Hallo
Als vorläufige Einberufung verstehe ich,dass ich für Wehrpflichtige,die vor dem Einzugstermin(01.04.2008)abspringen,ich selber einspringen muss.Diese kurzfristige Einberufung heißt "Vorbenachrichtigung zur Einberufung"
Du warst als Ersatz für Ausfälle vorgesehen, du warst damit weder "vorläufig" noch sonstwie einberufen. Dass es dann aber letztlich (ggf. zum Folgequartal) zur Einberufung kommt ist aber sehr wahrscheinlich.
Es ist ja keine Berufsausbildung sondern eher eine Fortbildung.
Es handelt sich um eine Berufsausbildung im Sinne von § 12 WPflG. Und somit dürfte ein
Jetzt liegt eine tatsächliche Einberufung für 1.4.2009 vor
Ich habe die Bedenken,dass die Bundeswehr meine Zurückstellung ablehnt,da ich eben eine Abendschule für 4 Jahre besuche,
Auch die Bundeswehr wird sich an das Gesetz (hier an § 12 Wehrpflichtgesetz) halten (müssen).
und ich mir ja in dem Jahr,als ich unabkömmlich war,mir ja bewustt sein hätte müssen,dass ich eingezogen werden könnte.
Ja und? Trotzdem liegt doch unbestreitbar ein Zurückstellungsgrund vor. Also: Zurückstellung beantragen und Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen.
Kann man eigentlich öfter als unabkömmlich gelten?
Warum sollte man das nicht können?