...da ich es nicht einsehe andere Menschen zu töten...
Na das schreibst du mal besser nicht.
Hast du denn deinen KDV-Antrag überhaupt schon begründet und fehlt dem BAZ nur etwas zum Zeitpunkt des Antrags?
So okay?
Nein.
Dann noch eine Frage habe gelesen das wen der Antrag gestellt wurde muss ich nicht mehr zur Bundeswehr ist das war?
Nein.
Oder ab wann muss ich nicht mehr hin bzw. keine Befehle mehr entgegen nehmen ?
Aus Sicht der Bundeswehr: Wenn du (nach deiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) zu entlassen bist)
Aus Sicht einiger Juristen: Sobald du vom BAZ als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist.
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