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Dave
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« Antworten #15 am: 20. Februar 2007, 12:53:04 » |
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Bringt es was den eine Schmerzensgeld Klage anzudrohen um meine Argumente etwas zu unterstützen.
Oder sollte das dann schon von ein Anwalt kommen damit die es überhaupt ernst nehmen?
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« Letzte Änderung: 20. Februar 2007, 19:52:30 von Dave »
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svennie
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« Antworten #16 am: 20. Februar 2007, 20:49:19 » |
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Bringt es was den eine Schmerzensgeld Klage anzudrohen um meine Argumente etwas zu unterstützen. Nein, ich sehe da auch (derzeit) keinen Schmerzensgeldanspruch. Das KWEA sagt einfach "wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten", welche Eisnchränkungen das sind entscheidet nicht das KWEA. Und sollte es dann zu einem Körperschaden kommen, dann richtet sich das nach dem Soldatenversorgungsgesetz und nicht sofort ganz einfach nach dem BGB. Im Übrigen wärst du beweispflichtig. Oder sollte das dann schon von ein Anwalt kommen damit die es überhaupt ernst nehmen? Der Anwalt wird sich zu sowa nicht hinreißen lassen.
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Dave
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« Antworten #17 am: 21. Februar 2007, 09:54:10 » |
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Ich geh ja garnicht von aus das ich ein Schaden nehme sondern das ich unverhältnissmäßg viele Schmerzen ertragen muss weil mir ja zb das längere stehen weh tut oder wenn ich mein haltungsfehler ausgleiche tut der Rücken erst recht weh usw. Alles dinge mit dem andere so keine Probleme haben und der Arzt wusste es, das es mir Probleme macht... Daher will ich den auf Schmerzensgeld verklagen. Der hat mir das sicher mit absicht angetan weil er beim Bund arbeitet und Menschenfeindlich ist. 
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« Letzte Änderung: 21. Februar 2007, 09:58:07 von Dave »
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svennie
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« Antworten #18 am: 21. Februar 2007, 13:10:15 » |
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Ich geh ja garnicht von aus das ich ein Schaden nehme sondern das ich unverhältnissmäßg viele Schmerzen ertragen muss weil mir ja zb das längere stehen weh tut oder wenn ich mein haltungsfehler ausgleiche tut der Rücken erst recht weh usw. Alles dinge mit dem andere so keine Probleme haben und der Arzt wusste es, das es mir Probleme macht... Daher will ich den auf Schmerzensgeld verklagen. Der hat mir das sicher mit absicht angetan weil er beim Bund arbeitet und Menschenfeindlich ist.  So einfach ist das eben nicht. Selbst diese Absicht müsstest du beweisen und dann bekommst du zu hören, das gerade dieser Musterungsarzt ganz besonders zuverlässig ist 
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Dave
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« Antworten #19 am: 21. Februar 2007, 14:19:13 » |
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 war natürlich überzogen mit den Bösen Bund Arzt.  Also wenn ich den jetzt schreib das ich bei zich tätigkeiten (die ich alle in den ersten 3 Monaten machen müßte) Starke scherzen habe... (zb Kniebeuge, Stehen, Tragen von dingen, Grade Stehen, usw.) ... Und die mich dann trotzdem für Tauglich Mustern und ich später wirklich die Probleme habe. Dann würde ich vor Gericht doch darauf anspielen das ich Extra zur Unterwsuchung bin und auch noch Wiederspruch einlegte. Ich hätte Sie ja darauf hinwies das ich Probleme habe usw.. Das ist doch eigentlich Beweis das der Arzt ganz genau wusste das ich Probleme habe und sie mir einfach nur nicht geglaubt oder mich ignoriert oder sonnst was haben. Auf jedenfall gegen meine Befürchtung die Tätigkeiten machen ließ. Das macht ihn doch verantwortlich und schuldig. Versteh ich nicht warum das für mich ein Problem darstellt den fall zu beweisen. Ich Dokumentiere schließlich alles was ich dem KWEA schicke. 
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« Letzte Änderung: 21. Februar 2007, 14:24:43 von Dave »
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svennie
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« Antworten #20 am: 21. Februar 2007, 19:15:42 » |
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Versteh ich nicht warum das für mich ein Problem darstellt den fall zu beweisen. Du musst es ja nicht verstehen. Der Arzt macht lediglich dem Musterungsbeamten einen Vorschlag zum Tauglichkeits- und ggf. Verwendungsgrad. Er bezieht dabei die Angaben in seinen Vorschlag ein, die du bei der Musterung erteilt hast (das hast du auch unterschrieben). Du müsstest in Zweifel beweisen, dass die Behörde zwingend zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen. Und dabei würde dieser Arzt eben als Zeuge auftreten und nicht als Beklagter.
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Dave
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« Antworten #21 am: 22. Februar 2007, 10:38:35 » |
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ok sorum wird ein Schuh draus. Ändert natürlich nichts daran das jemand Verklagt werden muss, dann halt die Behörde. ^^
Ich ich will sehen wie der Arzt als Zeugenaussage darlegt das ich die Schmerzen nicht habe. Das ist nähmlich nicht nachweisbar. Bei Rückenproblemen steht sogar dran das man es schwer Feststellen kann und man auch die Berufsanamnese und Sportanamnese achten muss. Da ich aber garkein Sport mache und im Beruf nur sitze und trotzdem bereits über die Scherzen klage (also noch garnicht angefangen habe mich ersthaft zu belasten) wird der Arzt wohl kaum geegenargumente bringen können.
Sein Urteil sollte zwar nicht Zwingend zur ausmusterung führen aber das was in mein Wiederspruch steht sollte es. Und den Schreib ich jetzt mal. ^^
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Dave
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« Antworten #22 am: 3. März 2007, 15:46:17 » |
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Meine Begründung zum Wiederspruch des Überprüfungsuntersuchungsergebnis wurde an Wehrbereichsverwaltung Süd geschick.
Warum schicken die meine Post laufend zur Wehrbereichsverwaltung. Hat das was zu bedeuten?
Mit einer Einberufung muss ich wohl nicht ernsthaft rechnen so lange wie die nicht mal mein Brief abgearbeitet haben?
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svennie
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« Antworten #23 am: 3. März 2007, 16:08:00 » |
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Warum schicken die meine Post laufend zur Wehrbereichsverwaltung. Hat das was zu bedeuten? Das KWEA will dem Widerspruch nicht abhelfen, jetzt ist die Wehrbereichsverwaltung zuständig. Mit einer Einberufung muss ich wohl nicht ernsthaft rechnen so lange wie die nicht mal mein Brief abgearbeitet haben? schwer zu sagen. Eine Einberufung ist aber eher unwahrscheinlich.
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Dave
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« Antworten #24 am: 5. März 2007, 10:57:05 » |
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Das KWEA will dem Widerspruch nicht abhelfen, jetzt ist die Wehrbereichsverwaltung zuständig.
Ja gut. das war genau das was im Brief eh schon drin steht. Schön das du die Texte auch auswendig kennst.  Aber warum machen die das nicht selber? Ich brauch doch nun auch neue Ärztzliche untersuchungen da ich neue sachen eingebracht habe. Wird die Wehrbereichsverwaltung nun Ärztliche untersuchungen beauftragen können?
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svennie
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« Antworten #25 am: 5. März 2007, 12:31:11 » |
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Aber warum machen die das nicht selber? Weil das im Gesetz so geregelt ist. Oder anders formuliert: Das KWEA darf dem Widerspruch nur stattgeben, ablehnen darf ihn nur die Wehrbereichsverwaltung. Jetzt weißt du auch, in welche Richtung es geht. Ich brauch doch nun auch neue Ärztzliche untersuchungen da ich neue sachen eingebracht habe. Wird die Wehrbereichsverwaltung nun Ärztliche untersuchungen beauftragen können? Natürlich, machen wird sie es aber nur, wenn sie es für erforderlich hält.
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Dave
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« Antworten #26 am: 5. März 2007, 15:53:27 » |
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Das heißt das KWEA hätte mein Widerspruch im zweifelsfall abgelehnt (dürfen es nur nicht selber) ...
arg
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svennie
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« Antworten #27 am: 5. März 2007, 16:47:32 » |
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Das heißt das KWEA hätte mein Widerspruch im zweifelsfall abgelehnt (dürfen es nur nicht selber) ... Streiche den Zweifelsfall und dann triffst du ins Schwarze.
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Dave
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« Antworten #28 am: 29. März 2007, 15:15:11 » |
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Hallo Leute. Ich hab übrigends noch immer nix gehört von denen. Ist jetzt also schon 1 Monat seitdem sie es zur Bereichsverwaltung geschickt haben. Von mir aus können sie sich gerne noch ein paar Monate Zeit lassen.  Letzte Einzugstermine sind damit Juli und Oktober. 01.April ist ja in 3 Tagen. ^^
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« Letzte Änderung: 29. März 2007, 15:36:42 von Dave »
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Dave
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« Antworten #29 am: 31. März 2007, 16:40:26 » |
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tja und heute kam dann doch ein Brief an.
Sie wollen mich für eine gebietsärztlichen Zusatzuntersuchung ins Bnd. Krankenhaus Ulm holen. Das ist 150 km weit weg...
Soll ich da am besten irgendwas machen? Bekomme ich dafür auf Arbeit frei?
PS: denkt dran ich muss die noch bis Oktober hinhalten. dann hab ich geb. ^^
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