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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Einberufung bei Abendschule  (Gelesen 1521 mal)
schmie
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Beiträge: 3


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« am: 5. Dezember 2008, 19:11:19 »

Hallo.

Alter 21
Musterung:              03.12.2007 T2
Vorläufige Einberufung: 01.04.2008
Jetzt wurde ich durch den Betrieb unabkömmlich gestellt.
Einberufung aktuell:    01.04.2009
Aber:
Beginn Abendausbildung Teilzeitunterricht Maschinenbau-Techniker
                        16.09.2008
Dauer 4 Jahre.

Hilft mir jetzt die Schule um nicht antreten zu müssen?(Zurückstellung?)   
Wie gehe ich am besten vor?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 5. Dezember 2008, 19:29:36 »

Hallo.

Alter 21
Musterung:              03.12.2007 T2
Vorläufige Einberufung: 01.04.2008

 Huch

Was ist denn eine vorläufige Einberufung?

Jetzt wurde ich durch den Betrieb unabkömmlich gestellt.
Einberufung aktuell:    01.04.2009

Nein, du wurdest durch das KWEA unabkömmlich gestellt.

Liegt tatsächlich eine Einberufung vor?

Aber:
Beginn Abendausbildung Teilzeitunterricht Maschinenbau-Techniker
                        16.09.2008
Dauer 4 Jahre.

Hilft mir jetzt die Schule um nicht antreten zu müssen?(Zurückstellung?)   

ja.

Wie gehe ich am besten vor?

Du solltest die Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen, da du dich in einer Berufsausbildung befindest.
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schmie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 6. Dezember 2008, 15:29:56 »

Hallo
Als vorläufige Einberufung verstehe ich,dass ich für Wehrpflichtige,die vor dem Einzugstermin(01.04.2008)abspringen,ich selber einspringen muss.Diese kurzfristige Einberufung heißt "Vorbenachrichtigung zur Einberufung"

Es ist ja keine Berufsausbildung sondern eher eine Fortbildung.

Jetzt liegt eine tatsächliche Einberufung für 1.4.2009 vor
Ich habe die Bedenken,dass die Bundeswehr meine Zurückstellung ablehnt,da ich eben eine Abendschule für 4 Jahre besuche,und ich mir ja in dem Jahr,als ich unabkömmlich war,mir ja bewustt sein hätte müssen,dass ich eingezogen  werden könnte.

Kann man eigentlich öfter als unabkömmlich gelten?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 7. Dezember 2008, 01:27:42 »

Hallo
Als vorläufige Einberufung verstehe ich,dass ich für Wehrpflichtige,die vor dem Einzugstermin(01.04.2008)abspringen,ich selber einspringen muss.Diese kurzfristige Einberufung heißt "Vorbenachrichtigung zur Einberufung"

Du warst als Ersatz für Ausfälle vorgesehen, du warst damit weder "vorläufig" noch sonstwie einberufen. Dass es dann aber letztlich (ggf. zum Folgequartal) zur Einberufung kommt ist aber sehr wahrscheinlich.

Es ist ja keine Berufsausbildung sondern eher eine Fortbildung.

Es handelt sich um eine Berufsausbildung im Sinne von § 12 WPflG. Und somit dürfte ein

Jetzt liegt eine tatsächliche Einberufung für 1.4.2009 vor
Ich habe die Bedenken,dass die Bundeswehr meine Zurückstellung ablehnt,da ich eben eine Abendschule für 4 Jahre besuche,

Auch die Bundeswehr wird sich an das Gesetz (hier an § 12 Wehrpflichtgesetz) halten (müssen).

und ich mir ja in dem Jahr,als ich unabkömmlich war,mir ja bewustt sein hätte müssen,dass ich eingezogen  werden könnte.

Ja und? Trotzdem liegt doch unbestreitbar ein Zurückstellungsgrund vor. Also: Zurückstellung beantragen und Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen.

Kann man eigentlich öfter als unabkömmlich gelten?

Warum sollte man das nicht können?
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schmie
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2008, 20:10:59 »

Guten Tag.
Wollte nur mitteilen dass es funktioniert hat und ich jetzt 4 Jahre zurückgestellt worden bin,also bis Schulausbildungsende.
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danjan
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Beiträge: 24


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« Antworten #5 am: 19. Dezember 2008, 20:37:57 »

Guten Tag.
Wollte nur mitteilen dass es funktioniert hat und ich jetzt 4 Jahre zurückgestellt worden bin,also bis Schulausbildungsende.
dann bist du 25 und eh raus, oder?
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