damals noch Zivildienst machen wollte. Sind das Gründe, die mich bei einer ärtzlichen Nachuntersuchung um den Zivildienst herumbringen könnten?

Vielen Dank für alle Antworten.
« Letzte Änderung: 6. August 2009, 23:05:39 von TimoL » Gespeichert
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