Hi bin 20 und meine Lehre ist fertig. Bin aber übernomen worden und habe von meinem Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung bekommen. Wird die Bundeswehr sie akzeptieren oder werd ich trotzdem eingezogen?
Sie wird sie nicht akzeptieren können und dürfen, weil das Wehrpflichtgesetz einen anderen Weg für eine Unabkömmlichstellung vorsieht, nämlich über einen Antrag bei der zuständigen (kommunalen) Behörde.
Es wäre denkbar, dass man dir befristet zusagt, dich während der Probezeit oder innerhalb eines Jahres ab Abschluss des Arbeitsvertrages nicht einzuberufen.
Falls ich doch eingezogen werde wie lange habe ich nach der Musterung Zeit mein Verweigerung einzureichen?

Beliebig. Aber ich weiß nicht ob dir geholfen ist, wenn du Zivildienst leisten musst.