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Autor Thema: aufschiebende Wirkung vom KDV? 1. Semester -> hinauszögern bis 3.  (Gelesen 4424 mal)
fobermue
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« am: 30. Januar 2007, 11:38:22 »

Guten Tag,

leider eilt meine Frage ein wenig:

meines Wissens existiert ja das Gesetz, das Einschreiben erst 3 Tage nach dem Poststempel als zugestellt gelten. Wenn man nun innerhalb dieser 3 Tage sein KDV-Schreiben persönlich beim KWEA abgibt oder unter Zeugen in den Briefkasten einwirft, dann hat dieser doch aufschiebende Wirkung, oder nicht? Da er rechtlich noch vor der Einberufung gültig ist?

Person A hatte nun das Problem, dass die Einberufung am Freitag ankam (mit Poststempel vom Donnerstag). A hat darauf am Samsatag sein KDV Antrag eingeschmissen. HAt dieser jetzt auch aufschiebende Wirkung, obwohl es Wochenende war und das KWEA den Brief erst Montag (zu spät) bearbeitet hatte???

A ist im 1. Semester und soll zum 1.April einberufen werden. Er würde aber gerne alles bis 1.Oktober hinauszögern und somit (ab 3. Semester) Nicht mehr gezogen werden... Er studiert auch auf Diplom, was zum letzten mal angeboten wurde, nach ihm nur noch Bachelor/Master.

Gibt es ne Lösung?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank...
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 30. Januar 2007, 15:16:25 »

Guten Tag,

leider eilt meine Frage ein wenig:

meines Wissens existiert ja das Gesetz, das Einschreiben erst 3 Tage nach dem Poststempel als zugestellt gelten. Wenn man nun innerhalb dieser 3 Tage sein KDV-Schreiben persönlich beim KWEA abgibt oder unter Zeugen in den Briefkasten einwirft, dann hat dieser doch aufschiebende Wirkung, oder nicht? Da er rechtlich noch vor der Einberufung gültig ist?

Im Prinzip ja. Mehr dazu in § 4 VwZG:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html

Person A hatte nun das Problem, dass die Einberufung am Freitag ankam (mit Poststempel vom Donnerstag). A hat darauf am Samsatag sein KDV Antrag eingeschmissen. HAt dieser jetzt auch aufschiebende Wirkung, obwohl es Wochenende war und das KWEA den Brief erst Montag (zu spät) bearbeitet hatte???

Das einzige Problem liegt darin, dass das Kreiswehrersatzamt die frühere Zustellung beweisen könnte (was es in der Praxis aber nie versuchen wird).


A ist im 1. Semester und soll zum 1.April einberufen werden. Er würde aber gerne alles bis 1.Oktober hinauszögern und somit (ab 3. Semester) Nicht mehr gezogen werden... Er studiert auch auf Diplom, was zum letzten mal angeboten wurde, nach ihm nur noch Bachelor/Master.

Gibt es ne Lösung?

Du solltest jetzt ggf. noch "vorsorglich" Widerspruch einlegen (erstmal ohne Begründung), ich gehe aber davona us, dass das KWEA den Bescheid aufheben wird es sei denn die Einberufung war zuvor angekündigt.
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sunknown
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« Antworten #2 am: 30. Januar 2007, 21:22:30 »

bis zum 1.4. ist ja nochmal einige zeit jetzt, ein KDV antrag dürfte bis dahin sowieso durchgehen.
von relevanz, ob der kdv antrag vor rechtlicher zustellung des einberufungsbescheids zugestellt wurde ist für person a eigentlich nur wenn bisher nur ein unvollständiger kdv antrag gestellt wurde - sprich ohne begründung/lebenslauf.
dann ergäben sich möglichkeiten zum zeitgewinn
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fobermue
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2007, 16:20:00 »

Also der KDV ist in der Tat unvollständig und sollte zum Zeitgewinn bis 1. Oktober genutzt werden.
Ich war heute beim KWEA und die meinten, der KDV hat keien Aufschiebende Wirkung, er wurde zu spät gestellt, nachdem die Einberufung zugestellt war.

Nochmal der zeitliche Ablauf:
18.01. Donnerstag:   Datum des Einberufungsbescheids
19.01. Freitag:      Poststempel und Zustellung
20.01. Samstag:      KDV Antrag abgegeben unter zeugen
21.01. Sonntag:      Ablauf der 3-Tages Frist
22.01. Montag:       Posteingangsstempel des KWEA auf KDV Antrag und Bearbeitung

Laut denen ist der POsteingangsstempel entscheidend, somit mein KDV Antrag zu spät gestellt und ohne aufschiebende Wirkung?

Haben die jetzt recht, und kein Zeitgewinn möglich???
Gibts irgendwo nen Gesetz dazu, (allso wann mein eingeworfener Brief als zugestellt gilt)?
Was könnte man da jetzt machen?
PS: Danke für die schnelle Antwort beim letztn Mal.
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svennie
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« Antworten #4 am: 31. Januar 2007, 23:56:25 »

Laut denen ist der POsteingangsstempel entscheidend, somit mein KDV Antrag zu spät gestellt und ohne aufschiebende Wirkung?

Da irrt das KWEA, es könnte aber beweisen, dass der Musterungsbescheid früher zugestellt war (durch eine Nachfrage bei der Post).

Dafür, dass du den Antrag am Samstag eingeworfen hast gibt es bestimmt einen Zeugen!?

Man könnte jetzt Widerspruch einlegen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom Verwaltungsgericht anordnen lassen.
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fobermue
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« Antworten #5 am: 2. Februar 2007, 22:55:14 »

dummer weise wollen die vom KWEA nicht einsehen, dass mein Brief schon voirher eingeschmiessen war (unter Zeugen). Nach denen ist der Tag mit deren Poststempel ausschlaggebend.... und der ist natürlich zu spät.
Was soll ich jetzt machen... ich will nicht wirklich Klagen. Hilft es vorbeizufahren und mit denen zu diskutieren. Noch einen Brief schreiben???
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svennie
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« Antworten #6 am: 2. Februar 2007, 23:17:36 »

dummer weise wollen die vom KWEA nicht einsehen, dass mein Brief schon voirher eingeschmiessen war (unter Zeugen). Nach denen ist der Tag mit deren Poststempel ausschlaggebend.... und der ist natürlich zu spät.
Was soll ich jetzt machen... ich will nicht wirklich Klagen. Hilft es vorbeizufahren und mit denen zu diskutieren. Noch einen Brief schreiben???

Das wird nicht viel bringen, hast du diese Aussage schon schriftlich?

Ich würde trotzdem jetzt Widerspruch einlegen, denn den kann nur die Wehrbereichsverwaltung zurückweisen. Argumentieren würde ich, dass der Briefkasten des KWEA Samstags nicht geleert wird und es daher ein Organisationsverschulden seitens des KWEA vorliegt.
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Dave
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« Antworten #7 am: 5. Februar 2007, 10:20:15 »

ich dachte dem KWEA interessiert es generell nur wann der Brief bei ihnen ankommt und nicht wann er los ging...
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svennie
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« Antworten #8 am: 5. Februar 2007, 11:24:20 »

ich dachte dem KWEA interessiert es generell nur wann der Brief bei ihnen ankommt und nicht wann er los ging...

Es geht hier sicherlich um den Posteingangsstempel.
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