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Autor Thema: Unabkömmlichkeitsbescheinigung  (Gelesen 6008 mal)
TT
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« am: 28. Januar 2007, 23:20:53 »

Hi bin 20 und meine Lehre ist fertig. Bin aber übernomen worden und habe von meinem Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung bekommen. Wird die Bundeswehr sie akzeptieren oder werd ich trotzdem eingezogen?

Falls ich doch eingezogen werde wie lange habe ich nach der Musterung Zeit mein Verweigerung einzureichen? Unentschlossen
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svennie
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« Antworten #1 am: 28. Januar 2007, 23:42:17 »

Hi bin 20 und meine Lehre ist fertig. Bin aber übernomen worden und habe von meinem Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung bekommen. Wird die Bundeswehr sie akzeptieren oder werd ich trotzdem eingezogen?

Sie wird sie nicht akzeptieren können und dürfen, weil das Wehrpflichtgesetz einen anderen Weg für eine Unabkömmlichstellung vorsieht, nämlich über einen Antrag bei der zuständigen (kommunalen) Behörde.

Es wäre denkbar, dass man dir befristet zusagt, dich während der Probezeit oder innerhalb eines Jahres ab Abschluss des Arbeitsvertrages nicht einzuberufen.

Falls ich doch eingezogen werde wie lange habe ich nach der Musterung Zeit mein Verweigerung einzureichen? Unentschlossen

Beliebig. Aber ich weiß nicht ob dir geholfen ist, wenn du Zivildienst leisten musst.
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TT
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2007, 16:46:22 »


Sie wird sie nicht akzeptieren können und dürfen, weil das Wehrpflichtgesetz einen anderen Weg für eine Unabkömmlichstellung vorsieht, nämlich über einen Antrag bei der zuständigen (kommunalen) Behörde.

und wie geht dieser andere weg?wo muss ich den bescheid dann einreichen und wann wenn ich am 12.2. musterung habe?das heißt ich muss trotzdem zum bund?!

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Dave
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« Antworten #3 am: 29. Januar 2007, 18:15:36 »

Das mit unabhänigkeit geht so das sich der Betrieb bei einer Behörde, wo ich den Name auch nicht mehr weiß, meldet. Die schicken dem Betrieb so eine art Fragebogen. Der wird ausgefüllt und an die Behörde geschickt.

Die Behörde entscheidet ob der Antrag gerechtfertigt ist und schicken  ein "Vorschlag" an den Leuten vom Bund der ihn sagt das sie dich doch noch nicht einziehen sollen.

Daraufhin wird dir vom Bund zugesichert das du für 1 Jahr nicht eingezogen wirst - oder auch nicht, ist ja nur ein Vorschlag. Pünktlich mit ablauf des Jahres werden sie sich höchstwahrscheinlich wieder melden und dich erneut einziehen wollen.

Somindest wenn sie dich vor der UK auch schon einziehen wollten was ja noch garnicht der fall ist. Sie wollen Mustern.


Erst wenn du gemustert bist können sie dich überhaupt erst verplanen.

Du solltest erst mal schauen wie du durch die Musterung kommst (bzw sie vermeiden usw). Erst wenn du gemustert bist musst du anfangen mit Unabkömmlichkeit usw.

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TT
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2007, 20:18:00 »

also was nun? ich blick nun bald nicht mehr durch...das leben wär so einfach ohne diese "zwischenfälle"  Unentschlossen
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svennie
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« Antworten #5 am: 29. Januar 2007, 20:27:15 »

also was nun?

Die Uk-Stellung kann nicht von dir sondern nur von deinem Arbeitgeber "beantragt" werden, je nach Bundesland etwa beim Landratsamt, Bezirksamt, Stadtverwaltung etc. pp.

Diese Behörde macht dann - wenn auch sie von einer Unabkömmlichkeit ausgeht - dem KWEA den Vorschlag dich unabkömmlich zu stellen.
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