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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Katastrophenschutz statt Wehr- oder Zivildienst..  (Gelesen 17456 mal)
GotYa
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« Antworten #30 am: 6. Februar 2007, 20:03:32 »

"Und ja, dem Zivildienst kann man entkommen. Zwar nicht ganz so leicht wie dem Wehrdienst weil da die "Erledigung" häufiger von selbst eintritt aber es geht. In schwierigen Fällen aber eben nur mit professioneller Hilfe:"


Hmm.. Du sagst in schwierigen Fällen mithilfe eines Anwalts .. Nun, wie finde ich denn heraus ob mein Fall schwierig ist oder nicht ? Zwinkernd Also womit soll ich anfangen wenn ich dem Zivildienst entkommen möchte ?? Kannst du mir einige Schritte zeigen???


Auf jeden Fall gehe ich morgen erstmal zum Arzt und mache damit den ersten SChritt ;)Danach mal sehen...

MfG
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svennie
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« Antworten #31 am: 6. Februar 2007, 20:31:53 »

Hmm.. Du sagst in schwierigen Fällen mithilfe eines Anwalts .. Nun, wie finde ich denn heraus ob mein Fall schwierig ist oder nicht ? Zwinkernd

Das BAZ als solches ist schon mal schwierig, dann hat es beim ersten Anlauf ja offensichtlich nicht geklappt, also auch schwierig.

Also womit soll ich anfangen wenn ich dem Zivildienst entkommen möchte ?? Kannst du mir einige Schritte zeigen???

Ein Anfang wäre ein Beratungsgespräch bei einem der genannten Anwälte  Zwinkernd
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GotYa
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« Antworten #32 am: 6. Februar 2007, 20:35:14 »

... Also beim BAZ hab ich noch nichts probiert, denn ich weiß ja nicht ob ich was "habe" oder nicht Zwinkernd

Auf jeden Fall gehe ich Donnerstag zum Arzt und dann passt das schon Zwinkernd

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GotYa
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« Antworten #33 am: 10. Februar 2007, 18:46:47 »

Ich hab erst Montag einen Termin bekommen Zwinkernd D.h. erst dann kann ich euch berichten was der Arzt gesagt hat ..

ABer jetzt mal ne andere Frage : Mein Großvater ist an den Folgen des 2. Weltkrieges gestorben , hat sich schwerste Lungenerkrankungen geholt und ist im Endeffekt an Lungenkrebs gestorben, hat also in der Wehrmacht gekämpft... Kann ich das irgendwie als Grund nehmen weder zum Zivildiesnt noch zum und einberufen zu werde3n???


MfG
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svennie
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« Antworten #34 am: 10. Februar 2007, 18:52:36 »

Kann ich das irgendwie als Grund nehmen weder zum Zivildiesnt noch zum und einberufen zu werde3n???

nein, Opa zählt nicht, nur Vater und Mutter. Und der kausale Zusammenhang (Wehrdienst und Krebs) hätte auch nachgewiesen werden müssen.
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GotYa
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« Antworten #35 am: 12. Februar 2007, 16:44:17 »

So, war nun heut beim Arzt und der hat mich zum Rücken geschickt da seiner ANsicht nacht die Skoliose ( Wirbelverbiegung, die jeder 2. Mensch hat ) etwas stärker ausgeprägt ist also gedacht Zwinkernd
D.h. für mich : erstmal zum Röntgen und dann mal weiterschauen Smiley

MfG
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« Antworten #36 am: 22. Februar 2007, 20:50:41 »

So , war nun beim Röntgen und man hat Folgendes festgestellt:

1. Großbogig kyphosiert BWS mit Schiefhaltung nach rechts ohne Nachweis von Destruktionen.

2. Osteochondrose im mittleren und caudalen Drittel mit Zeichen eines alten MOrbus Scheuermann

LWS in 2 Ebenen:
Regelreche Lordosierung der LWS. Verdrehung und Schiefhaltung nach links ohne Nachweis von Destruktionen. Etwas wellig konturierte Grund-und Deckplatten im oberen LWS-Bereich. Eindeutig intraspongiöse Bandscheibenhernien im SInne eines MOrbus Scheuermann sind nicht nachweisbar..


Weiß nicht ob jemandem das hilft aber könnte dies evt. zur Ausmuterung, d.h. dass ich weder zum Bund noch Zivi leisten muss, führen Huch

Gehe damit mrgen dann mal zum Arzt..

MfG
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« Antworten #37 am: 23. Februar 2007, 21:32:33 »

Habe mal ne kleine Frage : Die 2 WOchen Widerrufsrecht bzg. der Musterung sind schon seit 2 WOche vorbei... Kann ich da nun nichts mehr machen ? Die Arztbesuche haben eben etwas länger gedauert und im Grunde genommen hat Geusdheit ja kein "Verfallsdatum"?!

MfG
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svennie
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« Antworten #38 am: 23. Februar 2007, 21:39:09 »

Habe mal ne kleine Frage : Die 2 WOchen Widerrufsrecht bzg. der Musterung sind schon seit 2 WOche vorbei...

Es gibt kein Widerrufsrecht sondern ein Widerspruchsrecht.

Kann ich da nun nichts mehr machen ?

Meistens nicht.

Die Arztbesuche haben eben etwas länger gedauert und im Grunde genommen hat Geusdheit ja kein "Verfallsdatum"?!

Und was hat dich davon abgehalten fristwahrend, rechtzeitig (und kostenlos) Widerspruch einzulegen?

Gründe, die nach der Musterung entstanden sind können in einem Verfügbarkeitsüberprüfungsverfahren (Überprüfungsuntersuchung) geltendgemacht werden.
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GotYa
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« Antworten #39 am: 25. Februar 2007, 12:22:55 »

Naja.... Das ging halt nicht so schnell.. Muss ja erstmal zum einen Arzt, dann zum Röntgen und dann nochmal zum Arzt zur Auswertung.... Da kann ich ja nichts machen, außerdem mache ich gerade das Abitur.... Aber der Arzt sagte mir, dass dieses Widerspruchsrecht im Prinzip nur eine Farce ist, sprich damit versuche man die Menschen dazu zu bewegen die Angelegenheit schneller zu erledigen..
Aber wenn etwas mit meiner Gesundheit nicht stimmt, dann kann ich ja nichts dafür und eigentlich müssten die 2 WOchen dann doch keine Rolle spielen oder ? Denn ich meine Gesundheit hat immer die höchste Priorität..

MfG
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« Antworten #40 am: 25. Februar 2007, 15:47:04 »

...Aber der Arzt sagte mir, dass dieses Widerspruchsrecht im Prinzip nur eine Farce ist, sprich damit versuche man die Menschen dazu zu bewegen die Angelegenheit schneller zu erledigen..

Nun, in rechtlichen Dingen solltest du vielleicht in Zukunft doch einen Anwalt fragen und nicht einen Mediziner (der von sowas ganz offensichtlich überhaupt keine Ahnung hat).

Aber wenn etwas mit meiner Gesundheit nicht stimmt, dann kann ich ja nichts dafür und eigentlich müssten die 2 WOchen dann doch keine Rolle spielen oder ?

Die Frage hatte ich dir bereits beantwortet. Wenn sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung nicht geändert hat und die Frist verstrichen ist, dann wirds schwierig.
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« Antworten #41 am: 26. Februar 2007, 11:52:12 »

Ich seh das ehr so das er jederzeit noch ein Attest schicken kann.

Wäre natürlich besser mit Wiederspruch. Den hättest du auch nicht sofort Begründen müßen sondern eben erst bis jetzt oder noch später...


Aber der Arzt hat doch recht. Wenn ihm jetzt ein Gesundheitliches Problem auffällt kann er eine Begründete Überprüfungsuntersuchung beantragen oder eben einfach ein Attest einschicken. Das sollte schon noch gehen..


Nächstes mal machst aber nen Wiedersurch :p
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svennie
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« Antworten #42 am: 26. Februar 2007, 13:09:05 »

Ich seh das ehr so das er jederzeit noch ein Attest schicken kann.

Und dann? Dann hat er ein Attest geschickt. Toll!

Aber der Arzt hat doch recht. Wenn ihm jetzt ein Gesundheitliches Problem auffällt kann er eine Begründete Überprüfungsuntersuchung beantragen oder eben einfach ein Attest einschicken. Das sollte schon noch gehen..

Irgendwie was falsches gefrühstückt  Huch ? Jetzt schickt er dem KWEA ein "Attest". Und dann? Dann heften die das ab und danken ihm, dass er den Regelungen der Wehrüberwachung nachgekommen ist? Oder dem KWEA fällt auf, dass der Inhalt des Attestes im eindeutigen Widerspruch zu den eigenen Angaben des Wehrpflichtigen steht obwohl diese Erkrankung nicht plötzlich auftritt - oder noch besser - dass das attestierte bereits bekannt war, also keine Veränderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.
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« Antworten #43 am: 26. Februar 2007, 13:55:21 »

In jeden fall kann er damit dann eine Überprüfungsuntersuchung beantragen bzw. das man den Attest wahrnimmt und bewertet.

Das ist zwar nicht so schön alles aber die vom KWEA können einen attest der belegt das er nicht wehrdienstfähig ist ja auch nicht einfach ignorieren.

Ich hab bei meiner Nachuntersuchung auch ein Problem angegeben was angeboren war (also auch schon bei der Musterung bestand). Da hat der Arzt auch gesagt das sei kein neues Problem; aber er musste es trotzdem aufschreiben und bewerten.

Die können ja nicht einfach sagen:
"Ach, das du garkeine Arme hattest ist uns garnicht aufgefallen und du hast kein Wiederspruch eingelegt, also ignorieren wir das jetzt."
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GotYa
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« Antworten #44 am: 26. Februar 2007, 16:46:30 »

Der Arzt hat mir nun ein Attest geschrieben und dort erklärt, dass ich seiner Meinung wehrdienstunfähig bin Zwinkernd
Gehe damit mal zum KWEA... WOllen wir ersmal sehen, ob Sie es sich trauen das Attest nicht anzuerkennen..Gesundheit geht in jedem Fall vor...
Kann ja im äußersten Falle auch sagen, dass ich erst vor kurzem Rückenbeschwerden bekommen habe und das Attest dies beweist..
Werden wir mal sehen.. Ich werde aber in jedem Fall darum kämpfen nicht eingeuzogen zu werden... Wehrpflicht, pff.... Mit Sicherheit können sich die Politiker davon befreien lassen.... Entweder mit nem legalen Extraparagraphen oder halt illegal indem man sie einfach nicht untersucht oder ihnen von vornherein eine Wehrdienstuntauglichkeit zugute schreibt...

MfG .. kann euch ja weiter auf dem Laufenden halten Smiley

Danke für alle Antworten !!
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