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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Kriegsdienst verweigern, brauche Rat  (Gelesen 1617 mal)
esto
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« am: 25. August 2008, 09:30:29 »

Hallo ihr!

Ich habe ein mehr oder minder riesiges Problem :/ Und zwar hat sich die BW nach ca. 1 1/2 Jahren mal wieder bei mir gemeldet und will nun, dass ich zur EUF erscheine, was mir selbstverständlich maßlos gegen den Strich geht!

Ich versuche einmal den bis dato, chronologischen Ablauf wiederzugeben..

2006:

-> Musterung (T2) - Wieso habe ich mich nich einfach strunzdumm angestellt? :/

-> Verweigerung geschrieben (abgelehnt), keinen Widerspruch eingelegt - Ja, dumm, ich weiß :/


2007:

-> Ausbildungsbeginn im Februar 2007, Ausbildungsvertrag zum KWEA gefaxt.


2008:

-> Post bekommen, dass ich doch bitte zur EUF erscheinen möge


Das sollte es bis dato sein. Mein Ziel ist es, in keinem Fall zum Bund zu müssen, optimalerweise auch nicht zum Zivi. Kann ich die EUF nicht vorsätzlich verhauen? Tricks, Tips?

Ich bin derzeit 21 und noch bis Mai 2009, ggf. Januar 2010 in der Ausbildung und werde anschließend noch eine zweijährige Berufsausbildung anhängen, heißt: Ich werde am Ende meiner Ausbildungen 24, oder sogar 25 sein. Kann mich der Bund/ die Anstalt für Zivi. dann überhaupt noch einziehen? Und wie sieht es mit der Rückstellung aus?

Ich hoffe, dass ich alle relevanten Dingen genannt habe und mir jemand helfen kann.

Gruß.
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svennie
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« Antworten #1 am: 25. August 2008, 19:21:44 »

Das sollte es bis dato sein. Mein Ziel ist es, in keinem Fall zum Bund zu müssen, optimalerweise auch nicht zum Zivi. Kann ich die EUF nicht vorsätzlich verhauen? Tricks, Tips?

Ich gehe davon aus, dass viele Wehrpflichtige bei der EUF kein gutes Bild machen.

Ich bin derzeit 21 und noch bis Mai 2009, ggf. Januar 2010 in der Ausbildung und werde anschließend noch eine zweijährige Berufsausbildung anhängen, heißt: Ich werde am Ende meiner Ausbildungen 24, oder sogar 25 sein. Kann mich der Bund/ die Anstalt für Zivi. dann überhaupt noch einziehen? Und wie sieht es mit der Rückstellung aus?

Tja, vielleicht solltest du mal eine Zurückstellung beantragen. Ggf. hebt das KWEA dann auch den Termin für die EUF auf, vielleicht aber auch nicht und die gehst hin und lässt dir die Fahrtkosten erstatten.
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DanielR1985
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« Antworten #2 am: 27. August 2008, 12:45:55 »

also ich habe fachabitur und musste den scheiß mit der EUF auch machen. da ich zu diesem zeitpunkt auch noch erkältet war und eh keinen richtigen gedanken fassen konnte, ist der test auch dem entsprechen sch**** ausgefallen.. aber geholfen hat es bei mir nichts. die haben mich dann doch eingeteilt.

das einzige was du erreichen kannst ist, dass du dich zu einer zweiten musterung anmeldest und du irgendwas vortäuscht. somit senden die dich zu einem spezialisten. wenn du glück hast und nicht unbedingt ins bundeswehr krankenhaus kommst, kannst du dem arzt sagen, dass du nicht zum bund gehen willst und die sache ist damit erledigt. so hab ich's auch gemacht, nur muss ich halt noch auf das ergebnis warten und hoffen, dass ich bis ende august nichts von denen höre. und ich bin endlich aus deren liste raus. =)
« Letzte Änderung: 27. August 2008, 12:54:15 von DanielR1985 » Gespeichert
esto
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« Antworten #3 am: 28. August 2008, 09:12:10 »

Danke soweit!

Die Dame am Telefon hat mir im Übrigen gesagt, dass mein Ausbildungsvertrag nie angekommen wäre. WAS?

Ich würde mir jetzt gerne von einem Neurologen meine Migräne und meine chronischen Schwindelanfälle attestieren lassen. Wie wäre die korrekte Reihenfolge in Sachen EUF, Attest einschicken etc.?

Gruß.
« Letzte Änderung: 28. August 2008, 10:02:57 von esto » Gespeichert
svennie
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« Antworten #4 am: 28. August 2008, 10:20:12 »

Die Dame am Telefon hat mir im Übrigen gesagt, dass mein Ausbildungsvertrag nie angekommen wäre. WAS?

Tja, war denn ein Anschreiben dabei? Und was sollte das KWEA mit dem Vertrag denn machen!?

Ich würde mir jetzt gerne von einem Neurologen meine Migräne und meine chronischen Schwindelanfälle attestieren lassen. Wie wäre die korrekte Reihenfolge in Sachen EUF, Attest einschicken etc.?

Den Termin für die EUF hast du. "Atteste einschicken" ist ziemlich sinnfrei. Du solltest zunäcst darüber nachdenken, ob du nicht einfach mal eine Zurückstellung beantragst und danach - wenn du das Attest das hoffentlich mehr als nur eine Diagnose enthält hast - solltest du eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.
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svennie
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« Antworten #5 am: 28. August 2008, 10:22:49 »

...die haben mich dann doch eingeteilt.

Wohin denn!?

das einzige was du erreichen kannst ist, dass du dich zu einer zweiten musterung anmeldest

Ach nö. Das Wehropflichtgesetz sieht soetwas nicht vor!.

und du irgendwas vortäuscht.

Du solltest aufhören, hier zu Straftaten anzuleisten.

und ich bin endlich aus deren liste raus. =)

 Huch

Welche Liste?
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esto
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« Antworten #6 am: 28. August 2008, 10:26:00 »

Zitat von: svennie
Den Termin für die EUF hast du. "Atteste einschicken" ist ziemlich sinnfrei. Du solltest zunäcst darüber nachdenken, ob du nicht einfach mal eine Zurückstellung beantragst und danach - wenn du das Attest das hoffentlich mehr als nur eine Diagnose enthält hast - solltest du eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Die Dame am Telefon meinte, dass meiner Zurückstellung wohl nicht stattgegeben würde, da ich bereits einen EUF Termin habe vertreichen lassen (ich kann mich ehrlich gesagt nicht dran erinnern, aber wieso sollte sie lügen?).

Und..

1. Was soll das Attest denn noch enthalten, abgesehen von einer Diagnose?
2. Was ist eine Überprüfungsuntersuchung?
3. Meinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung wurde 2006 nicht stattgegeben und ich hatte damals auch (warum auch immer) keinen Widerspruch eingelegt. Gibt es jetzt im Nachhinein noch eine Möglichkeit Zivildienst zu machen anstelle zur BW zu müssen? Auch wenn ich beides nicht will, ginge ich lieber zum Zivi. als zur BW.

Gruß.
« Letzte Änderung: 28. August 2008, 10:40:19 von esto » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 28. August 2008, 10:42:15 »

Die Dame am Telefon meinte, dass meiner Zurückstellung wohl nicht stattgegeben würde, da ich bereits einen EUF Termin habe vertreichen lassen (ich kann mich ehrlich gesagt nicht dran erinnern, aber wieso sollte sie lügen?).

Es besteht nicht einmal ansatzweise ein Zusammenhang zwischen der EUF einer Zurückstellung.

1. Was soll das Attest denn noch enthalten, abgesehen von einer Diagnose?

Eine Schlussfolgerung, welche Tätigkeiten wegen der Belastungseisnchränkung nicht möglich bzw. nicht zumutbar sind.

2. Was ist eine Überprüfungsuntersuchung?

Die kannst du beantragen wenn sich dre Gesundheitstand nach der Musterung verändert hat bzw. wenn seit der Musterung mindestens 2 Jahre vergangen sind. Hier hat das KWEA erneut über die Verfügbarkeit zu entscheiden.
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esto
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« Antworten #8 am: 28. August 2008, 10:48:04 »

Erst einmal vielen Dank für deine Bemühungen!

Aber jetzt mal Step by Step, für die Dummen Zwinkernd

1. Ich setze ein Schreiben auf in welchem ich eine Zurückstellung beantrage und als Anhang gibt es meinen Ausbildungsvertrag.
2. Ich warte ab ob dem stattgegeben wird? (Was ist denn wenn ich bis zum Termin meiner EUF keine Antwort bezüglich des Antrages erhalten habe?)
3. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, reiche ich mein Attest ein? Oder setze ich dann ein Schreiben bzgl. einer Überprüfungsuntersuchung auf?
4. Und dann?

Gruß.
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svennie
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« Antworten #9 am: 28. August 2008, 11:06:11 »

1. Ich setze ein Schreiben auf in welchem ich eine Zurückstellung beantrage und als Anhang gibt es meinen Ausbildungsvertrag.

richtig.

2. Ich warte ab ob dem stattgegeben wird?

richtig.

(Was ist denn wenn ich bis zum Termin meiner EUF keine Antwort bezüglich des Antrages erhalten habe?)

Dann bist du verpflichtet, dort zu erscheinen.

3. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, reiche ich mein Attest ein? Oder setze ich dann ein Schreiben bzgl. einer Überprüfungsuntersuchung auf?
4. Und dann?

Du beantragst eine Überprüfungsuntersuchung und nimmst zu der Untersuchung dein Attest mit.
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esto
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« Antworten #10 am: 28. August 2008, 11:19:21 »

Kann ich den Antrag auf Zurückstellung faxen oder besteht das KWEA auf einen Brief? Und wie verfasse ich den Antrag?

"Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zurückstellung von Name, Vorname, Geb.datum, Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,



Name

Anhang
1 Ausbildungsvertrag"

Kann man das so lassen?

Gruß.

Edit:
Und was ist gesetz dieses Falles:

1. Ich bekomme bis zu meiner EUF keine Antwort auf meinen Antrag.
2. Ich gehe zur EUF.
3. Ich bekomme NACH meiner EUF ein Schreiben, welches die Ablehnung meines Antrages auf Zurückstellung beinhaltet.

Kann ich dann dennoch einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung einreichen?
« Letzte Änderung: 28. August 2008, 11:29:12 von esto » Gespeichert
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