Guten Tag,
leider eilt meine Frage ein wenig:
meines Wissens existiert ja das Gesetz, das Einschreiben erst 3 Tage nach dem Poststempel als zugestellt gelten. Wenn man nun innerhalb dieser 3 Tage sein KDV-Schreiben persönlich beim KWEA abgibt oder unter Zeugen in den Briefkasten einwirft, dann hat dieser doch aufschiebende Wirkung, oder nicht? Da er rechtlich noch vor der Einberufung gültig ist?
Im Prinzip ja. Mehr dazu in § 4 VwZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.htmlPerson A hatte nun das Problem, dass die Einberufung am Freitag ankam (mit Poststempel vom Donnerstag). A hat darauf am Samsatag sein KDV Antrag eingeschmissen. HAt dieser jetzt auch aufschiebende Wirkung, obwohl es Wochenende war und das KWEA den Brief erst Montag (zu spät) bearbeitet hatte???
Das einzige Problem liegt darin, dass das Kreiswehrersatzamt die frühere Zustellung beweisen könnte (was es in der Praxis aber nie versuchen wird).
A ist im 1. Semester und soll zum 1.April einberufen werden. Er würde aber gerne alles bis 1.Oktober hinauszögern und somit (ab 3. Semester) Nicht mehr gezogen werden... Er studiert auch auf Diplom, was zum letzten mal angeboten wurde, nach ihm nur noch Bachelor/Master.
Gibt es ne Lösung?
Du solltest jetzt ggf. noch "vorsorglich" Widerspruch einlegen (erstmal ohne Begründung), ich gehe aber davona us, dass das KWEA den Bescheid aufheben wird es sei denn die Einberufung war zuvor angekündigt.