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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Katastrophenschutz statt Wehr- oder Zivildienst..  (Gelesen 17457 mal)
GotYa
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« Antworten #15 am: 3. Februar 2007, 17:53:20 »

Hmm.. Also gut.. Dann werde ich mir mal die Mappe holen und mir erklären lasse, wie das genau zustande gekommen ist .....
Falls da etwas ist kann ich ja zu dem Arzt meines Vertrauens gehen und ihn fragen ob sich da was machen lässt Zwinkernd

Sagen wir man würde mich auf T3 runterstufen, bin ich dann automatisch ausgemustert? Denn der Mann beim KWEA meinte nämlich, dass bei einer T3 Musterung die jenige Person sofort auf T5 runtergestuft wird und gilt folglich als ausgemustert.. Stimmt das denn so ?

MfG
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svennie
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« Antworten #16 am: 3. Februar 2007, 18:54:28 »

Sagen wir man würde mich auf T3 runterstufen, bin ich dann automatisch ausgemustert?

Es gibt kein "T3". Es gab einen Verwendungsgrad "verwendungsfähig mit Eisnchränkungen für bestimmte Tätigkeiten und in der Grundausbildung ('T3')". Der wurde im Jahr 2004 abgeschafft.

Denn der Mann beim KWEA meinte nämlich, dass bei einer T3 Musterung die jenige Person sofort auf T5 runtergestuft wird und gilt folglich als ausgemustert.. Stimmt das denn so ?

So ungefähr, interessant ist jedenfalls, dass der gute Mann von dem Thema überhaupt keine Ahnung hat.
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GotYa
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« Antworten #17 am: 3. Februar 2007, 22:19:01 »

Wie keine Ahnung Huch Also wie du oben erwähnt hast gibt es kein T3 mehr, d.h. falls man was "kleines" hat und von t2 runtergesetzt wird man dann gleich ausgemuster wird ?

Hmmm.. naja , ich schaue dann mal am montag beim KWEA vorbei und dann sage ich was so in meinen akten steht und ob ich evt. etwas finden könnte was mir irgendwie in irgendeiner weise helfen könnte Smiley
Was wäre das denn z.b. ??

MfG
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« Antworten #18 am: 4. Februar 2007, 00:04:52 »

Wie keine Ahnung Huch Also wie du oben erwähnt hast gibt es kein T3 mehr, d.h. falls man was "kleines" hat und von t2 runtergesetzt wird man dann gleich ausgemuster wird ?

Wer in Kategorien wie "T-Irgendwas" denkt, der hat argumentativ bereits verloren. Das Wehrpflichtgesetz kennt sowas jedenfalls nicht.

Hmmm.. naja , ich schaue dann mal am montag beim KWEA vorbei und dann sage ich was so in meinen akten steht und ob ich evt. etwas finden könnte was mir irgendwie in irgendeiner weise helfen könnte Smiley

Gut, ich bin mal gespannt ob das problemlos abläuft...

Was wäre das denn z.b. ??

Alles was deine Belastbarkeit für den Wehrdienst in irgend einer Weise einschränkt.
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« Antworten #19 am: 4. Februar 2007, 12:47:07 »

Es sollte mich nicht nur für den Wehrdienst einschränken, sondern auch für den Zivildienst Zwinkernd

Naja, hoffe mal , dass alles gut läuft und ich die Mappe schnellstmöglich bekomme und dann etwas finde .....
Wenn du sagst, dass das Grndgesetz kein "T" kennt, wozu wird es dann vergeben ? Lediglich für den Bund damit sie dich einschätzen können ??
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svennie
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« Antworten #20 am: 4. Februar 2007, 16:23:38 »

Es sollte mich nicht nur für den Wehrdienst einschränken, sondern auch für den Zivildienst Zwinkernd

Nein, maßgeblich ist die Belastbarkeit für den Wehrdienst.

Naja, hoffe mal , dass alles gut läuft und ich die Mappe schnellstmöglich bekomme und dann etwas finde .....
Wenn du sagst, dass das Grndgesetz kein "T" kennt, wozu wird es dann vergeben ? Lediglich für den Bund damit sie dich einschätzen können ??

Ich habe geschrieben, dass das Wehrpflichtgesetz kein "T-Irgendwas" kennt. Und ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass in deinem Musterungsbescheid sowas auch nicht auftaucht.
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GotYa
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« Antworten #21 am: 5. Februar 2007, 17:19:36 »

Hmm.. Bin gerade wiedergekommmen..

Naja, erst wollten sie mit meiner Mappe nicht rausrücken, ich solle erst eine Genehmigung beantragen... Nachdem ich da aber einen kleinen Aufstand gemacht hab, konnte ich sie mir doch kopieren Zunge ..

Hmm nunja... Es ist nichts auffälliges in meinem Bericht drin.. Außer, dass mein linkes Bein um 1cm kürzer ist ( was bei vielen Leuten so ist) und dadruch mein Becken minimal schief und meine WIrbelsäule etwas geneigt ist, ist alles super.. das hat die ärztin gesagt, sag normal , käme bei sogut wie allen vor, bei knapp 90 % aller männder .. hmmmm , weiß nicht so recht ob ich ihr das glauben soll ..

Was kann ich denn nun machen ??

PS : Die Ärztin hat gesagt, dass wenn ich den Immatrikulationsbescheid an das BAZ sende ( da ichja den KDV antrag schon abgeschickt habe) man mich fast zu 100 % nicht einzieht da ich mir über meine weitere Zkunft im KLaren bin und man lieber Leute nimmt, die nichts tun bzw. keine AUsbildung , Job etc haben .l...

MfG
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« Antworten #22 am: 5. Februar 2007, 18:08:31 »

Hmm.. Bin gerade wiedergekommmen..

Naja, erst wollten sie mit meiner Mappe nicht rausrücken, ich solle erst eine Genehmigung beantragen... Nachdem ich da aber einen kleinen Aufstand gemacht hab, konnte ich sie mir doch kopieren Zunge ..

Genehmigung? Ist wohl ne geheime Verschlusssache. MAD und Staatsschutz sind schon informiert?

Hmm nunja... Es ist nichts auffälliges in meinem Bericht drin.. Außer, dass mein linkes Bein um 1cm kürzer ist ( was bei vielen Leuten so ist) und dadruch mein Becken minimal schief und meine WIrbelsäule etwas geneigt ist, ist alles super.. das hat die ärztin gesagt,

Hat sie also gesagt...

Dann geh damit mal zu nem Orthopäden und lass das mal nachmessen. Bei 1,6cm sieht die Welt nämlich schon wieder ganz anders aus. Und ich glaube nicht, dass Frau Doktor da so genau hingeguckt hat, die hat einfach Pi mal Daumen irgendwas hingeschrieben.

sag normal , käme bei sogut wie allen vor, bei knapp 90 % aller männder .. hmmmm , weiß nicht so recht ob ich ihr das glauben soll ..

Was solls ie sonst erzählen um dich davon abzuhalten die Akte in Kopie mitzunehmen...


PS : Die Ärztin hat gesagt, dass wenn ich den Immatrikulationsbescheid an das BAZ sende ( da ichja den KDV antrag schon abgeschickt habe) man mich fast zu 100 % nicht einzieht da ich mir über meine weitere Zkunft im KLaren bin und man lieber Leute nimmt, die nichts tun bzw. keine AUsbildung , Job etc haben .l...

ja, sie wollte dich loswerden, das ist alles. Ansonsten hat sie einfach nur Müll erzählt. Es gibt beim BAZ sogar eine Dienstanweisung, wonach offenbar nach dem Zufallsprinzip derartige Anträge abgelehnt werden müssen.

Jetzt wieder zurück zum Thema: Vermisst du irgend etwas in den Feststellungen?
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« Antworten #23 am: 6. Februar 2007, 11:01:37 »

Bezüglich was denn ?
Also im Großen und Ganzen steht da alles drin was ich ihrerseits auch gehört habt .. Hmm... Ansonsten leider nichts auffälliges..... Bezüglich meiner Ohren bzw. meiner AUgen kann ich nicht viel sagen, da ich nicht weiß welche Frequenz-Grenze noch zugelassen ist und welche nicht ......



Also, ich glaube ich statte meinem Arzt nochmal einen Besuch ab und lasse ihn den "1 cm" messen .... Bei 1,6 cm sieht die Welt schon anders anders aus sagst du ? Hmm , interessant ..... Nähmen wir an, ich hätte diese 1,7 cm... würde man mich dann evt. sofort ausmustern?

MfG
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« Antworten #24 am: 6. Februar 2007, 11:50:28 »

Bezüglich was denn ?
Also im Großen und Ganzen steht da alles drin was ich ihrerseits auch gehört habt .. Hmm... Ansonsten leider nichts auffälliges..... Bezüglich meiner Ohren bzw. meiner AUgen kann ich nicht viel sagen, da ich nicht weiß welche Frequenz-Grenze noch zugelassen ist und welche nicht ......

Das kann man alles nachlesen unter

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gesundheitsnummern.htm

Also, ich glaube ich statte meinem Arzt nochmal einen Besuch ab und lasse ihn den "1 cm" messen .... Bei 1,6 cm sieht die Welt schon anders anders aus sagst du ? Hmm , interessant ..... Nähmen wir an, ich hätte diese 1,7 cm... würde man mich dann evt. sofort ausmustern?

Eventuell ganz bestimmt. Ansonsten ist eben nicht vorhersehbar wie sich das KWEA genau verhalten wird. Aber deine Chancen wären gut.
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« Antworten #25 am: 6. Februar 2007, 11:59:53 »

DIe Ärztin sagte ich, dass ich es drafu ankommen lassen kann, sprich den Einberufungsbescheid abwarten und dann Widerspruch , Härtefall.. Wsa hat es damit auf sich ?
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« Antworten #26 am: 6. Februar 2007, 12:13:35 »

DIe Ärztin sagte ich, dass ich es drafu ankommen lassen kann, sprich den Einberufungsbescheid abwarten und dann Widerspruch , Härtefall.. Wsa hat es damit auf sich ?

Was eine besondere Härte ist, ist in § 11 Zivildienstgesetz geregelt. Ein Studium im 1. und 2. Semester ist üblicherweise keine besondere Härte, der Widerspruch hätte auch keine aufschiebende Wirkung, also ist das ein "Tipp" frt schlichtweg lächerlich ist.

Davon abgesehen versucht das BAZ die Zahl der Einberufungen eher zu erhöhen.

und ...

Zitat
mich fast zu 100 % nicht einzieht da ich mir über meine weitere Zkunft im KLaren bin und man lieber Leute nimmt, die nichts tun bzw. keine AUsbildung , Job etc haben .l

... ist ja wohl an Dreistigkeit (oder Unwissenheit) kaum noch zu überbieten. Wäre dem so, dann wäre dieses Forum genauso überflüssig wie alle anderen Foren zum Thema Wehrdienst und Einberufung. Man sagt einfach "ich habe Pläne" und dann kommt keine Einberufung? Ich bitte dich, das glaubst du doch hoffentlich selsbt nicht.

Davon abgesehen hat die Frau Medizin studiert und von Zurückstellungsgründen, Nichtheranziehungszusagen etc. offensichtlich keinen blassen Dunst.
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« Antworten #27 am: 6. Februar 2007, 14:31:41 »

ich hab grad letztens noch was gelesen.

http://www.zentralstelle-kdv.de/
bei irgendein der themen.



Die Leute vom Zivi haben Anweisung besonders die Leute zu nehmen die grad Studium machen! Also ist der Tipp vom Doc ehr ne Böse falle.
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« Antworten #28 am: 6. Februar 2007, 17:03:37 »

Ich hab ebenso verwirrt.... Denn das Gleiche habe ich mir auch gedacht : Wozu dann der ganze Aufwand? Dann könnte man ja gleich irgendwas vorlegen und man wäre außenvor... Hmm....
Irgendwie geht mir die ganze Sache ziemlich auf die Nerven.. Es gibt genu Schmarotzer in Deutschland, (nicht nur hier) die sich irgendwie um jeglichen Dienst drücken und die, die etwas im Leben vorhaben werden eingezogen... Die sollten sich eher um die kümmern, die NICHTS tun oder soziale Schwierigkeiten aufweisen und die mit dem Dienst zuresozialisieren aber nein, das geschieht nicht da man lieber soziale mit Zukunftschancen ausgestattete Studenten nimmt weil die ja eigentlich keine Schwierigkeiten machen werden.. wo sind wir denn hier .....

Ich muss mich nochmals bezüglich des Katastrophenschutzes informieren da ich immer mehr dahin tendiere..
Kann ich dem verdammten Zivildienst nicht irgendwie entkommen ?? TraurigTraurig

MfG
« Letzte Änderung: 6. Februar 2007, 17:25:56 von GotYa » Gespeichert
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« Antworten #29 am: 6. Februar 2007, 19:50:17 »

Die sollten sich eher um die kümmern, die NICHTS tun oder soziale Schwierigkeiten aufweisen und die mit dem Dienst zuresozialisieren aber nein, das geschieht nicht da man lieber soziale mit Zukunftschancen ausgestattete Studenten nimmt weil die ja eigentlich keine Schwierigkeiten machen werden.. wo sind wir denn hier .....

Nana, Wehr- und Zivildienst sind keine Erziehungsmaßnahme. Die Wehrpflicht wurde vom Gesetzgeber usprünglich aus dem Grunde geschaffen um eine verhältnissmäßig große Zahl verwendbarer Soldaten als Vorrat zu haben (namentlich als Reservisten). Man wird in der Grundausbildung und in der zeit danach - im Grundwehrdienst - so ausgebildet, dass man im Verteidigungsfall für eine bestimmte Tätigkeit in den Streitkräften herangezogen werden kann. Dabei soll die gesamte (männliche) Bevölkerung gleichmäßig belastet werden. Das wurde durch zahlreiche Ausnahmeregelungen zwischenzeitlich ad absurdum geführt (bis zur Quasi-Abschaffung der Wehrpflicht für Väter und Verheiratete) und der Erkenntnis, dass man in den jetzigen Konflikten mit einem großen Heer von schlecht ausgeildeten Gelegenheitssoldaten keinen krieg mehr gewinnen kann.

Der Zivildienst ist letztlich als Strafe für diejenigen gedacht, die entweder tatsächlich aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten können oder zu blöd sind sich anders aus dem "System Wehrpflicht" zu befreien. Ganz offen gibt man auf der Internetseite des BAZ zu, dass den Zivildienstleistenden eigentlich garkeine Aufgaben zugewiesen sind.

Jetzt kannst du aber nicht erwarten, dass auch noch Wehr- und Zivildienst zu einem Teil des 2. Arbeitsmarktes umgestaltet werden, da hat man ja bereits andere Instrumente eingeführt ("1-Euro-Jobs", etc.).

Ich muss mich nochmals bezüglich des Katastrophenschutzes informieren da ich immer mehr dahin tendiere..
Kann ich dem verdammten Zivildienst nicht irgendwie entkommen ?? TraurigTraurig

Ich würde noch mal ganz scharf darüber nachdenken, warum der Katastrophenschutz keine Alternative sein kann. Bist du dir sicher, dass du (beispielsweise) in 5 Jahren immer noch Donnerstags nachmittags Zeit hast? Und Lust?

Und ja, dem Zivildienst kann man entkommen. Zwar nicht ganz so leicht wie dem Wehrdienst weil da die "Erledigung" häufiger von selbst eintritt aber es geht. In schwierigen Fällen aber eben nur mit professioneller Hilfe:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm
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