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Autor Thema: meine chancen  (Gelesen 3241 mal)
chaos
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« am: 6. Februar 2007, 19:56:21 »

ich wurde bereits vor anderthalb jahren gemustert und habe t2 bekommen Traurig

bis jetzt habe ich mich erfolgreich um den zivildienst gedrückt und angefangen zu studieren. jetzt wirds aber langsam knapp... blöderweise bin ich erst im 1. semester.

deshalb hab ich aber auch in letzter zeit einige ärzte abgeklappert, und die haben auch ein paar dinge gefunden. nur weiß ich nicht, ob das zur ausmusterung reicht.

unter anderem habe ich einen allergietest gemacht. man muss dazu sagen, dass ich noch nie symptome einer allergie hatte (außer gegen katzenhaare), allerdings muss das der musterungsarzt ja nicht wissen. bei dem allergietest kamen jedoch 24(!!!) allergien raus, die nun alle in meinem allergiepass stehn (reicht das für die musterung, oder muss ich die nochmal extra bescheinigen lassen?):

Birke(++), Hasel(++), Eiche(++), Erle(++), Weide(++), Getreidemischung(+), Roggen(+), Mehlmischung(+), Kräutermischung(+), Beifuß(+), Spitzwegerich(+), Margerite(+), Sellerie(+), Milbe2(+), Katze(+), Hund(+), Meerschweinchen(++), Hühnerei(++), Haselnuss(++), Languste(++), Erbse(++), Paprika(++), Erdnuss(++), Pfirsich(+)

dann habe ich noch probleme mit dem rechten handgelenk, die allerdings nicht ernsthaft sind. es knackst nur sehr laut bei einfachen bewegungen. schmerzen habe ich dabei nicht. meinem arzt hab ich allerdings was von leichten schmerzen erzählt, die ich leicht bei der musterung zu schweren schmerzen machen könnte Zwinkernd mein arzt hat mir deshalb eine salbe und eine bandage, die ich tagsüber tragen soll, verschrieben. allerdings wirds davon nicht besser. das prob is, dass man aufm röntgenbild nichts erkennt. auf meinen rezepten stand irgendwas drauf, dass das ganze gegen arthropathie ist. allerdings hab ich kp was genau das sein soll. die bandage trag ich inzwischen so gut wie nie, werd ich aber dann bei der nachmusterung tragen. das rezept davon hab ich und das knacksende handgelenk nehm ich auch mit Zwinkernd mein arzt wollte mir kein attest schreiben, meinte aber ich soll beim kwea sagen, dass er von der ärztlichen schweigepflicht befreit ist, so dass die nachfragen können. ich werd aber vor der musterung auf jedenfall nochmals nachhaken, ob ich nicht doch ein attest haben könnte.

desweiteren bin ich bei meinem hautarzt in behandlung gegen akne. die akne selbst ist kein grund für die ausmusterung, die hatte ich schon bei der letzten musterung. aber ich nehme jetzt roaccutan. das ist ein medikament mit starken nebenwirkungen. unter anderem bekommt man davon häufig gelenk- und muskelschmerzen und zumindest in den beinen habe ich zurzeit schmerzen, die sich wie muskelkater anfühlen, obwohl ich nicht mehr gelaufen bin wie sonst. mir reicht eine zurückstellung über den zeitraum der therapie, da ich anschließend im 3. semester bin (das baz und kwea wissen nix von meinem studium, und ich werds auch nicht vor dem 3. semester verraten). allerdings bin ich mir nicht sicher ob roaccutan reicht um zurückgestellt zu werden, da mir in einem anderen forum gesagt wurde, dass dieses medikament selbst bei der bw den soldaten verschrieben wird.

wie sind also meine chancen doch noch davon zu kommen? danke im vorraus.
« Letzte Änderung: 6. Februar 2007, 20:11:48 von chaos » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 6. Februar 2007, 20:29:27 »

wie sind also meine chancen doch noch davon zu kommen?

sicherlich nicht schlecht, aber warum hast du einen KDV-Antrag gestellt??

Du müsstest jetzt argumentieren, dass du an der Truppenverpflegung nicht teilnehmen könntest (wegen der Allergien). Hier sollte ggf. noch ein Facharzt etwas dazu schreiben, welche Folgen es für deine Gesundheit haben kann, wenn du trotzdem an der Truppenverpflegung teilnehmen müsstest. Danach solltest du eine ärztliche Untersuchung beim BAZ beantragen und möglichst erst bei der Untersuchung diese Befundberichte vorlegen.
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chaos
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« Antworten #2 am: 6. Februar 2007, 20:51:56 »

aber warum hast du einen KDV-Antrag gestellt??

du glaubst nicht wie oft ich das in letzter zeit schon gehört hab Zwinkernd
ich weiß inzwischen auch, dass das blöd war. nur wusste ich bei der ersten musterung noch garnicht, dass es viele möglichkeiten gibt, doch noch um diesen scheiß drum rum zu kommen. habe ich ironischerweise erst dann herausgefunden, als ich mich im internet über zivildienststellen informieren wollte Zwinkernd

wie dem auch sei... welche meiner allergien sind denn besonders auffällig in hinsicht auf ausmusterung? ich hab versucht aus der zdv46/1 schlau zu werden, da ist mir aufgefallen, dass sellerie mit gradation 6 gewertet wird, aber nur "in form eines oral-allergischen syndroms" (sagt mir rein garnix). was ist an sellerie so besonders, ich mein ich kann mich nicht daran erinnern jemals bewusst sellerie gegessen zu haben (weiß nicht ma wie des schmeckt, oder aussieht Zwinkernd ) und kann mir jemand sagen, was ein oral-allergisches syndrom ist, und wie ich dem musterungsarzt davon überzeug, dass ich das hab?
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. Februar 2007, 23:30:29 »

wie dem auch sei... welche meiner allergien sind denn besonders auffällig in hinsicht auf ausmusterung?

Alles, was mit Lebensmitteln zu tun hat.

ich hab versucht aus der zdv46/1 schlau zu werden, da ist mir aufgefallen, dass sellerie mit gradation 6 gewertet wird, aber nur "in form eines oral-allergischen syndroms" (sagt mir rein garnix).

Dazu ist es aufgrund eines Urteils gekommen:

http://www.kajofrings.de/law/sellerie.html

Ist sehr interessant zu lesen und der Anwalt (Herr Frings) wäre auch meine erste Wahl gewesen wenn ich es nicht auch so geschafft hätte.

Oral-Allergisches Syndrom heißt eben, dass es zu einer allergischen Reaktion im Mund (bei der Nahrungsaufnahme) kommen muss (bzw. voraussichtlich kommen wird), sprich Allergien gegen irgendwelche Pollen bringen es im Zweifel nicht, Lebensmittel die zum Teil sogar verdeckt angeboten werden (als Gewürz) kannst du im Zweifel nicht vermeiden wenn du nicht weißt, was der Koch wirklich so reingemacht hat in die Suppe, Sauce etc. pp. Der Bund wäre nämlich bei Kenntnis einer Nahrungsmittelallergie verpflichtet, dir trotzdem eine ausgewogene Ernährung ohne diese bestimmten Inhaltsstoffe anzubieten.

was ist an sellerie so besonders, ich mein ich kann mich nicht daran erinnern jemals bewusst sellerie gegessen zu haben (weiß nicht ma wie des schmeckt, oder aussieht Zwinkernd ) und kann mir jemand sagen, was ein oral-allergisches syndrom ist, und wie ich dem musterungsarzt davon überzeug, dass ich das hab?

Das besondere ist eben, dass es als Gewürz verwendet werden kann und (jetzt einfach mal als Beispiel) im Gericht "Kartoffelsuppe mit Würstchen" enthalten sein kann, ohne dass es auf der Speisekarte extra ausgewiesen ist. Und da fängt das Problem an:

Im privaten Leben (im Restaurant) fragst du (als Allergiker) einfach oder isst nur zuhause oder nur Käsebrote oder was auch immer.

Auf dem Truppenübungsplatz hast du zum Beispiel die Wahl zwischen der oben genannten Kartoffelsuppe, einem Würstchen oder beidem zusammen. Was Würstchen ist keine ausgewogene und ausreichende Ernährung, bei der Suppe weißt du nicht was drin ist und schlimmstenfalls bekommst du keine Luft mehr wenn du die Suppe gegessen hast.

Es muss aber nicht Sellerie sein wogegen du allergisch sein musst, es können durchaus andere Lebensmittel sein die dich tatsächlich in der Auswahl möglicher genießbarer Gerichte einschränken. Eine Gesundheitsgefahr eben, der man außerhalb des Wehrdienstes aus dem Weg gehen kann, im Wehrdienst aber nicht, weil da eben das gegessen wird, was auf den Tisch kommt. Und das was da auf den Tisch kommt muss daher für dich gesundheitlich vertretbar sein.

Das Verteidigungsministerium aht es sich bei der Umsetzung des Urteils natürlich einfach gemacht und nur Sellerie in die Dienstvorschrift aufgenommen. Die Gerichte sind aber an die Dienstvorschrift nicht gebunden und die Behörde hat ein Problem zu begründen warum du trotz Allergie gegen häüufig in der Truppenverpflegung verwendete Lebensmittel wehrdienstfähig sein sollst.
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chaos
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« Antworten #4 am: 6. Februar 2007, 23:54:07 »

gibt es da einschränkungen, wie stark so eine allergische reaktion ausgeprägt sein muss? oder reicht schon ein leichtes kratzen im hals? wie gesagt hab ich vor dem allergietest nie symptome einer allergie bemerkt. jetzt wo ich darauf achte merke ich schon, hin und wieder nach dem essen ein leichtes kratzen im hals, ich kann mir aber nicht vorstellen deshalb ausgemustert zu werden. wenn ich allerdings dem musterungsarzt erzähle ich hätte starke symptome, wie kann der das dann nachprüfen? tatsache ist, dass ich diese allergien habe, das kann man auch über einen weiteren allergietest überprüfen. aber in wie fern sich die symptome dieser allergie auswirken dürfte ja unmöglich sein nachzuprüfen. sie können mich ja nicht zwingen etwas zu essen, gegen das ich definitiv allergisch bin.
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« Antworten #5 am: 7. Februar 2007, 11:59:39 »

gibt es da einschränkungen, wie stark so eine allergische reaktion ausgeprägt sein muss? oder reicht schon ein leichtes kratzen im hals?

Es kommt darauf an, was mit einiger Wahrscheinlichkeit passieren kann. Ist zwar schwer zu verstehen (und noch schwerer nachzuweisen) aber es muss eben ein mögliches Risiko eingeschätzt werden.

wie gesagt hab ich vor dem allergietest nie symptome einer allergie bemerkt. jetzt wo ich darauf achte merke ich schon, hin und wieder nach dem essen ein leichtes kratzen im hals, ich kann mir aber nicht vorstellen deshalb ausgemustert zu werden. wenn ich allerdings dem musterungsarzt erzähle ich hätte starke symptome, wie kann der das dann nachprüfen?

Er vermutlich überhaupt nicht. Das läuft dann auf ein Gutachten eines Facharztes hinaus, der dann beurteilen soll ob es für dich ein unzumutbares Risiko ist, dich im Rahmen der Wehrpflicht der Truppenverpflegung auszusetzen und damit ein Risiko einzugehen, dass du im normalen (zivilen) Leben umgehen kannst, wo du dir (beispielsweise) Kösebrote mit zur Arbeit nehmen kannst.

tatsache ist, dass ich diese allergien habe, das kann man auch über einen weiteren allergietest überprüfen. aber in wie fern sich die symptome dieser allergie auswirken dürfte ja unmöglich sein nachzuprüfen. sie können mich ja nicht zwingen etwas zu essen, gegen das ich definitiv allergisch bin.

Es wird ja irgenwelche wissenschaftlichen Maßstäbe geben, aus denen man ein mögliches Risiko ableiten kann. Der junge Mann mit dem Sellerieproblem hat im Alltag vermutlich auch kein Problem, wahrscheinlich auch nicht mit Sellerie  Grinsend  Es kommt halt auf die Risikoabwegung an, welche die Behörde vornehmen muss und welche eben gerichtlich überprüfbar ist (insbesondere auch dann wenn das Ergebnis nicht schlüssig erscheint).
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« Antworten #6 am: 7. Februar 2007, 17:43:53 »

ich habe gerade auch noch mit einem anwalt für wehrrecht darüber gesprochen. der meinte, dass ich auch mit der pollenallergie sehr gute chancen hätte, da häufig entschieden wird, dass ein pollen-allergiker erst in den wintermonaten, d.h. vom 1.10. - 31.3., eingezogen wird. da der 31.3. dieses jahr für mich nicht mehr in frage kommt, da sich das ganze mit der nachmusterung noch hin zieht und der einberufungsbescheid ja 4 wochen vorher da sein muss, wäre dadurch garantiert, dass ich nicht vorm 1.10. einberufen werde. der 1.10. ist aber genau der 1. tag des 3. semesters, somit hätte ich dann ein recht auf zurückstellung. in der zdv46/1 steht das auch als anmerkung in der gnr45 dabei. wird so häufiger entschieden bzw. in wie weit kann man sich darauf verlassen, dass diese empfehlung ausgesprochen wird? in der zdv wird das ganze auch als empfehlung bezeichnet, ist diese dann auch rechtskräftig? also kann ich darauf bestehen, dann auch nur in diesen monaten einberufen zu werden? baz und kwea wissen noch garnicht, dass ich studiere, somit wird die entscheidung nicht von diesem faktor abhängen.
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« Antworten #7 am: 7. Februar 2007, 18:43:13 »

möglicherweise haben sie garkeine lust darauf zu achten dich nur zu bestimmten zeiten ziehen zu können.

Sprich sie werden dich gleich ausmustern. Aber wenn der Anwalt sagt da kann man was machen würde ich auf ihn hören.
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« Antworten #8 am: 7. Februar 2007, 19:05:11 »

möglicherweise haben sie garkeine lust darauf zu achten dich nur zu bestimmten zeiten ziehen zu können.

Man kann im Übrigen auch der Meinung sein, dass ein solcher Vorschlag vom Gesetz nicht gedeckt ist. Das Wehrpflichtgesetz kennt keine jahreszeitlich bedingte Wehrdienstfähigkeit. Ein solcher Bescheid ("es wird die Einberufung in den Wintermonaten empfohlen") ist eine Steilvorlage für einen erfolgreichen Widerspruch oder zumindest für eine erfolgreiche Klage.

Zeit ist damit aber allemal gewonnen.
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chaos
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« Antworten #9 am: 7. Februar 2007, 21:19:20 »

das steht aber so in der zdv... aber für mich spielt das sowieso keine rolle, da es ja bei mir nur um eine überbrückung der zeit bis 1.10. geht. trotzdem danke für den hinweis, falls sie dann trotz einer empfehlung dieser art probleme machen, werd ich unter umständen darauf zurück greifen.
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« Antworten #10 am: 7. Februar 2007, 23:04:56 »

das steht aber so in der zdv...

Da kann viel drinstehen und da steht eben auch viel, was sich mit dem Gesetz nicht deckt. Dieser Vorschlag wäre ja nicht mal verbindlich, man könnte ja jemanden mit dieser Empfehlung trotzdem zu jeder Jahreszeit einberufen.

aber für mich spielt das sowieso keine rolle, da es ja bei mir nur um eine überbrückung der zeit bis 1.10. geht. trotzdem danke für den hinweis, falls sie dann trotz einer empfehlung dieser art probleme machen, werd ich unter umständen darauf zurück greifen.

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« Antworten #11 am: 20. Februar 2007, 18:04:53 »

ich hab noch ne frage in bezug auf die allergien. und zwar hab ich jetzt noch zusätzlich zu den hauttests einen bluttest machen lassen, in dem ein paar der oben genannten allergien widerlegt wurden. einen neuen allergiepass habe ich allerdings nicht, sondern nur den alten mit den vielen allergien. wie genau wird nun bei der musterung vorgegangen? wenn ich meinen alten allergiepass mitbringe und vorzeige, fragen die bei der musterung dann bei meinem arzt nach, ob der pass noch gültig ist, oder lassen sie es auch so durchgehen?
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« Antworten #12 am: 20. Februar 2007, 20:44:44 »

fragen die bei der musterung dann bei meinem arzt nach, ob der pass noch gültig ist, oder lassen sie es auch so durchgehen?

Sie können nur dann bei dem Arzt nachfragen, wenn du ihnen das gestattest (Entbindung von der Schweigepflicht). Es steht dir natürlich frei, vorab nochmals einen Hauttest bei einem anderen Arzt durchführen zu lassen und nur diesen von der Schweigepflicht zu entbinden oder einfach die Entbindung von der Schweigepflicht und später einen Bluttest abzulehnen.

Ich würds einfach erstmal mit dem alten Allergiepass probieren und keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben.
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« Antworten #13 am: 20. Februar 2007, 21:38:29 »

danke für die vielversprechende antwort Lächelnd werd ich wahrscheinlich auch so machen. kann man denn einen späteren bluttest ohne weiteres ablehnen? oder sehen sie dann meine allergien als unglaubwürdig an, und beachten diese bei der vergabe des musterungsergebnisses garnicht mehr, was ja für mich wahrscheinlich t2 (wie bei der letzten musterung) bedeuten würde?
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« Antworten #14 am: 20. Februar 2007, 22:56:58 »

danke für die vielversprechende antwort Lächelnd werd ich wahrscheinlich auch so machen. kann man denn einen späteren bluttest ohne weiteres ablehnen?

Ein Bluttest im Rahmen einer musterungsärztlichen Untersuchung (Überprüfungsutnersuchung, Widerspruchsverfahren) wäre zulässig (§ 17 (7) WPflG, jetzt müsste mal jemand mit entsprechenden Erfahrungen hat, denn dem Grunde nach reicht ja eine Hautreaktion zum Beweis aus, es geht ja um ein oralallergisches Syndrom was zur Ausmusterung fürhren soll.

oder sehen sie dann meine allergien als unglaubwürdig an, und beachten diese bei der vergabe des musterungsergebnisses garnicht mehr, was ja für mich wahrscheinlich t2 (wie bei der letzten musterung) bedeuten würde?

Naja, schön wäre wenn der Arzt etwas mehr dazu schrieben würde, also welche Folgen der Verzehr der Trppenverpflegung haben könnte. Die Art der Feststellung der Allergie sollte also mehr in den Hintergrund treten, es ist eine allergische Rekation bei einem entsprechenden Hauttest aufgetreten und das kann eben die Folgen X und Y haben. Wenn du jetzt nur mit einem Allergiepass kommst, dann kann man da viel zu viel hineininterpretieren.
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