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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Musterung nach Rausschmiss aus Feuerwehr  (Gelesen 5150 mal)
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« Antworten #15 am: 4. Juni 2009, 14:01:48 »

Super  Smiley

Noch eine Frage was meinst du wann ich den Brief absenden soll? Da ja für die begründung der 23.06.09 genannt wurde
« Letzte Änderung: 4. Juni 2009, 14:06:31 von Button » Gespeichert
svennie
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« Antworten #16 am: 4. Juni 2009, 14:13:40 »

Noch eine Frage was meinst du wann ich den Brief absenden soll?

Ziemlich bald, ich würd jetzt das Wochenende noch abwarten, es dann aber losschicken.
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« Antworten #17 am: 4. Juni 2009, 14:38:23 »

Alles klar danke dir. Ich melde mich sobald ich neues weis
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« Antworten #18 am: 12. Juni 2009, 16:56:28 »

Hey svennie,

Wie erwartet heute der Brieg im Kasten Smiley

Zitat
Sehr geehrter Herr xxx,

Ihr Schreiben vom 08.06.2009 ist beim KWEA eingegangen. Eine perönliche Einsichtnahme ist deshalb der Aushändigung einer Aktenkopie vorzuschalten, um im Rahmen einer kundenfreundlichen Bearbeitung zu garantieren, das der in der Regel medizinisch nicht vorgebildete Wehrpflichtige kompetente Unterstützung und ausreichend Gelegenheit erhält, bei auftauchenden Verständnisfragen in Bezug auf die Gesundheitsunterlagen direkte Rücksprache zu halten.

Der Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Ich darf sie nochmals bitten, sich zwecks der Akteneinsichtnahme unverzüglich mit dem Ärztlichen Dienst im Hause in Verbindung zu setzen. Sie erhalten eine Fristverlängerung zur Vorlage der Begründung bis einschließlich 30.06.2009

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Widerspruchsbegründung eingehen, erfolgt die Entscheidung in Ihrer Widerspruchsangelegenheit nach Aktenlage.

Mit freundlichem.......

Was meinst du kann ich machen um noch mehr Zeit zu schinden oder was soll ich überhaupt machen?

Gruß
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HansHans
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« Antworten #19 am: 12. Juni 2009, 18:10:51 »

Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit im Betrieb.
Bringt dir vielleicht paar Wochen wenn dein Chef dann auch mitspielt und es rauszögert.

Aber auf was willst du es rauszögern ?
« Letzte Änderung: 12. Juni 2009, 18:12:43 von HansHans » Gespeichert

nicht wehrdienstfähig
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« Antworten #20 am: 12. Juni 2009, 18:11:58 »

Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit im Betrieb.
Bringt dir vielleicht paar Wochen wenn dein Chef dann auch mitspielt und es rauszögert.



macht kein sinn wenn du den beitrag gelesen hättest aber danke dir
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« Antworten #21 am: 13. Juni 2009, 21:30:19 »

Hey svennie,

Kannst du mir hierbei noch helfen?

Hey svennie,

Wie erwartet heute der Brieg im Kasten Smiley

Zitat
Sehr geehrter Herr xxx,

Ihr Schreiben vom 08.06.2009 ist beim KWEA eingegangen. Eine perönliche Einsichtnahme ist deshalb der Aushändigung einer Aktenkopie vorzuschalten, um im Rahmen einer kundenfreundlichen Bearbeitung zu garantieren, das der in der Regel medizinisch nicht vorgebildete Wehrpflichtige kompetente Unterstützung und ausreichend Gelegenheit erhält, bei auftauchenden Verständnisfragen in Bezug auf die Gesundheitsunterlagen direkte Rücksprache zu halten.

Der Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Ich darf sie nochmals bitten, sich zwecks der Akteneinsichtnahme unverzüglich mit dem Ärztlichen Dienst im Hause in Verbindung zu setzen. Sie erhalten eine Fristverlängerung zur Vorlage der Begründung bis einschließlich 30.06.2009

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Widerspruchsbegründung eingehen, erfolgt die Entscheidung in Ihrer Widerspruchsangelegenheit nach Aktenlage.

Mit freundlichem.......

Was meinst du kann ich machen um noch mehr Zeit zu schinden oder was soll ich überhaupt machen?

Gruß
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svennie
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« Antworten #22 am: 15. Juni 2009, 13:52:39 »

Was meinst du kann ich machen um noch mehr Zeit zu schinden oder was soll ich überhaupt machen?

Eine Strategie kann im Rahmen dieses Forums nicht ausgearbeitet werden.

Es liegt an dir, zu entscheiden, ob du die Sache eskalieren lassen würdest (bei dem Schreiben hätte ich persönlich fast Lust dazu), oder ob du das Spiel erstmal mitspielst, neue Argumente vorträgst, weitere Untersuchungen anregst usw.

Mal so als kleine Idee:

Du bist am nächstmöglichen Dienstantrittstermin 23 Jahre alt, vorher kannst du ha nicht mehr einberufen werden.

Jetzt schreibst du einfach kackfrech an das KWEA:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom xx.xx.xx habe ich erhalten und habe es mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen.

Bitte teilen Sie mir bis längstens 25. Juni 2009 mit, dass eine Heranziehung zum Grundwehrdienst nicht erfolgen wird, es sei denn, dass sucg durch eine neu eintretende Wehrdienstausnahme die Heranziehungsgrenze erhöhen wird.

Eine Erhöhung der Heranziehungsgrenze wegen des abgeleisteten Dienstes im Katastrophenschutz ist nicht einschlägig.

Hochachtugnsvoll


xy"

Das sollte eigentlich funktionieren. Hinterher verarzten wir das KWEA dann ggf. wegen deiner Gesundheitsakte  Grinsend
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« Antworten #23 am: 15. Juni 2009, 14:05:18 »

Hey svennie,

Danke dir das du mir weiterhilfst! Trotzdem bleiben mir ein paar Fragen offen.

Zitat
Eine Erhöhung der Heranziehungsgrenze wegen des abgeleisteten Dienstes im Katastrophenschutz ist nicht einschlägig.

Den Katastrophenschutz habe ich aber nicht die vollen 6 Jahre geleistet oder spielt dies hierbei keine rolle?

Zitat
dass sucg durch eine neu eintretende Wehrdienstausnahme die Heranziehungsgrenze erhöhen wird.

Was bedeutet das den?

Zitat
Sie erhalten eine Fristverlängerung zur Vorlage der Begründung bis einschließlich 30.06.2009

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Widerspruchsbegründung eingehen, erfolgt die Entscheidung in Ihrer Widerspruchsangelegenheit nach Aktenlage.

Wie verhalte ich mich nun hierbei?

Gruß,
Jochen

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svennie
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« Antworten #24 am: 15. Juni 2009, 14:33:51 »

Den Katastrophenschutz habe ich aber nicht die vollen 6 Jahre geleistet oder spielt dies hierbei keine rolle?

Nein, weil kein kausaler Zusammenhang zwischen der Nichtheranziehbarkeit vor dem 23. Geburtstag und dem Dienst im Katastrophenschutz besteht, jedenfalls meiner Meinung nach nicht. Ursache ist allein die Tatsache, dass das KWEA dich nicht gemustert hat, was es auch während des Dienstes im Katastrophenschutz hätte tun können,.

Zitat
dass sucg durch eine neu eintretende Wehrdienstausnahme die Heranziehungsgrenze erhöhen wird.

Was bedeutet das den?

es sei denn, dass sich durch eine neu eintretende ...

Ich will meine alte Tastatur zurück haben!

Zitat
Sie erhalten eine Fristverlängerung zur Vorlage der Begründung bis einschließlich 30.06.2009

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Widerspruchsbegründung eingehen, erfolgt die Entscheidung in Ihrer Widerspruchsangelegenheit nach Aktenlage.

Wie verhalte ich mich nun hierbei?

überhaupt nicht, nicht das KWEA entscheidet, sondern die vorgesetzte Behörde. Und auch das erst irgendwann.

Und ich gehe davon aus, dass du kein Interesse mehr an einer Entscheidung hast, wenn das KWEA dir eine Zusage gibt, dich nicht einzuberufen.
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« Antworten #25 am: 15. Juni 2009, 15:45:14 »

Hey svennie,

Du glaubst mir gar nicht wie sehr du mir hier hilfst. Danke.

Zitat
Ursache ist allein die Tatsache, dass das KWEA dich nicht gemustert hat, was es auch während des Dienstes im Katastrophenschutz hätte tun können,.

Ich glaube ich verstehe dich nicht ganz. Ich wurde doch am 22.04.2009 gemustert. Mit T2.

Zitat
Und ich gehe davon aus, dass du kein Interesse mehr an einer Entscheidung hast, wenn das KWEA dir eine Zusage gibt, dich nicht einzuberufen.

Das stimmt allerdings. Die Sache wäre dann hinnfällig.
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« Antworten #26 am: 23. Juni 2009, 18:01:28 »

Hey svennie,

Ich hab den Brief bereits am 16.Juni verschickt aber bis dato noch keine Antwort erhalten. Scheinbar will die Bundeswehr alles bis zum 30.06.2009 rausziehen. Was meinst du soll ich machen? Schreiben nochmals aufsetzen und per Rückschein einsenden?

Gruß
Jochen
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« Antworten #27 am: 27. Juni 2009, 14:02:15 »

Hey svennie,


Das KWEA hat sich bei mir wieder gemeldet hier nun was sie mir geschrieben haben.

Zitat
Ihre Wehrdienstangelegenheit

Sehr geehrter Herr ....

Bezüglich Ihres Hinweises auf die Heranziehungsgrenze mit Schreiben vom 17.06.2009 habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:

Grundsätzlich leisten Wehrpflichtige Grundwehrdienst, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WPflG).
Abweichend hiervon leisten diejenigen Wehrpflichtigen Gerundwehrdienst, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a). Darüber hinaus ist eine Heranziehung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich, wenn die Wehrpflichtigen wegen einer Verpflichtung zur Leistung eies Dienstes als Helfer im Zivil- Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum GWD herangezogen worden sind (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 WPflG).

Da Sie Ihren Verpflichtungen aus der Teilnahme am Zivil- und Katastrophenschutz gemäß § 13 a WPflG bei der Feiwilligen Feuerwehr nicht ausreichend nachgekommen sind, wurde die Zustimmung zu Ihrer Teilnahme seitens der zuständigen Katastrophenschutzbehörde widerrufen. Nur bei Erfüllung der Mindestverpflichtungszeit für den Katastrophenschutz erlisht die Pflicht Wehdienst zu leisten. Sie haben die Mindestverpflichtungszeit nicht erfüllt, unterliegen somit wieder der Wehrpflicht und sind als wehrdienstfähig gemusterter Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst einberufbar.

Ich weise noch einma ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlendem Eingang einer Begründung zu Ihrem Widerspruch vom 28.05.2009 gegen den Musterungsbescheid vom 28.05.2009 nis spätestens 30.06.2009 eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen wird. Da Sie zwischenzeitlich genügen Zeit hatten, meiner diesbezüglichen zweiten Aufforderung vom 10.06.2009 nachzukommen, wird ein Fristaufschub nicht gewährt.

Mit freundlichen Grußen,

xxx


Was nun svennie?
Eine Begründung schreiben oder was würdest du mir empfehlen?
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svennie
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« Antworten #28 am: 27. Juni 2009, 23:06:03 »

...
Was nun svennie?
Eine Begründung schreiben oder was würdest du mir empfehlen?

Im Prinzip hat das KWEA ja genau das bestätigt, was "wir" ja auch behauptet haben. Die eranziehungsgrenze erhöht sich dann auf das vollendete 30. Lebensjahr, wenn eine Heranziehung wegen einer Verpflichtung zum Dienst im KatS nicht möglich war. Diese endete (etwa) am 19. März 2009. Ab diesem Tag wäre eine Einberufung zum Grundwehrdienst möglich gewesen. Dass dies nicht erfolgt ist, liegt daran, dass ein anderes Einberufungshindernis vorgelegen hat, nämlich die Tatsache, dass du nicht gemustert warst. Das ist nicht dein Problem.

Es liegt jetzt allerdings an dir, zu entscheiden, ob du dich anwaltlich gegenüber dem KWEA vertreten lässt, da anzunehmen ist, dass das KWEA eine andere Auffassung vertritt, oder aber die Sache (wie oben) klarzustellen.

Ich persönlich würde das mit dem Anwalt ernsthaft in Erwägung ziehen oder zumindest das KWEA noch einmal anschreiben un die Sache wie oben schildern und zusätzlich eine Klarstellung dahingehend ergibitten, dass man im Falle der Wahrnehmung eines Termins zur Akteneinsicht eine vollständige Aktenkopie erhalten wird.
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« Antworten #29 am: 28. Juni 2009, 00:21:25 »

Hey svennie,

Danke für deine rasche Antwort!

Doch eine Frage zu dieser Erklärung:

Zitat
Im Prinzip hat das KWEA ja genau das bestätigt, was "wir" ja auch behauptet haben. Die eranziehungsgrenze erhöht sich dann auf das vollendete 30. Lebensjahr, wenn eine Heranziehung wegen einer Verpflichtung zum Dienst im KatS nicht möglich war. Diese endete (etwa) am 19. März 2009. Ab diesem Tag wäre eine Einberufung zum Grundwehrdienst möglich gewesen. Dass dies nicht erfolgt ist, liegt daran, dass ein anderes Einberufungshindernis vorgelegen hat, nämlich die Tatsache, dass du nicht gemustert warst. Das ist nicht dein Problem.

Heist das, dass man mich nur noch bis zum 23. Lebensjahr zum Grundwehrdienst heranziehen kann?
Da ich am 01.10. diesen Jahres 23 werde müsste sich das ganze doch schon erledigt haben oder bis wann können die mich denn nun einziehen?
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