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Autor Thema: Höchstalter bei der Bundeswehr?  (Gelesen 4204 mal)
Sdm
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Beiträge: 1


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« am: 21. März 2009, 11:41:02 »

Sers alle zusammen habe eine kleine Frage  Zwinkernd
Ich bin seit ca. 3 wochen 23 und wollte fragen ob die Bundeswehr mich dann noch einziehen kann?
Ich wurde 2 mal zurückgestellt aufgrund von 2 Ausbildungen die ich gemacht habe und stehe dem Bund seit dem 31.1.09 wieder zur "Verfügung".
Bis jetzt habe ich noch nichts vom Bund gehört und der erste Einzugstermin am 1.4.09 wird ja wohl nicht mehr passen, d.h. ich könnte frühstens am 1.7.09 eingezogen werden.
Meine letzte Musterung liegt etwa 3 Jahre zurück.
Da ich aber mittlerweile eine feste Arbeitsstelle bekommen habe würde ich gerne wissen ob ich nun noch hinmuss oder eben nicht.
Ich würde in nächster Zeit gerne umziehen und das würde sich eben nicht lohnen wenn ich nun noch eingezogen werden könnte.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mfg Sdm


Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. März 2009, 19:11:08 »

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Es gibt hierzu zwei verschiedene Rechtsauffassungen:

Grundsätzlich erhöht sich die Heranziehungsgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr, wenn man wegen einer Zurückstellung nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres hätte herangezogen werden können.

Die Bundeswehr vertritt die Auffassung, dass es hierbei um die Regelheranziehungstermine (derzeit also immer zum Quartalsanfang) ankommt. Es hab aber ein Urteil, wonach es darauf eben nicht ankommt, sondern (beispielsweise) eine Heranziehung eben eine Heranzuiehung auch außerhalb dieser Termine (z.B: zu einem Monatsanfang) hätte erfolgen können. Das Verwaltungsgericht Köln hat entsprechend entschieden ...

http://lexetius.com/2007,2875

... und das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren entschieden, dass die Revision nicht zuzulassen ist, da die Frage keine grundsätzliche Bedeutung hat.
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