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inteftfoulley
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Zurückstellung, Unabkömmlichkeit, Befreiung
Dem Zivildienst entkommen
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Autor
Thema: Dem Zivildienst entkommen (Gelesen 4313 mal)
hexerhasi
Newbie
Beiträge: 10
Dem Zivildienst entkommen
«
am:
28. April 2009, 12:23:44 »
Guten Tag ihr alle.
Es gibt da jemandem mit Namen A, der sich in einer sehr unangenhemen Situation befindet, was den Zivildienst betrifft. Hier kurz die Geschichte von A:
A ist heute 22 Jahre alt und wird im Dezember 2009 das 23 Lebensjahr vollenden. Vor ca. 4 Jahren wurde A zur Musterung einberufen und für tauglich befunden. Direkt bei der Musterung hat A sich entschlossen den Wehrdienst zu verweigern und hat somit die A-Karte bzw. ist anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Im Anschluss daran hat A zwei Zurückstellungen beantragt, welche sich mit der Schulplicht sowie einer Ausbildung begründen ließen. A ist also offiziel bis zum 31.7.2009 zurückgestellt worden.
Nun zur aktullen Situation von A. Der Arbeitgeber von A möchte A nach der Ausbildung weiterbeschäftigen und die beiden haben auch schon einen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Zusätzlich hat der Arbeitgeber einen Unentbehrlichkeitsantrag gestellt, welcher eine Zurückstellung von A bis zum 31.3.2010 erwirkt hat.
Aktuell ist A froh bis März 2010 Ruhe zu haben, allerdings macht er sich Sorgen was danach passiert. Ihm wurde bisher geraten immer wieder Zeit zu schinden, z.B. durch das Beantragen einer Nachuntersuchung nach Ablauf der Zurückstellung. Die Termine für die Nachuntersuchung sollten auch immer wieder hinausgeschoben werden. Zusätzlich sollte A sich an die Ärzte seines Vertrauens wenden, um sein Problem mit der Wirbelsäule und dem Knie zu verdeutlichen, in der Hoffnung eine Untauglichkeit zu erwirken.
A hat allerdings die Befürchtung, dass er aus der ganzen Geschichte nicht mehr rauskommt und früher oder später den Zivildienst leisten muss.
Dazu kommt die Ungewissheit wielange A überhaupt einberufen werden kann.
Die Fragen die A eigentlich stellen möchte:
Kann A überhaupt noch dem Zivildienst entkommen?
Wie lange kann A in der jetzigen Situation einberufen werden?
Welches Vorgehen nach Ablauf der Zurückstellung würdet ihr A raten?
Sollte A einfach hinnehmen, dass das BAZ die berufliche Karriere womöglich versaut und um ein weiteres Jahr verzögert?
Hexerhasi und A bedanken sich für alle Anregungen, Tipps und Informationen!
Mit freundlichen Grüßen
hexerhasi
//Edit
A sind noch weitere Fragen in den Kopf gekommen:
Ist es möglich die KDV zurückzuziehen, weil persönliche Umstände vielleicht die Meinung geändert haben?
Und würde das für den weiteren Weg überhaupt Sinn machen?
«
Letzte Änderung: 28. April 2009, 12:51:51 von hexerhasi
»
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.272
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #1 am:
28. April 2009, 13:26:45 »
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 12:23:44
Die Fragen die A eigentlich stellen möchte:
Kann A überhaupt noch dem Zivildienst entkommen?
Sicherlich ist das möglich, aber eben nicht einfach.
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 12:23:44
Wie lange kann A in der jetzigen Situation einberufen werden?
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 12:23:44
Welches Vorgehen nach Ablauf der Zurückstellung würdet ihr A raten?
Alle klassischen Fehler wurden ja leider gemacht, das BAZ wird versuchen, den A nach ABlauf der Zurückstellung (also solbald er wieder verfügbar ist) zum Zivildienst einzuberufen. Das BAZ hat auch genügend Zeit, dies vorzubereiten.
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 12:23:44
Sollte A einfach hinnehmen, dass das BAZ die berufliche Karriere womöglich versaut und um ein weiteres Jahr verzögert?
Ich würde mich von einem auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 12:23:44
A sind noch weitere Fragen in den Kopf gekommen:
Ist es möglich die KDV zurückzuziehen, weil persönliche Umstände vielleicht die Meinung geändert haben?
Man kann jederzeit auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Da dies nach Vollendung des 22. Lebensjahres erfolgen wird, würde sich dadurch die Heranziehungsgrenze bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erhöhen.
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 12:23:44
Und würde das für den weiteren Weg überhaupt Sinn machen?
Das kommt auf die näheren Umstände an. Jedenfalls ist eine Änderung des Tauglichkeitsgrades beim KWEA wahrscheinlicher als beim BAZ.
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hexerhasi
Newbie
Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #2 am:
28. April 2009, 13:46:34 »
Zitat von: svennie am 28. April 2009, 13:26:45
Zitat von: hexerhasi
Wie lange kann A in der jetzigen Situation einberufen werden?
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
Hat sich diese Einberufungfrist für A nicht durch die Zurückstellung über den 23 Geburtstag hinaus auf den 25 verlängert?
Konkret: A wurde im Dezember 1986 geboren und würde das 23 Lebensjahr im Dezember 2009 vollenden. Die Zurückstellung gilt allerdings bis zum 31.3.2010.
Sorry falls ich mich undeutlich ausgedrückt haben sollte.
Sollte A auf seine KDV Geschichte verzichten, so müsste doch automatisch eine neue bzw. weitere Musterung erfolgen, die mit ärztlichen Atesten beeinflusst werden könnte, oder?
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sunknown
Sr. Member
Beiträge: 364
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #3 am:
28. April 2009, 14:13:54 »
Zitat
Hat sich diese Einberufungfrist für A nicht durch die Zurückstellung über den 23 Geburtstag hinaus auf den 25 verlängert?
Konkret: A wurde im Dezember 1986 geboren und würde das 23 Lebensjahr im Dezember 2009 vollenden. Die Zurückstellung gilt allerdings bis zum 31.3.2010.
Sorry falls ich mich undeutlich ausgedrückt haben sollte.
da es sich wohl tatsächlich um eine zurückstellung im sinne des neuen gesetzes handelt, hat sich die altersgrenze derzeit auf 25 erhöht.
Zitat
Sollte A auf seine KDV Geschichte verzichten, so müsste doch automatisch eine neue bzw. weitere Musterung erfolgen, die mit ärztlichen Atesten beeinflusst werden könnte, oder?
da die altersgrenze durch die zurückstellung ohnehin überschritten wurde, kann -sobald der einberufungstermin zum zivildienst nahe ist, also frühestens im märz 2010- der kdv antrag zurückgezogen werden(falls keine gewissensgründe gg den dienst an der waffe mehr vorliegen).
dann wäre wieder das KWEA zuständig und das wartespiel auf einen einberufungsbescheid beginnt von neuem.
ein zurückziehen des KDV antrags führt nicht automatisch zu einer tauglichkeitsuntersuchung, vielmehr ist ein seit der musterung veränderter gesundheitszustand nötig.
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hexerhasi
Newbie
Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #4 am:
28. April 2009, 14:41:49 »
Zitat von: sunknown am 28. April 2009, 14:13:54
da die altersgrenze durch die zurückstellung ohnehin überschritten wurde, kann -sobald der einberufungstermin zum zivildienst nahe ist, also frühestens im märz 2010- der kdv antrag zurückgezogen werden(falls keine gewissensgründe gg den dienst an der waffe mehr vorliegen).
dann wäre wieder das KWEA zuständig und das wartespiel auf einen einberufungsbescheid beginnt von neuem.
ein zurückziehen des KDV antrags führt nicht automatisch zu einer tauglichkeitsuntersuchung, vielmehr ist ein seit der musterung veränderter gesundheitszustand nötig.
Wenn A nun Ende März 2010 seine KDV zurückzieht ist wieder das KWEA für ihn zuständig. Daraus sollte dann nicht zwangsweise eine sofortige Einberufung folgen, sondern A wäre dann bei der Glückspielvariante "KWEA beruft ein oder halt nicht". Sollte das KWEA A einberufen wollen, kann eine Nachuntersuchung wegen eines verändertem Gesundheitszustandes beantragt werden, welche dann mit ärztlicher Unterstützung in einer Untauglichkeit resultieren könnte.
Klingt das Vorhaben realistisch? Habe ich alles richtig verstanden?
//Edit für die Vollständigkeit
Zitat von: sunknown am 28. April 2009, 14:13:54
da es sich wohl tatsächlich um eine zurückstellung im sinne des neuen gesetzes handelt, hat sich die altersgrenze derzeit auf 25 erhöht.
Der Antrag wurde am 17. Februar 2009 an das BAZ gestellt bzw. etwa 6 Wochen später durch das BAZ an die zuständige IHK weitergeleitet.
«
Letzte Änderung: 28. April 2009, 15:31:20 von hexerhasi
»
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hexerhasi
Newbie
Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #5 am:
15. Mai 2009, 09:15:11 »
Sorry für den Doppelpost.
Mich interessiert noch, ob das Vorhaben, wie in meinem vorherigen Post beschrieben, machbar wäre oder ob das ganze unrealistisch klingt.
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #6 am:
15. Mai 2009, 13:43:57 »
Zitat von: hexerhasi am 28. April 2009, 14:41:49
Wenn A nun Ende März 2010 seine KDV zurückzieht ist wieder das KWEA für ihn zuständig. Daraus sollte dann nicht zwangsweise eine sofortige Einberufung folgen, sondern A wäre dann bei der Glückspielvariante "KWEA beruft ein oder halt nicht". Sollte das KWEA A einberufen wollen, kann eine Nachuntersuchung wegen eines verändertem Gesundheitszustandes beantragt werden, welche dann mit ärztlicher Unterstützung in einer Untauglichkeit resultieren könnte.
Klingt das Vorhaben realistisch?
Nein, die Überprüfungsuntersuchung muss vor der Einerufung beantragt werden (aber natürlich ggf. nach der zuvor zu erfolgenden Anhörung), auch kann "die KDV" nicht "zurückgezogen" werden, man kann auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.
Zitat von: Jonas_22 am 15. Mai 2009, 10:26:39
Habe ich alles richtig verstanden?
Ansonsten ja.
//Edit für die Vollständigkeit
Zitat von: Jonas_22 am 15. Mai 2009, 10:26:39
Der Antrag wurde am 17. Februar 2009 an das BAZ gestellt bzw. etwa 6 Wochen später durch das BAZ an die zuständige IHK weitergeleitet.
Das äöndert doch nichts daran, dass du über die Heranziehungsgrenze (23. Geburtstag) hinaus zurückgestellt wurdest, oder?
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hexerhasi
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Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #7 am:
15. Mai 2009, 14:45:28 »
Heißt das, A müsste sofort nach KDV-Verzicht eine Nachuntersuchung beim KWEA beantragen?
Und was meinst du mit "Anhörung"?
Sorry für meine Fragen, ich bin da mit den ganzen Begriffen und Vorgehensweisen des BAZ bzw. KWEA ziemlich unbeholfen.
Aber vielen Dank schonmal für die ganzen hilfreichen Antworten.
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #8 am:
15. Mai 2009, 15:01:14 »
Zitat von: hexerhasi am 15. Mai 2009, 14:45:28
Heißt das, A müsste sofort nach KDV-Verzicht eine Nachuntersuchung beim KWEA beantragen?
nein, das heißt es nicht.
Zitat von: hexerhasi am 15. Mai 2009, 14:45:28
Und was meinst du mit "Anhörung"?
Wehrpflichtige sind (i.d.R. schriftlich) anzuhören, bevor eine Einberufung erfolgt, wenn zwischen dem Dienstantrittstermin uind der letzten musterungsärztlichen Untersuchung mindestens 2 Jahre liegen. Den Wehrpflichtigen ist dadurch Gelegenheit zu geben, Tatsachen vorzutragen, die gegen eine Einberufung sprechen.
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hexerhasi
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Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #9 am:
15. Mai 2009, 15:37:35 »
Alles klar, dann wird A also erstmal angehört bevor eine Einberufung stattfindet. Und diese Anhörung kann kommen, muss aber nicht? Dort müsste dann auch die Nachuntersuchung beantragt werden?
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #10 am:
15. Mai 2009, 16:04:08 »
Zitat von: hexerhasi am 15. Mai 2009, 15:37:35
Alles klar, dann wird A also erstmal angehört bevor eine Einberufung stattfindet.
Richtig, es sei denn, seit der lettzten musterungsärztlichen Untersuchung sind weniger als 2 Jahre vergangen.
Zitat von: hexerhasi am 15. Mai 2009, 15:37:35
Und diese Anhörung kann kommen, muss aber nicht?
richtig.
Zitat von: hexerhasi am 15. Mai 2009, 15:37:35
Dort müsste dann auch die Nachuntersuchung beantragt werden?
ja, spätestens, wenn die Anhörung erfolgt.
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hexerhasi
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Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #11 am:
15. Mai 2009, 19:06:27 »
Super, A wurde vor ca. 4 Jahren gemustert, das ist dann ja schonmal sehr gut.
Ich bedanke mich für die ganzen Informationen und verabschiede mich fürs erste mit einer hochachtungs- und respektvollen Verbeugung!
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Steelix
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Beiträge: 25
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #12 am:
18. Mai 2009, 13:59:53 »
Fairerweise sollte man hierzu anmerken, dass nach Verzicht auf Anerkennung als Kriegsdiesntverweigerer du nicht mehr die Möglichkeit hast, beim KWEA einen KDV Antrag zu stellen.
Schaffst du es also nicht, dich in einer neuen ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung für nicht wehrdienstfähig befinden zu lassen, wird es deine Aufgabe sein, die Zeit vom 31.07.2010 bis zum Dezember 2011 (denn da wirst du ja erst 25) zu überbrücken. Im Vorfeld solltest du dir also gleich einen "Plan B" schaffen, denn über 1 Jahr Zeit zu schinden ist besonders für Leute die auf Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer verzichtet haben nicht gerade einfach.
Im schlimmsten Fall müsstest du dann also zur Bundeswehr, auch wenn du bis dahin fest in deinem Job integriert bist.
MfG. Steelix
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #13 am:
18. Mai 2009, 14:06:37 »
Zitat von: Steelix am 18. Mai 2009, 13:59:53
Fairerweise sollte man hierzu anmerken, dass nach Verzicht auf Anerkennung als Kriegsdiesntverweigerer du nicht mehr die Möglichkeit hast, beim KWEA einen KDV Antrag zu stellen.
Ach? Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung löst sich in Wohlgefallen auf?
Aber es ist natürlich richtig, dass eine erneute Anerkennung nicht leicht sein wird.
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hexerhasi
Newbie
Beiträge: 10
Re: Dem Zivildienst entkommen
«
Antworten #14 am:
18. Mai 2009, 14:37:02 »
Vielen Dank nochmal für die Info!
Ich werde grade wegen diesem langen Zeitraum bis zu meinem 25. Geburtstag, alles daran setzen soviel Zeit wie nur möglich zu schinden und überall wo es geht Termine nach hinten verschieben. Mit Hilfe meines Arbeitgebers kann man da bestimmt ganz gut was erreichen.
Und sollte ich eine Nachuntersuchung beantragen und das Ergebnis nicht meinen "Wünschen" entsprechen, kann ich doch mit Sicherheit dagegen vorgehen und wieder ein wenig Zeit rausholen? Genau dasselbe Spiel bei einem erneuten KDV Antrag, wird der abgelehnt kann ich doch auch dort zwischenfunken und Zeit rausholen?
Dazu kommt das ich ja auch eine kleine Chance habe, dass ich garnichts mehr von denen höre, nachdem ich meine KDV zurückgezogen habe.
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