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Autor Thema: Rückstellung Fortbildung  (Gelesen 1219 mal)
Jonas_22
Gast
« am: 15. Mai 2009, 10:26:39 »

Hi,
erstmal die Daten zu mir bin jetzt 22 87 geboren.
Ich wurde am 02.04.2009 gemustert und habe eine Rückstellung aufgrund meiner Fortbildung zum Steuerfachwirt beantragt. Diese wurde jedoch zunächst zurückgewießen mit der Begründung ich könnte diese auch während dem Wehrdienst fortführen. Da der Unterricht Freitag Abend uns Samstag morgen stattfindet.

Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt das die Prüfung so nicht schaffbar wäre da ein enormer Zeitaufwand fürs lernen anfällt. Ich habe vor der Prüfung knapp zwei Monate Urlaub immer Zeitlich versetzt. Da ich im Büro nicht wirklich fehlen kann.

Der nächste Brief kam heute aus Düsseldorf. Das dies keine härte ist und die Fortbildung nur eine Weiterbildung wäre. Somit auch ohne Probleme neu begonnen werden kann.

Ich kann innerhalb einem Monat klage einreichen.

Was würdet ihr tun?

Was ich noch an möglichkeiten hätte. Wäre Abendabitur anfangen. Reicht da eine Schulbescheinigung für aus?

Oder Rückstellung über den Arbeitgeber?

Oder Neumusterung (Habe gehört mit einer Zahnspange würde ich ausgemustert.) Welche Auswirkung hat es wenn ich jetzt ein Auto leasen würde. Wo die Rate höher wäre wie mein Wehrdienst entgelt. Würde das zur Ausmusterung führen?


Habt ihr noch andere Ideen.

Achso bin wehrdienstfähig aber T2 gemustert worden.

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus. Sorry für die vielen Fragen

Gruß
« Letzte Änderung: 15. Mai 2009, 10:31:55 von Jonas_22 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 15. Mai 2009, 13:19:54 »

Was würdet ihr tun?

Klage einreichen, eine Fachwirtausbildung ist eine Berufsausbilung und keine "Fortbildung".

Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes, es war aber Intention des Gesetzgebers:

Davon abgesehen dienen die Dienstfreien Zeiten im Wehrdienst der Erholung und nicht der Berufsausbildung. Eine Verweisung auf die Abende ist daher unzulässig, selbst wenn es sich vollständig um einen Fernkurs handeln würde.

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=287 (etwas scrollen bis zur Gesetzesbegründung).

Was ich noch an möglichkeiten hätte. Wäre Abendabitur anfangen. Reicht da eine Schulbescheinigung für aus?

Ja, Voraussetzung ist bei eienr zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung aber, dass die Ausbildung bereits vor der Heranziehung zum Dienst begonnen hat, beginnt die Schulausbildung also nach den SOmmerferien, so besteht eben auch erst ab dann ein Zurückstellungsgrund (bzw. eben für Dienstantrittstermine ab etwa August/September/Oktober, je nach Bundesland) und nicht jetzt schon.

Oder Rückstellung über den Arbeitgeber?

Das setzt eine tatsächliche Unentbehrlichkeit in dem Betrieb voraus, die im Zweifel auch nachgewiesen werden muss.

Oder Neumusterung

Gibt es nicht.

(Habe gehört mit einer Zahnspange würde ich ausgemustert.)

Nein, dann wärst du eventuell vorübergehend nicht wehrdienstfähig, festgestellt würde das dann im Rahmen einer zu beantragenden Überprüfungsuntersuchung.

Welche Auswirkung hat es wenn ich jetzt ein Auto leasen würde. Wo die Rate höher wäre wie mein Wehrdienst entgelt.

keine.

Würde das zur Ausmusterung führen?

Meinst du nicht, dass dann alle Wehrpflichtigen ein Auto leasen würden? Du wusstest vorher, dass du den Wehrdienst noch abzuleisten hast.

Achso bin wehrdienstfähig aber T2 gemustert worden..

Du bist wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimtme Tätigkeiten gemustert worden. Die (ziemlich unsinnige und nichtssagende) Floskel "T2" steht mit Sicherheit nicht im  Musterungsbescheid, sie hätte dort auch nichts zu suchen.
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