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Autor Thema: Nachträgliche Ausmusterung?  (Gelesen 3098 mal)
Amasan
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« am: 27. April 2009, 16:34:13 »

Hallo
ich hab ein sehr komplexes Problem ich versuch es so gut es geht dazustellen. Zunächst was zu mir: Ich bin 20 Jahre alt (1989) geboren und wurde 2007 T2 gemustert. Ich stellte damals erfolgreich einen KDV-Antrag und begann meinen ERSATZDIENST beim THW im APril 2008. Mittlerweile studiere ich DUAL! im 2. Semester und habe einen Ausbildungsvertrag bis Ende September 2011. So seit Anfang dieses Jahres plagten mich nach der THW Ausbildung Rückenschmerzen und ich hatte 1x einen sehr schlimmen Vorfall (Bandscheibenvorfall ähnlich ich war 3 Tage krank geschrieben) und ging schließlich vor einiger Zeit zum Orthopäden. Dieser stellte tatsächlich einige Leiden fest (Skoliose, Kyphose und BWS-Syndrom mit Blockierung). Er attestierte mir, dass ich nicht schwer Heben darf. Ich legte dieses Attest beim THW vor und mir wurde gleich geraten auszutreten udn eine Nachmusterung anzustreben. Ich wandte mich dann an den Zivildienst(ich bin ja KDV) und nach einigem hin und her sollte ich ihnen mein Attest zusenden damit der betriebsärztliche Dienst sich dies angucken kann und dann ne Einschätzung geben kann ob es sich lohnt oder nicht. Folgende Antwort bekam ich heute:
 
Zitat
Ihr von xxx ausgestelltes Attest vom 09.04.2009, das Sie
mir per E-Mail am 18.04.2009 übermittelt hatten, wurde vom Ärztlichen Dienst
des Bundesamtes geprüft. Dieser nimmt wie folgt Stellung hierzu:
"Das fachärztliche Attest des xxx vom 09.04.09 weist in
Zusammenschau mit den Musterungsbefunden von September 2007 kein
medizinisches Merkmal aus, welches gemäß den Tauglichkeitsrichtlinien Anhalt
für das Vorliegen einer vorübergehenden oder dauernden
Zivildienstunfähigkeit bietet.
Der verminderten Belastbarkeit der Wirbelsäule kann für den Fall der
Zivildienstableistung anlässlich der Einstellungsuntersuchung durch
Verwendungsausschlussvergabe Rechnung getragen werden."

Dies bedeutet, dass die attestierten Wirbelsäulenbeschwerden nicht zur
Feststellung einer Zivildienstunfähigkeit führen werden. Letztlich bleibt es
Ihnen unbenommen, eine Entpflichtung beim THW anzustreben bzw. zu erwirken.

So nun hatte ich aber eine Kontrolluntersuchung beim Orthopäden während der Zeit, in der der Zivi mein Attest prüfte, und da sich keine Verbesserung zeigte, bescheinigte mir dieser nun sehr ausführlich (15-20 Zeilen Text)DAS und WARUM ich UNTAUGLICH bin für Wehr- und Ersatzdienst. Dies geschah wie gesagt bevor ich diese Antwort erhielt und ich habs nicht getan um ne Ausrede zu haben, sondern ich habe wirklich Schmerzen. DIes schrieb ich so eben dem Zivildienst, sinngemäß dass sich mein Gesundheitszustand erneut verschlechtert hat und ob ich noch eine NU beantragen kann trotz des Attets. Nun die Antwort:
Zitat
das vorgelegte Attest hat zwar einen verschlechterten Gesundheitszustand
dokumentiert, jedoch handelt es sich nicht um tauglichkeitsrelevante
Gesundheitsstörungen. Das heißt, die bisherige Beurteilung 'wehrdienstfähig'
(= zivildienstfähig) bleibt bestehen.
Ob nach Ihrer Entpflichtung und damit nach dem (Wieder)Eintritt Ihrer
Zivildienstpflicht eine Nachuntersuchung veranlasst wird, ist eher
zweifelhaft, da die hier bescheinigten Diagnosen die Zivildienstfähigkeit
nicht berühren.
Im Rahmen der zu Beginn des Zivildienstes vorgeschriebenen
Einstellungsuntersuchung kann durch Vergabe entsprechender
Verwendungsausschlüsse den bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Rechnung getragen werden.
Eine vorübergehende oder gar dauernde Zivildienstunfähigkeit wird durch die
attestierten Beschwerden nicht begründet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die Situation habe verdeutlichen können und
verbleibe mit freundlichen Grüßen
Was kann ich nun tun? Ich meine ich kann doch nicht gezwungen werden unter Schmerzen zu arbeiten und dafür zu sorgen dass meine Rückenprobleme auch noch zunehmen? Vielen Dank für eure Antworten ich hab echt keine Ahnung mehr was ich machen soll und habe auch noch der Bundeswehr eine Mail geschrieben und mein Problem geschildert aber noch keine Antwort bekommen

Mit freundlichen Grüßen
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 27. April 2009, 16:45:09 »

Hallo
ich hab ein sehr komplexes Problem ich versuch es so gut es geht dazustellen. Zunächst was zu mir: Ich bin 20 Jahre alt (1989) geboren und wurde 2007 T2 gemustert. Ich stellte damals erfolgreich einen KDV-Antrag und begann meinen ERSATZDIENST beim THW im APril 2008.

Wie kommt man denn auf die Idee, erst den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und dann statt Zivildienst den Dienst im Katastrophenschutz zu leisten!?

Mittlerweile studiere ich DUAL! im 2. Semester und habe einen Ausbildungsvertrag bis Ende September 2011. ...Ich wandte mich dann an den Zivildienst(ich bin ja KDV) und nach einigem hin und her sollte ich ihnen mein Attest zusenden damit der betriebsärztliche Dienst sich dies angucken kann und dann ne Einschätzung geben kann ob es sich lohnt oder nicht. Folgende Antwort bekam ich heute:

Der betriebsärztliche Dienst!? Bist du Angestellter im Bundesamt für den Zivildienst? Oder geht es um den ärztlichen Dienst des BAZ!?

So nun hatte ich aber eine Kontrolluntersuchung beim Orthopäden während der Zeit, in der der Zivi mein Attest prüfte, und da sich keine Verbesserung zeigte, bescheinigte mir dieser nun sehr ausführlich (15-20 Zeilen Text)DAS und WARUM ich UNTAUGLICH bin für Wehr- und Ersatzdienst.

Nicht die Masse macht es (zumal 15-20 Zielen eigentlich nichts sind). Es komtm auf den Inhalt an.

Was kann ich nun tun? Ich meine ich kann doch nicht gezwungen werden unter Schmerzen zu arbeiten und dafür zu sorgen dass meine Rückenprobleme auch noch zunehmen?

Dass es beim Bundesamt für den Zivildienst schwierig ist, überhaupt eine Überprüfungsuntersuchung zu erwirken, ist bekannt. Mit der Einsendung der Atteste hast du eigentlich schon alles dafür getan, dass eine Untersuchung nicht stattfindet. Man braucht sich ja nur noch das beste aus den vorgelegten Unterlagen herausgreifgen und die Ablehnung genau damit begründen.

Vielen Dank für eure Antworten ich hab echt keine Ahnung mehr was ich machen soll und habe auch noch der Bundeswehr eine Mail geschrieben und mein Problem geschildert aber noch keine Antwort bekommen

Vielleicht solltest du einfach mal damit aufhören, irgendwelche unsinnigen Mails durch die Gegend zu schicken. Das meine ich jetzt durchaus ernst. Je mehr du vor der Untersuchung an Informationen Preis gibst, desto unwahrscheinlicher ist, dass ein zuständiger Arzt dirch überhaupt untersuchen wird. Und "die Bundeswehr" ist für dich nun wirklich nicht zuständig.

Man muss leider sagen, dass du die Sache so ziemlich heftig gegen die Wand gefahren hast. Mit dem KDV-Antrag wurde es schwierig, durch den Katastrophenschutz wurde es nicht besser. Deine Atteste vor der Entpflichtung beim BAZ einzureichen, hat der Sache letztlich den Rest gegeben. Reparieren kann das vermutlich nur noch ein erfahrener Anwalt, wobei es aber natürlich auch darauf ankommt, was dein Arzt (auch zwischen den Zeilen) geschrieben hat. Für den Laien mag sich so manches Attest dramatisch anhören, obwohl aus dem Wortlaut nichts anderes als "wehrdienstfähig" zu entnehmen ist.
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Amasan
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« Antworten #2 am: 27. April 2009, 16:52:24 »

hm naja das war damals n bischen schwierig weil ich unentschlossen war ob ich dual studiere oder nicht und ich mich dann doch letztendlich für ein duales studium entschieden hab und der sinn der dahinter steckt ist ja nach der Studienzeit übernommen zu werden und mich hätte kein Unternehmen genommen, wenn fest gestanden hätte, dass ich nach dem Studium evtl. noch einberufen werde, weil ich ja erst 22 bin wenns vorbei ist. Gibt es denn noch eine Möglichkeit? Rechtsschutz habe ich auch soweit geklärt, der tritt in Kraft sobald mein Antrag auf Untauglichkeit abgelehnt wurde.

und ich meinte den ärtzlichen Dienst bin natürlich nicht beim Zivi angestellt und mit dem Attest meinte ich nur es ist sehr genau es steht z.b drin dass sich mein Leiden trotz Krankengym und Therapie nicht gebessert hat und so weiter und es steht klar drin ich bin untauglich in diesem wortlaut. (wenn ich zu hause bin kann ich das gerne auch einscannen)
« Letzte Änderung: 27. April 2009, 16:57:49 von Amasan » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 27. April 2009, 17:14:16 »

...es steht z.b drin dass sich mein Leiden trotz Krankengym und Therapie nicht gebessert hat und so weiter und es steht klar drin ich bin untauglich in diesem wortlaut. (wenn ich zu hause bin kann ich das gerne auch einscannen)

Ja, etwas konkreter solltest du da schon werden, sonst kann man überhaupt nicht beurteilen, ob an der Rechtsauffassung des BAZ etwas dran ist.
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Amasan
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« Antworten #4 am: 27. April 2009, 17:17:14 »

also aus dem Gedächtnis kann ich sagen, dass drin steht dass trotz intensiver Therapie keine Verbesserung in Sicht ist und mein Skelettapparat (oder so in die Richtung irgendwas mit Apparat in Bezug auf meine Wirbelsäule) bewegungeinschränkend wirkt. Und am Schluss stand so etwas wie: Aus den o.g Gründen ergibt sich eine Untauglichkeit des Patienten xxx für den Wehr- und Ersatzdienst. Also er schreibt direkt, dass ich untauglich bin

aber dieses Attest hat der Zivildienst noch gar nich gesehen, das habe ich erst während ich mein aktuellstes Attest hingeschickt hatte bekommen. Ich hatte auch überhaupt nicht damit gerechnet, dass noch son Brocken kommt, da mir gesagt wurde, dass das eigtl alles wieder gut werden kann durch Krankengym usw. Aber dem ist nicht so.

Ich sollte vllt nochmal erwähnen, dass ich bin 2011 ja noch geschützt bin durch mein Studium also solange ja mir ja eh keiner was.
« Letzte Änderung: 27. April 2009, 17:23:06 von Amasan » Gespeichert
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« Antworten #5 am: 27. April 2009, 18:49:22 »

so ich bin jetzt zu hause und tipp das attest ab:

Zitat
Diagnosen: BWS-Syndrom mit Blockierung, Kyphose der BWS, Skoliose der WS

Herr xxx wird von mir fachärztlich behandelt. Bei o.g Patienten sind langfristige Störungen am Bewegungsapparat festzustellen. Trotz intensiver konservativer Therapie verbesserte sich der Zustand nicht. Die Beschwerden sind progredient. Aufgrund der obengenannten Erkrankungen besteht eine eingeschränkte Belastbarkeit des Skelettsystems. Ohne Gefärdung der Gesundheit ist der Patient nicht für den Ersatzdienst beim THW und den Einsatz in der Bundeswehr tauglich. Da die Beschwerden auch längerfristig nicht in absehbarer Zeit besserbar sind, ist der o.g Patient auch auf Dauer für den Ersatzdient nicht einsetzbar.
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Amasan
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« Antworten #6 am: 29. April 2009, 16:09:13 »

also ich werde am Dienstag aus dem THW austreten bzw bekanntgeben, dass ich austrete, ich weiß ja nicht wie lange das dauert. Was sollte ich dann machen? Wenn mich der Zivi anschreibt einen Antrag auf NU stellen und o.g Attest zu senden?
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