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Autor Thema: A. hat ladung zur musterung erhalten..wie gehts jetz weiter??  (Gelesen 3105 mal)
itech
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Beiträge: 2


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« am: 16. August 2008, 19:45:54 »

hi,

A. hat heute morgen seine ladung zur musterung erhalten

" Musterung sowie Eignungsuntersuchen und Eignungsfeststellung (EUF)"

termin ist am 10.09.2008

nun zu A's fragen:

1. ist es richtig für die musterung mit untersuchung und eignungsfeststellung (euf) ca. 4 - 6 stunden einzuplanen ?



2. welche eignungsklasse wird A. vorraussichtlich bekommen b.z.w zu welchem verwendungszweck/grundausbildung etc. wird A. vorraussichtlich eingeteilt?

zu A's person:

geb. datum: 05.11.1986
größe: 1,75 m
gewicht: 60 kg
Abgeschlossene Ausbildung zum: Konstruktionsmechaniker
Momentaner Verwendungszweck:  Schweißer in der Produktion (Akkord)
Arbeitsvertragsbefristung: bis 01.01.2009 - geht aber zu 100% in ein unbefristetes arbeitsverhältniss über
raucher
allergisches Asthma (  heuschnupfen bedingt, mit medikamenten aber kein problem)
A.'s drogentest, falls der wirklich gemacht wird, fällt positiv auf 'THC' aus( A. wird die frage nach konsum von drogen mit 'nein' beantworten)
(A. aus eigener sicht belastbar genug  um Grundwehrdienst zu leisten.)....



A. hatte jedoch bis vor ca. 8 monaten starke depressionen und musste erst antidepressiva nehmen und danach neuroeleptika, auslöser für die depressionen war die fehlgeburt von A's freundin die er damals nicht so ganz verkraftet hat. die einahme der medi's hat A. frühzeitig selbst gestoppt und sich aus der depression  selbt rausgeholt, er ist davon soweit zu 100% geheilt.

 

kann es wegen der temporären einnahme der medi's; oder des stark positiv ausfallenden test's bei A. zu einer ausmusterung oder nachmusterung kommen ?



3. Wieviel zeit vergeht ca. zwischen A's musterungstermin und A's einberufungstermin ?



4. Kann A's arbeitgeber an der einberufung was ändern, wenn er z.B erklärt das A 'unverzichtbar' bin ?





vielen dank von A. im vorraus...

« Letzte Änderung: 16. August 2008, 22:51:45 von itech » Gespeichert
alex89
Newbie
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Beiträge: 9


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« Antworten #1 am: 16. August 2008, 22:56:05 »

Zitat
1. ist es richtig für die musterung mit untersuchung und eignungsfeststellung (euf) ca. 4 - 6 stunden einzuplanen ?
Das kommt ganz darauf an ob Person A gleich zu Anfang ausgemustert wird, dann muss er die eignungsfeststellung nämlich nicht mehr machen. In diesem Fall dauert der Spass vielleicht nicht mal 1,5 Stunden. Es kann aber auch sein dass die eignungsfeststellung aus zeitgründen vor der ärztlichen untersuchung gemacht werden muss. Im falle einer ausmusterung werden die erhobenen daten dann gleich wieder gelöscht.
Weil man den Ablauf der Musterung aber nicht vorhersagen kann, sollte sich Person  A auf jeden fall die 6 Stunden freihalten. Zwinkernd

Zitat
2. welche eignungsklasse wird A. vorraussichtlich bekommen b.z.w zu welchem verwendungszweck/grundausbildung etc. wird A. vorraussichtlich eingeteilt?
Man spricht hier von Tauglichkeitsgraden und nicht von eignungsklassen. Die Grundausbildung muss jeder machen, der eingezogen wird. Es kann sein, dass das Musterungsergebnis "verwendungsfähig mit einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten" lautet. In diesem Fall werden vom Arzt bestimmte Tätigkeiten, für die Person A seiner meinung nach nicht geeignet ist, ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass man sich, bevor man irgendwelche Prognosen über vorraussichtliche Musterungsergebnisse macht, darüber im Klaren sein muss, dass Musterungsärzte sehr frei in ihrer Entscheidung sind. Es ist daher eigentlich unmöglich irgendwelche vorhersagen zu machen. Es geht nämlich nicht um irgendwelche krankheiten oder einschränkungen die in irgendeiner Liste stehen, sonder darum, ob Person A trotz seiner Leiden in der Lage ist, an der Grundausbildung teilzunehmen. Eine Liste mit den Anforderungen der Grundausbildung steht im Internet

Zitat
zu A's person:

geb. datum: 05.11.1986
größe: 1,75 m
gewicht: 60 kg
Abgeschlossene Ausbildung zum: Konstruktionsmechaniker
Momentaner Verwendungszweck:  Schweißer in der Produktion (Akkord)
Arbeitsvertragsbefristung: bis 01.01.2009 - geht aber zu 100% in ein unbefristetes arbeitsverhältniss über
raucher
allergisches Asthma ( nur in sommermonaten also heuschnupfen bedingt, mit medikamenten aber kein problem)
A.'s drogentest, falls der wirklich gemacht wird, fällt positiv auf 'THC' aus( A. wird die frage nach konsum von drogen mit 'nein' beantworten)
(A. ist trotz zigaretten & THC körperlich  fit, und aus eigener sicht belastbar genug  um Grundwehrdienst zu leisten.)....

na der arbeitsvertrag hindert die bundeswehr meiner meinung nach nciht Person A einzuziehen. Vermutlich wird Person A jedoch bis zum 1.1.2009 zurückgestellt..
Das Person A Raucher ist stört den Musterungsarzt auch nciht
Das allergische Asthma könnte tatsächlich zu einer Ausmusterung führen, je nach dem wie stark es person A im Alltag einschränkt, hier lässt sich mit entsprechenden Attesten bestimmt was machen

Eine Urinprobe muss bei der Musterung auf jeden Fall abgegeben werden, es entzieht sich alllerdings meiner kenntnis, ob ein Drogentest standartmäßig gemacht wird, oder nur dann, wenn man auf die frage nach drogenkonsum mit ja antwortet. Empfehlenswert ist es auf jeden fall nicht, wer hat schon gerne in seiner Akte stehen dass er drogen nimmt...macht sich wohl nicht so gut, vor allem wenn man in nächster zeit eine private krankenversicherung oder einer lebensversicherung abschließen möchte

Zitat
A. hatte jedoch bis vor ca. 8 monaten starke depressionen und musste erst antidepressiva nehmen und danach neuroeleptika, auslöser für die depressionen war die fehlgeburt von A's freundin die er damals nicht so ganz verkraftet habe. die einahme der medi's hat A. frühzeitig selbst gestoppt und sich aus der depression  selbt rausgeholt, er ist davon soweit zu 100% geheilt.

 

kann es wegen der temporären einnahme der medi's; oder des stark positiv ausfallenden test's bei A. zu einer ausmusterung oder nachmusterung kommen ?

Sollte A sich tatsächlich ausmustern lassen wollen sehe ich hier das größte Potential. Vorraussetzung für eine Ausmusterung ist, dass bewiesen wird, dass person A psychisch nicht in der Lage ist die 9 Monate bei der Bundeswehr zu überstehen.

Welcher stark positiv ausfallende Test Huch

So etwas wie eine Nachmusterung gibt es nicht. Es gibt eine Nachuntersuchung, aber ich glaube nicht dass du die meinst

Zitat
3. Wieviel zeit vergeht ca. zwischen A's musterungstermin und A's einberufungstermin ?

Das steht in den Sternen. Es kann auch sein dass A niemals eingezogen wird obwohl er tauglich gemustert wurde.

Zitat
4. Kann A's arbeitgeber an der einberufung was ändern, wenn er z.B erklärt das A 'unverzichtbar' bin ?
So etwas geht nur wenn person A "unabkömmlich" ist.
das bedeutet, dass es auf dem arbeitsmark keine person gibt, die person A ersetzen kann, ohne dass dafür ein unverhältnismäßig großer aufwand betrieben wird

Zitat
5. ab oktober lebt A. mit seiner lebensgefährtin in einem 'ehe-ähnlichen verhältniss' oder einem 'eingetragenen Lebensverhältniss' keine ahnung wie der bund das genau nennt..., sie ist z.Z Arbeitslos (sie haben 4 mal die woche ihren 3 jährigen sohn aus früherer beziehung  bei ihnen zu besuch, also mit vollzeit-arbeit is da nix)  A. ist also praktisch der allein-unterhalter von miete,nebenkosten,verpflegung.... und somit auch hier eigendlich "unverzichtbar".

kann A. deswegen von seiner vorstellungspflicht b.z.w einberufung befreit werden ?
Zu prüfen ist, ob ein Befreiungsgrund vorliegt. Damit kenne ich mich allerdings nicht aus. Vermutlich wird person A aber finanzielle Unterstützung erhalten, ehe er vom Bund ganz befreit wird
« Letzte Änderung: 16. August 2008, 22:58:13 von alex89 » Gespeichert
itech
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 16. August 2008, 23:02:21 »

dankeeeee
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