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Autor Thema: FWDL 23 auf W9 verkürzen !!! Aber wie ?  (Gelesen 4725 mal)
R@inbow
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Beiträge: 2


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« am: 30. März 2009, 13:26:48 »

Hallo Leute.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Was ich bin:
Ich bin FWDL 23 und jetzt im 6ten Monat (OG).


Mein Problem:
Mein alter Arbeitgeber hatte mir nach meinem Gesellenbrief (Zimmerer)ein Angebot gemacht, auf Montage zu gehn und da zu lernen (da ich im Werk gearbeitet hab). Er hat mich für dieses Jahr 2009 vorgemerkt das ich wieder zurück komme.
Nun war meine Musterrung vor dem Gesellenbrief und ich war dumm und hatte gesagt ich mach FWDL23.
Will auf W9 damit ich mein Arbeitsplatz bekomme und ich weiter Erfahrung sammeln kann auf Baustelle.

Mein Versuch:
Ich habe einen schriftlichen Antrag geschrieben und meinem Stabsoberfeldwebel gegeben.Der Antrag wurde abgelehnt (Hatte meine Situation geschildert fast wie diese hir).
Nach dem hatte ich gehört, man darf solch ein Antrag nicht in der Kompanie stellen, der geht nie durch.Man muss zum Kreiswehrersatzamt.

Meine Frage:
Wie komm ich von FWDL23 auf W9 ?

Danke schonmal im vorraus die mir weiter helfen können

MFG Andreas




Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 30. März 2009, 16:58:09 »

Mein Versuch:
Ich habe einen schriftlichen Antrag geschrieben und meinem Stabsoberfeldwebel gegeben.Der Antrag wurde abgelehnt (Hatte meine Situation geschildert fast wie diese hir).
Nach dem hatte ich gehört, man darf solch ein Antrag nicht in der Kompanie stellen, der geht nie durch.Man muss zum Kreiswehrersatzamt.

Meine Frage:
Wie komm ich von FWDL23 auf W9 ?

Garnicht, es sei denn, es liegt eine der Ausnahmen des § 6b (3) vor:

Die Gesamtdauer des festgesetzten Wehrdienstes kann bis auf die Dauer des Grundwehrdienstes verkürzt werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt und der Wehrpflichtige der Verkürzung zustimmt. Seiner Zustimmung bedarf es nicht, wenn seinem Antrag auf Entpflichtung von der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 stattgegeben wird und seine Verpflichtungserklärung und Einberufung zum freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst mit der erklärten Bereitschaft zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen verknüpft wurde. Die Gesamtdauer des festgesetzten Wehrdienstes soll auch ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen verkürzt werden, wenn er durch sein bisheriges Verhalten oder durch Leistungsdefizite, die auch gesundheitlichen Ursprungs sein können, gezeigt hat, dass er die Eignungs- und Leistungsanforderungen, die an einen Soldaten zu stellen sind, der freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leistet, nicht oder nicht mehr erfüllt. Absatz 2 Satz 3 gilt sinngemäß
---

Ansonsten käme eine Zurückstellung in Betracht, wenn es sich bei dem Angebot deines Arbeitgebers um eine Berufsausbildung handeln würde (diese ist beim KWEA zu beantragen).

Hilft alles nichts, käme ein KDV-Antrag in Betracht.
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R@inbow
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 30. März 2009, 22:26:04 »

Also sieht es eher schlecht aus oder wie ?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 30. März 2009, 23:55:23 »

Also sieht es eher schlecht aus oder wie ?

Die Möglichkeiten habe ich dir doch aufgezählt:

Variante 1: Es liegt ein Zurückstellungsgrund vor (Berufsausbildung), dann müsste man dich entlassen

Variante 2: Du stellst einen Antrag auf Entpflichtung von der Teilnahme an Auslandseinsätzen (sofern du dich hierzu verpflichtet hast), dann könntest du entlassen werden

Variante 3: Du verweigerst den Kriegsdienst aus Gewissensgründen, auch dann bist du (im Erfolgsfalle) zu entlassen
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