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Autor Thema: Vorstellungspflicht zur Musterung  (Gelesen 4825 mal)
moni
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« am: 1. Februar 2007, 15:47:26 »

Hallo,

mein Sohn hat eine Einladung zur Musterung erhalten. Da er einige gesundheitliche Probleme hat, nehmen wir an, dass er sowieso ausgemustert wird.

Darum wird er jetzt vorliegende Atteste an das Kreiswehrersatzamt schicken, mit der Bitte, ihn daraufhin auszumustern.

Er sagte mir, dass ein Freund es genauso gemacht hätte und auch funktionierte. Ich denke, dass das nicht so einfach geht. Darum frage ich hier nach, worauf man im Brief achten muss.

Er schickt ein Attest vom Orthopäden:

-Teilkontrakter Plattfuß bds.
-S-förmige Thorakolumbalsskoliose
-Zustand nach Grünholzfraktur linker Zeigefinger

desweiteren ein Attest vom HNO-Arzt:

- Gräserpollenallergie

Unbescheinigte Probleme sind:
- Knieschmerzen seit seiner Kindheit
- Untergewicht
- Schulterschmerzen durch Schulterbruch, die vorallem im Sport stark auftreten
- kann nicht Schwimmen, weil er Angst vorm Wasser hat (wäre als Kind beinahe ertrunken)

Kann mir von euch jemand sagen, ob dies reicht um von der Musterung befreit zu werden?

Danke im Voraus.

Liebe Grüße

moni
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 1. Februar 2007, 16:48:32 »

Kann mir von euch jemand sagen, ob dies reicht um von der Musterung befreit zu werden?

Das wird sehr wahrscheinlich nicht reichen. Das mit dem "Schwimmproblem" dürfte wohl das einzige sein, was man wirklich zur halbwegs sicheren Musterung als "nicht wehrdienstfähig" ausschlachten sollte, es sei denn er ist sehr untergewichtig, dann genügt das vielleicht schon.
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moni
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 2. Februar 2007, 09:31:28 »

Danke svennie,

für deine Antwort.

Plattfüße, deformierte Wirbelsäule und Allergie reichen also zur Ausmusterung nicht aus Huch Nehmen die denn heute jeden? Naja, als Kanonenfutter würde er ja auch reichen.

Lieben Gruß

moni
« Letzte Änderung: 2. Februar 2007, 13:27:27 von moni » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 2. Februar 2007, 12:19:05 »

Danke svennie,

für deine Antwort.

Plattfüße, deformierte Wirbelsäule und Allergie reichen also zur Ausmusterung nicht aus Huch

Nein.

Nehmen die denn heute jeden?

Im gegenteil, die Kriterien sind da schon etwas strenger geworden (es sind 2 Verwendungsgrade weggefallen und es gibt weniger Taugliche.

Aber: Gerade so alltägliche ivilisationskrankheiten (wie Allergien, Plattfüße und Skoliose) führen eben nicht dazu, dass jemand wehrdienstunfähig ist, denn sonst müsste man da sicher mehr als die Hälfte der Soldaten entlassen.
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #4 am: 2. Februar 2007, 14:33:06 »

Zitat
- Schulterschmerzen durch Schulterbruch, die vorallem im Sport stark auftreten

Verbietet der arzt ihn auf grund dessen bestimmte dinge zu tun? Z.B. Schwere sachen tragen usw.?

Wenn der Arzt nicht sagt das er deswegen gewisse Dinge nicht machen darf, dann gibs auch kein Grund warum er nicht Wehrdienst machen kann.



Zitat
- kann nicht Schwimmen, weil er Angst vorm Wasser hat (wäre als Kind beinahe ertrunken)

Muss dir ein Psychologe wohl bestätigen. Behaupten kann man ja viel. daher werden sie es ohne atest vom Facharzt möglicherweise nicht Glauben.
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moni
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Beiträge: 3


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« Antworten #5 am: 3. Februar 2007, 19:07:31 »

Hallo Dave,

auf beide Fragen muss ich mit nein antworten.

Bisher war es nicht nötig, dies bestätigen zu lassen.

Mal schauen, ob dies überhaupt ein Arzt tut.

Gruß

moni
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