Guten Tag
Gleich zum Thema, ich hatte erst kürzlich Musterung, und zu beginn musste ich mich sofort entscheiden, ob ich entweder Wehrdienst oder nicht machen wollte.
Das hat man dir vielleicht gesagt, man muss sich aber nicht "entscheiden" sondern unterliegt kraft Gesetzes der Wehrpflicht. Man kann jedoch jederzeit (!) den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Die Musterung und die Zeit davor ist allerdings ziemlich ungeeignet um einen solchen Antrag zu stellen weil dieser nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz erst dann bearbeitet werden darf, wenn das Musterungsergebnis unanfechtbar feststeht.
Ich hab gesagt, dass ich wahrscheinlich keinen wehrdienst machen will.
Dann hat mir die Dame so einen Bescheid ausfüllen lassen mit Adresse und NAmen.
Das war kein "Bescheid" sondern du hast damit die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt.
Ich hab dann später einen Freund getroffen und ihn gefragt ob sie ihn auch gefragt haben, aber er hat verneint.
Bei ihm hat man vermutlich die Frage anders (gesetzeskonformer) formuliert.
Nun zur Frage, heißt das jetzt gleich das ich Kriegsdienstverweigerer bin, oder hat dieses ausgefüllte Formular noch keinen Nutzen, weil der Lebenslauf usw. fehlt???
Du hast den Antrag formal wirksam gestellt. Dass er erst bearbeitet werden darf, wenn sich am Musterungsergebnis nichts mehr ändern kann hatte ich geschrieben. Man hat dich also auf eine Entscheidung festgenagelt, die zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht wichtig war.
Kann wenn ich dem KWEA kein Lebenslauf usw. schicke, immer noch den Einberufungsbefehl kommen???
Bis zur Entscheidung über den Antrag bist du nicht einberufbar (mal ganz abgesehen davon, dass man mindestens bis 14 Tage nach der Musterung ohnehin nicht einberufbar ist weil der Musterungsbescheid nicht vollziehbar ist). Vervollständigst du den Antrag trotz Aufforderung durch das Bundesamt für den Zivildienst nicht und versäumst die Widerspruchsfrist, dann bist du (wenn keine andere Wehrdienstausnahme greift) einberufbar. Wirst du dagegen anerkannt und es greift keine andere Zivildienstausnahme, dann bist du für den Zivildienst einberufbar.
Es war auf jeden Fall konfus in dem Gebäude
Wenn man seine Rechte kennt, dann nicht. Also nächstes mal vorher fragen.
Daran gedacht das Musterungsergebnis anzufechten hast do ohl auch nicht, oder?