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Autor Thema: Wann Ersatzdienst beantragen???  (Gelesen 4696 mal)
henwei
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« am: 29. September 2008, 22:14:22 »

Hi,

Ich habe vor kurzem meinen Erfassungsbescheid bekommen.
Nun würde ich gerne einen Antrag auf Ersatzdienst in der Feuerwehr stellen.
Meine Frage ist jetzt wann und wo muss ich den stellen?
Noch vor der Musterung,bei der Musterung oder reicht nach der Musterung...

Würd mich über Tipps freuen...
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svennie
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« Antworten #1 am: 30. September 2008, 00:04:09 »

Nun würde ich gerne einen Antrag auf Ersatzdienst in der Feuerwehr stellen.

Es gibt keinen "Antrag auf Ersatzdienst bei der Feuerwehr", du kannst dich vielmehr nach Landesrecht (mit Zustimmung der zuständigen Behörde) verpflichten, Dienst im Katastrophenschutz zu leisten.

Meine Frage ist jetzt wann und wo muss ich den stellen?

Bei der nach landesrecht zuständigen Katastrophenschutzbehörde, in der Regel ist dies die Kreisverwaltung. Die entsprechende Katastrophenschutzeinheit wird dies aber sicherlich entsprechend übernehmen bzw. vermitteln.

Noch vor der Musterung,bei der Musterung oder reicht nach der Musterung...

Es reicht auch nach der Musterung.
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f95power
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« Antworten #2 am: 1. Februar 2009, 19:29:10 »

Ich wollte dieses Thema mal aufgreifen:

Hier mein Fall ich wurde am Freitag gemustert, nach der Musterung habe ich direkt verweigert.

Nun wollte ich mich für 6-Jahre nach Möglichkeit bei der FW-Feuerwehr melden.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Muss ich auch einen KDV-Antrag schreiben wenn ich zur Feuerwehr gehe?!

Vielen Dank für Eure Hilfe
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. Februar 2009, 20:27:53 »

Hier mein Fall ich wurde am Freitag gemustert, nach der Musterung habe ich direkt verweigert.

warum denn das!?

Nun wollte ich mich für 6-Jahre nach Möglichkeit bei der FW-Feuerwehr melden.

Wie soll ich jetzt vorgehen?

Wende dich an die Feuerwehr bzw. die Katastrophenschutzbehörde. Als Hinweis: Nach etwa 2-3 Jahren lässt die Lust extrem nach!

Muss ich auch einen KDV-Antrag schreiben wenn ich zur Feuerwehr gehe?!

Nein, hast du aber offenbar bereits getan...
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f95power
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« Antworten #4 am: 2. Februar 2009, 08:03:29 »

Also zu Nr. 1 war leider eine kurzschluss Reaktion hatte nicht nachgedacht... Ärgerlich

Zu 3: Ich habe nur bei der Musterung unterschrieben "Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer" aber ich habe noch keinen Richtigen Antrag geschrieben. Ist der noch notwendigkeit wenn ich zur Feuerwehr gehe?!
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svennie
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« Antworten #5 am: 2. Februar 2009, 16:30:22 »

Zu 3: Ich habe nur bei der Musterung unterschrieben "Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer" aber ich habe noch keinen Richtigen Antrag geschrieben.

Doch, du hast einen "richtigen Antrag" gestellt. Das war deine Kurzschlussreaktion bei der Musterung. Dieser richtige Antrag wird jetzt vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Dieses fordert dann fehlende Unterlagen (Darlegung des Gewissensentscheidung, Lebenslauf) an und wir über den Antrag entscheiden (also ablehnen, falls du die fehlenden Unterlagen nicht nachreichst).

Ist der noch notwendigkeit wenn ich zur Feuerwehr gehe?!

Nein aber die die Frage stellt sich ja nicht, du hast den Antrag ja gestellt.
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f95power
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« Antworten #6 am: 2. Februar 2009, 19:17:59 »

Erstmal Danke für die schnelle Hilfe.

Also im Klartext heißt das das ich jetzt erst mal 2 Wochen warte bis mein Antrag weitergeleitet wird (wegen Widerspruchs zeit gegen die t2 Musterung).
Danach geht mein Antrag zum Bundesamt für Zivildienst und die schreiben mich dann wiederum an bzgl. meiner Darlegung meiner Gewissensentscheidung etc. Richtig?! Augen rollen

Ich könnte mich echt in den Hintern beißen, dass ich zu früh verweigert habe vlt. wäre ich ja vergessen worden bis 23 wären es auch "nur noch"
1 1/2 Jahre gewesen.  Traurig
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svennie
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« Antworten #7 am: 2. Februar 2009, 21:15:32 »

Erstmal Danke für die schnelle Hilfe.

Also im Klartext heißt das das ich jetzt erst mal 2 Wochen warte bis mein Antrag weitergeleitet wird (wegen Widerspruchs zeit gegen die t2 Musterung).

Ja, allerdings könntest du diese Zeit auch nutzen um Widerspruch einzulegen.

Danach geht mein Antrag zum Bundesamt für Zivildienst und die schreiben mich dann wiederum an bzgl. meiner Darlegung meiner Gewissensentscheidung etc. Richtig?! Augen rollen

Richtig.

Ich könnte mich echt in den Hintern beißen, dass ich zu früh verweigert habe vlt. wäre ich ja vergessen worden bis 23 wären es auch "nur noch" 1 1/2 Jahre gewesen.  Traurig

Tja es ist eben meistens so, dass es irgendwo einen Haken gibt, wenn man in einer Behörde einen vorformulierten Antrag zum Unterschreiben vorgelegt bekommt...

Deine Chance "vergessen" zu werden, wäre im Übrigen noch höher, wenn du jetzt erstmal Widerspruch eingelegt hättest und so die Zahl der möglichen Dienstantrittstermine noch geringer geworden wäre. Und hättest du den Musterungstermin ein paar mal verschoben, dann wäre die Chance noch größer...
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f95power
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« Antworten #8 am: 3. Februar 2009, 06:52:03 »

Naja ich könnte noch Widerspruch einlegen, aber was soll ich denen denn erzählen ich war kerngesund..?!
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svennie
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« Antworten #9 am: 9. Februar 2009, 14:29:07 »

Naja ich könnte noch Widerspruch einlegen, aber was soll ich denen denn erzählen ich war kerngesund..?!

Der Widerspruch muss nicht begründet werden und kann auch dazu dienen, Zeit zu gewinnen. Insbesondere kann während des Widerspruchsverfahrens keine Bearbeitung des KDV-Antrages erfolgen.
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