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Autor Thema: Zurückstellung wegen Meister  (Gelesen 773 mal)
SERE
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« am: 8. Juni 2009, 22:12:45 »

Guten Abend,

ich hätte eine kurze Frage:

Eine Meisterausbilung gilt dennoch als Berufsausbildung auch wenn ich schon eine Technikerausbildung habe und müsste als Zurückstellungsgrund akzeptiert werden, oder?


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svennie
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« Antworten #1 am: 9. Juni 2009, 09:42:08 »

Eine Meisterausbilung gilt dennoch als Berufsausbildung auch wenn ich schon eine Technikerausbildung habe und müsste als Zurückstellungsgrund akzeptiert werden, oder?

Die Frage, ob es sich um eine Berufsausbildung handelt, stellt sich nicht, es handelt sich eindeutig um eine solche. Die Frage ist vielmehr, ob eine Heranziehung zum Wehrdienst eine besondere Härte darstellen würde und diese Frage lässt sich nur mit "wahrscheinlich ja" beantworten, weswegen eben eine Zurückstellung sehr wahrscheinlich ist.
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SERE
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 11. Juni 2009, 16:03:15 »

Das KWEA hat meinen Antrag auf Zurückstellung abgelehnt, da "eine Ausbildung zum Industriemeister im Sinne des Wehrpflichtgesetzt als sogenannter sonstiger Ausbildungsabschnitt einzustufen ist!
Kann das KWEA das so auslegen?
Habe sofort Widerspruch erhoben! Habe mich auf das hier berufen:
In der Gesetzesbegründung (Bundestag - Drucksache 16/8640, Seite 7) wird festgelegt, dass Meister-, Techniker- und Fachwirteausbildungen als Berufsausbildung eingestuft werden sollen.
Aber ist halt nur ne Begründung...

Meine Einberufung ist am 01.07.09, bringt es jetzt noch was, falls das mit der Zurückstellung nicht klappt, einen KDV zu stellen oder reicht mir die Zeit nicht mehr?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 11. Juni 2009, 23:04:28 »

...
Meine Einberufung ist am 01.07.09, bringt es jetzt noch was, falls das mit der Zurückstellung nicht klappt, einen KDV zu stellen oder reicht mir die Zeit nicht mehr?

Wurde gegen den Einberufungsbescheid Widerspruch eingelegt oder nicht!?
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SERE
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Beiträge: 9


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« Antworten #4 am: 12. Juni 2009, 10:31:36 »

Nein noch nicht, aber den werde ich heute mit meinem KDV-Antrag einwerfen.
Ist die Zeit ausreichend?

Kann das KWEA meine Meisterausbildung als einen sonstigen Ausbildungsabschnitt einstufen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. Juni 2009, 15:59:39 »

Nein noch nicht, aber den werde ich heute mit meinem KDV-Antrag einwerfen.
Ist die Zeit ausreichend?

Läuft denn die Frist überhaupt noch? Falls ja, solltest du darüber nachdenken, statt KDV-Antrag ggf. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht zu beantragen.
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