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Autor Thema: Nachmusterung nach 2 Jahren ----> Hodenbruch  (Gelesen 1735 mal)
wingman88
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« am: 9. Juli 2009, 11:26:30 »

Hallo,

kurze frage an euch.

Wurde vor 2 Jahren T4 gemustert aufgrund eines Hodenbruchs. Jetzt habe ich wieder einen Einladung zur Nachmusterung erhalten.
Jetzt meine Frage den Hodenbruch habe ich immer noch, wie wird dann bei der musterung damit umgegangen? wird es einfach ignoriert da sie jetzt wissen um was es sich handelt oder kann es auch sein das sie mich deswegen ausmustern?

Werde mir jetzt einen Befund von meinem Urologen besorgen und desweiteren noch von meinem Hausarzt wegen extremer Plattfüße, Knieschmerzen und krummer Wirbelsäule ein Atest einholen.

Wie sind meine chancen ausgemustert zu werden? bin absolut nicht gewillt 1jahr dafür zu verschwenden da ich jetzt mit meiner Ausbildung fertig bin und ganz gerne richtig arbeiten möchte!!

schonmal vielen dank

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svennie
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« Antworten #1 am: 9. Juli 2009, 12:55:19 »

Wurde vor 2 Jahren T4 gemustert

Das steht aber nicht so auf dem Musterungsbescheid, oder?  Zwinkernd

Jetzt meine Frage den Hodenbruch habe ich immer noch, wie wird dann bei der musterung damit umgegangen?

Das hängt vom Einzelfall ab.

wird es einfach ignoriert da sie jetzt wissen um was es sich handelt

Wusste man das vor 2 Jahren nicht?

oder kann es auch sein das sie mich deswegen ausmustern?

Auch das kann sein. Hier stellt sich viel mehr die Frage, warum dies nicht schon vor 2 Jahren passiert ist. Konnte das KWEA davon ausgehen, dass dies (abschließend) behandelt werden sollte!?

Werde mir jetzt einen Befund von meinem Urologen besorgen und desweiteren noch von meinem Hausarzt wegen extremer Plattfüße, Knieschmerzen und krummer Wirbelsäule ein Atest einholen.

Du spekulierst doch aber hoffentlich nicht darauf, dass du wegen Plattfüßen "nicht wehrdienstfähig" bist, oder!?

Es bringt auch herzlich wenig, sich irgendwelche Diagnosen aufschreiben zu lassen, die kannst du dem KWEA auch anders mitteilen. Es geht um die Frage, ob du trotz dieser Diagnosen noch ausreichend belastbar bist, so dass man dir den Grundwehrdienst zumuten kann.

Wie sind meine chancen ausgemustert zu werden? bin absolut nicht gewillt 1jahr dafür zu verschwenden

Wieso 1 Jahr? Und mit diesen Informationen lässt sich leider nicht sagen, welche Chance besteht.

Hieran wird sich der Musterungsarzt jedoch bei Eingeweidebrüchen orientieren: http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-48.pdf
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wingman88
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« Antworten #2 am: 9. Juli 2009, 13:51:22 »

ich wurde vor ca. 2 1/2 Jahren zum ersten mal gemustert und wurde da auf grund einer unbekannten Hodenvergrößereung zum urologen geschickt. Dort wurde ich untersucht und bekam den Bescheid das ich T4 gemustert bin. War dann bis zum 31.7.2007 nicht wehrdienstfähig...danach hab ich nie mehr was von denen gehört.

Jetzt bekomm ich gestern einen Brief zur Nachmusterung am 29.7....
Jetzt ist meine Frage wie mit diesem Hodenbruch umgegangen wird? Ich hab ihn ja immer noch, werde ich dann evtl wieder T4 gemustert? oder wird es dieses mal ignoriert und sie mustern mich ohne diesen "fehler" zu berücksichtigen?

Ja mir ist schon klar das man allein wegen plattfüßen nicht ausgemustert wird....aber es ist wohl hilfreich sich seine beschwerden vom arzt bestätigen zu lassen..oder nicht?

Oder was wäre deine Vorgehensweise? Das 1Jahr war im Falle der Tauglichkeit gemeint,dass ich damit enorm viel sinnlose Zeit verliere!
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svennie
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« Antworten #3 am: 9. Juli 2009, 14:29:22 »

Jetzt bekomm ich gestern einen Brief zur Nachmusterung am 29.7....
Jetzt ist meine Frage wie mit diesem Hodenbruch umgegangen wird? Ich hab ihn ja immer noch, werde ich dann evtl wieder T4 gemustert?

Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie der Musterungsarzt bei der Erstellung seines Vorschlages zum Tauglichkeitsgrad (der im Übrigen "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" heißt und nicht T4) eben diese Zurückstellung begründet hat, also ob er davon ausgegangen ist, dass du dich deswegen behandeln lässt, oder ob das von selbst verschwindet.

oder wird es dieses mal ignoriert und sie mustern mich ohne diesen "fehler" zu berücksichtigen?

Das hängt davon ab, ob die Sache voraussichtlich deine Belastbarkeit im Grundwehrdienst unzumutbar beeinträchtigen würde. Geht man davon aus, dass es so ist, so wird man dich zurückstellen, wenn du dies behandeln lassen wirst und dadurch die Wehrdienstfähigkeit gegeben ist, man wird zu dem Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" kommen, wenn du dies nicht behandeln lässt und man könnte ggf. zu dem Ergebnis "wehrdienstfähig" kommen, wenn eben eine solche Einschränkung der Belastbarkeit nicht gegeben ist.

Ja mir ist schon klar das man allein wegen plattfüßen nicht ausgemustert wird....

eben und weil du wegen Plattfüßen nicht (oder kaum) den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" erreichen kannst, ist es letztlich auch vollkommen egal, ob du Plattfüße hast oder nicht.

aber es ist wohl hilfreich sich seine beschwerden vom arzt bestätigen zu lassen..oder nicht?

Was soll das bringen, meinst du, der Musterungsarzt sieht nicht, ob du Plattfüße hast? Spätestens wenn du ihm das sagst, wird ihm das auch auffallen. Ein derartiges Attest ist in meinen Augen vollkommen sinnfrei.

Oder was wäre deine Vorgehensweise? Das 1Jahr war im Falle der Tauglichkeit gemeint,dass ich damit enorm viel sinnlose Zeit verliere!

Ich würde zunächst versuchen abzuklären, warum genau eine Zurückstellung bei der ersten Musterung erfolgt ist. Sie ist nicht wegen des Hodenbruchs erfolgt, sondern wegen einer Schlussfolgerung, die man daraus gezogen hat.
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wingman88
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« Antworten #4 am: 9. Juli 2009, 15:40:45 »

Und wie kann ich die Schlussfolgerung erfahren? sagt mir das irgendjemand?
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svennie
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« Antworten #5 am: 9. Juli 2009, 21:49:25 »

Und wie kann ich die Schlussfolgerung erfahren? sagt mir das irgendjemand?

In dem du Akteneinsicht in die Gesundheitsakte beantragst. Dort steht genau das drin.
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wingman88
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« Antworten #6 am: 10. Juli 2009, 09:02:32 »

Also beim KWEA anrufen und denen mitteilen das ich gerne in meine Gesundheitsakte schauen möchte?

Kurze Frage: Ist es möglich das die Bundeswehr mitbekommen haben könnte,
dass ich vor 3 Wochen bei nem urologen war (nicht der zu dem mich die bundeswehr vor 2 jahren geschickt hat) um mich ggf. operieren zu lassen?
Ist so etwas denkbar?

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svennie
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« Antworten #7 am: 10. Juli 2009, 13:19:52 »

Also beim KWEA anrufen und denen mitteilen das ich gerne in meine Gesundheitsakte schauen möchte?

Ja, oder besser noch einen schriftlichen Antrag stellen.

Kurze Frage: Ist es möglich das die Bundeswehr mitbekommen haben könnte,
dass ich vor 3 Wochen bei nem urologen war (nicht der zu dem mich die bundeswehr vor 2 jahren geschickt hat) um mich ggf. operieren zu lassen?
Ist so etwas denkbar?

nein, denn dann hätte sich der Arzt strafbar gemacht, abgesehen davon hat dieser Arzt überhaupt keinen Grund, von sich aus dem KWEA irgendwelche Mitteilungen zu machen.
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