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Autor Thema: Studium - Einberufung zum Zivildienst - was tun?  (Gelesen 21107 mal)
raphael021
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« am: 4. Dezember 2006, 21:16:37 »

Hallo an alle Forum-User,

Person A ist anerkannter Kriegsdienstverweigerer und hat nun Post vom Bundesamt für Zivildienst bekommen. Person A soll sich innerhalb der nächsten 2 Monate einen Zivildienstplatz suchen, die Einberufung erfolgt im März 2007.

Nun fragt sich Person A, ob das Zurückziehen des KDV-Antrages trotz Einberufung so ohne weiteres möglich ist.

Nachdem der Antrag zurückgezogen ist, unterliegt Person A wieder der Wehrpflicht. Nun kann er sich im eine Nichtheranziehungszusage bemühen.

Oder liege ich mit meiner Annahne, das könnte für Person Aso hinhauen, falsch? Wenn ja, gibt es vielleicht bessere Möglichkeiten für Person A, diesen Zwangsdienst(Zivi) zu umgehen?

Also, ich hatte gedacht, wenn Person A als Kriegsdienstverweigerer seinen KDV-Antrag trotz Einberufung zurückziehen kann, sollte der Rest Formsache sein.

Vielen Dank im Voraus für Eure Stellungnahme.

Gruß

Raphael
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raphael021
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« Antworten #1 am: 4. Dezember 2006, 21:56:21 »

ops, ich glaub, ich bin hier falsch...dieses Thema muss unter Befreiung und Zurückstellung...kann das einer der Admins freundlicherweise dorthin verschieben?
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svennie
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« Antworten #2 am: 4. Dezember 2006, 21:57:05 »

Nun fragt sich Person A, ob das Zurückziehen des KDV-Antrages trotz Einberufung so ohne weiteres möglich ist.

A kann jederzeit auf seine Rechte aus der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, auch im laufenden Zivildienst, er würde dann entlassen werden.

Nachdem der Antrag zurückgezogen ist, unterliegt Person A wieder der Wehrpflicht. Nun kann er sich im eine Nichtheranziehungszusage bemühen.

Richtig, die Zivildienstpflicht endet, das KWEA wird wieder zuständig und A steht für den Wehrdienst zur Verfügung. Eine Nichtheranziehungszusage liegt allerdings im Ermessen der Behörde.

Oder liege ich mit meiner Annahne, das könnte für Person Aso hinhauen, falsch? Wenn ja, gibt es vielleicht bessere Möglichkeiten für Person A, diesen Zwangsdienst(Zivi) zu umgehen?

Mit welcher Begründung möchte A denn danach eine Nichtheranziehugnszusage verlangen? Wie alt ist A?

Also, ich hatte gedacht, wenn Person A als Kriegsdienstverweigerer seinen KDV-Antrag trotz Einberufung zurückziehen kann, sollte der Rest Formsache sein.

Ob der Rest Formsache ist hängt von den näheren Umständen ab.
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raphael021
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« Antworten #3 am: 4. Dezember 2006, 22:06:50 »

Person A ist 21 Jahre alt. Mit welcher Begründung Person A eine Nichtheranziehungszusage verlangt, das weiß er zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst nicht so genau. Welche Begründung wäre denn beispielsweise ausreichend, um eine Nichtheranziehunszusage zu bekommen?

Person A leidet darüber hinaus unter Psiorasis. Sollte Person A eine Nichtheranziehungszusage nicht bekommen, wird er auf Grundlage seiner Hauterkrankung eine Klage gegen das Kreiswehramt einreichen. Die Chancen, damit erfolgreich zu sein, stehen hoch. Oder was meinst du Svennie?
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svennie
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« Antworten #4 am: 4. Dezember 2006, 22:24:16 »

Person A ist 21 Jahre alt.

Solange A noch nicht 22 Jahre alt ist erhöht sich durch den Verzicht auf die KDV-Anerkennung nicht die Heranziehungsgrenze, danach schon.

Mit welcher Begründung Person A eine Nichtheranziehungszusage verlangt, das weiß er zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst nicht so genau. Welche Begründung wäre denn beispielsweise ausreichend, um eine Nichtheranziehunszusage zu bekommen?

Nun wird es schwierig. Studium im ersten Semester wäre denkbar, befristetes Arbeitsverhältnis oder Probezeit ebenfalls, dann aber nur solange, dass danach noch eine Einberufung möglich ist.

Person A leidet darüber hinaus unter Psiorasis. Sollte Person A eine Nichtheranziehungszusage nicht bekommen, wird er auf Grundlage seiner Hauterkrankung eine Klage gegen das Kreiswehramt einreichen.

So einfach geht das aber nicht, der Musterungsbescheid dürfte ja rechtskräftig sein, hier müsste also zunächst das gesamte Prozedere (Überprüfungsuntersuchung und ggf. Widerspruch gegen das Ergebnis) durchgeführt werden. Die Klage führt im Übrigen nicht dazu, dass man nicht einberufen werden kann.

Die Chancen, damit erfolgreich zu sein, stehen hoch. Oder was meinst du Svennie?

Das es nicht so einfach ist, im Moment kann gegen nichts geklagt werden, eine Überprüfungsuntersuchung könnte auch beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden, sie heißt dann "ärztliche Untersuchung". Die Chancen sind aber beim KWEA höher.
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raphael021
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« Antworten #5 am: 5. Dezember 2006, 17:27:35 »

A wird versuchen, durch sein Studium eine Nichtheranziehungszusage zu erlangen. Sollte A diese nicht bekommen und zum Wehrdienst einberufen werden, wird A dagegen Widerspruch einlegen. Sollte diesem Widerspruch nicht statt gegeben werden, wird A Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen, gerichtet gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das jeweilige Kreiswehrersatzamt. Dieser Antrag wird gestützt durch ein ausführliches ärztliches Attest von A's behandelnden Arzt sowie A's Widerspruch gegen die Einberufung.

Ich fasse A's Absichten nochmal zusammen:

1. Verzicht auf die Rechte als Kriegsdienstverweigerer
2. Bemühung um eine Nichtheranziehungszusage aufgrund von Studium
3. Falls Nichtheranziehungszusage nicht genehmigt, abwarten, ob A überhaupt einberufen wird.
4. Sollte A einberufen werden, wird er auf Grundlage seiner Psoriasis einen Widerspruch gegen die Einberufung verfassen.
5. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, wird A als letztes Mittel Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Wie sieht die Situation nun aus?
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svennie
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« Antworten #6 am: 5. Dezember 2006, 17:55:19 »

Wie sieht die Situation nun aus?

Das lässt sich nicht vorhersagen, vermutlich aber nicht schlecht. Das KWEA wird nur in der vorlesungsfreien Zeit einberufen, es kommt also im Ergebnis nur darauf an, die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 1. und dem 2. Semester zu überbrücken, beim nächsten Semester ist ja das rettende 3. Semester quasi erreicht.

Es dürfte aber sinnvoll sein, den Zeitpunkt des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer so weit wie möglich in die Zukunft zu verlegen, die Rücknahme aber noch vor dem 22. Geburtstag zu erklären. Das BAZ wird normalerweise noch mehrfach mahnen bevor es tatsächlich zu einer Einberufung zum Zivildienst kommt. Und selbst wenn diese kommen sollte, so hat diese mit einer Frist von 4 Wochen zum vorgesehenen Dienstantrittstermin zu erfolgen. Ich würde also vor der ganzen Aktion noch etwas auf Zeit spielen.

Aber mal folgendes angenommen: Das ganze läuft so wie von A geplant, das Verwaltungsgericht ordnet die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an mit der Begründung A könnte der Einberufung entgegenhalten, dass sein Studium ansonsten unterbrochen werden würde oder deine Erkrankung wäre nicht erschöpfend gewürdigt worden. Schlimmstenfalls kommt A im Ergebnis mit einer Aufhebung des Einberufungsbescheid plus einer Zurückstellung aus der Sache raus und könnte womöglich nach dem Studium zum Grundwehrdienst einberufen werden, die geundheitlichen Gründe sollten also tatsächlich einigermaßen eindeutig zum Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" führen.
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raphael021
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« Antworten #7 am: 5. Dezember 2006, 20:40:57 »

Bevor ich mit weiteren Fragen komme, möchte ich ein großes Lob an Svennie richten - deine antworten helfen wirklich sehr, klasse!

Wieviel male mahnt das BAZ denn in der Regel, bevor A endgültig ein Zivildienstplatz zugewiesen wird? A hat bis jetzt lediglich eine Aufforderung erhalten, sich einen Ziviplatz zu suchen. Warum sollte A noch vor dem 22. Geburtstag auf seine Rechte als Kriegsdienstverweigerer verzichten? Werden die 22- Jährigen verstärkt einberufen, weil eine Einberufung ab dem 23. Lebensjahr nicht mehr möglich ist?

Wie geht A am Besten vor, wenn A eine Nichtheranziehungszusage bekommen möchte? An wen sollte A sich wenden? Müsste A sich dann schriftlich an das KWEA wenden? Was sollte das Schreiben beinhalten?
« Letzte Änderung: 5. Dezember 2006, 20:46:51 von raphael021 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #8 am: 5. Dezember 2006, 21:07:19 »

Wieviel male mahnt das BAZ denn in der Regel, bevor A endgültig ein Zivildienstplatz zugewiesen wird? A hat bis jetzt lediglich eine Aufforderung erhalten, sich einen Ziviplatz zu suchen.

Da wird sunknown sicherlich bald was zu schreiben.

Warum sollte A noch vor dem 22. Geburtstag auf seine Rechte als Kriegsdienstverweigerer verzichten? Werden die 22- Jährigen verstärkt einberufen, weil eine Einberufung ab dem 23. Lebensjahr nicht mehr möglich ist?

Ein Verzicht nach Vollendung des 22. Lebensjahr erhöht die Heranziehungsgrenze auf das 25. Lebensjahr (§ 5 (1) Nr. 1 Buchst. d Wehrpflichtgesetz).

Wie geht A am Besten vor, wenn A eine Nichtheranziehungszusage bekommen möchte? An wen sollte A sich wenden? Müsste A sich dann schriftlich an das KWEA wenden? Was sollte das Schreiben beinhalten?

"Ich studiere seit dem xx.xx.xx an der soundso-Universtät XXXXX. Ich bitte darum, mir zuzusagen, dass ich auch vor Erreichen des 3. Semesters nicht zum Grundwehrdienst einberufen werden."
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raphael021
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« Antworten #9 am: 6. Dezember 2006, 14:44:58 »

Vielen Dank Svennie! Ich werde das Forum auf dem Laufenden halten, wie sich A's Situation entwickelt.

Wäre nett, wenn dieses Thema noch ein wenig erhalten bleiben würde.
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sunknown
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« Antworten #10 am: 6. Dezember 2006, 22:54:43 »

1. Verzicht auf die Rechte als Kriegsdienstverweigerer

"Wenn man auf die "Ankündigung zur Heranziehung" nicht reagiert, erfolgt per Brief eine "Erinnerung". Wird auch jetzt nicht reagiert, verschickt das BAZ eine "Mahnung" mit der Aufforderung, innerhalb von 2 Wochen (Frist kann auch länger sein) einen Einberufungsvorschlag nachzuweisen. In diesem Schreiben droht das BAZ eine Einberufung zu einer vom BAZ ausgewählten Dienststelle mit dem Verweis, dass diese auch heimatfern sein könne, deutlich an. Diese Schreiben sind ernst zu nehmen, da das BAZ seine Praxis geändert hat. Noch im Jahr 2003 hat es keine Amtseinberufung durchgeführt, ein Jahr später bereits in 261 Fällen. Im Jahr 2005 wurden bereits 1.371 Dienstpflichtige auf diese Weise einberufen."
ich zitier einfach mal von kampagne.de
dürfte sich über mehrere monate hinziehen, wenn du bereits im studium bist wartest du natürlich das ganze prozedere ab!
der widerruf des KDV antrags geht dann schnell !

2. Bemühung um eine Nichtheranziehungszusage aufgrund von Studium
wird mittlerweilse offenbar nicht mehr erteilt. kann aber von KWEA zu KWEA variieren.

3. Falls Nichtheranziehungszusage nicht genehmigt, abwarten, ob A überhaupt einberufen wird.
genau Smiley

4. Sollte A einberufen werden, wird er auf Grundlage seiner Psoriasis einen Widerspruch gegen die Einberufung verfassen.
keine ahnung war "psoriasis" ist, aber wenn du das KWEA schon vor einem eventuellen einberufungsbescheid auf dieses problem hinweist kanns auch nicht schaden.


5. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, wird A als letztes Mittel Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.
hab ich keine erfahrungen damit.
aber wenn tatsächlich so eine situation entstehen sollte und es nur noch darum geht 1-3 monate bis zum dritten semester zu überwinden, dann meld dich am besten per PN. wir finden auf jeden fall eine lösung.

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raphael021
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« Antworten #11 am: 7. Dezember 2006, 13:13:17 »

Danke für die Info Sunknown. Falls A tatsächlich einberufen werden sollte, werde ich mich bei dir melden.

Bist du dir sicher, dass keine Nichtheranziehungszusagen mehr gegeben werden?
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sunknown
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« Antworten #12 am: 7. Dezember 2006, 20:55:38 »

Danke für die Info Sunknown. Falls A tatsächlich einberufen werden sollte, werde ich mich bei dir melden.

Bist du dir sicher, dass keine Nichtheranziehungszusagen mehr gegeben werden?

bis vor kurzem gabs bei widerspruch mit beigefügter immatrikulationsbescheinigung neben der aufhebung des einberufungsbescheids auch gleich noch eine NHZ bis zum ersten tag des dritten semester als zugabe.
davon ist man offenbar abgerückt  Augen rollen zumindest lt den erfahrungen die ich die letzten tage gelesen habe.
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raphael021
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« Antworten #13 am: 7. Dezember 2006, 21:35:16 »

Ich frage mich echt mal, wann dieser Zwangsdienst endlich fällig wird. Leider entwickeln die Verbände gegen den Zwangsdienst zu wenig Druck auf die bestehende Regierung, d.h., sie werden von der Bevölkerung kaum wahrgenommen bzw. ihre "Botschaft" schlägt sich nicht ausreichend im Bewusstsein der Menschen nieder. Denke, da fehlt es auch an finanziellen Mitteln.
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Phoenix1984
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« Antworten #14 am: 17. Dezember 2006, 13:02:17 »

Es liegt auch daran, dass fast jeder nur an sich denkt (sind ja "nur" männliche zwischen 18 und 25 Jahren betroffen, wieso sollten sich die anderen für diese Minderheit einsetzten? Noch muss Jeder als erstes versuchen, sich selbst rauszuschlagen, dann kann man ggf. noch anderen helfen.
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