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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Musterung nach Rausschmiss aus Feuerwehr  (Gelesen 5148 mal)
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« am: 25. Mai 2009, 15:17:22 »

Ich habe folgendes Problem, ich war als Zivildienstleistender 4 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr tätig. Hatte dort ein paar Unstimmigkeiten da ich mehrmals an Übungen durch die Berufsausbildung nicht teilnehmen konnte. Nun bekam ich am 19.03.2009 ein Schreiben der Stadt Mannheim „Feuerwehr und Katstrophenschutz“ das ich dem Kreiswehrersatzamt wegen unzureichender Teilnahme an Übungen zurückgemeldet werde. Drei Tage später erhielt ich einen Brief vom Kreiswehrersatzamt das ich zurückgemeldet wurde. Am 27.03.2009 erhielt ich ein schreiben das ich zum 22.04.2009 zur Musterung vorgeladen werde.
Ich habe bei meinem Orthopäden ein Attest bezüglichst Kreuzbeschwerden ausstellen lassen und auch mein Hausarzt schrieb mir ein Attest über vier Beschwerden welche mich belasten darunter ist eine immer noch anhaltende Kolitis, ein essentieller Tremor mit Verschlechterung in Stresssituationen, Kreuzschmerzen sowie wiederholt einwachsende Zehennägel.
Am 22.04.2009 war ich nun bei der Musterung dort interessierte niemanden wie es mit meiner Zukunft aussieht. Da das Kresiwehrersatzamt noch Daten über die Kolitis im Krankenhaus anfortdern wollten musste ich auf meinen Musterungsbescheid per Post warten. Diesen erhielt ich am 18.05.2008 und würde mit T2 gemustert. 
Worum es mir eigentlich geht und wieso ich keinen Wehrdienst leisten möchte liegt daran das ich als Außendienstmitarbeiter in einem Großhandel arbeite mir dort Chance aufgezeigt werden in geringer Zeit eine Filiale als Filialleiter zu übernehmen. Desweiteren habe ich dort wie jeder Außendienstmitarbeiter einen befristeten Vertrag bei dem soweit mir bekannt das Gesetzt zur Freihaltung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber nicht greift. Gewalt ist auch ein Grund der mich von der Bundeswehr abschreckt da ich selbst auch nicht damit klar komme unter Druck gesetzt zu werden.
Durch die Bundeswehr oder ein freies soziales Jahr würde meine „Karriere“ welche ich anstrebe wohl platzen.
Da ich sofern von Nöten der Musterung innerhalb von zwei Wochen Widersprechen muss eilt dieser Fall ein wenig.

Was kann ich nun machen um doch eine Ausmusterung zu erlangen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 25. Mai 2009, 16:51:28 »

Ich habe folgendes Problem, ich war als Zivildienstleistender 4 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr tätig.

Definitiv nein, denn der Zivildienst dauert immer noch 9 Monate. Du hast Dienst im Katastrophenschutz geleistet. Das ist etwas anderes.

Hatte dort ein paar Unstimmigkeiten da ich mehrmals an Übungen durch die Berufsausbildung nicht teilnehmen konnte. Nun bekam ich am 19.03.2009 ein Schreiben der Stadt Mannheim „Feuerwehr und Katstrophenschutz“ das ich dem Kreiswehrersatzamt wegen unzureichender Teilnahme an Übungen zurückgemeldet werde.

Anerkannter Kriegsdienstverweigerer warst du also offenbar auch nicht. Schon deshalb hat die ganze Geschichte nichts mit Zivildienst zu tun. Nun aber zur Sache:

Drei Tage später erhielt ich einen Brief vom Kreiswehrersatzamt das ich zurückgemeldet wurde. Am 27.03.2009 erhielt ich ein schreiben das ich zum 22.04.2009 zur Musterung vorgeladen werde.
Ich habe bei meinem Orthopäden ein Attest bezüglichst Kreuzbeschwerden ausstellen lassen und auch mein Hausarzt schrieb mir ein Attest über vier Beschwerden welche mich belasten darunter ist eine immer noch anhaltende Kolitis, ein essentieller Tremor mit Verschlechterung in Stresssituationen, Kreuzschmerzen sowie wiederholt einwachsende Zehennägel.
Am 22.04.2009 war ich nun bei der Musterung dort interessierte niemanden wie es mit meiner Zukunft aussieht. Da das Kresiwehrersatzamt noch Daten über die Kolitis im Krankenhaus anfortdern wollten musste ich auf meinen Musterungsbescheid per Post warten. Diesen erhielt ich am 18.05.2008 und würde mit T2 gemustert. 

Das steht da tatsächlich so!?  Zwinkernd

Worum es mir eigentlich geht und wieso ich keinen Wehrdienst leisten möchte liegt daran das ich als Außendienstmitarbeiter in einem Großhandel arbeite mir dort Chance aufgezeigt werden in geringer Zeit eine Filiale als Filialleiter zu übernehmen. Desweiteren habe ich dort wie jeder Außendienstmitarbeiter einen befristeten Vertrag bei dem soweit mir bekannt das Gesetzt zur Freihaltung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber nicht greift.

Das Gesetz greift schon, nur dein Arbeitsvertrag läuft halt aus, weil das vertraglich (mit genauem Datum) so geregelt ist.

Da ich sofern von Nöten der Musterung innerhalb von zwei Wochen Widersprechen muss eilt dieser Fall ein wenig.

Was eilt daran? Du solltest ohnehin unmittelbar formlos Widerspruch einlegen.

Was kann ich nun machen um doch eine Ausmusterung zu erlangen?

Die Frage ist ein bißchen allgemein gehalten. Außerdem fehlen sämtliche wesentlichen Informationen. Alter? Denkbare Zurückstellungsgründe etc.
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« Antworten #2 am: 25. Mai 2009, 19:20:50 »

Zitat
Was eilt daran? Du solltest ohnehin unmittelbar formlos Widerspruch einlegen.

Was heißt formlos einen Widerspruch einlegen? Was soll ich da den reinschreiben?

Zitat
Die Frage ist ein bißchen allgemein gehalten. Außerdem fehlen sämtliche wesentlichen Informationen. Alter? Denkbare Zurückstellungsgründe etc.

Ich selbst bin 22 werde aber am 1. Oktober 23 Jahre.
Für meine Firma bin ich zur Zeit nich abkömmlich da ich dort im Außendienst die Firma vertrete und es für meine Region keinen Ersatz oder zweit Mann gibt.
Desweiteren komme ich mit Stressituationen nicht klar da sich dabei mein Tremor verschlechtert und ich mich darauf hin auf nichts mehr konzentrieren kann.
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svennie
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« Antworten #3 am: 25. Mai 2009, 22:13:49 »

Zitat
Was eilt daran? Du solltest ohnehin unmittelbar formlos Widerspruch einlegen.

Was heißt formlos einen Widerspruch einlegen? Was soll ich da den reinschreiben?

"Formlos" heißt, dass der Widerspruch keiner bestimtmen Form bedarf. Und reinschreiben solltest du erstmal überhaupt nichts, außer dass gegen den Musterungsbescheid Widerspruch eingelegt wird.

Zitat
Die Frage ist ein bißchen allgemein gehalten. Außerdem fehlen sämtliche wesentlichen Informationen. Alter? Denkbare Zurückstellungsgründe etc.

Ich selbst bin 22 werde aber am 1. Oktober 23 Jahre.

Etwas besseres hätte kaum passieren können, außer dass du vielleicht den Muisterungstermin etwas hättest hinausschieben sollen.

Das Widerspruchsverfahren müsstest du jetzt noch bis etwa Ende August, Anfang September am laufen halten und danach dürfte das Thema erledigt sein. Das sind gut 3 Monate, das ist zu schaffen.

Für meine Firma bin ich zur Zeit nich abkömmlich da ich dort im Außendienst die Firma vertrete und es für meine Region keinen Ersatz oder zweit Mann gibt.

Über eine Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit solltest du erstmal nicht nachdenken, das verschiebt dein Problem nur etwas in die Zukunft.

Lege Widerspruch ein und fordere Akteneinsicht in die Gesundheitsakte durch Übersendung einer vollständigen Kopie derselben.
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« Antworten #4 am: 25. Mai 2009, 22:39:03 »

Danke svennie,

für die raschen Antworten. Trotzdem bleiben mir Fragen offen.

Zitat
"Formlos" heißt, dass der Widerspruch keiner bestimtmen Form bedarf. Und reinschreiben solltest du erstmal überhaupt nichts, außer dass gegen den Musterungsbescheid Widerspruch eingelegt wird.

Heißt das ich ein Dreizeiler aufsetzen soll in dem ich dem Musterungsbescheid widerspreche? Muss ich darin um eine neue Musterung beten oder genug der Widerspruch?

Zitat
Lege Widerspruch ein und fordere Akteneinsicht in die Gesundheitsakte durch Übersendung einer vollständigen Kopie derselben.

Ich soll eine Kopie meiner Gesundheitsakte vom Bund anfordern und eine hinschicken?
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svennie
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« Antworten #5 am: 26. Mai 2009, 00:30:48 »

Heißt das ich ein Dreizeiler aufsetzen soll in dem ich dem Musterungsbescheid widerspreche? Muss ich darin um eine neue Musterung beten oder genug der Widerspruch?

Es genügt der Widerspruch, es geht nur darum, dass die Frist eingehalten wird.

Ich soll eine Kopie meiner Gesundheitsakte vom Bund anfordern

richtig.

und eine hinschicken?

nein.  Schockiert
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« Antworten #6 am: 26. Mai 2009, 14:19:54 »

Hey svennie,

Danke nochmals. Ich habe dir hier mal meinen Widerruf reingestellt wäre nett wenn du mir sagen könntest ob dieser so ok ist oder ob etwas fehlt und ergänzt werden muss.

xxxxx xxxxx, xxxxstraße x, xxxxx Mannheim

Kreiswehrersatzamt Mannheim
Badener Platz 4

68239 Mannheim

Mannheim den 26.05.09

Widerruf gegen Musterungsbescheid Personenkennziffer „x1xxxxx0xxx“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Musterungsbescheid vom 18.05.2009 ein. Bitte übersenden Sie mir zur Einsicht eine vollständige Kopie meiner Gesundheitsakte zu.

Mit freundlichem Gruß,

xxxxxx xxxxxx
« Letzte Änderung: 26. Mai 2009, 14:21:41 von Button » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 26. Mai 2009, 14:23:43 »

Hey svennie,

Danke nochmals. Ich habe dir hier mal meinen Widerruf reingestellt

Was möchtest du denn widerrufen?

wäre nett wenn du mir sagen könntest ob dieser so ok ist oder ob etwas fehlt und ergänzt werden muss.

xxxxx xxxxx, xxxxstraße x, xxxxx Mannheim

Kreiswehrersatzamt Mannheim
Badener Platz 4

68239 Mannheim

Mannheim den 05.05.09

Widerruf gegen Musterungsbescheid Personenkennziffer „x1xxxxx0xxx“

Ändern in: Widerspruch gegen Musterungsbescheid / Pkz ....

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Musterungsbescheid vom 18.05.2009 ein.

ok

Bitte übersenden Sie mir zur Einsicht eine vollständige Kopie meiner Gesundheitsakte zu.

Ändern in: Zugleich beantrage ich die Einsichnahme in die Gesundheitsakte durch Übersendung eienr vollständigen Kopie der Gesundheitsakte nebst Bestätigung der Vollständigkeit.
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« Antworten #8 am: 26. Mai 2009, 14:46:39 »

Danke schön svennie,

Ich werde den Brief heute noch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Melde mich dann wenn ich was vom Kreiswehrersatzamt höre.

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« Antworten #9 am: 3. Juni 2009, 14:52:42 »

Hallo svennie,

das Kreiswehrersatzamt hat mir nun in einem freien Brief folgendes mitgeteilt:

Zitat
Sehr geehrt Herr xxx

Ihr Widerspruch gegen den Musterungsbescheid vom 18.05.2009 ist beim Kreiswehrersatzamt eingegangen.

Bezüglich Ihres Wunsches auf Einstichtnahme in Ihre Personalunterlagen bitte ich Sie, zwecks Festlegung eines Termins vor Ort umgehend Kontakt mit dem Leiter des Ärtzlichen Dienstes im Hause, Herrn Dr. xxx (Tel. xxxxx) aufzunehmen. Am Tag der Einsichtnahme hier im Kreiswehrersatzamt Mannheim kann Ihnen auf Wunsch auch eine Kopie Ihrer Personalunterlage ausgehändigt werden. Eine Zusendung von Kopien ohne vorherige Einsichtnahme beim Ärztlichen Dienst ist leider nicht möglich.

Zur Vorlage der Begründung Ihres Widerspruchs habe ich mir den 23.06.2009 vorgemerkt.

Was kann ich nun machen? Brief ignorieren? Termin vereinbaren?

Gruß,
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« Antworten #10 am: 3. Juni 2009, 15:04:52 »

Was kann ich nun machen? Brief ignorieren? Termin vereinbaren?

Du kannst wahlweise das Spiel mitspielen oder dich beschweren. Ich würde das SPiel mitspielen, dort ohne lange Diskussionen auf Aushändigung einer Kopie bestehen und mich hinterher beschweren, so von wegen Verdienstausfall und Fahrtkosten. Eine gesetzliche Regelung, nach der die Übergabe von Kopien aus der Akte einer vorherige persönliche Einsichtnahme voraussetzt, gibt es nicht.

Du musst allerdings damit rechnen, dass man dir die Kopie in dem Termin dann doch nicht geben will.
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« Antworten #11 am: 3. Juni 2009, 15:30:05 »

Da du meintest ich solle doch versuchen das ganze bis mitte august anfang september rauszuziehen. Sollte ich den Brief dan nicht sogar einfach ignorieren als ob ich ihn nicht bekommen hätte oder bringt mir das mehr ärger als Zeit ein? und meinen die den 23.06.09 als voraussichtlichen Termin für disen Arzttermin oder ist dies ein weiterer Termin?
Ich mein dort ist ja keine Uhrzeit und nichts angegeben.
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svennie
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« Antworten #12 am: 3. Juni 2009, 23:42:27 »

Da du meintest ich solle doch versuchen das ganze bis mitte august anfang september rauszuziehen. Sollte ich den Brief dan nicht sogar einfach ignorieren als ob ich ihn nicht bekommen hätte oder bringt mir das mehr ärger als Zeit ein?

Mit ignorieren kommst du nicht weiter.

und meinen die den 23.06.09 als voraussichtlichen Termin für disen Arzttermin oder ist dies ein weiterer Termin?

Da steht, dass du deinen Widerspruch bis zum 23.06.09 begründen sollst und das ist dann sicherlich auch genau so gemeint.

Du kannst natürlich versuchen, dass KWEA doch noch davon zu überzeugen, dass du nicht verpflichtet bist, die Akte vorher anzugucken, bevor du eine Kopie bekommst.

Probieren könnte man das mit folgendem "Trick". Du schreibst dem KWEA, dass du um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bittest, mit dem die Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der Gesundheitsakte abgelehnt wird. Gleichzeitig beantragst du dann eine Fristverlängerung bis 2 Wochen nach Zugang der Aktenkopie bei dir.

Ich mein dort ist ja keine Uhrzeit und nichts angegeben.

Es ist ja auch egal, ob deine Begründung um 9 Uhr im Briefkasten ist oder um 15 Uhr. Oder nicht?
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« Antworten #13 am: 4. Juni 2009, 13:34:11 »

Hallo svennie,

Danke mal wieder für deine rasche Anwort. Ich habe jetzt ein weiteres schreiben formuliert wobei ich dich erst um Rat bitte möchte bevor ich dieses absende.

Zitat
Wehrdienstangelegenheit / Pkz 011086S50814
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 02.06.2009 ist bei mir eingetroffen, da mir keine gesetzliche Regelung, nach der die Übergabe von Kopien aus der Personalakte eine vorherige persönliche Einsichtnahme voraussetzt, bekannt ist bitte ich sie um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides in dem die Übersendung einer Kopie der Personalakte abgelehnt wird.
Desweiteren beantrage ich eine Fristverlängerung zur Begründung meines Widerspruchs auf zwei Wochen nach Erhalt der Kopien meiner Personalunterlagen.


Wäre dies so in Ordnung?
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« Antworten #14 am: 4. Juni 2009, 14:00:00 »

Wäre dies so in Ordnung?

Ja!
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