Was würdet ihr tun?
Klage einreichen, eine Fachwirtausbildung ist eine Berufsausbilung und keine "Fortbildung".
Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes, es war aber Intention des Gesetzgebers:
Davon abgesehen dienen die Dienstfreien Zeiten im Wehrdienst der Erholung und nicht der Berufsausbildung. Eine Verweisung auf die Abende ist daher unzulässig, selbst wenn es sich vollständig um einen Fernkurs handeln würde.
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=287 (etwas scrollen bis zur Gesetzesbegründung).
Was ich noch an möglichkeiten hätte. Wäre Abendabitur anfangen. Reicht da eine Schulbescheinigung für aus?
Ja, Voraussetzung ist bei eienr zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung aber, dass die Ausbildung bereits vor der Heranziehung zum Dienst begonnen hat, beginnt die Schulausbildung also nach den SOmmerferien, so besteht eben auch erst ab dann ein Zurückstellungsgrund (bzw. eben für Dienstantrittstermine ab etwa August/September/Oktober, je nach Bundesland) und nicht jetzt schon.
Oder Rückstellung über den Arbeitgeber?
Das setzt eine tatsächliche Unentbehrlichkeit in dem Betrieb voraus, die im Zweifel auch nachgewiesen werden muss.
Oder Neumusterung
Gibt es nicht.
(Habe gehört mit einer Zahnspange würde ich ausgemustert.)
Nein, dann wärst du eventuell vorübergehend nicht wehrdienstfähig, festgestellt würde das dann im Rahmen einer zu beantragenden Überprüfungsuntersuchung.
Welche Auswirkung hat es wenn ich jetzt ein Auto leasen würde. Wo die Rate höher wäre wie mein Wehrdienst entgelt.
keine.
Würde das zur Ausmusterung führen?
Meinst du nicht, dass dann alle Wehrpflichtigen ein Auto leasen würden? Du wusstest vorher, dass du den Wehrdienst noch abzuleisten hast.
Achso bin wehrdienstfähig aber T2 gemustert worden..
Du bist wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimtme Tätigkeiten gemustert worden. Die (ziemlich unsinnige und nichtssagende) Floskel "T2" steht mit Sicherheit nicht im Musterungsbescheid, sie hätte dort auch nichts zu suchen.