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Autor Thema: Wie lange kann ich eingezogen werden?  (Gelesen 3053 mal)
User996
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« am: 21. April 2009, 19:20:58 »

Hallo,

bin mir zurzeit unsicher ob ich bis 23 oder 25 eingezogen werden kann.

Bin aktuell 21. Jahre alt und werde im Juli 22


- Wurde mit 17 erfasst
- Fragebogen bekommen - zurückgestellt von 2003 bis 2006 wegen Ausbildung (also bis 19.)

Hab damals nen brief bekommen das meine musterung voraussichtlich mitte 2006 stattfindet gegen ende des dritten lehrjahres.
Denn Musterungsbescheid hab ich dann mit 3,5 jahren verspätung im märz 2009 jetzt erhalten.

Meine Frage kann ich nun bis 23 oder 25 eingezogen da die einberufungsregeln (hab den genauen text jetzt nicht gefunden) ja besagen das eine einberufung zum wehrdienst bis 25 möglich ist wenn eine zurückstellung eine einberufung bis zum 23. Lebensjahr verhindert.

Dies ist ja bei mir eigentlich nicht der fall, meine zurückstellung viel ja bereits mit 19 weg und der Bund hatte fast 3 Jahre zeit mich zu musterern und ggf. einzuziehen.

Danke für euren rat/hilfe!!!!
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svennie
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« Antworten #1 am: 21. April 2009, 23:00:15 »

- Wurde mit 17 erfasst
- Fragebogen bekommen - zurückgestellt von 2003 bis 2006 wegen Ausbildung (also bis 19.)

Niemand wird ohne Musterung zurückgestellt.

Denn Musterungsbescheid hab ich dann mit 3,5 jahren verspätung im märz 2009 jetzt erhalten.

Das ist kein Musterungsbescheid sondern eine Ladung zur Musterung. Den Musterungsbescheid gibt es nach der Musterung.

...
Dies ist ja bei mir eigentlich nicht der fall, meine zurückstellung viel ja bereits mit 19 weg und der Bund hatte fast 3 Jahre zeit mich zu musterern und ggf. einzuziehen.

Du warst überhaupt nicht zurückgestellt, somit ändert sich auch nichts an der Heranziehungsgrenze.
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User996
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« Antworten #2 am: 22. April 2009, 23:25:08 »

hmm...bis 23 hab ich noch ein jahr...denkmal das sich ne einberufung sicher so lange verzögern lässt.

was meint ihr währe es sinnvoll deswegen zu nehm anwalt der auf wehrrecht spezialisiert ist zu gehen.

hab mittelmäßig bis garkeine lust auf den shit bund.
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svennie
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« Antworten #3 am: 23. April 2009, 00:31:36 »

hmm...bis 23 hab ich noch ein jahr...denkmal das sich ne einberufung sicher so lange verzögern lässt.

Du müsstest dir jetzt den letztmöglichen Dienstantrittstermin ausrechnen (Quartalsanfang vor deinem 23. Geburtstag und von diesem Tag wieder 4 Wochen in die Vergangenheit zurückgehen. Dies wäre dann der letzte Tag an dem ein Einberufungsbescheid zugestellt werden dürfte.

was meint ihr währe es sinnvoll deswegen zu nehm anwalt der auf wehrrecht spezialisiert ist zu gehen.

Schade würde das natürlich nicht. Alternativ könntest du natürlich versuchen, erstmal den Musterungstermin zu verschieben (Brief nicht angekommen, berufliche oder private Ortsabwesenheit bei der nächsten Ladung, Krankheit bei der übernächsten Ladung) und dann hinterher gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen. Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, bist du auch nicht einberufbar.
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User996
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« Antworten #4 am: 23. April 2009, 22:20:41 »

weis jemand was passiert wenn nen einberufungsbescheid bekommt und man seinen wohnsitz ummeldet (anders KWEA plötzlich zuständig) zuständig?

kleiner zeitplan von mir:

25.05.2009 - Musterung (bei untauglich mit T5 - sache erledigt) bei tauglich (T2, habe Brille):
01.01.2010 od. 01.04.2010 - wahrscheinlich einberufung (musterung ja ca. 9 monate vor einberufung - währen diese termine. (denkmal realistisch)
Ich melde mich um von München nach frankfurt (haben dort wohnung könnte mich jederzeit dorthin offiziell ummelden)
- sobald die mich da einberufen (kwea frankfurt zuständig) wollen melde ich mich zurück
- falls zeitgewinn nicht ausreicht noch kdv antrag stellen

einschätzung...machbar...blödsinn....denkfehler...

nebenbei bieten auch die aktuell rahmenbedingungen noch gute chancen nicht dienen zu müssen...Bundesregierung wird sicher demnächst wieder schauen wo man sparen kann nach den zig milliarden an banken und einnahmen ausfall durch schlechte wirtschaft...viele arbeitslose d.h. sicher auch bei jungen leuten werden viele nach der lehre nicht übernommen oder finden keine wodurch der Bund sicher viele freiwillige hat....ist jetzt nur ein zusatzgedanke von mir, könnt auch gern eure meinung schreiben Smiley

Danke!
« Letzte Änderung: 23. April 2009, 22:37:13 von User996 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 23. April 2009, 23:19:22 »

weis jemand was passiert wenn nen einberufungsbescheid bekommt und man seinen wohnsitz ummeldet (anders KWEA plötzlich zuständig)?

Dann bleibt es bei dem Einberufungsbescheid.

kleiner zeitplan von mir:

25.05.2009 - Musterung (bei untauglich mit T5 - sache erledigt) bei tauglich (T2, habe Brille):
01.01.2010 od. 01.04.2010 - wahrscheinlich einberufung (musterung ja ca. 9 monate vor einberufung - währen diese termine. (denkmal realistisch)

Wann und ob es zur Einberufung kommt, ist nicht vorhersehbar.

Ich melde mich um von München nach frankfurt (haben dort wohnung könnte mich jederzeit dorthin offiziell ummelden)
- sobald die mich da einberufen (kwea frankfurt zuständig) wollen melde ich mich zurück

Und was wäre damit gewonnen? Es kommt allein darauf an, ob der Einberufungsbescheid wirksam zugestellt ist.

- falls zeitgewinn nicht ausreicht noch kdv antrag stellen

einschätzung...machbar...blödsinn....denkfehler...

Denkfehler.

nebenbei bieten auch die aktuell rahmenbedingungen noch gute chancen nicht dienen zu müssen...Bundesregierung wird sicher demnächst wieder schauen wo man sparen kann nach den zig milliarden an banken und einnahmen ausfall durch schlechte wirtschaft...viele arbeitslose d.h. sicher auch bei jungen leuten werden viele nach der lehre nicht übernommen oder finden keine wodurch der Bund sicher viele freiwillige hat....ist jetzt nur ein zusatzgedanke von mir, könnt auch gern eure meinung schreiben Smiley

Es mag viele Freiwillige geben, aber nur wenige geeignete Freiwillige. Es ist so, dass die Bundeswehr aufgrund irgendwelcher NATO-Vereinbarungen eine bestimtme Mindeststärke haben muss. Man füllt diese Zahl einfach mit Wehrpflichtigen auf, die in der Praxis aber kaum einsetzbar sind und sich zumeist wohl auch kaum darum reißen würden, eingesetzt zu werden. Es ist auch (kurzfristig zumindest) billiger, diese Zahl mit Wehrpflichtigen aufzufüllen, als der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und zu dem Schluss zu kommen, dass es 10.000 oder 15.000 Soldaten weniger auch tun würden, wenn man nicht quartalsweise irrsinnige Massen von Rekruten neu ausbilden müsste und die Kreiswehrersatzämter auflösen würde. Das wäre langfristig effektiver, ist aber wohl mit der CDU nicht zu machen. Rational nicht zu erklären, ist eben leider so.
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User996
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« Antworten #6 am: 24. April 2009, 01:23:50 »

vielen dank für deine umfassenden antworten.wart jetzt erstmal ab ob ich überhaupt tauglich bin
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User996
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« Antworten #7 am: 29. April 2009, 21:27:04 »

so, hoffe ihr könnte mir nochmal helfen nach überlegen ist mir nämlich noch eine möglichekeit eingefallen um den mist herumzukommen:

Ich habe bei den zähnen fehlstellungen drin aufgrund das ich als Kind keine spange wollte.das wollte ich eigentlich schon anfang des jahres beim kieferorthopeden mittels einer losen spange korrigieren lassen. (dauer ca. 1,5 bis 2 Jahre mit invisalign (www.invisalign.com.) ist eine fast unsichtbare zahnspange)

Frage 1 für jegliche kieferortophädische Behandlung egal ob feste zahnspange oder lose spange zu T4? Im internet kusieren wiederspruchliche angaben dazu...

da ich nur ein jahr überbrücken muss würde ich in dem fall das auch lose zu T4 führt mit der behandlung beginnen (bestätugung geben lassen)
- würde dann ja zurückgestellt - die behandlung dann zum 20.mai 2010 offziell abbrechen - dem kwea schriftlich als einschreiben mitteilen das der zurückstellungsgrund entfallen ist, somit währe es noch möglich mich zum 01.07 zu ziehen...falls tatsächlich noch was kommt nachmusterung beantragen.

Meine zahnbehandlung lässt sich ja 2 wochen später fortsetzen/ wieder aufnehmen (nachdem ich sie offiziell abgebrochen habe) da die behandung mit Schienen erfolgt und ich denk das 2 wochen zwangspause da nicht soviel verändern.....
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