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Autor Thema: Beginn Zivildienst zum 01.10 - Beginn des dritten Semesters am 01.10.  (Gelesen 2886 mal)
Pollyanna
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Beiträge: 2


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« am: 6. Mai 2009, 21:43:29 »

Ich habe eine Frage, so wie es aussieht muss ich meinen Zivildienst zum 01.10. dieses Jahres beginnen. Genau an diesem Tag komme ich jedoch ins dritte Semester. Meine Frage nun, muss ich den Zivildienst dann antreten oder kann ich einen Antrag auf Zurückstellung stellen? Ab dem dritten Semester wird man ja weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen, nur muss man wenn der Antrag gestellt wird schon im dritten Semester sein oder reicht es, wenn lediglich der Einberufungstermin in diese Zeitspanne fällt und ich quasi einen Monat vorher (sprich sobald ich die Bescheinigung habe) einen Ruckstellungsantrag stelle?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, liebe Grüße!
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 6. Mai 2009, 23:25:19 »

Ich habe eine Frage, so wie es aussieht muss ich meinen Zivildienst zum 01.10. dieses Jahres beginnen. Genau an diesem Tag komme ich jedoch ins dritte Semester. Meine Frage nun, muss ich den Zivildienst dann antreten oder kann ich einen Antrag auf Zurückstellung stellen?

Du kannst einen Antrag auf Zurückstellung stellen. Hat dieser Erfolg, so musst du den Zivildienst nicht antreten. Ist denn wirklich ein Einberufungsbescheid ergangen?

Ab dem dritten Semester wird man ja weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen, nur muss man wenn der Antrag gestellt wird schon im dritten Semester sein oder reicht es, wenn lediglich der Einberufungstermin in diese Zeitspanne fällt und ich quasi einen Monat vorher (sprich sobald ich die Bescheinigung habe) einen Ruckstellungsantrag stelle?

Na jetzt steh ich aber etwas auf dem Schlauch. Das Erreichen des 3. Semesters, das kann man sich ja knapp ein Jahr vorher ausrechnen. Du kannst froh sein, dass es keine Frist mehr für die Stellung von Zurückstellungsanträgen mehr gibt!

Nach § 11 Zivildienstgesetz liegt ein Zurückstellungsgrund in der Regel dann vor, (Zitat)

---
wenn die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers

... b) ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist ...
---

Die einzige wichtige Frage ist jetzt, ob ein Einberufungsbescheid vorliegt und wenn ja seit wann (ggf. sollte Widerspruch eingelegt werden). Und der KDV-Antrag war auch etwas früh gestellt, oder!?
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Pollyanna
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 7. Mai 2009, 18:59:37 »

Also, danke erstmal für deine Antwort - ich sehe, dass ich ganze Menge Angaben vergessen habe.

Also, einen Einberufungsbescheid zum Zivildienst habe ich noch nicht. Ich hatte damals im Februar einen zum Wehdienst, der am 01.04. losgegangen wäre. Damals hatte ich aber in der 3Tages-Frist verweigert und bekam dann Ende März ein Schreiben vom BAZ, dass ich mir innerhalb von zwei Monaten eine Stelle suchen solle usw. - eine Einberufung sei dies aber noch nicht.

Jetzt habe ich eine Stelle in Aussicht, morgen ist mein Vorstellungsgespräch, die würde zum 01.10. beginnen. Damit ist es ja relativ sicher, dass ich auch zum 01.10. einberufen werde, oder?

Wie gesagt, genau am 01.10. fängt mein drittes Semester an und ich würde gerne erst einmal weiter studieren, zumal ich einen Studienkredit habe, der zwar während einer Studienunterbrechung ausgesetzt würde, die Zinsen müsste ich aber weiter zahlen, das hatte ich damals scheinbar so vereinbart.

Ich will mich vor dem Zivildienst auch nicht drücken, man muss sowas nunmal machen in diesem Land. Aber wenn ich wüsste, dass ich im Falle einer Einberufung zum 01.10. einen Rückstellungsantrag stellen könnte, der auch angenommen wird (weil ich mich ab dem 01.10. im dritten Semester befinde), könnte ich zumindest etwas besser shclafen Zwinkernd
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Steelix
Newbie
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Beiträge: 25


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« Antworten #3 am: 10. Mai 2009, 22:23:22 »

Hast du dem BAZ bereits mitgeteilt, dass deine herausgesuchte Stelle zum 01.10.09 beginnen würde und wurde dies auch durch das BAZ bereits bewilligt? Nur dann ist eine Einberufung zu dem von dir vorgeschlagenen Termin auch überhaupt erst möglich.
Wenn du außerdem bei einer Zivildienststelle bereits verbindlich zusagst, am 01.10.09 in den Dienst einzutreten, bin ich mir nicht sicher, ob du dich weiterhin mit wenig Aufwand von dem Dienst zurückstellen lassen kannst. Gegebenenfalls solltest du dir individuelle Rechtsberatung einholen.

MfG. Steelix
« Letzte Änderung: 10. Mai 2009, 22:32:49 von Steelix » Gespeichert
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