Ich habe eine Frage, so wie es aussieht muss ich meinen Zivildienst zum 01.10. dieses Jahres beginnen. Genau an diesem Tag komme ich jedoch ins dritte Semester. Meine Frage nun, muss ich den Zivildienst dann antreten oder kann ich einen Antrag auf Zurückstellung stellen?
Du kannst einen Antrag auf Zurückstellung stellen. Hat dieser Erfolg, so musst du den Zivildienst nicht antreten. Ist denn wirklich ein Einberufungsbescheid ergangen?
Ab dem dritten Semester wird man ja weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen, nur muss man wenn der Antrag gestellt wird schon im dritten Semester sein oder reicht es, wenn lediglich der Einberufungstermin in diese Zeitspanne fällt und ich quasi einen Monat vorher (sprich sobald ich die Bescheinigung habe) einen Ruckstellungsantrag stelle?
Na jetzt steh ich aber etwas auf dem Schlauch. Das Erreichen des 3. Semesters, das kann man sich ja knapp ein Jahr vorher ausrechnen. Du kannst froh sein, dass es keine Frist mehr für die Stellung von Zurückstellungsanträgen mehr gibt!
Nach § 11 Zivildienstgesetz liegt ein Zurückstellungsgrund in der Regel dann vor, (Zitat)
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wenn die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers
... b) ein Hochschulstudium, bei dem
zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist ...
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Die einzige wichtige Frage ist jetzt, ob ein Einberufungsbescheid vorliegt und wenn ja seit wann (ggf. sollte Widerspruch eingelegt werden). Und der KDV-Antrag war auch etwas früh gestellt, oder!?