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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Einberufung - KDV - THW  (Gelesen 4960 mal)
naggi
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« am: 27. August 2008, 17:18:40 »

Hallo,

ich habe ein Problem.
Ich bin jetzt 22 Jahre alt und die Bundeswehr wollte mich schonmal einziehen. Zu der Zeit machte ich allerdings eine Ausbildung, wegen der ich zurückgestellt wurde. Jetzt ist die Ausbildung zu Ende. Nun habe ich meine neue Einberufung (zum 01.10.) erhalten. Mit dem Teil bin ich zum THW - die sagten so kann ich nicht mehr zu denen. Die einzige Möglichkeit die ich habe ist die, dass ein KDV-Antrag durchgeht und ich dann mit der Bestätigung zum THW gehe und dann könnte ich trotzdem für 6 Jahre mit mind. 120 h im Jahr dort meine "Wehrpflicht" ableisten.

Frage 1: Ist das so korrekt - geht das?

Frage 2: Meinen KDV-Antrag habe ich bereits gestellt. Bringt es was, wenn ich gegen die Einberufung Einspruch einlege? Weil mein KDV-Antrag hat keine aufschiebende Wirkung.

Frage 3: Aus der Erfahrung heraus - wie lange dauert es, bis in so einem "Eilfall", wie es bei mir ist, der Antrag bearbeitet wird? Lassen die Mitarbeiter vom KWEA bzw. vom BAZ den einfach länger liegen, damit ich zum Bund muss oder geht das meist schneller?

Wäre toll, wenn ihr mir diese Infos geben könntet.

Gruß
naggi
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svennie
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« Antworten #1 am: 27. August 2008, 17:43:45 »

Frage 1: Ist das so korrekt - geht das?

Das ist im Ergebnis korrekt.

Frage 2: Meinen KDV-Antrag habe ich bereits gestellt. Bringt es was, wenn ich gegen die Einberufung Einspruch einlege? Weil mein KDV-Antrag hat keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch hat auch keine aufschiebende Wirkung.

Frage 3: Aus der Erfahrung heraus - wie lange dauert es, bis in so einem "Eilfall", wie es bei mir ist, der Antrag bearbeitet wird? Lassen die Mitarbeiter vom KWEA bzw. vom BAZ den einfach länger liegen, damit ich zum Bund muss oder geht das meist schneller?

Der Antrag ist beschleunigt zu bearbeiten und bis zur Anerkennung dauert es - vorausgesetzt die Begründung ist ausreichend - 1-3 Wochen.
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naggi
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« Antworten #2 am: 27. August 2008, 19:02:15 »

vielen dank für die schnelle antwort.

also muss ich jetzt nur hoffen, dass mein antrag beim ersten mal durchgeht. Angenommen mein zuständiger Sachbearbeiter beim BAZ findet meinen Antrag nicht anerkennungsberechtigt. Er schreibt mir das und ich schicke per Fax weitere Erläuterungen, werden die dann in der Regel sofort bearbeitet oder bleibt das erstmal liegen - weiß das jemand?

Frage: Würde so ein Einspruch gegen die Einberufung überhaupt irgendeine Wirkung haben? also würde es überhaupt etwas bringen den Einspruch einzulegen?

vielen dank

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svennie
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« Antworten #3 am: 27. August 2008, 19:10:32 »

also muss ich jetzt nur hoffen, dass mein antrag beim ersten mal durchgeht. Angenommen mein zuständiger Sachbearbeiter beim BAZ findet meinen Antrag nicht anerkennungsberechtigt. Er schreibt mir das und ich schicke per Fax weitere Erläuterungen, werden die dann in der Regel sofort bearbeitet oder bleibt das erstmal liegen - weiß das jemand?

Du kannst davon ausgehen, dass sich die Berbeitungszeit im Falle einer Rückfrage um eine gute Woche verlängert.

Frage: Würde so ein Einspruch gegen die Einberufung überhaupt irgendeine Wirkung haben? also würde es überhaupt etwas bringen den Einspruch einzulegen?

Ein Widerspruch macht nur Sinn, wenn man den Einberufungsbescheid tatsächlich angreifen kann, weil er womöglich tatsächlich rechtswidrig ist. Auf der anderen Seite ist es aber durchaus nicht unwahrscheinlich, dass das KWEA den Einberufungsbescheid von Amts wegen aufhebt (weil du einen KDV-Antrag gestellt hast).
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naggi
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« Antworten #4 am: 27. August 2008, 19:24:10 »

ok.
vielen dank für deine hilfe
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naggi
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« Antworten #5 am: 28. August 2008, 12:08:27 »

hey svennie,


heute kam tatsächlich per einschreiben ein brief, dass aus organisatorischen gründen die einberufung aufgehoben ist. was heißt das jetzt genau? wann können die mich theoretisch wieder einziehen? warten die jetzt bis über den KDV-Antrag entschieden ist oder wie?

und wenn ich jetzt direkt zum THW gehe, dürfen die mich dann sofort aufnehmen und vom Bund freistellen? oder geht das nicht? aber ich mein ich hab doch aktuell keine einberufung.

gruß
naggi
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svennie
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« Antworten #6 am: 28. August 2008, 14:06:47 »

heute kam tatsächlich per einschreiben ein brief, dass aus organisatorischen gründen die einberufung aufgehoben ist. was heißt das jetzt genau?

Das bedeutet, dass der Einberufungsbescheid aufgehoben wurde und das Kreoswehrersatzamt dies nicht näher begründen will.

wann können die mich theoretisch wieder einziehen?

Theoretisch so lange, wie eine Einberufung zulässig ist, in deinem Fall also beispielsweise, bis du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist.

warten die jetzt bis über den KDV-Antrag entschieden ist oder wie?

Volltreffer.

und wenn ich jetzt direkt zum THW gehe, dürfen die mich dann sofort aufnehmen

Die dürfen dich jederzeit "aufnehmen".

und vom Bund freistellen?

Das entscheidet nicht das THW sondern die zuständioge Katastrophenscutzbehörde.

oder geht das nicht? aber ich mein ich hab doch aktuell keine einberufung.

Richtig, du bist jetzt nicht mehr einberufen und könntest diesen Weg gehen, ohne die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abzuwarten.
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naggi
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« Antworten #7 am: 28. August 2008, 14:24:55 »

danke für die antwort.

1. angenommen ich gehe jetzt zum THW - ist es unwahrscheinlich, dass mich die Katastrophenschutzbehörde vom Bund freistellt? Also spricht da was dagegeben?

2. ich habe eine ausbildung gemacht, wofür ich von der wehrpflicht zurückgestellt wurde. aktuell mache ich mein studium. am 01.09.09 (also nächstes jahr) wäre ich im 3. semester. wenn mein antrag durchgeht und ich  warte, bis mir das BAZ eine Zivistelle zuweist und wenn das BAZ das nicht vor dem 01.09.09 schafft, kann ich dann für die Dauer meines studiums vom zivildienst zurückgestellt werden? also bringt es was zu warten, bevor ich in's THW eintrete? und wenn ich vor dem 01.09.09 vom BAZ eine zivistelle zugewiesen bekomme, kann ihc dann immernoch zum THW und muss die zivistelle nicht antreten oder ist das dann vorbei? quasi weil ich eine einberufung vom baz habe?
lohnt es sich darauf zu spekulieren?

naggi
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svennie
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« Antworten #8 am: 28. August 2008, 14:40:03 »

1. angenommen ich gehe jetzt zum THW - ist es unwahrscheinlich, dass mich die Katastrophenschutzbehörde vom Bund freistellt? Also spricht da was dagegeben?

Da spricht nichts dagegen.

2. ich habe eine ausbildung gemacht, wofür ich von der wehrpflicht zurückgestellt wurde. aktuell mache ich mein studium. am 01.09.09 (also nächstes jahr) wäre ich im 3. semester. wenn mein antrag durchgeht und ich  warte, bis mir das BAZ eine Zivistelle zuweist und wenn das BAZ das nicht vor dem 01.09.09 schafft, kann ich dann für die Dauer meines studiums vom zivildienst zurückgestellt werden?

Natürlich müsstest du dann zurückgestellt werden.

also bringt es was zu warten, bevor ich in's THW eintrete?

ja.

und wenn ich vor dem 01.09.09 vom BAZ eine zivistelle zugewiesen bekomme, kann ihc dann immernoch zum THW und muss die zivistelle nicht antreten oder ist das dann vorbei? quasi weil ich eine einberufung vom baz habe?
lohnt es sich darauf zu spekulieren?

Das gleiche Spiel: Wenn eine Einberufung zum Zivildienst vorliegt, hilft dir eine Verpflichtung im Katastrophenschutz nicht weiter. Verzichtest du auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, ist die Einberufung aufzuheben...
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naggi
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« Antworten #9 am: 28. August 2008, 14:58:15 »

danke für die antwort.

ist es wahrscheinlich, dass ich innerhalb eines jahres keine einberufung zum zivildienst erhalte?
weil wenn es wahrscheinlich ist, dass ich eine erhalte, gehe ich lieber jetzt zum thw als zu einem anderen zeitpunkt. sonst würde sich meine dauer in die zukunft ziehen.

gibt es eigentlich eine altersbegrenzung beim thw? also kann ich mit 23 oder 25 oder so nicht mehr zum thw und vom bund freigestellt werden?

gruß

naggi
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naggi
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« Antworten #10 am: 29. August 2008, 23:15:41 »

kann mir niemand sagen, ob sich das lohnen könnte?
schaff ich es meine einberufung zum zivildienst um mind. ein jahr rauszuzögern oder ist das eine utopische vorstellung?

naggi
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naggi
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« Antworten #11 am: 31. August 2008, 17:11:12 »

hey svennie,

mir ist da zusätzlich ein neuer gedanke gekommen. hab ja erwähnt ich wurde für meine berufsausbildung zurückgestellt. jetzt komme ich in's zweite semester. der einberufungsbescheid zum 01.10. wurde aufgehoben. wenn ich jetzt einfach warte kann mir doch nicht mehr viel passieren? am 01.01.09 wäre ich mitten im semester. und am 01.04.09 wäre ich bereits im dritten semeseter. dürfen die mich dann noch holen? oder holen die auch einen sagen wir zum 01.02.09 oder so oder halten die sich am die 01.01. 01.04. 01.07. und 01.10.?

weil dann müsste ich doch garkeinen dienst leisten? oder verlängert sich mit einer zurückstellung zwecks studium die heranziehungszeit weiter auf bis zu 27 oder wäre ich dann mit 25 nicht mehr heranziehbar? und selbst wenn mir das BAZ ne Stelle zuweisen möchte (weil das kann das BAZ ja immer - da gibt es ja keine "einberufungstermine"). kann ich ja immernoch auf meinen status als anerkannter kriegsdienstverweigerer zurückziehen (kann ich das noch? habe auf mein widerrufsrecht beim antrag schon verzichtet, damit der schneller bearbeitet wird) und auf den bund warten, der mich ja dann eh nich einziehen kann zwecks studium bzw. einzugstermine. ist das richtig?

wäre echt klasse wenn du mir das sagen könntest. ich kenn doch sonst keinen, der sich mit sowas auskennt und mir die für mich sehr wichtigen infos geben kann.

danke

naggi
« Letzte Änderung: 31. August 2008, 17:14:26 von naggi » Gespeichert
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