User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.959 Mitglieder
Neuestes Mitglied: bhrf41112

Werbung



Seiten: [1] 2 3 4
Drucken
Autor Thema: Katastrophenschutz statt Wehr- oder Zivildienst..  (Gelesen 17451 mal)
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« am: 1. Februar 2007, 13:57:37 »

Hallo,
also ich habe nun mehrere Male gelesen, dass man sich für 6 Jahre dem Katastrophenschutz verpflichten kann und man somit weder zum Bund noch zum Zivildienst einberufen wird...
NUn habe ich nicht wirklich hilfreiche Informationen im Netz gefunden und so möchte ich euch meine Fragen stellen und hoffe kompente und hilfreiche Antworten zu bekommen Zwinkernd

Folgende Fragen habe ich :

1. Man verpflichtet sich ja 6 Jahre dem Katastrophenschutz ... WIe läuft das da denn genau ab ? Muss ich eine bestimmte Stundenanzahl absolvieren ? Habe nämlich gelesen dass man mind. 120 Std bei einem bestimmten Werk ( z.B. THW ) ableisten muss .. Kann ich z.B. die 120 Std innerhalb eines Jahres ableisten und bin dann nur noch die letzten 5 Jahre verpflichtet dorthin zu gehen wo es ggf. eine Katastrophe ginbt in Form von z.B. einer Überschwemmung ??

2. Kann man mich auch ins Ausland schicken oder habe ich die Möglichkeit dies zu verweigern ?

3. Es besteht ja die Möglichkeit, dass ich in einer bestimmten Woche zu einem Treffen des z.B. THW muss, wobei ich an diesem Tag eine Prüfung in der Uni habe... Kann ich das mit meinem "Vorgesetzten" auch so regeln, dass ich an einem anderen Tag komme oder gibt es festgeschriebene Zeiten an dene ich zu erscheinen habe? Denn im Grunde genommen muss ich ja nur die 120 Std ableisten und dann muss dann nur zu Katastrophengebieten oder ?

4. Ich war vor 2 Tagen bei der Musterung und habe den Grundwehrdienst aus GEwissensgründen verweigert... wann muss ich den Antrag auf Katastrophenschutz stellen ? Erst wenn die Einberufung in meiner Post liegt oder sollte ich das schon früher machen ??

Zur eurer Information : Bin 17 und werde dieses Jahr noch 18 Jahre alt... Im FOlgenden habe ich mit dem Wintersemester vor mit dem Studium zu beginnen...

HOffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten...
Hervorragend wäre es auch , wenn mir jmd der sich dem Katastrophenschutz verpflichtet einen Erfahrungsbericht schreiben könnten worin stehen sollte wie das genau ( halbwegs zumindest ) abläuft...


MfG
« Letzte Änderung: 1. Februar 2007, 13:59:47 von GotYa » Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 1. Februar 2007, 16:31:54 »

Ich kann dir nciht viel sagen aber hab das gefunden:

http://www.thw.bund.de/cln_035/nn_276334/DE/content/wir__ueber__uns/05__dabeisein__und__mitmachen/01__ehrenamtliches__engagement/ehrenamtliches__engagement__node.html__nnn=true

Da steht auch etwas darüber wie es sich im betzug auf Bund bzw Zivi verhält.

Außerdem Urlaubsansprüche.

Von deinen 120 stunden steht da nix.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 1. Februar 2007, 16:44:33 »

Kann ich z.B. die 120 Std innerhalb eines Jahres ableisten

Nein du kannst (muust) sie jedes Jahr ableisten.

2. Kann man mich auch ins Ausland schicken oder habe ich die Möglichkeit dies zu verweigern ?

Das hängt von deiner Verpflichtungserklärung ab aber ich denke es handelt sich um Katastrophenschutzeinsätze im Inland.

...Denn im Grunde genommen muss ich ja nur die 120 Std ableisten und dann muss dann nur zu Katastrophengebieten oder ?

Du kannst es versuchen, in aller Regel wird man dir bei dauernden Sonderwünschen einfach was husten.

4. Ich war vor 2 Tagen bei der Musterung und habe den Grundwehrdienst aus GEwissensgründen verweigert... wann muss ich den Antrag auf Katastrophenschutz stellen ? Erst wenn die Einberufung in meiner Post liegt oder sollte ich das schon früher machen ??

Dumm gelaufen. KDV-Antrag bei der Musterung ist sowieso schonmal nicht besonders clever aber es hätte gereicht, dich einfach bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zu verpflichten. Ein KDV-Antrag hat damit überhaupt nichts zu tun.

...wenn mir jmd der sich dem Katastrophenschutz verpflichtet einen Erfahrungsbericht schreiben könnten worin stehen sollte wie das genau ( halbwegs zumindest ) abläuft...

Es läuft so ab, dass du der Arsch bist weil alle wissen, dass du zusätzlich zu deinem bereits geleisteten Dienst im Katastrophenschutz auch noch deinen vollen Zivildienst leisten musst wenn du aufgrund von "Problemen" mit deinen Vorgesetzten mit dem Dienst im KatS aufhörst. Und Mobbing etc. ist da an der Tagesordnung.
Gespeichert
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #3 am: 1. Februar 2007, 17:23:31 »

Hmmm.....
Naja Mobbing, da würde ich mich schon durchsetzen... Aber nun noch einmal eine Frage : Muss ich die bestimmte Stundenanzahl pro Jahr ableisten oder eher über die 6 Jahre hinweg?
ach und noch eine Frage : Wird man zum Zivildienst bestimmt eingezogen oder bestehen chancen, dass man nicht enberufen wird ?

MfG
Gespeichert
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 1. Februar 2007, 17:25:24 »

Ach und noch eins : wann muss ich mich spätestens verpflichten zum Katastrophenschutz zu gehen Huch Muss das noch vor der EInberufung geschehen?
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 1. Februar 2007, 18:26:38 »

Ach und noch eins : wann muss ich mich spätestens verpflichten zum Katastrophenschutz zu gehen Huch Muss das noch vor der EInberufung geschehen?

Du solltest das vll besser machen bevor sie dich Einberufen, aber da du ja nicht weißt wann und ob sie das machen werden ...

Du kannst da sicher anrufen und nachfragen wie das ablauft.


Zitat von: GotYa
Naja Mobbing, da würde ich mich schon durchsetzen... Aber nun noch einmal eine Frage : Muss ich die bestimmte Stundenanzahl pro Jahr ableisten oder eher über die 6 Jahre hinweg?


Jedes Jahr. außerdem kannst du nicht einfach 120 stunden machen und dann abhauen sondern das lauft gaaannz anders ab.

Du bist da verpflichtet hin zu gehen wie sie es für nötig halten. Die 120 stunden sind nur ein mindestmaß waas dabei erreicht wird PRO JAHR. Wenn du das erreicht hast, schön für dich. das ändert aber nix das du da weiter hin musst.

Wie in dem link steht den ich weiter oben gepostet habe hast du anspruch auf 6 wochen urlaub die du in maximal 2 einzelurlaub zeitraumen nehmen solltest (zb. 2x 3 woche) zudem gibs sonderurlaub wo ich aber nicht genau weiß wie man den bekommt. (kannst ja nochmal lesen) und du kannst aus *Wichtigen* Gründen ein Termin dort absagen. Was ein wichtiger Grund ist kannst da nochmal lesen. kA ob es für Studium Vorlesungen usw. reicht.



Am besten ist wenn du natürlich jemand findest der das gemacht hat. Aber ich habs nicht gemacht. Zwinkernd
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 1. Februar 2007, 19:34:48 »

Hmmm.....
Naja Mobbing, da würde ich mich schon durchsetzen...

Wenn du anfängst dich durchzusetzen, dann kann es sein, dass man auf deine Dienste verzichten möchte. Und dann leistest du ggf. zusätzlich deinen Zivildienst.

Aber nun noch einmal eine Frage : Muss ich die bestimmte Stundenanzahl pro Jahr ableisten oder eher über die 6 Jahre hinweg?

Natürlich pro Jahr oder denkst du ernsthaft, du kannst mit 120 Stunden (= 15 Tage á 8 Stunden) ehrenamtlicher Arbeit den Zivildienst umgehen?

Wird man zum Zivildienst bestimmt eingezogen

jedenfalls bestimmter als zum Grundwehrdienst.

oder bestehen chancen, dass man nicht enberufen wird ?

Die Chance besteht immer, insbesondere solange man dem Zivildienst eine Zivildienstausnahme (Zurückstellung, Uk-Stellung, Befreiung, ...) entgegenhalten kann.
Gespeichert
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #7 am: 2. Februar 2007, 17:18:43 »

Naja, nur leider kann ich keine Zurückstellung nach der Schule mehr fordern da ich ja dann mit meinem Studium beginnen will und dies denen ja im Grunde genommen egal ist .... Ich glaub auch nicht, dass es was nützen würde, wenn ich denen meinen Immatrikulationsbescheid aufzeigen würde sprich den Beweis, dass ich einen Studienplatz sicher habe..

Hmm, ich bin mir nämlich gar nicht mehr so sicher ob ich den Katastrophenschutz machen soll... Ein Vorteil wäre natürlich, dass ich dem Zivildienst entgehen würde und für meine Dienste nen Orden erhalten würde... Etwas Ehrenamtliches liest sich ja immer gut im Lebenslauf Zwinkernd

Kann ich nicht irgendwie dem Zivildienst entkommen bzw. ihn bis an das Endee meines Studiums zurückstellen lassen??

Ich weiß echt nicht wofür ich mich nun entscheiden soll..

MfG
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 2. Februar 2007, 17:28:56 »

...Hmm, ich bin mir nämlich gar nicht mehr so sicher ob ich den Katastrophenschutz machen soll... Ein Vorteil wäre natürlich, dass ich dem Zivildienst entgehen würde und für meine Dienste nen Orden erhalten würde... Etwas Ehrenamtliches liest sich ja immer gut im Lebenslauf Zwinkernd

Nicht zwingend. Nehmen wir an, du hast fertig studiert, suchst nen Job und bist immer noch im Katastrophenschutz für den du (im Falle eines Falles) von deinem Arbeitgeber freigestellt werden müsstest. Da macht sich dieser Eintrag im Lebenslauf nämlich nicht mehr so schön.

Kann ich nicht irgendwie dem Zivildienst entkommen bzw. ihn bis an das Endee meines Studiums zurückstellen lassen??

Meinst du, am Ende des Studiums passt dir das besser? Und: Zurückstellen geht nur wenn auch auch ein Zurückstellungsgrund vorliegt. Es kann natürlich sein, dass das BAZ während der ersten beiden Semester nichts von sich hören lässt. Wenn man aber (ohne Not) keinen KDV-Antrag stellt, dann ist die Chance, dass sich da niemand so schnell meldet ungleich höher. Du musst dir also einen anderen Grund für eine Zurückstellung suchen.
Gespeichert
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #9 am: 2. Februar 2007, 17:34:00 »

Naja Zunge zu spät... der kdv-antrag wurde schon abgeschickt Traurig ich weiß, schön doof....

was wäre denn ein grund für die zurückstellung ? studium ist es nciht,das weiß ich nun ..

eine frage : was würdest du mir denn raten ? werde im april 18 und will im september/oktober anfange zu studieren und will KEINE 9 monate verlieren.. was kann ich nun machen um möglichst nicht eingeuzigen zu werden ? kdv-abtrag ist leider schon raus....
Gib mir bitte einen rat, was würdest du tun Zunge
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 2. Februar 2007, 17:37:11 »

Naja Zunge zu spät... der kdv-antrag wurde schon abgeschickt Traurig ich weiß, schön doof....

was wäre denn ein grund für die zurückstellung ? studium ist es nciht,das weiß ich nun ..

Die stehen alle in § 11 Zivildienstgesetz.

eine frage : was würdest du mir denn raten ? werde im april 18 und will im september/oktober anfange zu studieren und will KEINE 9 monate verlieren.. was kann ich nun machen um möglichst nicht eingeuzigen zu werden ? kdv-abtrag ist leider schon raus....
Gib mir bitte einen rat, was würdest du tun Zunge

Es gibt keine Patentrezepte. Ich hätte mich vorher informiert, welche Folgen ein Antrag hat, das nützt dir jetzt aber nichts mehr.

Ich würde zunächst eine Überprüfung des Tauglichkeitsgrades anstreben. Also: Akte kopieren lassen und nachgucken, was da so schönes drin steht.
Gespeichert
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #11 am: 3. Februar 2007, 16:49:01 »

Wie meinst du das mit der Überprüfung ? Kann ich einfach zum Kreiswehrersatz gehen und mir die Akte aushändigen lassen ?? Und wobei sol mir das genau helfen?
WÜrdest du mir alles in allem den Katastrophenschutz empfehlen ?

MfG
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 3. Februar 2007, 16:55:35 »

Wie meinst du das mit der Überprüfung ?

Man kann eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Kann ich einfach zum Kreiswehrersatz gehen und mir die Akte aushändigen lassen ??

Im Prinzip ja, in der Praxis stellt sich die Behörde da etwas quer.

Und wobei sol mir das genau helfen?

Dabei festzustellen, ob auch ein anderer Tauglichkeitsgrad erreichbar ist.

WÜrdest du mir alles in allem den Katastrophenschutz empfehlen ?

Nein.
Gespeichert
GotYa
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #13 am: 3. Februar 2007, 17:21:03 »

Die Behörde stellt sich quer ? Na, die werden was von mir zu hören bekommen falls sie sich wirklich quer stellen ....

Hmm... Und woher weiß ich z.b. ob ein anderer Tauglichkeitsgrad erreichbar wäre - natürlich schlechter- ?? Wenn ich meine Akte bekomme, könntest du mir dann vll dabei helfen Zunge Würde die einige Informationen geben, narütlich keine Vertraulichen aber z.b. eventuelle Krankheitssymptome etc....
UNd wenn ich was finde, kann ich dann einfach Widerspruch dagegen einlegen ? Ist es irrelevant, dass der KDV- ANtrag schon raus ist ??

Wieso würdest du mir den Katastrophenschutz NICHT empfehlen, Mobbing aussen vor?


MfG .. du bist mir echt eine große hilfe, danke Smiley
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 3. Februar 2007, 17:43:16 »

Hmm... Und woher weiß ich z.b. ob ein anderer Tauglichkeitsgrad erreichbar wäre - natürlich schlechter- ??

Da stellt sich zunächst die Frage, warum (und wie) nun gerade der Tauglichkeitsgrad festgestellt wurde, den du jetzt hast.

Wenn ich meine Akte bekomme, könntest du mir dann vll dabei helfen Zunge Würde die einige Informationen geben, narütlich keine Vertraulichen aber z.b. eventuelle Krankheitssymptome etc....

Rechtsberatung im Einzelfall gibts beim Rechtsanwalt. Ggf. mal die Hinweise oben auf den einzelnen Unterforenseiten lesen, dann gibts ggf. auch genauere Hinweise.

UNd wenn ich was finde, kann ich dann einfach Widerspruch dagegen einlegen ?

Das kommt darauf an, ob die Widerspruchsfrist verstrichen ist oder nicht. Falls ja, dann ist eine Überprüfungsuntersuchung bzw. ärztliche Untersuchung zu beantragen. Falls nein, dann sollte ggf. sofort Widerspruch eingelegt werden.

Ist es irrelevant, dass der KDV- ANtrag schon raus ist ??

Das kommt darauf an, ob die Widerspruchsfrist verstrichen ist oder nicht. Falls ja, dann wird sich bis zum Abschluss des Anerkennungsverfahrens nichts weiter machen lassen undim Falle einer Anerkennung ist dann das Bundesamt für den Zivildienst zuständig?

Wieso würdest du mir den Katastrophenschutz NICHT empfehlen, Mobbing aussen vor?

6 Jahre sind ein unüberschaubarer Zeitraum. Weißt du, ob du in 4 oder 5 Jahren noch an diesem Wochentag Zeit bzw. Lust hast?
Gespeichert
Seiten: [1] 2 3 4
Drucken

Gehe zu:  


Brunch Köln | Arosa Kreuzfahrten | Sehenswertes Paris | Kredit | Heute Berühmt!


Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits