Befehle brauchen nicht befolgt zu werden:
Das ist mir durchaus bekannt und daraus hatte ich auch schon mehrfach zitiert. Es handelt sich dabei jetzt aber nicht um die "offizielle" Meinung der zuständigen Behörden sondern um die (meiner Meinung nach aber durchaus zutreffende) Meinung eines Juristen. Der Anerkennungsbescheid berechtigt dich eben, jede Art von Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Kriegsdienst mit der Waffe ist im Grundgesetz (jedenfalls im Umkehrschluss) definiert als Dienst im "Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte" (Art. 12a Grundgesetz).
Das Wehrpflichtgesetz wiederum schreibt aber vor, dass du zu entlassen bist aber nicht wie dieses Entlassungsverfahren abzulaufen hat.
In meinem Fall (Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid durch das Gericht) hat es von meinem tatschlichen Fernbleiben vom Dienst und der tatsächlichen Entlassung 8 Monate gedauert. Und ich war leider auch noch so doof und bin noch auf eigene Kosten in die mecklenburgische Wildnis gefahren um mich dort entlassen zu lassen

In der Praxis mag es dabei insbesondere um die Verwirklichung des Wunsches gehen, der Kriegsdienstverweigerer möge nach der Anerkennung in der Kaserne bleiben oder in sie zurückkehren, um seine Entlassungspapiere entgegenzunehmen und Ausrüstungsgegenstände oder ähnliches zurückzugeben.
Richtig, genau darum geht es. Der KpChef kriegt "von oben" die Anweidung Soldaten XY zur Entlassungsuntersuchung zu schicken und dem bleibt nichts anderes übrig als zu versuchen diesen Unsinn durchzusetzen weil er sonst selbst Anschiss "von oben" bekommt.
Auf einem Internetportal für Rechtsanwälte habe ich zum Beispiel folgende merkwürdige Geschichte gelesen:
Ein Angeklagter ist in Utnersuchungshaft, wird in Handschellen zur Hauptverhandlung gebracht, dort fällt das Urteil und ein Beschluss:
1. Der Angeklagte wird freigesprochen
2. Der Haftbefehl wird aufgehoben.
Was ist passiert? Die Justzbeamten haben dem freigesprochenen Mann wieder die Handschellen angelegt damit er dann in der Haftanstalt entlassen werden kann. Obwohl er vollkommen unstreitig durch den Richterspruch zum freien Menschen wurde.
Ach ja und "mein" Spieß wollte mich nach Anordnung der aufschiebenden Wirkug meines Widerspruchs auch nicht gehen lassen. Seine Begrüdung war: "Das kann ich doch nicht machen". Das gab dann allerdings ein klein wenig Anschiss durch die Wehrbereichsverwaltung.