User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.959 Mitglieder
Neuestes Mitglied: bhrf41112

Werbung



Seiten: [1] 2 3
Drucken
Autor Thema: Nachuntersuchung  (Gelesen 12787 mal)
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« am: 29. Januar 2007, 17:59:27 »

Hallo,

ich hatte eine Nachuntersuchung und wurde mal wieder T2 gemustert.
Das ergebniss hab ich gerade am WE erhalten.

Nun wollte ich wissen was ich tun kann um zeit zu bekommen
und um noch ausgemustert zu werden.

Mitte Oktober 2007 werde ich 23.


1. Da es eine Nachuntersuchung war, hat es noch aufschiebende wirkung jetzt einspruch zu erheben oder können die mich unabhänig davon jederzeit ziehen?

2. Was soll ich tun um es raus zu zögern?

Ich seh hier oft so Vorschläge wie einspruch erheben mit Akteneinsicht aber ohne Begründung. Nur das bringt mir doch höchstes 2 wochen zeit bis ich die Begründung auch nachschicken muss oder? ...


thx, und großen dank an den Leuten die das Board aufrecht halten und hier fleißig Hilfestellung geben!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 29. Januar 2007, 20:33:04 »

1. Da es eine Nachuntersuchung war, hat es noch aufschiebende wirkung jetzt einspruch zu erheben oder können die mich unabhänig davon jederzeit ziehen?

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

2. Was soll ich tun um es raus zu zögern?

Trotzdem erstmal Widerspruch einlegen. Bist du bereits vorbenachrichtigt (was eine drohende Einberufung angeht?)

Ich seh hier oft so Vorschläge wie einspruch erheben mit Akteneinsicht aber ohne Begründung. Nur das bringt mir doch höchstes 2 wochen zeit bis ich die Begründung auch nachschicken muss oder? ...

Nein. Niemand zwingt dich deinen Widerspruch binnen 2 Wochen zu begründen.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 30. Januar 2007, 10:37:10 »

Zitat von: svennie
Bist du bereits vorbenachrichtigt (was eine drohende Einberufung angeht?)

Ich wurde zum 1.1 vorbenachrichtigt und hab daraufhin ne Nachuntersuchung machenlassen. Wegen Rücken und gelekschmerzen, abnehmende belastbarkeit (Bürojob eben^^) usw..

Da ja nun schon 1.1 vorbei ist hat sich der ja erledigt. Nun muss ich den 1.4 befürchten.


Zitat von: svennie
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Stimmt, das ist mir gestern auch aufgefallen, da es ja schon die Nachuntersuchung ist ... Aber da kam ich auf eine idee von ein anderen Thread hier.

Was würde passieren wenn ich jetzt meine KdV schreibe. Du hast glaub irgendwo gesagt das diese erst bearbeitet wird wenn kein andere sache lauft. Könnte ich also die KdV schicken und kann dann nicht mehr eingezogen werden + die KdV wird nicht bearbeitet bis mein Einspruch zur Nachuntersuchung abgelaufen ist? So das ich erst mal wieder zeit raus holen kann.


Und zudem, falls die sich plötzlich doch überzeugen lassen das ich ja doch nicht so belastbar bin und mich Ausmustern, schicken sie dann die KdV weiter und ich muss plötzlich Zivi machen oder bin ich dann raus?


Hast du noch eine andere Idee?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 30. Januar 2007, 15:21:36 »

...Was würde passieren wenn ich jetzt meine KdV schreibe. Du hast glaub irgendwo gesagt das diese erst bearbeitet wird wenn kein andere sache lauft. Könnte ich also die KdV schicken und kann dann nicht mehr eingezogen werden + die KdV wird nicht bearbeitet bis mein Einspruch zur Nachuntersuchung abgelaufen ist? So das ich erst mal wieder zeit raus holen kann.

-> Nein. Das ist nur bei der Musterung und Rechtsmitteln gegen das Musterungsergebnis so.

Und zudem, falls die sich plötzlich doch überzeugen lassen das ich ja doch nicht so belastbar bin und mich Ausmustern, schicken sie dann die KdV weiter und ich muss plötzlich Zivi machen oder bin ich dann raus?

Wenn das KWEA feststellt, dass du nicht wehrdienstfähig bist, dann bist du auch nicht zivildienstfähig.


Hast du noch eine andere Idee?

bist du nur zum 1.1. vorbenachrichtigt oder ist das schwammiger formuliert?
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 30. Januar 2007, 15:39:17 »

Zitat
bist du nur zum 1.1. vorbenachrichtigt oder ist das schwammiger formuliert?

Die Breife sind doch immer gleich. Ich hab ihn grad leider nicht hier aber es stand im prinzip drin das sie mich Kurzfritig zum 1.1 einziehen könnten weil ja leute abspringen könnten - ich also auf der ersatzbank bin.

Zudem steht da das, falls ich nicht zum 1.1 genommen werde ich zum 1.4. sicher verplant bin.

Außerdem stand was vonwegen das ich mich innerhalb von 7 Tagen melden soll falls ich irgendwelche Gründe gegen die Einberufung habe. Ein Breif und ein Zettel zum aufheben der Ärztlichen Schweigepflicht lag bei. Den hab ich weggeschmissen und wegen Gesundheitlichen bedenken eine Nachuntersuchung beantragt.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 30. Januar 2007, 15:43:27 »

Zitat
bist du nur zum 1.1. vorbenachrichtigt oder ist das schwammiger formuliert?

Die Breife sind doch immer gleich.

Jein! Es kann auch eine persönlich formulierte Vorbenachrichtigung kommen, zum Beispiel wenn man eine Zurückstellung beantragt hat und diese abgelehnt wird und das KWEA das ganze dann gleich mit einer Vorbenachrichtigung verbinden möchte.

Zudem steht da das, falls ich nicht zum 1.1 genommen werde ich zum 1.4. sicher verplant bin.

Könnte man als Vorbenachrichtigung zum 1.4. interpretieren, ein KDV-Antrag hindert also die Einberufung nicht.


Außerdem stand was vonwegen das ich mich innerhalb von 7 Tagen melden soll falls ich irgendwelche Gründe gegen die Einberufung habe. Ein Breif und ein Zettel zum aufheben der Ärztlichen Schweigepflicht lag bei. Den hab ich weggeschmissen und wegen Gesundheitlichen bedenken eine Nachuntersuchung beantragt.

Die Idee war gut.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 30. Januar 2007, 15:46:44 »

na gut aber wenn ich jetzt die KdV schicke ist der eh bis zum 1.4 durch.

Oder schaft man es den so lange laufen zu lassen? Da muss man sich ja schon blöde anstellen. Und gleichzeitig doch überzeugend genug sein um nicht gleich eine Ablehnung zu bekommen. ^^
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 30. Januar 2007, 16:04:15 »

Oder schaft man es den so lange laufen zu lassen? Da muss man sich ja schon blöde anstellen. Und gleichzeitig doch überzeugend genug sein um nicht gleich eine Ablehnung zu bekommen. ^^

Du stellst erstmal nur den Antrag ohne Begründung. Dann "vergisst" du den Lebenslauf. Die Ablehnung darf dann erst erfolgen, wenn du auf die Unvollständigkeit hingewiesen wurdest.

Spinnen wir das weiter: Du vergisst weiterhin den Lebenslauf, wirst nicht anerkannt, legst Widerspruch ein und legst im Widerspruchsverfahren den Lebenslauf vor. Das dauert. Fraglich ist aber, wie genau das mit der Vorbenachrichtigung auszulegen ist, aber vielleicht mach ich mir da jetzt zu viele Gedanken.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 30. Januar 2007, 16:43:10 »

Es war ein ganz normaler "Einberufungsplanung". Den hab ich bekommen weil das ende meiner letzten UK erreicht ist. (und die mich ja unbedingt haben wollen wie ich feststellen muss)

Ich hab darauf geantwortet mit:
"Ich widerspreche ihrer Einberufungsplanung, da meine letzte Musterung bereits 2 Jahre her ist. [...]"

Also hab ich quasi der Planung wiedersprochen und sie haben NIX dagegen gesagt. sie haben mir einfach ein Termin zur Nachuntersuchung geschickt. Demnach wurde ja irgendwie mein Einspruch akzeptiert.


Wenn ich ihn zb den Lebenslauf erst mit ein Wiederspruch schicke, warum dauert das besonders lange? Weil die dann schon die unterlagen vom KWEA weg und dann wieder zurück schicken?
Ist das nicht gefährlich das die das dann einfach ablehnen und zufällig gleich mal mich einziehen..
zum Bund will ich jedenfalls nicht. Ich hab nix gegen Waffen aber ich hab was dagegen damit Leute zu erschießen. Zwinkernd
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 30. Januar 2007, 16:56:08 »

Demnach wurde ja irgendwie mein Einspruch akzeptiert.

Nein, das war kein Einspruch und kein Widerspruch sondern wohl tatsächlich ein sinngemäßer Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung.

Wenn ich ihn zb den Lebenslauf erst mit ein Wiederspruch schicke, warum dauert das besonders lange? Weil die dann schon die unterlagen vom KWEA weg und dann wieder zurück schicken?
Ist das nicht gefährlich das die das dann einfach ablehnen und zufällig gleich mal mich einziehen..

Das klingt jetzt aber alles sehr einfach. Es dauert einfach daher länger weil du alle dir gesetzten Fristen verstreichen lässt und eben zusätzlich ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss. Allerdings würde ich hier erst die Überprüfungsuntersuchung abwarten und auf Gut Glück auch einen Widerspruch einlegen falls die Überprüfungsuntersuchung nicht zum gewünschten Ziel führt.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 31. Januar 2007, 10:37:19 »

Die Überprüfungsuntersuchung war ja schon (steht ganz oben) Dem Ergebnis werde ich Heute erst mal wiedersprechen und einsicht in die Gesundheitsakte verlangen.


Ahh wo bekomm ich jetzt ne Breifmarke her. Zwinkernd
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 16. Februar 2007, 20:19:17 »

Das mit der Gesundheitsakte hat gleich geklappt bei mir. Schockiert
Das heißt, zuerst haben sie mir mein Schreiben zurück geschickt und mir 1 Woche zeit gegeben die Unterschrifft mit beizufügen.  Augen rollen


In meiner Überprüfungsuntersuchung hab ich es auch auf einigen III Werten gebracht:
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gesundheitsnummern.htm

Viele mit III und II aber nix was noch schlechter ausfällt. Traurig

Also mit der Wertung III hab ich:
12 Vegetativum
13 Psyche
42 Wirbelsäule
59 Gelenke
71 Fußformveränderung

Mein Hauprproblem ist eigentlich Rücken und Knie. Der Arzt sagt zwar das sich die Probleme nicht Einschrenkend auswirken (mag auch stimmen, kA) Aber wenn ich nach spätestens einer halben Stunde stehen anfange Rücken und Knieschmerzen zu bekommen, ich mich aber die nächsten 8 Stunden wohl kaum hinsetzen kann wegen Training, dann ist das für mich ein Großes Problem. Nur steht leider über Schmerzen nicht viel in den Punkten drin.
Ich sollte da 20 Kniebeuge machen (das übliche). Ich hatte dabei Knieschmerzen und später Muskelkater.

Wie soll ich da argumentieren?

Auf mein "Verwendungsausweis" sind nun gegenüber der Musterung auch haufenweise neue Kreuze hinzugekommen. Kann man dazu womöglich einschätzen ob ich nun eine geringere chance habe nochmal genommen zu werden da ich ja nun weniger Arbeiten dort übernehmen könnte?

Da ist eine Checkbox: "heimatnahe Einberufung empfohlen. Die ist natürlich nicht angekreuzt. Wie bring ich die dazu das ich diese empfehlung auch bekomme? Zwinkernd
Ich hab Freundin und wohn mit ihr zusammen. Wir sind seit über 3 Jahren zusammen, interessiert die das irgendwie? (Gesetzlich wohl nicht so ich weiß..)


ich hab nun bis zum 2.3.2007 zeit meinen Wiederspruch zu begründen. Was soll ich jetzt tun?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 16. Februar 2007, 21:14:35 »

Viele mit III und II aber nix was noch schlechter ausfällt. Traurig

Also mit der Wertung III hab ich:
12 Vegetativum
13 Psyche
42 Wirbelsäule
59 Gelenke
71 Fußformveränderung

Mein Hauprproblem ist eigentlich Rücken und Knie. Der Arzt sagt zwar das sich die Probleme nicht Einschrenkend auswirken (mag auch stimmen, kA) Aber wenn ich nach spätestens einer halben Stunde stehen anfange Rücken und Knieschmerzen zu bekommen, ich mich aber die nächsten 8 Stunden wohl kaum hinsetzen kann wegen Training, dann ist das für mich ein Großes Problem. Nur steht leider über Schmerzen nicht viel in den Punkten drin.
Ich sollte da 20 Kniebeuge machen (das übliche). Ich hatte dabei Knieschmerzen und später Muskelkater.

Dann solltest du das, was festgestellt wurde mal mit

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gesundheitsnummern.htm

abgleichen.

Wie soll ich da argumentieren?

Erstmal prüfen ob das alles so richtig eingeordnet ist.

Auf mein "Verwendungsausweis" sind nun gegenüber der Musterung auch haufenweise neue Kreuze hinzugekommen. Kann man dazu womöglich einschätzen ob ich nun eine geringere chance habe nochmal genommen zu werden da ich ja nun weniger Arbeiten dort übernehmen könnte?

nein das hilft nicht weiter.

Da ist eine Checkbox: "heimatnahe Einberufung empfohlen. Die ist natürlich nicht angekreuzt. Wie bring ich die dazu das ich diese empfehlung auch bekomme? Zwinkernd

Kieferorthopädische Behandlungen können manchmal dazu führen (wenn keine Zurückstellung ausgesprochen wird). Ansonsten wenn du irgendeine Bezugsperson brauchst (weil die Eltern geschieden sind und alles so furchtbar ist...) und ähnliches. Gerichtlich durchsetzen kann man sowas nicht, weil das Gesetz solche Taschenspielertricks (und das ist einer) nicht kennt. Bist du "auswärts" (heimatfern) nicht wehrdienstfähig, dann bist du es heimatnah auch nicht.

Ich hab Freundin und wohn mit ihr zusammen. Wir sind seit über 3 Jahren zusammen, interessiert die das irgendwie? (Gesetzlich wohl nicht so ich weiß..)

Nein, könntest jetzt natürlich rumjammern, deine erste Freundin hat dich verlassen als du mal länger im Urlaub warst und jetzt bekommst du Angstzustände. Aber so einfach glaubt dir das ja auch niemand.

ich hab nun bis zum 2.3.2007 zeit meinen Wiederspruch zu begründen. Was soll ich jetzt tun?

Erst mal das ganze abgleichen (also die Gesundheitsziffern in der Akte mit den Tabellen unter dem o. g. Link). Dann ggf. einen Arzt fragen ob man da nicht anderer Meinung sein kann.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 16. Februar 2007, 22:51:55 »

Also mir fällt da nichts auf wo sie daneben liegen.

Was mit auffält ist das Wirbelseule als schwer einschätzbar gilt. Aber Probleme kann ich da ja auch nicht nachweisen. Nur viel behaupten.^^

Bei Gelenke hab ich gesehen das Scherzsyndrom aufgelistet ist. Ich hab III -> Scherzsyndrom ohne belastbarkeits einschränkung und nicht abhänig von der Belastung. Na gut ich kann nicht sagen das meine Knie mehr weh tun wenn ich zb laufe aber ... Sie tun ja im sitzen nicht weh. Im stehen aber schon. Also ist es ja belastungsabhänig? :p

Vielleicht kannst du dir ja mal http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-59.pdf] anschauen was das heißt.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 16. Februar 2007, 23:19:04 »

Bei Gelenke hab ich gesehen das Scherzsyndrom aufgelistet ist. Ich hab III -> Scherzsyndrom ohne belastbarkeits einschränkung und nicht abhänig von der Belastung. Na gut ich kann nicht sagen das meine Knie mehr weh tun wenn ich zb laufe aber ... Sie tun ja im sitzen nicht weh. Im stehen aber schon. Also ist es ja belastungsabhänig? :p

Das solltest du dann eher mit einem Arzt klären, der weiß auch genauer, was hier mit Reizzuständen etc. gemeint ist.
Gespeichert
Seiten: [1] 2 3
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits