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Autor Thema: Wegen der Wehrüberwachung  (Gelesen 2489 mal)
eKsman
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« am: 22. Dezember 2008, 14:22:37 »

Moin,
Ja und zwar mal eine Frage.... Ich war vor 2 Wochen bei der Musterung und habe heute ne Antwort bekommen das ich Wehrdienstfähig mit eingeschränkten Tätigkeiten bin also T2. Was ich jedoch nicht verstehen kann da ich die allgemein bekannte Rückenkrankheit "Scheuermannsche Rückenkrankheit" habe und meine Wirbelsäule net so geformt ist wie bei nem gesunden Menschen. Darf z.B. keine schweren Sachen heben (glaub bis 20 Kg). Und werde für wehrdienstfähig erklärt o_O Ist mirn Rätsel.... Naja kann man nun ja net ändern... Naja mein Problem ist das ich nun nen Festvertrag bekommen habe und noch bis zum 15. März in der Probezeit bin. Ausserdem hat meine Firma viel Geld in mich reingesteckt u.a für Schulungen etc... Naja meine Frage ist u.a. eigendlich wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das die mich doch noch einziehen? "Bin 21 Jahre alt" Knappe 2 Jahre haben sie noch Lächelnd. Und wie sieht es mit ner Ankündigung aus das sie vor haben mich einzuziehen? Die gibt es doch oder? Und wenn ja wieviel Wochen so ca. davor? Wie würdet ihr vorgehen? Also nen KDV hatte ich noch net vor zu schreiben... Will ja auch keine schlafenden Hunde wecken oder wie denkt ihr? Das ist doch echt das reinste aussozialisieren was die da treiben. Das der Wehrdienst überhaupt noch Pflicht ist?!
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2008, 19:07:33 von eKsman » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 23. Dezember 2008, 00:02:49 »

Ja und zwar mal eine Frage.... Ich war vor 2 Wochen bei der Musterung und habe heute ne Antwort bekommen das ich Wehrdienstfähig mit eingeschränkten Tätigkeiten bin also T2. Was ich jedoch nicht verstehen kann da ich die allgemein bekannte Rückenkrankheit "Scheuermannsche Rückenkrankheit" habe und meine Wirbelsäule net so geformt ist wie bei nem gesunden Menschen. Darf z.B. keine schweren Sachen heben (glaub bis 20 Kg).

Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass gerade orthopädische Sachen nicht so einfach zum Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" führen.

Und werde für wehrdienstfähig erklärt o_O Ist mirn Rätsel....

mir nicht, das war fast vorhersehbar.

Naja kann man nun ja net ändern...

Warum sollte man das nicht ändern können?

Naja mein Problem ist das ich nun nen Festvertrag bekommen habe und noch bis zum 15. März in der Probezeit bin.

Wo ist dann das Problem? Oder greift der Schutz nach dem Arbeitssicherungsgesetz? Oder ist es einfach so, dass du keinen Wehrdienst leisten willst (was ja keine Schande ist)?

Ausserdem hat meine Firma viel Geld in mich reingesteckt u.a für Schulungen etc...

Der Arbeitgeber wusste doch aber vorher, dass du deinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet hast, oder?

Naja meine Frage ist u.a. eigendlich wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das die mich doch noch einziehen?

Gleichungen mit mehreren Unbekannten sind leider schwierig zu lösen  Ärgerlich

"Bin 21 Jahre alt" Knappe 2 Jahre haben sie noch Lächelnd. Und wie sieht es mit ner Ankündigung aus das sie vor haben mich einzuziehen? Die gibt es doch oder?

Die gibt es schon, da hast du aber keinen Anspruch drauf, die gibts nämlich nur, wenn zwischen Musterung und Dienstantritt mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Und wenn ja wieviel Wochen so ca. davor?

Der Einebrufungsbescheid kommt mindestens 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin.

Wie würdet ihr vorgehen?

Ich würde Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen.

Also nen KDV hatte ich noch net vor zu schreiben...

Das solltest du auch nicht tun.

So und was hat das jetzt mit Wehrüberwachung zu tun!?
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eKsman
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Beiträge: 11


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« Antworten #2 am: 23. Dezember 2008, 09:42:05 »

Also gefragt wurde ich glaube ich net ob ich schon beim Bund war oder nicht... Das heißt es sind ja jetzt weniger als 2 Jahre also würden die mir keinen Brief vorher schicken? Wenn die mir den Einberufungsbescheid schicken kann ich dann noch nen KDV schreiben? Also ich fang mal so an ich habe meinen Schwerpunkt vom gelernten Kfz-Mechatroniker in
die Gabelstapler Sparte gewechselt und ich wurde die letzten Wochen intensiev und kostenspielig geschult.... Soll jetzt im Außendienst nen Großkunden übernehmen und wenn ich dann auf einmal zum Bund muss?! Würde sich mein Chef net drüber freuen und meinem erlernten Wissen auch nicht. In 9 Monaten wäre das ganze Wissen zum großen Teil vergessen?! Würde auch wohl hingehen wollen nur passt das gerad mal so gar nicht.... Wie soll ich nun vorgehen??? Vllt. kannste mir da ja ein paar Tips geben wäre echt nett. Und wegen Wehrüberwachung wollte ich eigendlich u.a. nur wissen was das genau für mich nun heißt...
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2008, 13:54:58 von eKsman » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2008, 14:43:48 »

Also gefragt wurde ich glaube ich net ob ich schon beim Bund war oder nicht...

Aber deinen Lebenslauf kennt der Arbeitgeber, in groben Zügen, oder?

Das heißt es sind ja jetzt weniger als 2 Jahre also würden die mir keinen Brief vorher schicken?

Sie müssen jedenfalls nicht.

Wenn die mir den Einberufungsbescheid schicken kann ich dann noch nen KDV schreiben?

Das kann man jederzeit tun.

Also ich fang mal so an ich habe meinen Schwerpunkt vom gelernten Kfz-Mechatroniker in
die Gabelstapler Sparte gewechselt und ich wurde die letzten Wochen intensiev und kostenspielig geschult.... Soll jetzt im Außendienst nen Großkunden übernehmen und wenn ich dann auf einmal zum Bund muss?!

Ja was dann: Das war vorhersehbar und ist von daher kein Argumebnt, es sei denn es ist keine andere geeignete Arbeitskraft am Arbeitsmarkt als Ersatz verfügbar.

Würde sich mein Chef net drüber freuen und meinem erlernten Wissen auch nicht. In 9 Monaten wäre das ganze Wissen zum großen Teil vergessen?! Würde auch wohl hingehen wollen nur passt das gerad mal so gar nicht....

Das Problem ist, dass es zeitlich nie passt.

Wie soll ich nun vorgehen??? Vllt. kannste mir da ja ein paar Tips geben wäre echt nett.

grundsätzlich solltest du Widerspruch einlegen und Akteneinsicht durch übersendung eienr Kopie der Gesundheitsakte beantragen. Dann solltest du darlegen, dass du bestimtmen (konkreten!) Tätigkeiten aus dem Tätigkeitskatalog für die Grundausbildung nicht gewachsen bist:

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/mindestanforderungen.html

Und wegen Wehrüberwachung wollte ich eigendlich u.a. nur wissen was das genau für mich nun heißt...

Das ist abschließend hier geregelt (insb. Absätze 6 und 7):

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html
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eKsman
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« Antworten #4 am: 23. Dezember 2008, 19:53:23 »

Also habe heute meinen Widerspruch bei der Post abgegeben... Und mir heute beim Arzt ein ausfürhliches Artest geholt mit einem langen Text wo drin steht das ich seit mehreren Jahren in Behandlung bin wegen der Rückenkrankheit und u.a. deswegen öfters krank geschrieben werden musste in der Ausbildungszeit und ich mich deswegen auch beruflich umorientiert habe usw... Und wenn das immer noch net langt dann werde ich dem Facharzt wo ich dann bestimmt vom Bund aus hingeschickt werde ihm die Situation schildern das man die Sache wegen dem Rücken nicht zu locker sehen sollte da es schon schwerwiegende schmerzen sind... Aber nun erst einmal abwarten wann die sich wieder melden das sie das Schreiben erhalten haben.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2008, 20:06:09 von eKsman » Gespeichert
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