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Autor Thema: Ausmustern oder durch Studium zurückstellen?  (Gelesen 3051 mal)
ollitflm
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« am: 13. Februar 2007, 19:55:13 »

Hallo zusammen,
ein sehr nettes Forum, um seine Bundeswehrprobleme zu klären. Sonstige Möglichkeiten, sich darüber ausführlich zu informieren sind genauso schwammig und schwer zugänglich wie die ganze „Organisation“…

Ich hätte da ein sehr individuelles Problem und möchte euch gerne um Rat bitten:
Ich studiere jetzt im 2. Semester, allerdings endet dieses gerade und ich beginne ab 15. März mit dem 3. Semester.
Heute habe ich meinen Musterungstermin bekommen, es ist der 27.02.2007.
Da ich mein Studium natürlich fortsetzen will und zum Zeitpunkt des „Einzugs“ sicherlich schon im 3. Semester bin, könnte ich also zurückgestellt werden.
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher ausgemustert zu werden, da ich unter schwereren Persönlichkeitsstörungen leide und weder teamfähig noch belastbar bin. Das hört sich komisch an, ist es aber nicht, kann auch von meinem Neurologen, bei dem ich in Behandlung bin, bescheinigt werden. Er sagte, dass ich definitiv nicht für den Staatsdienst geeignet sei….

Nun meine Fragen:
1. Soll ich die Musterung noch etwas rauszögern und meine Studienbescheinigung zum 3. Semester vorlegen, sodass ich zurückgestellt bin? Oder mich gleich Ausmustern lassen, obwohl ich ja studiere?

2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man nach dem Studium (dann bin ich auch noch immer jünger als 25 Jahre) noch mal herangezogen werde? Also wiviele der Zurückgestellten werden in der Praxis wirklich nochmal eingezogen?

Vielen DANK an euch!
gruß
olli
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. Februar 2007, 20:07:11 »

1. Soll ich die Musterung noch etwas rauszögern und meine Studienbescheinigung zum 3. Semester vorlegen, sodass ich zurückgestellt bin? Oder mich gleich Ausmustern lassen, obwohl ich ja studiere?

eine Einberufung vor dem 3. Semester dürfte ohnehin nicht mehr möglich sein, also solltest du dich auf die Ausmusterungkonzentrieren.

2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man nach dem Studium (dann bin ich auch noch immer jünger als 25 Jahre) noch mal herangezogen werde? Also wiviele der Zurückgestellten werden in der Praxis wirklich nochmal eingezogen?

Wieso nochmal?  Zwinkernd

In der Praxis dürfte der überwiegende Teil der Wehrdienstleistenden bzw. Zivildienstleistenden schon mal zurückgestellt worden sein (Ausbildung, Abitur, Studium, etc.).
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ollitflm
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« Antworten #2 am: 13. Februar 2007, 20:35:39 »

Hi svennie, danke für die schnelle Antwort!

...das "nochmal" war falsch, sorry. Aber du hast mich ja verstanden..
Ich werde nach meinem Studium 23 Jahre alt sein. In meinem Studiengang ist es absolut normal eine Promotion an der Uni "anzuhängen", die nochmal 3 Jahre dauert. Ich weiß zwar, dass das kein Zurückstellungsgrund ist, aber verstehe das nicht so richtig, wieso "der Staat" seine witschaftlich und sozial stärksten Leute noch zur Bundeswehr schickt, obwohl sie schon zum Wohl der Gesellschaft und Wirtschaft beitragen könnten. (aber das ist ja eine andere Diskussion..)

Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich mich also (falls ich T2 bzw. "tauglich" gemustert werden sollte) auch nach der Musterung zurückstellen lassen? Und ich werde ja sicher nicht vor meinem 3. Semester (also vor ~April) eingezogen?

Ich hätte Bedenken, dass die Leute dort während meiner Musterung feststellen, dass ich studiere und sie mich als tauglich mustern und zurückstellen lassen, obwohl ein Gesundheitsdefizit vorliegt. Also, dass sie den Ausweg über Zurückstellung suchen...?

--> noch eine Frage: ich habe mal in einer pdf-Datei gelesen, die über die genauen Einstufungen T1,T2,T5... ausführlich Auskunft gibt. Die war ofiziell von der Bundeswehr (oder KWEA?) und es wurden alle "Krankheiten" aufgeführt, unter anderem auch die Neurologisch-phsychologischen Sachen. Kennst du die? Der Name der Datei besteht irgendwie fast nur aus Ziffern und Buchstaben. Ich finde sie nicht mehr, könntest du mir einen Link verschaffen?

DANKE!!!

olli 

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svennie
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« Antworten #3 am: 13. Februar 2007, 20:51:50 »

...aber verstehe das nicht so richtig, wieso "der Staat" seine witschaftlich und sozial stärksten Leute noch zur Bundeswehr schickt, obwohl sie schon zum Wohl der Gesellschaft und Wirtschaft beitragen könnten. (aber das ist ja eine andere Diskussion..)

Weil Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht entschieden haben, dass die Wehrpflicht nur dann zulässig ist, wenn sie gerecht auf den Schultern aller Männer verteilt ist. Dass sie es nicht ist, ist in der Tat ein anderes Thema. Das Problem dabei ist, dass Wehrdienstausnahmen nicht willkürlich sein dürfen, was sie aber wäre wenn immer neue Arten der Ausbildung sofort zur Zurückstellung (im Ergebnis über die Heranziehungsgrenze hinaus) führen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich mich also (falls ich T2 bzw. "tauglich" gemustert werden sollte) auch nach der Musterung zurückstellen lassen? Und ich werde ja sicher nicht vor meinem 3. Semester (also vor ~April) eingezogen?

Voraussetzung für eine Einberufung ist:

- Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" und Verfügbarkeit für den im Einberugungsbescheid genannten Termin
- Musterungsergebnis ist nicht mehr durch Widerspruch anfechtbar, also die 14 Tage Widerspruchsfrist sind abgelaufen
- Über einen vor Zustellung der Einberufung gestellten KDV-Erstantrag ist entschieden
- Zwischen Zustellung der Einberufung oder Vorankündigung der Heranziehung als Ersatz für Ausfälle liegen 4 Wochen.

Wenn also zwischen Musterung und dem nächsten möglichen Dienstantrittstermin (Quartalsanfang) mehr als 6 Wochen liegen, dann kann das ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen nichts werden mit der Einberufung.

Ich hätte Bedenken, dass die Leute dort während meiner Musterung feststellen, dass ich studiere und sie mich als tauglich mustern und zurückstellen lassen, obwohl ein Gesundheitsdefizit vorliegt. Also, dass sie den Ausweg über Zurückstellung suchen...?

Über einen Zurückstellungantrag wird nur entschieden, wenn du tauglich bist. Passt dir das Ergebnis nicht, dann kannst du Widerspruch einlegen.

--> noch eine Frage: ich habe mal in einer pdf-Datei gelesen, die über die genauen Einstufungen T1,T2,T5... ausführlich Auskunft gibt. Die war ofiziell von der Bundeswehr (oder KWEA?) und es wurden alle "Krankheiten" aufgeführt, unter anderem auch die Neurologisch-phsychologischen Sachen. Kennst du die? Der Name der Datei besteht irgendwie fast nur aus Ziffern und Buchstaben. Ich finde sie nicht mehr, könntest du mir einen Link verschaffen?

-> http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-inhalt.htm
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ollitflm
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« Antworten #4 am: 13. Februar 2007, 21:54:23 »

Danke, das geht ja blitzschnell mit der "Beratung"....

Zu:
- Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" und Verfügbarkeit für den im Einberugungsbescheid genannten Termin

heißt "Verfügbarkeit", dass ich also zum genannten Einberufungstermin (das währe frühestens 1.4.07) nicht in einem Studium (>2.Semester) bin? Also wäre ich bei "dienstfähigkeit" nicht Verfügbar, weil ich ja im 3. Semester studiere. Also werde ich zurückgestellt?! Richtig?

Und Danke für den zdv-link!!!

Noch eine letzte Frage: Soll ich mein neurologisch-phsychisches Gutachten schriftlich zur Musterung mitnehemn oder während der Musterung die Adresse des Arztes mitteilen, sodass das KWEA in Kontakt mit dem Arzt tritt und sich selbst die Unterlagen besorgt? Oder bin ich mit einem schriftlichen Gutachten/Atest auf der sichereren Seite?

Danke
olli
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svennie
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« Antworten #5 am: 13. Februar 2007, 22:32:28 »

heißt "Verfügbarkeit", dass ich also zum genannten Einberufungstermin (das währe frühestens 1.4.07) nicht in einem Studium (>2.Semester) bin? Also wäre ich bei "dienstfähigkeit" nicht Verfügbar, weil ich ja im 3. Semester studiere. Also werde ich zurückgestellt?! Richtig?

Verfügbar ist man, wenn keine Wehrdienstausnahme vorliegt, hier wäre die mögliche Wehrdienstausnahme eben eine Zurückstellung, die muss aber beantragt werden.

Noch eine letzte Frage: Soll ich mein neurologisch-phsychisches Gutachten schriftlich zur Musterung mitnehemn oder während der Musterung die Adresse des Arztes mitteilen, sodass das KWEA in Kontakt mit dem Arzt tritt und sich selbst die Unterlagen besorgt? Oder bin ich mit einem schriftlichen Gutachten/Atest auf der sichereren Seite?

Es kommt auf den Inhalt des Gutachtens an. Wenn da so schwammige Formulierungen wie

"die Belastbarkeit ist eingeschränkt" aber vorhanden
"Volle Einsatzfähigkeit ist nicht gegeben" die halbe reicht aber auch

dann würde ich vorher mit dem eigenen Arzt noch mal reden. Ansonsten würde ich persönlich eher das Gutachten nehmen als den eigenen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.

Und wenn es im Ergebnis aus Sicht des KWEA doch nicht für eine Wehrdienstfähigkeit ausreicht, dann geht es eh ins Widerspruchsverfahren.
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ollitflm
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« Antworten #6 am: 13. Februar 2007, 23:35:16 »

OK, danke, du hast mir echt geholfen!

ich glaube dein letzter Satz mit dem Widerspruchverfahren war versehentlich verneint... egal...

DANKE...
darf ich fragen woher du dich so gut auskennst, bzw. was dich motiviert dieses Forum so gut und mühevoll aufzumischen?

gruß
olli
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svennie
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« Antworten #7 am: 14. Februar 2007, 12:33:59 »

OK, danke, du hast mir echt geholfen!

ich glaube dein letzter Satz mit dem Widerspruchverfahren war versehentlich verneint... egal...

so ungefähr, es sollte "Wehrdienstunfähigkeit heißen.

DANKE...
darf ich fragen woher du dich so gut auskennst, bzw. was dich motiviert dieses Forum so gut und mühevoll aufzumischen?

Motiviert haben mich meine eigenen Erfahrungen mit der Bundeswehr, die Kenntnisse kamen so mit der Zeit durch das lesen mit mitschreiben in einigen Foren.
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