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Autor Thema: Farbenblindheit  (Gelesen 4481 mal)
Scull
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« am: 28. Januar 2007, 11:10:46 »

Moin!

Meine Musterung steht demnächst an und ich frage mich die ganze Zeit was für eine Auswirkung Sehprobleme auf den Tauglichkeitsgrad haben. Körperlich bin ich (abgesehen von leichten Rückenproblemen und niedrigem Blutdruck) "leider" absolut fit. Hab auch einige Jahre Leistungssport gemacht. Vondaher gehe ich eigentlich schon davon aus, dass ich nicht ausgemustert werde.
Naja, meine Frage aber ist nun was für eine Auswirkung Protanopie (auch bekannt als Rotblindheit) auf den Tauglichkeitsgrad hat.

Vielen Dank,

Scull
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svennie
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« Antworten #1 am: 28. Januar 2007, 13:45:13 »

Naja, meine Frage aber ist nun was für eine Auswirkung Protanopie (auch bekannt als Rotblindheit) auf den Tauglichkeitsgrad hat.

Guck dir das mal an:

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-24.pdf

Mit "III" wärst du noch tauglich, mit "VI" nicht.
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Scull
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« Antworten #2 am: 28. Januar 2007, 14:22:07 »

Super, vielen Dank.  Smiley
Noch eine weitere Frage:
Angenommen man wird nich ausgemustert und danach auch noch nicht direkt einberufen. Man macht dann sein Abi und fängt "direkt" nach den Sommerferien mit dem Studium an. Nun weiß ich, dass man ab dem 3. Semester zurückgestellt (bin mir nicht sicher, ob das der richtige Ausdruck ist) wird, was ist aber wenn die EInberufung im 1. oder während des 2. Semesters kommt? Hat man dann noch immer die Möglichkeit schriftlich den Kriegsdienst zu verweigern? Könnte man damit dann einfach so lange Zeit schinden, bis man das 2. Semester beendet hat? Und könnte man so dem Wehrdienst/Zivildienst ganz "entkommen", obwohl man einberufen wurde?

Danke, Scull
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svennie
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« Antworten #3 am: 28. Januar 2007, 14:42:46 »

...Hat man dann noch immer die Möglichkeit schriftlich den Kriegsdienst zu verweigern?

Die Möglichkeit hat man immer.

Könnte man damit dann einfach so lange Zeit schinden, bis man das 2. Semester beendet hat? Und könnte man so dem Wehrdienst/Zivildienst ganz "entkommen", obwohl man einberufen wurde?

Theoretisch ja, es sei denn das Bundesamt für den Zivildienst hat es mit der Heranziehung zum Zivildienst so eilig, dass man das 3. Semester nicht erreicht.

Wie alt bist du nach dem Studium?
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Scull
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« Antworten #4 am: 28. Januar 2007, 17:02:55 »

Zitat von: svennie
Wie alt bist du nach dem Studium?

Da ich mir noch nicht sicher bin was ich studieren möchte kann ich das gar nicht genau sagen. Ich schätze aber auf mindestens 24. Wenn nicht sogar älter.

Zitat
Theoretisch ja, es sei denn das Bundesamt für den Zivildienst hat es mit der Heranziehung zum Zivildienst so eilig, dass man das 3. Semester nicht erreicht.

Das heißt ich könnte jetzt einfach die Musterung abwarten und danach nicht sofort den Kriegsdienst verweigern, sondern erstmal einfach abwarten, ob ich denn überhaupt eingezogen werde. Wenn ich während des Studiums eingezogen werde, dann "verliere" ich erstmal jede Menge Briefe die ich zugeschickt bekomme und verweigere. Alles was danach dann noch abläuft versuche ich durch weiteres "Briefe verlieren" zu verzögern und hoffe so bis zm 3. Semester durchzukommen.
Ist das machbar? Wäre das überhaupt eine gute Idee? Nicht dass man sich damit irgendwie strafbar macht oder so.
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svennie
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« Antworten #5 am: 28. Januar 2007, 18:19:58 »

Das heißt ich könnte jetzt einfach die Musterung abwarten und danach nicht sofort den Kriegsdienst verweigern, sondern erstmal einfach abwarten, ob ich denn überhaupt eingezogen werde. Wenn ich während des Studiums eingezogen werde, dann "verliere" ich erstmal jede Menge Briefe die ich zugeschickt bekomme und verweigere.

 Huch Was für Briefe willst du da verlieren? Den Einberufungsbescheid bestimmt nicht.

Es wäre dem Grunde nach viel klüger jetzt Briefe zu verlieren (nämlich die Ladungen zur Musterung), denn dann musst du später viel weniger Zeit überbrücken.


Alles was danach dann noch abläuft versuche ich durch weiteres "Briefe verlieren" zu verzögern und hoffe so bis zm 3. Semester durchzukommen.
Ist das machbar?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du für Briefe meinst.

Wäre das überhaupt eine gute Idee?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Nicht dass man sich damit irgendwie strafbar macht oder so.

Wenn dein "Plan" das ist, was ich befürchte, dann ganz sicher.
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Scull
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« Antworten #6 am: 28. Januar 2007, 18:50:16 »


 Huch Was für Briefe willst du da verlieren? Den Einberufungsbescheid bestimmt nicht.

Ich hab mir heute dies hier http://www.musterung.de/Ausmusterung.pdf durchgelesen. Da ist andauernd die Rede von "nicht abgekommenen Briefen" und so weiter. Ich dachte eigentlich, dass du dich auf eben diese "Technik" beziehst, wenn du von Zeit überbrücken oder so sprichst.  Verlegen

Aber egal. Vergessen wir erstmal diese Idee mit den Briefen.
Ich stelle meine Frage einfach mal ganz klar:
Wie komme ich um den Wehrdienst/Zivildienst drumherum, kann also gleich nach dem Abi mit dem Studium anfangen, auch wenn ich nicht ausgemustert wurde? Welche Risiken sind trotzdem noch vorhanden? (von wegen Zurückstellung erst ab 3. Semester usw...) Wie komme ich um diese Risiken herum oder wie minimiere ich sie zumindest?
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svennie
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« Antworten #7 am: 29. Januar 2007, 02:16:27 »

Ich hab mir heute dies hier http://www.musterung.de/Ausmusterung.pdf durchgelesen. Da ist andauernd die Rede von "nicht abgekommenen Briefen" und so weiter. Ich dachte eigentlich, dass du dich auf eben diese "Technik" beziehst, wenn du von Zeit überbrücken oder so sprichst.  Verlegen

Diese Technik funktioniert vor der Musterung.

Aber egal. Vergessen wir erstmal diese Idee mit den Briefen.
Ich stelle meine Frage einfach mal ganz klar:
Wie komme ich um den Wehrdienst/Zivildienst drumherum, kann also gleich nach dem Abi mit dem Studium anfangen, auch wenn ich nicht ausgemustert wurde? Welche Risiken sind trotzdem noch vorhanden? (von wegen Zurückstellung erst ab 3. Semester usw...) Wie komme ich um diese Risiken herum oder wie minimiere ich sie zumindest?

Das sind aber ne Menge Fragen auf einmal...

Es gibt kein Patentrezept, eine Möglichkeit ist es, den Zeitpunkt der Musterung möglichst weit in die Zukunft zu verlegen und gegen das Musterungsergebnis Rechtsmittel einzulegen, das Ergebnis also so spät wie möglich vollziehbar zu machen. Erst wenn das Musterungsergebnis vollziehbar ist, kann es zu einer Einberufung kommen. Ist gegen das Musterungsergebnis kein Rechtsmittel mehr möglich, dann wird die Sache schwieriger.

Wenn absehbar ist, dass man nach einer Zurückstellung nicht mehr einberufbar sein wird (eben weil mann dann die erhöhte Heranziehungsgrenze erreicht hat) dann sollte man eben alles tun um diesen Zeitpunkt ab dem eine Zurückstellung greift zu erreichen.

Hierbei besteht die Möglichkeit (soweit noch keine Einberufung oder Vorbenachrichtigung vorliegt) das KDV-Anerkennungsverfahren zu nutzen und es in die Länge zu ziehen und/oder später einfach auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wieder zu verzichten.

Die Frage ist also, welcher Zeitraum genau überbrückt wird und welchen Status man hat (gemustert, nicht gemustert). Wenn sich hier Möglichkeiten anbieten, dann kann man halt tricksen. Ansonsten müsste man schon andere Methoden in Angriff nehmen, sich beispielsweise (fach)anwaltlich beraten lassen.
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Dave
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« Antworten #8 am: 30. Januar 2007, 15:19:19 »

Denk dran das die Einberufungsunterlagen direkt als Urkundenzustellung kommen. Die kannst du also nicht mehr "Verlieren". Solltest du die Einberufung ignorieren stehen ganz schnell die Herren im Tarnanzug vor der Tür und nehmen dich mit.

Sorg dafür das du garnicht erst zur Musterung gehst. Wenn die Breife als Einschreiben kommen hast du grundsätzlich wichtige Termine zu den Musterungsterminen. Wenn sie dich irgendwann doch Mustern erhebst du einspruch gegen das Ergebnis. So kann man Zeit schinden...
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Scull
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« Antworten #9 am: 31. Januar 2007, 11:18:45 »

Okay, vielen Dank euch beiden.

Was genau ist denn eigentlich die EUF? Mir ist klar, dass die damit rausfinden wollen wo ich am besten hinpasse, aber was bedeutet das für mich? Hat die irgend eine Auswirkung auf das Musterungsergebnis?
Sollte man unbedingt darauf bestehen zu erst die Musterung zu machen oder zu erst die EUF? (aus welchem Grund auch immer)
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 11:44:11 von Scull » Gespeichert
svennie
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« Antworten #10 am: 31. Januar 2007, 12:37:39 »

Okay, vielen Dank euch beiden.

Was genau ist denn eigentlich die EUF? Mir ist klar, dass die damit rausfinden wollen wo ich am besten hinpasse, aber was bedeutet das für mich?

dass du dich nicht besonders anstrengen solltest...

Hat die irgend eine Auswirkung auf das Musterungsergebnis?

Nein, Musterung und EUF (Eignungs- und Verwendungsfeststellung) sind zwei verschiedene Sachen.

Sollte man unbedingt darauf bestehen zu erst die Musterung zu machen oder zu erst die EUF? (aus welchem Grund auch immer)

Was soll das bringen? Früher hätte es für deinen Wunsch sogar eine Rechtsgrundlage gegeben, jetzt aber nicht mehr. Das Ergebnis der EUF muss vernichtet werden wenn du bei der Musterung "nicht wehrdienstfähig" bist.
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