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Autor Thema: Studium - Einberufung zum Zivildienst - was tun?  (Gelesen 21108 mal)
raphael021
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« Antworten #30 am: 25. April 2007, 15:11:50 »

Person A kommt heute von der Uni nach Hause, und was findet er vor? Eine Benachrichtigung, dass eine Sendung für ihn vorliegt und er sich diese frühstens morgen abholen möge. Was könnte das bloß sein  Grinsend keine Frage, das ist die Zwangseinberufung zum Zivildienst.

Person A wird also spätestens am Ende der Woche den Verzicht seiner Rechte als KDV erklären. Oder sollte er noch 1-2 Wochen damit warten(das BAZ muss einem ja mindestens 4 wochen zeit einräumen)?

Was ich aber eigentlich fragen wollte: Bekommt A irgendeine Benachrichtigung KWEA, dass das Bundeswehr wieder für ihn zuständig ist? Falls ja, besteht die Gefahr, dass das KWEA diese Benachrichtigung gleich mit einer Einberufung verbindet?

@sunknown

vielen Dank für den Tipp, dass A auch nochmal einen KDV-Antrag stellen kann. Beim nächsten könnte es passieren, dass er zufällig ein paar Unterlagen vergisst und durch das frühe Einreichen der KDV eine aufschiebende Wirkungung bei einer möglichen Bundeswehreinberufung erwirkt Smiley Aber das primäre Ziel ist und bleibt ein "nicht wehrdienstfähig" für A
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svennie
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« Antworten #31 am: 25. April 2007, 17:05:29 »

Bekommt A irgendeine Benachrichtigung KWEA, dass das Bundeswehr wieder für ihn zuständig ist?

Das wäre egal, das KWEA wäre nämlich auch ohne eine solche Benachrichtung wieder zuständig.

Falls ja, besteht die Gefahr, dass das KWEA diese Benachrichtigung gleich mit einer Einberufung verbindet?

Es bedarf keiner Benachrichtung, eine Einberufung bedarf aber unter Umständen einer vorherigen Anhörung (wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind z.B.).


@sunknown

vielen Dank für den Tipp, dass A auch nochmal einen KDV-Antrag stellen kann. Beim nächsten könnte es passieren, dass er zufällig ein paar Unterlagen vergisst und durch das frühe Einreichen der KDV eine aufschiebende Wirkungung bei einer möglichen Bundeswehreinberufung erwirkt Smiley

Ich bin zwar nicht Sunkniown aber eine aufschiebende Wirkung hat dein Zweitantrag leider nicht. Wenn der Antrag unvollständig ist, dann geht die lange Bearbeitungszeit zu deinen Lasten und du müsstest ggf. zunächst den Grundwehrdienst antreten.
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raphael021
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« Antworten #32 am: 25. April 2007, 21:25:23 »

wenn seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind z.B.).

auch dann, wenn zwischendurch dermatologische Nachuntersuchungen gemacht wurden? Was meinst Du mit Anhörung - eine Nachuntersuchung? Das wäre ideal. Es ist nämlich sehr schwierig, von den Dermatologen im Bundeswehrkrankenhaus ausgemustert zu werden. Bei einem allgemeinen Arzt rechnet sich A größere Chancen aus.


Ich bin zwar nicht Sunkniown aber eine aufschiebende Wirkung hat dein Zweitantrag leider nicht. Wenn der Antrag unvollständig ist, dann geht die lange Bearbeitungszeit zu deinen Lasten und du müsstest ggf. zunächst den Grundwehrdienst antreten.

merkwürdig. Nur bei einem Erstantrag kann aufschiebende Wirkung erreicht werden? fies!

@svennie - hab dir vor längerer zeit mal eine pn geschickt. ist sie nicht angekommen?

gruß
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svennie
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« Antworten #33 am: 25. April 2007, 23:56:31 »

auch dann, wenn zwischendurch dermatologische Nachuntersuchungen gemacht wurden? Was meinst Du mit Anhörung - eine Nachuntersuchung?

Nein.

§ 20b Wehrpflichtgesetz:

Ungediente Wehrpflichtige, die nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Musterung oder nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung einberufen worden sind, sind vor ihrer Einberufung zu hören...

Bedeutet, dass man einen Wehrpflichtigen unter den genannten Voraussetzungen vor einer Einberufung fragen muss, ob er eine Überprüfungsuntersuchung beantragen möchte.

Das wäre ideal. Es ist nämlich sehr schwierig, von den Dermatologen im Bundeswehrkrankenhaus ausgemustert zu werden. Bei einem allgemeinen Arzt rechnet sich A größere Chancen aus.

Es wird wohl kaum ein allgemeiner Arzt vom KWEA mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt werden.


merkwürdig. Nur bei einem Erstantrag kann aufschiebende Wirkung erreicht werden? fies!

Denk mal drüber nach, dann würde ja jeder der halbwegs clever ist ständig KDV-Anträge stellen diese dann vergeigen und wäre nie einberufbar.

@svennie - hab dir vor längerer zeit mal eine pn geschickt. ist sie nicht angekommen?

Die ist bei den vielen PNs vermutlich untergegangen.
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Dave
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« Antworten #34 am: 26. April 2007, 10:05:36 »

Was steht im Breif eingeitlich drin. Bis wann wirst du gezogen bei Zivi?

Wie weit bist du mit dem Studium. Ab einer bestimmten zeit können sie dich da nicht mehr rausreißen. 1/3 oder so.
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raphael021
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« Antworten #35 am: 26. April 2007, 13:17:06 »



Es wird wohl kaum ein allgemeiner Arzt vom KWEA mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt werden.

entschuldige meinen schlechten Ausdruck, ich meinte damit einen "Nicht-Dermatologen" Smiley


Denk mal drüber nach, dann würde ja jeder der halbwegs clever ist ständig KDV-Anträge stellen diese dann vergeigen und wäre nie einberufbar.

ich weiß Zwinkernd
Die ist bei den vielen PNs vermutlich untergegangen.

schade, ich hab mir so viel mühe gegeben Traurig es ging in der pn nicht um den konkreten Fall Person A, sondern um dein Engagement

unabhängig davon: A hat heute die Sendung abgeholt - Einberufung zum 3.9.07(es hätte nicht besser kommen können, oder?). Wann sollte A spätestens den Verzicht auf seine KDV-Rechte erklären? 1 Monat im Voraus? A muss den Verzicht doch nicht im Rahmen eines Widerspruchs erklären und kann das 2-wöchige Widerspruchsrecht einfach verstreichen lassen, richtig? D.h., es ist sehr unwahrscheinlich wenn nicht gar ausgeschlossen, dass A zum 1.10.07 zur Bundeswehr einberufen wird. Und im März nächsten Jahres ist quasi das rettende 3. Semester erreicht.

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svennie
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« Antworten #36 am: 26. April 2007, 14:29:09 »

entschuldige meinen schlechten Ausdruck, ich meinte damit einen "Nicht-Dermatologen" Smiley

So hatte ich das auch verstanden.

unabhängig davon: A hat heute die Sendung abgeholt - Einberufung zum 3.9.07(es hätte nicht besser kommen können, oder?). Wann sollte A spätestens den Verzicht auf seine KDV-Rechte erklären? 1 Monat im Voraus?

Ein Monat im Voraus klingt gut.

A muss den Verzicht doch nicht im Rahmen eines Widerspruchs erklären und kann das 2-wöchige Widerspruchsrecht einfach verstreichen lassen, richtig? D.h.,

richtig.

es ist sehr unwahrscheinlich wenn nicht gar ausgeschlossen, dass A zum 1.10.07 zur Bundeswehr einberufen wird. Und im März nächsten Jahres ist quasi das rettende 3. Semester erreicht.

1.10. ist in der Tat unwahrscheinlich, der 1.1. könnte aber zum Problem werden. Hängt natürlich davon ab, ob das KWEA dich unbedingt ärgern möchte oder nicht.
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raphael021
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« Antworten #37 am: 30. August 2007, 15:20:07 »

ich muss leider sagen, dass sie mich ärgern wollen. mir wurde mitgeteilt, dass ich zum 1.1. oder 1.4. einberufen werde.

ich soll jetzt innerhalb von 8 tagen gründe nennen, die meiner einberufung entgegenstehen könnte. es gibt genau 2 gründe: studium im 1ten semester und die hautkrankheit.

sunknown hat geschrieben, dass ein studium im 1ten semester nur noch ausnahmsweise eine zurückstellung bewirkt. d.h., ich kanns versuchen, brauch mir aber keine großen hoffnungen zu machen.

für eventuelle gesundheitliche verschlechterungen hat mir die liebe frau vom kreiswehrersatzamt ein formblatt mitgeschickt, auf dem ich den namen meiner erkrankung eintragen muss. trage ich den namen ein, erfolgt zwar eine nachuntersuchung - jedoch durch einen dermatologen. die wahrscheinlichkeit, ein "nicht wehrdienstfähig" zu bekommen, beträge ca. 10%. bei einem "nicht-dermatologe", am besten einem musterungsarzt(^^), würde ich mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit ein "nicht wehrdienstfähig" erhalten. 

es bleiben noch 4 monate bis zur möglichen einberufung. wie sollte ich vorgehen?
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raphael021
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« Antworten #38 am: 10. Oktober 2007, 16:56:25 »

um meine (leidens-)Geschichte zu vervollständigen: ich wurde nun bis zum September 2010 wegen meines studiums zurückgestellt, eine Einberufung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich, da ich dann bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben werde.

ist doch sehr seltsam, oder? Ich dachte immer, eine Zurückstellung wegen eines Studiums erfolgt nur, wenn nach dem Studium noch eine Einberufung möglich ist.

abschließend möchte ich mich noch bei Svennie und Sunknown bedanken. Dass ich nun weiter studieren kann, das habe ich ausschließlich euch zu verdanken Smiley
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svennie
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« Antworten #39 am: 10. Oktober 2007, 19:36:57 »

ist doch sehr seltsam, oder? Ich dachte immer, eine Zurückstellung wegen eines Studiums erfolgt nur, wenn nach dem Studium noch eine Einberufung möglich ist.

nein, es gibt Zurückstellungsgründe bei denen eine solche Regelung gilt, bei anderen aber nicht.

abschließend möchte ich mich noch bei Svennie und Sunknown bedanken. Dass ich nun weiter studieren kann, das habe ich ausschließlich euch zu verdanken Smiley

kein Problem  Lächelnd
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