Eine Meisterausbilung gilt dennoch als Berufsausbildung auch wenn ich schon eine Technikerausbildung habe und müsste als Zurückstellungsgrund akzeptiert werden, oder?
Die Frage, ob es sich um eine Berufsausbildung handelt, stellt sich nicht, es handelt sich eindeutig um eine solche. Die Frage ist vielmehr, ob eine Heranziehung zum Wehrdienst eine besondere Härte darstellen würde und diese Frage lässt sich nur mit "wahrscheinlich ja" beantworten, weswegen eben eine Zurückstellung sehr wahrscheinlich ist.