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Autor Thema: KDV Antrag nach Einstellung  (Gelesen 17288 mal)
pcpraxis04
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288404580
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« am: 29. Januar 2007, 13:07:16 »

Hey brauche dringend eure Hilfe . Ich habe einen KDV Antrag direkt am 2. Tag abgegeben als ich in die Kaserne kam habe heute das Bundesamt für Zivildienst angerufen die haben mir gesagt das sie mich angeschrieben haben am 24.01 habe aber komischer weise nichts von der Einheit bekommen nun gut ich soll ihr jetzt ein Fax schicken mit der Begründung warum ich den Antrag erst jetzt stelle. Was kann ich das rein schreiben warum ich den Antrag erst gestellt habe wo ich schon da bin Huch? Bitte um eure Hilfe !
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svennie
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« Antworten #1 am: 29. Januar 2007, 13:12:21 »

...ich soll ihr jetzt ein Fax schicken mit der Begründung warum ich den Antrag erst jetzt stelle.

Wenn möglich, rufe bitte bei der Hotline von www.zentralstelle-kdv.de an, dort wird dir sehr kompetent geholfen.

Ansonsten wären mögliche Gründe zum Beispiel:

- du hattest zwar vor einen KDV-Antrag zu stellen, hattest aber Probleme mit der Begründung bzw. Zweifel daran deine Gründe für außenstehende glaubwürdig rüberzubringen

- du hattest zwar erhebliche Zweifel daran ob du Kriegsdienst mit der Waffe leisten kannst, diese waren aber nach 2 Tagen bei der Bundeswehr endgültig ausgeräumt.
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2007, 13:20:17 »

Okay habe mir das so gedacht:

Kriegsdienstverweigerungsantrag Begründung :

Ich habe den KDV Antrag erst jetzt gestellt da mir erst jetzt klar geworden ist das ich auf keinen Fall den Dienst an der Waffe antreten kann da ich es nicht einsehe andere Menschen zu töten . Ich hatte Zweifel einen KDV antrag zu stellen doch nach ein paar Tagen haben sich alle Zweifel ausgeräumt .


Mit freundlichen Grüßen

......

So okay? Dann noch eine Frage habe gelesen das wen der Antrag gestellt wurde muss ich nicht mehr zur Bundeswehr ist das war? Oder ab wann muss ich nicht mehr hin bzw. keine Befehle mehr entgegen nehmen ?
« Letzte Änderung: 29. Januar 2007, 13:33:27 von pcpraxis04 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 29. Januar 2007, 14:07:30 »

...da ich es nicht einsehe andere Menschen zu töten...

Na das schreibst du mal besser nicht.

Hast du denn deinen KDV-Antrag überhaupt schon begründet und fehlt dem BAZ nur etwas zum Zeitpunkt des Antrags?

So okay?

Nein.

Dann noch eine Frage habe gelesen das wen der Antrag gestellt wurde muss ich nicht mehr zur Bundeswehr ist das war?

Nein.

Oder ab wann muss ich nicht mehr hin bzw. keine Befehle mehr entgegen nehmen ?

Aus Sicht der Bundeswehr: Wenn du (nach deiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) zu entlassen bist)

Aus Sicht einiger Juristen: Sobald du vom BAZ als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist.
[/quote]
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2007, 16:07:14 »

Ein Anwalt hat mir gerade gesagt das es eine möglichkeit gibt die Zeit zu überbrücken und zwar Antrag auf Sonderurlaub unter Wegfall von Geld und Sachbezügen nach § 12 ZDV 14 Begründung wegen dem KDV kennt sich da einer aus wie das geht was ich da machen muss ?
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svennie
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« Antworten #5 am: 29. Januar 2007, 20:45:22 »

Ein Anwalt hat mir gerade gesagt das es eine möglichkeit gibt die Zeit zu überbrücken und zwar Antrag auf Sonderurlaub unter Wegfall von Geld und Sachbezügen nach § 12 ZDV 14 Begründung wegen dem KDV kennt sich da einer aus wie das geht was ich da machen muss ?

Es gfeht wohl um § 12 Soldatenurlaubsverordnung. Bei www.zentralstelle-kdv.de kann man dazu folgendes nachlesen:

Zitat
Dem Soldaten soll auf Antrag Sonderurlaub gemäß § 12 der Soldatenurlaubsverordnung unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge einschließlich der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt werden. Das Nähere regelt der Erlass in der ZDv 14/5 F 512. Erholungsurlaub kann wie bei den übrigen Soldaten gewährt werden.

Erholungsurlaub und Sonderurlaub sind auf drei Wochen zu befristen. Es muss gewährleistet sein, dass dem Soldaten dienstliche Mitteilungen jederzeit zugestellt werden können.

http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell12.htm
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #6 am: 30. Januar 2007, 12:24:35 »

Also habe den Antrag so abgeschickt wie ich es geschrieben habe , habe heute angerufen sie hat mich heute anerkannt und es auch direkt per Fax an die Einheit geschickt ich habe gestern Sonderurlaub beantragt per Fax bin einfach zuhause geblieben wie verhalte ich mich jetzt weiter ??
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svennie
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« Antworten #7 am: 30. Januar 2007, 14:53:42 »

Also habe den Antrag so abgeschickt wie ich es geschrieben habe , habe heute angerufen sie hat mich heute anerkannt und es auch direkt per Fax an die Einheit geschickt ich habe gestern Sonderurlaub beantragt per Fax bin einfach zuhause geblieben wie verhalte ich mich jetzt weiter ??

hm. Abwarten und Tee trinken. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn sie dir zugestellt ist, im Zweifel könnte man aber die telefonische Mitteilung der Anerkennung als ausreichend ansehen. Die Frage ist jetzt, ob das Dienstverhältnis umgewandelt wird oder nicht, falls nicht bist du zu entlassen und abgesehen davon dürfte dir wegen deiner unterlaubten Abwesenheit dem Grunde nach nichts weiter passieren.
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pcpraxis04
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« Antworten #8 am: 30. Januar 2007, 15:24:36 »

Was heisst umgewandelt ? Wie erfahre ich das ob es umgewandelt wird ? Können die mir noch Befehle erteilen wen ich die jetzt anrufe?
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svennie
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« Antworten #9 am: 30. Januar 2007, 15:39:30 »

Was heisst umgewandelt ?

Es besteht die Möglichkeit das Grundwehrdienstverhältnis in ein Zivildienstverhältnis umzuwandeln.

Wie erfahre ich das ob es umgewandelt wird ?

Wie das bei Behörden so ist: Du bekommst einen Umwandlungsbescheid.

Können die mir noch Befehle erteilen wen ich die jetzt anrufe?

Darüber kann man trefflich streiten. Sie können es jedenfalls versuchen. Versuche es, dir den Anerkennungsbescheid faxen zu lassen.
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #10 am: 30. Januar 2007, 19:12:34 »

Was ist wen ich ihn dann per Fax bekommen habe ?
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« Antworten #11 am: 30. Januar 2007, 19:23:43 »

Was ist wen ich ihn dann per Fax bekommen habe ?

Dann kannst du nachweisen, dass du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist. Etwaige Disziplinarstrafen dürfen dich dann nicht mehr treffen. Anders kann es unter Umständen mit einem Ermittlungsverfahrens wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe aussehen.
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288404580
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« Antworten #12 am: 30. Januar 2007, 19:55:04 »

Okay danke werde mir morgen versuchen das von der Frau beim Bundesamt durch faxen zu lassen . eine frage noch wie sieht das mit dem entlassungs geld aus wann bekommt man das?
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svennie
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« Antworten #13 am: 30. Januar 2007, 19:58:54 »

Okay danke werde mir morgen versuchen das von der Frau beim Bundesamt durch faxen zu lassen . eine frage noch wie sieht das mit dem entlassungs geld aus wann bekommt man das?

Wenn man entlassen ist (das bist du ja noch nicht) und auch dann gilt:

"Soldaten erhalten bei der Entlassung nach einem Grundwehrdienst von mindestens 30 Tagen oder nach einem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes ein Entlassungsgeld..." (§ 9 (1) Wehrsoldgesetz)
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pcpraxis04
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288404580
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« Antworten #14 am: 31. Januar 2007, 15:23:42 »

Ich habe heute keinen erreicht beim Bundesamt für Zivildienst , ich habe irgendwie angst in der Einheit anzurufen nicht das die sagen kommen sie sofort hier her oder sowas habe aber auch keine lust das die die feldjäger zu mir schicken !!
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