User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: 1 [2]
Drucken
Autor Thema: Widerspruch nach Musterung  (Gelesen 3469 mal)
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #15 am: 13. Juli 2009, 12:35:18 »

hi svennie,
habe ich das so richtig verstanden:
es wäre sinnvoll gegen den Bescheid von der Wehrverwaltung eine Klage einzureichen, da die Bearbeitung der Klage eventuell über 1 jahr dauerd?!

Ja, gegen den Bescheid der Wehrbereichsverwaltung könnte Klage eingereicht werden, was die Bearbeitung des KDV-Antrages verhindert.

Kostest die Klage nicht etwas für XY oder wie seiht das aus?

Ja, die Klage kostet 3 Gerichtsgebühren nach einem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Letztlich ist das aber ertretbar, ggf. steht dir auch Prozesskostenhilfe zu.

Ist die klage mit viel Zeitlichem Aufwand verbunden?

Ansichtssache. Die Frage ist eben, ob du tatsächlich neue Argumente vorbringst oder einfach noch einmal alles wiederholst, was du im Widerspruchsverfahren vorgetragen hast.

oder wie läuft so etwas ab?

Es findet ein schriftliches CVorverfahren statt, da beantragt die Wehrbereichsverwaltung dann, die Klage abzuweisen, dan, gehen vielleicht noch 2 Mal Schriftsätze hin und her und wenn es dann zur mündlichen Verhandlung kommt, solltest du entscheiden, ob du die Klage ggf. (wegen Aussichtslosigkeit) zurücknimmst, du bekommst dann 2 Gerichtsgebühren zurück.

angenommen XY hat es biss ins 3. semester geschafft,könnte XY im falle einer tauglichkeitsprechung, nach dem Studium eingezogen werden?

Das hängt allein vom Alter nach dem Studium ab.
Gespeichert
servas
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #16 am: 13. Juli 2009, 18:37:41 »

danke für die schnelle Antwort!!!
also XY ist nach dem Studium 24 jahre alt,reicht das,dass man nicht mehr eingezogen wird?
Wie lange wird es ca. dauern bis es zu einem Verfahren kommt denn 1 Jahr braucht XY bis ins 3. Semseter zu gelangen?Stimmt das,dass man einen Einbefrufungstermin verschieben kann?
Letztlich hab ich noch eine Frage ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen,wenn man eigentlich nur Zeit gewinnen will?

wäre sehr dankbar für eine Antwort


Gespeichert
servas
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #17 am: 17. Juli 2009, 12:28:09 »

hey svenni,

könntest du nochmal zu der oben genannten Problematik Stellung nehemen.
wäre echt super hilfreich,
danke 
Gespeichert
servas
Newbie
*
Beiträge: 13


Profil anzeigen
« Antworten #18 am: 27. Juli 2009, 22:05:59 »

hey,
wäre um eine Antwort sehr dankbar.
bei mir drängt etwas die zeit...

aber dnake im voraus schoneinmal
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #19 am: 27. Juli 2009, 23:52:52 »

danke für die schnelle Antwort!!!
also XY ist nach dem Studium 24 jahre alt,reicht das,dass man nicht mehr eingezogen wird?

nein.

Wie lange wird es ca. dauern bis es zu einem Verfahren kommt

Das "Verfahren" fängt mit der Einreichung der Klage an. Wichtiger ist es, wann es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Und das kann je nach Bundesland durchaus auch 2 Jahre dauern.

Stimmt das,dass man einen Einbefrufungstermin verschieben kann?

nein.

Letztlich hab ich noch eine Frage ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen,wenn man eigentlich nur Zeit gewinnen will?

Das hängt von den näheren Umständen ab. Die Frage lässt sich so allgemein nicht beantworten.
Gespeichert
Seiten: 1 [2]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits