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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Zurückstellung, Unabkömmlichkeit, Befreiung
KDV Antrag - Studium
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Autor
Thema: KDV Antrag - Studium (Gelesen 5266 mal)
Santiii
Newbie
Beiträge: 12
KDV Antrag - Studium
«
am:
30. Januar 2007, 20:41:52 »
Ausgangssituation: A wurde im November letzten Jahres gemustert (T2), hat vorerst keinen KDV Antrag geschrieben. Ende Januar kam dann der Brief mit der Aufforderung zur Zusendung des Lebenslaufs und des KDV Antrags.
Habe mehrere Fragen:
A macht in diesem Frühling Abitur, hat eine Schulbescheinigung bis Juli 2007. Demnach kann man A grundsätzlich nicht vor dem 31.07. zum Zivildienst heranziehen oder? Die Schulbescheinigung läuft ja da noch..
A möchte um jeden Preis das verlorene Jahr des Zivildienstes verhindern!
A's Tante ist Leiterin in einem örtlichen Kindergarten. Gibt es die Möglichkeit, dass man hier eine Scheinanstellung vereinbart, oder wird A's Anwesenheit in seiner Stelle regelmäßig kontrolliert? Wären die rechtlichen Folgen bei Auffliegen schlimm?
Gibt es
konkrete
Möglichkeiten, bevor A jetzt den KDV Antrag nach Köln schickt, den Zivildienst noch zu umgehen?
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sunknown
Sr. Member
Beiträge: 364
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #1 am:
30. Januar 2007, 21:17:23 »
Zitat
Ausgangssituation: A wurde im November letzten Jahres gemustert (T2), hat vorerst keinen KDV Antrag geschrieben. Ende Januar kam dann der Brief mit der Aufforderung zur Zusendung des Lebenslaufs und des KDV Antrags.
keinen kdv antrag geschrieben, die frage danach ob einer geplant ist aber offenbar bejaht.
Zitat
A macht in diesem Frühling Abitur, hat eine Schulbescheinigung bis Juli 2007. Demnach kann man A grundsätzlich nicht vor dem 31.07. zum Zivildienst heranziehen oder? Die Schulbescheinigung läuft ja da noch..
ja
Zitat
A möchte um jeden Preis das verlorene Jahr des Zivildienstes verhindern!
A's Tante ist Leiterin in einem örtlichen Kindergarten. Gibt es die Möglichkeit, dass man hier eine Scheinanstellung vereinbart, oder wird A's Anwesenheit in seiner Stelle regelmäßig kontrolliert? Wären die rechtlichen Folgen bei Auffliegen schlimm?
eine scheinanstellung ? als was ?
als zivi ? das wäre glatter betrug weil person a gehalt bekommen würde ohne dienst zu leisten.
oder als regulärer angestellter ? das wäre bzl des wehrdienstes irrelevant, also kein zurückstellungsgrund.
Zitat
Gibt es
konkrete
Möglichkeiten, bevor A jetzt den KDV Antrag nach Köln schickt, den Zivildienst noch zu umgehen?
wieso stellt a überhaupt zum jetzigen zeitpunkt einen kdv antrag ??
patentrezepte gibts keine,z zt werden an die 40% augemustert, es kann also auf keinen fall schaden nochmal zu prüfen inwieweit man den anforderungen des grundwehrdienstes gewachsen ist.
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Santiii
Newbie
Beiträge: 12
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #2 am:
31. Januar 2007, 13:25:49 »
A stellt jetzt erst einen KDV Antrag, weil er jetzt erst aufgefordert wurde, und zwar durch den Brief vom Zivildienstbundesamt in Köln.
A hatte die Hoffnung, dass er ,genau wie ein Kumpel ein paar Jahre vorher, im Bürokratieaufwand vergessen wird.
Was für Optionen bleiben A?
Zickenrott hat doch auch soviele Ideen...aber so teure Ideen :/
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #3 am:
31. Januar 2007, 13:48:15 »
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 13:25:49
A stellt jetzt erst einen KDV Antrag, weil er jetzt erst aufgefordert wurde, und zwar durch den Brief vom Zivildienstbundesamt in Köln.
Nein. Diese Aufforderung ist gekommen, weil A bei der Musterung einen KDV-Antrag gestellt
hat
.
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 13:25:49
A hatte die Hoffnung, dass er ,genau wie ein Kumpel ein paar Jahre vorher, im Bürokratieaufwand vergessen wird.
Mit oder ohne KDV-Antrag?
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 13:25:49
Was für Optionen bleiben A?
A hat ziemlich großen Mist gebaut, die Optionen die A hat sind daher nichtbesonders zahlreich.
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Santiii
Newbie
Beiträge: 12
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #4 am:
31. Januar 2007, 14:23:52 »
Ja gut, aber jetz muss A die Gründe für den KDV Antrag + Lebenslauf senden, stimmt schon...
der Bekannte hat damals einen Brief, der eine Aufforderung beinhaltete einfach weggelegt und wurde nie wieder berücksichtigt. Welcher Brief dies war, weiss A leider nicht, denn der Kontakt besteht nicht mehr.
Wäre es möglich diese Optionen mal zu benennen? man hört immer nur "es gäbe nicht mehr viele..." nur welche noch bleiben will keiner sagen...Was kann man nun tun?
nebenher: bekommt man, wenn man den Brief nicht beantwortet hinterher noch eine Mahnung, oder was für schritte werden dann seitens des ZDBA Köln eingeleitet?
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Dave
Full Member
Beiträge: 166
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #5 am:
31. Januar 2007, 14:37:35 »
Wahrscheinlich wird der Antrag auf KdV abgewiesen und du kommst zurück in den Bundeswehr pool.
da Herr A sicher nicht da hin will sollte er also spätestens dann mit ein Einspruch gegen die abweisung alle fehlenden Informationen nachliefern damit sein KdV endlich bearbeitet werden kann.
Was man noch machen kann is halt so, man kann immer irgendwas machen nur bringt es nicht immer viel. Den großen 3 Monate aufschiebknopf gibt es nicht.
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #6 am:
31. Januar 2007, 14:55:54 »
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 14:23:52
nur welche noch bleiben will keiner sagen...
Überprüfungsuntersuchung mit dem Ergebnis nicht wehrdienstfähig (bzw. nicht zivildienstfähig) oder das BEstehen anderer Wehrdienstausnahmen bzw. Zivildienstausnahmen:
- Schulabschluss nachholen
- Berufsausbildung
- Hochzeit
- Sorgeberechtigter Vater
- ...
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 14:23:52
Was kann man nun tun?
Die Frage ist, was man tun will. Man könnte einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 14:23:52
nebenher: bekommt man, wenn man den Brief nicht beantwortet hinterher noch eine Mahnung, oder was für schritte werden dann seitens des ZDBA Köln eingeleitet?
Je nach Inhalt des Schreibens wird entweder nochmal gemahnt (Frist 4 Wochen glaube ich) oder dein Antrag wird abgelehnt. Und zwar nicht durch das "ZDBA Köln" (was immer das sein mag) sondern durch das BAZ (Bundesamt für den Zivildienst).
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Santiii
Newbie
Beiträge: 12
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #7 am:
31. Januar 2007, 16:13:28 »
ok Inhalt des Schreibens ist auf der ersten Seite:
"Wenn Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der Monatsfrist folgen, muß ihr Antrag abgelehnt werden" ... Das hört sich nicht gut an...
Kann A denn direkt diesem Schreiben einen text beifügen, indem gesagt wird, dass A bei dem Gedanken daran, den Zivildienst leisten zu müssen, Angstzustände bekommt? Die psychologische Art...sodass die A auffordern, einen psychologen aufzusuchen z.b.?
Was wären die Folgen der Beauftragung eines Anwalts? der versucht dann gerichtlich die nichtberücksichtigung für den Zivildienst von A durchzusetzen? ist das nicht sehr teuer? (teurer als Zickenrott sogar?)
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.272
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #8 am:
31. Januar 2007, 19:32:20 »
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 16:13:28
Kann A denn direkt diesem Schreiben einen text beifügen, indem gesagt wird, dass A bei dem Gedanken daran, den Zivildienst leisten zu müssen, Angstzustände bekommt?
Kann er machen, dann wird der KDV-Antrag (zu Recht) als unbegründet abgelehnt.
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 16:13:28
Die psychologische Art...sodass die A auffordern, einen psychologen aufzusuchen z.b.?
Du bist im Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer und sollst deine Gewissensgründe darlegen, warum du keinen Kriegsdienst mit der Waffe leisten kannst. Das hat
nichts
mit Psychologie zu tun.
Zitat von: Santiii am 31. Januar 2007, 16:13:28
Was wären die Folgen der Beauftragung eines Anwalts? der versucht dann gerichtlich die nichtberücksichtigung für den Zivildienst von A durchzusetzen? ist das nicht sehr teuer? (teurer als Zickenrott sogar?)
Was er genau unternimmt, das musst du ihn fragen. Was er dafür berechnet, dass musst du ihn fragen. Und ja, es kann teurer sein als bei Herrn Zickenrott ein Buch zu kaufen. Und in erster Linie wird es einem Anwalt nicht darum gehen, deine "Nichtberücksichtigung für den Zivildienst" zu erreichen sondern erstmal darum, etwas Ordnung ins Chaos zu bringen.
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Santiii
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Beiträge: 12
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #9 am:
2. Februar 2007, 16:30:02 »
Und wenn ich nun den Entschluss fasse, das Schreiben nicht zu beantworten, sodass der KDV Antrag abgelehnt wird, komme ich zurück in den Pool der Wehrpflichtigen, richtig?
und davon werden nur rund 15% eingezogen, oder wie muss man die Wahrscheinlichkeit sehen?
und mit T2 stehen meine chancen ja vielleicht sogar recht gut nicht genommen zu werden oder?
die vom KWEA werden ja die intelligenz besitzen, nur die besten einzuziehen und die die auch wollen, nicht aus Trotz die, die zuerst verweigern wollten...
Sollte man dann eingezogen werden, kann man das ja immer noch gerichtlich anfechten oder?
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #10 am:
2. Februar 2007, 17:17:29 »
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 16:30:02
Und wenn ich nun den Entschluss fasse, das Schreiben nicht zu beantworten, sodass der KDV Antrag abgelehnt wird, komme ich zurück in den Pool der Wehrpflichtigen, richtig?
Formal gesehen bist du da ja auch noch drin.
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 16:30:02
und davon werden nur rund 15% eingezogen, oder wie muss man die Wahrscheinlichkeit sehen?
Eine Wahrscheinlichkeitsrechnung ist da schwierig, weil das eine Rechnung mit vielen Unbekannten ist. Du müsstest wissen wie hoch genau der Zahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen ist, daraus könnte man dann die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung berechnen.
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 16:30:02
und mit T2 stehen meine chancen ja vielleicht sogar recht gut nicht genommen zu werden oder?
Das kommt eher auf die Verwendungsausschlüsse an.
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 16:30:02
die vom KWEA werden ja die intelligenz besitzen, nur die besten einzuziehen und die die auch wollen, nicht aus Trotz die, die zuerst verweigern wollten...
nein.
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 16:30:02
Sollte man dann eingezogen werden, kann man das ja immer noch gerichtlich anfechten oder?
Natürlich, nur mit welcher Begründung?
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Dave
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Beiträge: 166
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #11 am:
2. Februar 2007, 17:30:14 »
vll werden insgesammt nur 15% genommen aber dadurch das du
1. erfasst
2. gemustert
bist, gehörst du schon ehr zu den Leuten die ja nun nurnoch eingezogen werden müßen. Also hast du doch schon recht gute chancen. Mich wollten sie immerhin auch schon 3 mal haben.
Und T2 Ist so ziemlich jeder und alles. Also gehörst du ehr zur breiten masse der Uniformträger und nicht zu den zuhause bleibern.
Wenn erst mal die Einberufung im haus ist hast du kaum noch eine möglichkeit diese abzuschütteln. Selbst wenn du dagegen einspruch erhebst bleibt die Einberufung Gültig, so lange bis du ihr erfolgreich wiederspochen hast.
Nur das wirst du wohl kaum schaffen. Es sei denn du bist bis dahin nicht mehr T2 oder stellst *schnell* ein *guten* KdV Antrag (erneut) der hoffentlich erfolgreich ist bevor du da antanzen musst.
Aagen wir nach deiner % Angabe gibs 85% die nicht gehen müßen.
und es gibt 3 Stationen wo sie dich "Verpassen" können (erfassen, mustern, einziehen).
das heißt runf 28% chance das sie dich bei deiner letzten station verpassen. vll aber auch weniger. warum sollten sie die leute nicht nehmen die sie schon fertig zum einsatz haben?
«
Letzte Änderung: 2. Februar 2007, 17:31:52 von Dave
»
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #12 am:
2. Februar 2007, 17:39:17 »
Zitat von: Dave am 2. Februar 2007, 17:30:14
vll werden insgesammt nur 15% genommen aber dadurch das du
1. erfasst
2. gemustert
bist, gehörst du schon ehr zu den Leuten die ja nun nurnoch eingezogen werden müßen. Also hast du doch schon recht gute chancen. Mich wollten sie immerhin auch schon 3 mal haben.
Da fehlt noch:
3. verfügbar.
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Santiii
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Beiträge: 12
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #13 am:
2. Februar 2007, 17:41:35 »
mit der einfachen begründung dass die Wehrpflicht längst nicht mehr verfassungskonform ist, weil sie einen menschen zu etwas zwingt, was er nicht möchte? das ist definitiv gegen die grundrechte! dagegen wurde schon oft gerichtilich vorgegangen, nur sind das verfahren die jahre dauern...
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svennie
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Beiträge: 6.272
Re: KDV Antrag - Studium
«
Antworten #14 am:
2. Februar 2007, 17:54:28 »
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 17:41:35
mit der einfachen begründung dass die Wehrpflicht längst nicht mehr verfassungskonform ist, weil sie einen menschen zu etwas zwingt, was er nicht möchte?
Das wird nix.
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 17:41:35
das ist definitiv gegen die grundrechte!
nein ist es nicht.
Zitat von: Santiii am 2. Februar 2007, 17:41:35
dagegen wurde schon oft gerichtilich vorgegangen, nur sind das verfahren die jahre dauern...
ja und jedes mal im Ergebnis erfolglos.
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