...aber verstehe das nicht so richtig, wieso "der Staat" seine witschaftlich und sozial stärksten Leute noch zur Bundeswehr schickt, obwohl sie schon zum Wohl der Gesellschaft und Wirtschaft beitragen könnten. (aber das ist ja eine andere Diskussion..)
Weil Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht entschieden haben, dass die Wehrpflicht nur dann zulässig ist, wenn sie gerecht auf den Schultern aller Männer verteilt ist. Dass sie es nicht ist, ist in der Tat ein anderes Thema. Das Problem dabei ist, dass Wehrdienstausnahmen nicht willkürlich sein dürfen, was sie aber wäre wenn immer neue Arten der Ausbildung sofort zur Zurückstellung (im Ergebnis über die Heranziehungsgrenze hinaus) führen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich mich also (falls ich T2 bzw. "tauglich" gemustert werden sollte) auch nach der Musterung zurückstellen lassen? Und ich werde ja sicher nicht vor meinem 3. Semester (also vor ~April) eingezogen?
Voraussetzung für eine Einberufung ist:
- Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" und Verfügbarkeit für den im Einberugungsbescheid genannten Termin
- Musterungsergebnis ist nicht mehr durch Widerspruch anfechtbar, also die
14 Tage Widerspruchsfrist sind abgelaufen
- Über einen vor Zustellung der Einberufung gestellten KDV-Erstantrag ist entschieden
- Zwischen Zustellung der Einberufung
oder Vorankündigung der Heranziehung als Ersatz für Ausfälle liegen
4 Wochen.
Wenn also zwischen Musterung und dem nächsten möglichen Dienstantrittstermin (Quartalsanfang) mehr als 6 Wochen liegen, dann kann das ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen nichts werden mit der Einberufung.
Ich hätte Bedenken, dass die Leute dort während meiner Musterung feststellen, dass ich studiere und sie mich als tauglich mustern und zurückstellen lassen, obwohl ein Gesundheitsdefizit vorliegt. Also, dass sie den Ausweg über Zurückstellung suchen...?
Über einen Zurückstellungantrag wird nur entschieden, wenn du tauglich bist. Passt dir das Ergebnis nicht, dann kannst du Widerspruch einlegen.
--> noch eine Frage: ich habe mal in einer pdf-Datei gelesen, die über die genauen Einstufungen T1,T2,T5... ausführlich Auskunft gibt. Die war ofiziell von der Bundeswehr (oder KWEA?) und es wurden alle "Krankheiten" aufgeführt, unter anderem auch die Neurologisch-phsychologischen Sachen. Kennst du die? Der Name der Datei besteht irgendwie fast nur aus Ziffern und Buchstaben. Ich finde sie nicht mehr, könntest du mir einen Link verschaffen?
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http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-inhalt.htm