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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: KDV Antrag nach Einstellung  (Gelesen 17299 mal)
svennie
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« Antworten #30 am: 7. Februar 2007, 15:14:28 »

Der Antrag auf Sonderurlaub haben sie gesagt fanden die lächerlich ,dann haben sie mir gestern die Annerkennung gegeben also sie haben es mir gestern Schwarz auf Weiß gegeben das ich Annerkannter Kriegsdienstverweigerer bin , sie haben aber gesagt das es noch dauern kann bis das Dienstverhältnis beendet ist und ich bis dahin noch alles mit machen muss .

Die Anerkennung hast du ja jetzt, du musst an militärischen Diensten nicht mehr teilnehmen und ich würde mich jetzt einfahc nuir mal bei der telefonischen Hotline von www.zentralstelle-kdv.de rückversichern wie du dich verhalten sollst. Wird wohl vermutlich auf "Zuhausebleiben und Beine hochlegen" hinauslaufen.

Die einzige Frage die sichjetzt noch stellt ist, ob das Wehrdienstverhältnis umgewandelt wird oder ob du entlassen wirst.
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #31 am: 7. Februar 2007, 15:49:30 »

Richtig er hat gesagt zuhause bleiben und beine hoch legen und das ich nicht mehr zum dienst verpflichtet bin er hat gesagt ich soll mal in berlin beim wehrbeauftragten Rheinhold Robbe anrufen habe ich gemacht und wurde da mit jemanden verbunden der hat mir wieder genau was anderes gesagt das ich noch zum dienst verpflichtet bin und auch noch befehle entgegen nehmen MUSS ich weis jetzt echt net mehr weiter jeder sagt was anderes . DIe klamotten von der bw sind im spind könnten die ja aufbrechen und sich holen Zunge naja so würde ich es gerne machen aber der wehrbeauftragte sagt was anderes
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #32 am: 7. Februar 2007, 16:50:08 »

So das ist jetzt mal mega Interessant wen ihr Lust habt lest es euch mal durch ist wirklich Interessant !! :

2. Behandlung nach Antragstellung und vor Anerkennungsentscheidung

2.1 Fortbestehen der Dienstpflichten

Antragstellerinnen und Antragsteller sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Antrag alle Dienstpflichten, einschließlich des Waffendienstes, zu erfüllen. Schuldhafte Dienstpflichtverletzungen können disziplinar geahndet werden.

2.2 Befreiung von Dienstpflichten

Erscheint für eine Antragstellerin oder einen Antragsteller der Dienst an oder mit der Waffe als unzumutbar, kann sie oder er von solchen Diensten befreit werden. Der oder die nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Soldatin bzw. den Soldaten aktenkundig darüber zu befragen, ob der Dienst an oder mit der Waffe als unzumutbar empfunden wird.

2.3 Entscheidung über die Befreiung

Die Entscheidung über die Befreiung von der unmittelbaren Bedienung der Waffe trifft der nächste Disziplinarvorgesetzte.

_________________________________________________________________________

Befehle brauchen nicht befolgt zu werden:

In der Praxis mag es dabei insbesondere um die Verwirklichung des Wunsches gehen, der Kriegsdienstverweigerer möge nach der Anerkennung in der Kaserne bleiben oder in sie zurückkehren, um seine Entlassungspapiere entgegenzunehmen und Ausrüstungsgegenstände oder ähnliches zurückzugeben. Der anerkannte Kriegsdienstverweigerer unterliegt jedoch keinerlei militärischem Zwang und braucht solche Befehle nicht zu befolgen. Dass sein Verhalten disziplinarisch nicht geahndet werden kann, ist höchstrichterlich bestätigt. Man könnte fragen, ob es noch allgemein strafrechtlich verfolgt werden kann. Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass beispielsweise eine vor der Anerkennung begangene eigenmächtige Abwesenheit auch nach der Anerkennung noch strafrechtlich geahndet werden kann. Eine Strafbarkeit nach dem Wehrstrafgesetz für nach der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begangene Taten kommt aber nicht mehr in Betracht. Die Anerkennung bindet die staatliche Gewalt sofort; für die Entlassung aus der Bundeswehr ist die Anwesenheit des Kriegsdienstverweigerers nicht erforderlich. Ergeht beispielsweise der Anerkennungsbescheid, während der Soldat krank zu Hause ist, kann ihm nicht befohlen werden, noch einmal zur Einheit zurückzukehren. Im Gegenteil kann der Bundeswehr gegebenenfalls vorgeworfen werden, dass sie in einem solchen Fall sich nicht auf die Möglichkeit eingestellt hat, dass der Soldat während seiner Abwesenheit als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann.
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svennie
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« Antworten #33 am: 7. Februar 2007, 18:58:54 »

Befehle brauchen nicht befolgt zu werden:

Das ist mir durchaus bekannt und daraus hatte ich auch schon mehrfach zitiert. Es handelt sich dabei jetzt aber nicht um die "offizielle" Meinung der zuständigen Behörden sondern um die (meiner Meinung nach aber durchaus zutreffende) Meinung eines Juristen. Der Anerkennungsbescheid berechtigt dich eben, jede Art von Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Kriegsdienst mit der Waffe ist im Grundgesetz (jedenfalls im Umkehrschluss) definiert als Dienst im "Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte" (Art. 12a Grundgesetz).

Das Wehrpflichtgesetz wiederum schreibt aber vor, dass du zu entlassen bist aber nicht wie dieses Entlassungsverfahren abzulaufen hat.

In meinem Fall (Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid durch das Gericht) hat es von meinem tatschlichen Fernbleiben vom Dienst und der tatsächlichen Entlassung 8 Monate gedauert. Und ich war leider auch noch so doof und bin noch auf eigene Kosten in die mecklenburgische Wildnis gefahren um mich dort entlassen zu lassen  Zunge

In der Praxis mag es dabei insbesondere um die Verwirklichung des Wunsches gehen, der Kriegsdienstverweigerer möge nach der Anerkennung in der Kaserne bleiben oder in sie zurückkehren, um seine Entlassungspapiere entgegenzunehmen und Ausrüstungsgegenstände oder ähnliches zurückzugeben.

Richtig, genau darum geht es. Der KpChef kriegt "von oben" die Anweidung Soldaten XY zur Entlassungsuntersuchung zu schicken und dem bleibt nichts anderes übrig als zu versuchen diesen Unsinn durchzusetzen weil er sonst selbst Anschiss "von oben" bekommt.

Auf einem Internetportal für Rechtsanwälte habe ich zum Beispiel folgende merkwürdige Geschichte gelesen:

Ein Angeklagter ist in Utnersuchungshaft, wird in Handschellen zur Hauptverhandlung gebracht, dort fällt das Urteil und ein Beschluss:

1. Der Angeklagte wird freigesprochen
2. Der Haftbefehl wird aufgehoben.

Was ist passiert? Die Justzbeamten haben dem freigesprochenen Mann wieder die Handschellen angelegt damit er dann in der Haftanstalt entlassen werden kann. Obwohl er vollkommen unstreitig durch den Richterspruch zum freien Menschen wurde.

Ach ja und "mein" Spieß wollte mich nach Anordnung der aufschiebenden Wirkug meines Widerspruchs auch nicht gehen lassen. Seine Begrüdung war: "Das kann ich doch nicht machen". Das gab dann allerdings ein klein wenig Anschiss durch die Wehrbereichsverwaltung.
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pcpraxis04
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« Antworten #34 am: 7. Februar 2007, 22:12:15 »

Okay aber was heisst das jetzt genau wie verhalte ich mich jetzt am besten Huch Augen rollen Huch
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svennie
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« Antworten #35 am: 7. Februar 2007, 23:13:06 »

Okay aber was heisst das jetzt genau wie verhalte ich mich jetzt am besten Huch Augen rollen Huch

Den richtigen Tipp kann ich dir nicht geben, weil ja durchaus beide Meinungen richtig sein könnten.

Zwei Sachen sind wichtig: Du musst in Erfahrung bringen ob seitens der beteiligten Behörden eine Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses geplant ist oder nicht.

Und ggf. mit Hilfe von www.zentralstelle-kdv.de solltest du eine Risikoabwägung vornehmen ob du einfach zu Hause bleibst oder nach deinem jetzt wohl genehmigten Sonderurlaub wegen ganz starker Kopfschmerzen nebst Übelkeit und Durchfall zum Truppenarzt gehst und dich dann "Krank zu Hause" schreiben lässt.
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« Antworten #36 am: 8. Februar 2007, 13:13:12 »

Okay aber was heisst das jetzt genau wie verhalte ich mich jetzt am besten Huch Augen rollen Huch

Den richtigen Tipp kann ich dir nicht geben, weil ja durchaus beide Meinungen richtig sein könnten.

Zwei Sachen sind wichtig: Du musst in Erfahrung bringen ob seitens der beteiligten Behörden eine Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses geplant ist oder nicht.

Und ggf. mit Hilfe von www.zentralstelle-kdv.de solltest du eine Risikoabwägung vornehmen ob du einfach zu Hause bleibst oder nach deinem jetzt wohl genehmigten Sonderurlaub wegen ganz starker Kopfschmerzen nebst Übelkeit und Durchfall zum Truppenarzt gehst und dich dann "Krank zu Hause" schreiben lässt.

So ist habe jetzt das BAZ angerufen der konnte mir nichts sagen er hat gesagt das das nicht generell geregelt wird es wird natürlich erwünscht das das Wehrdienstverhältnis in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt wird aber er hat gesagt wen ich keinen Platz finde dann finde ich keinen ganz einfach , bei der Hotline Zentralstelle KDV erreicht man heute keinen weil die irgendwie da an Rechnungsarbeiten sind sagt der AB nur was er mir sagen wird weis ich er wird sagen bleib zuhause geh hin wen du WILLST und du musst keine Befehle entgegen nehmen das hat er mir ja gestern auch gesagt , dann habe ich beim Wehrbeauftragten angerufen der mir am Ende des Gespräches nuichts mehr sagen konnte da er selber verwirrt war er meint am besten die Einheit fragen nur was die sagt ist ja klar " Kommen sie sofort hier her und Befehle müssen sie auch entgegen nehmen " Naja weis echt nicht mehr weiter , morgen haben ich um 14:30 einen Termin wegen einem Zivildienstplatz den ich wahrscheinlich auch bekomme aber erst Ende März . Hm bin ziemlich Planlos gerade da ich ja eigentlich heute Abend wieder zurück müsste . Verlegen
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svennie
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« Antworten #37 am: 8. Februar 2007, 13:37:22 »

Hm bin ziemlich Planlos gerade da ich ja eigentlich heute Abend wieder zurück müsste . Verlegen

Gut, den Anerkennungsbescheid hast du ja jetzt (wenn ich das richtig verstanden hab), dann würde ich jetzt die Beine hochlegen und mich nur noch wundern. Das mit der Zivildienststelle solltest du dir gut überlegen (ob es dir dort gefällt etc.).
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« Antworten #38 am: 8. Februar 2007, 13:44:39 »

Du bist anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sprich du nimmst überhauptkeine Befehle mehr an weil du das garnicht mit dein Gewissen vereinbaren könntest.


wegen dem Zivielställenplatz. Hast du dir den Gesucht? Wurdest du schon Schriftlich vom BAZ angeschrieben?
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svennie
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« Antworten #39 am: 8. Februar 2007, 14:01:11 »

wegen dem Zivielställenplatz. Hast du dir den Gesucht? Wurdest du schon Schriftlich vom BAZ angeschrieben?

Nun mal halblang, er wurde nicht vom BAZ angeschrieben aber er weiß nicht, ob sein Wehrdienstverhältnis in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt wird (mit dem Ergebnis, dass er im Zweifel 600km von zu Hause irgendwo seinen Zivildienst ableisten muss) oder ob er einfach entlassen wird.
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« Antworten #40 am: 8. Februar 2007, 14:28:53 »

Also dann gehe ich jetzt erst mal Schlitten fahren Zunge und warte ab. Die Feldjäger können die defenitiv nicht schicken ?
« Letzte Änderung: 8. Februar 2007, 14:32:07 von pcpraxis04 » Gespeichert
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« Antworten #41 am: 8. Februar 2007, 15:15:57 »

Ich denk du hast deine bestätigung das du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist SCHRIFTLICH inzwischen in der Hand?

Dann würd ich die immer bei haben, die können dir nix mehr. Außer vielleicht ihre Sachen zurück haben wollen. ^^
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« Antworten #42 am: 8. Februar 2007, 16:03:43 »

Also dann gehe ich jetzt erst mal Schlitten fahren Zunge und warte ab. Die Feldjäger können die defenitiv nicht schicken ?

Ja nun, können sie schon. Offenbar hat der KpChef ein Problem damit zu verstehen, was "Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer" heißt. Er sagt dann einfach nur, dass du "Soldat" wieder eingefangen werden sollst und verschweigt dann - womöglich aus Dummheit - das Wesentliche.
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« Antworten #43 am: 9. Februar 2007, 10:37:54 »

Mach ihn doch keine angst. der Chef da weiß doch das er KdV ist. Was würde ihn blühen wenn er trotzdem die Feldjäger schickt und ihn gegen seinen willen und ohne recht abholt? Da kann man ihn doch sicher bis aufs letzte hemd verklagen. Der gibt nie wieder jemand ein befehl.

Und das will er sicher auch garnicht riskieren. man sollte nur sicherstellen das die in der kasserne sicher wissen das du anerkannter KdV-ler bist.
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pcpraxis04
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« Antworten #44 am: 9. Februar 2007, 11:01:34 »

Also es wissen alle das ich annerkannter KDVler bin habe gerade ein 7. Seitiges Fax bekommen von meiner Einheit wo drinne steht das ich mich persönlich am Sonntag Abend zum Zapfenstreich melden soll . Und ein Brief vom BAZ der an mich ging ! haben sie mir auch durch gefaxt !
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