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Autor Thema: Attest Kosten, wer muss tragen`?  (Gelesen 7117 mal)
gockel
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« am: 25. Januar 2007, 21:27:27 »

Atteste kosten ja Geld. Der Wehrpflichtige A hat einen Widerspruch gegen den Musterungsbescheid eingereicht. A muss nun bei der Wehrverwaltung antanzen, um seine Gründe zu konkretisieren. Übernimmt in diesem Fall die Wehrverwaltung die Kosten der Atteste (z.b. Zahnarzt und Psychologe)? Im Schreiben was A bekam steht wort wörtlich "konkretisieren".
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svennie
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2007, 21:33:07 »

Atteste kosten ja Geld. Der Wehrpflichtige A hat einen Widerspruch gegen den Musterungsbescheid eingereicht. A muss nun bei der Wehrverwaltung antanzen, um seine Gründe zu konkretisieren. Übernimmt in diesem Fall die Wehrverwaltung die Kosten der Atteste (z.b. Zahnarzt und Psychologe)? Im Schreiben was A bekam steht wort wörtlich "konkretisieren".

Nein, es herrscht Amtsermittlungspflicht, die Behörde muss also den Sachverhalt ermitteln, A muss ihr helfen (sich untersuchen lassen z.B.). Atteste braucht A deshalb dem Grunde nach aber nicht.

Mit konkretisieren ist sicherlich auch etwas ganz anderes gemeint. Was hat A den bislang so geschrieben bzw. beantragt?
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gockel
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« Antworten #2 am: 25. Januar 2007, 21:45:28 »

A hat einen Widerspruch geschickt, jedoch mit einer allgemeinen Begründung. Zudem hat A sich beim Musterungstermin der Genitaluntersuchung verweigert. Sollte A anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen?
Bekommt man eine Kopie der Befunde beim Kreiswehrersatzamt ohne sich anzumelden ohne Kosten?
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svennie
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« Antworten #3 am: 25. Januar 2007, 22:33:19 »

A hat einen Widerspruch geschickt, jedoch mit einer allgemeinen Begründung.

Mit einer allgemeinen Begründung kommt man halt nicht weiter. A sollte unbedingt die Gesundheitsunterlagen in Kopie anfordern und dann einzelne Punkte (das können Diagnosen oder aber auch Schlussfolgerungen sein) angreifen.

Zudem hat A sich beim Musterungstermin der Genitaluntersuchung verweigert.

Das ist bestenfalls nicht einmal dokumentiert und interessiert im Übrigen letztlich niemanden.

Sollte A anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen?

Das wäre nicht schlecht.

Bekommt man eine Kopie der Befunde beim Kreiswehrersatzamt ohne sich anzumelden ohne Kosten?

Du solltest dies schriftlich anfordern, wenn jetzt bereits die Wehrbereichsverwaltung zuständig sein sollte, dann dort, ansonsten beim KWEA. Manchmal wehren sich die Ämter, letztlich hast du einen Rechtsanspruch aber nur gegen Kostenerstattung (also Erstattung der Kopierkosten).
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gockel
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2007, 22:58:11 »

wie teuer können diese kopierkosten werden?
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svennie
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2007, 23:01:31 »

wie teuer können diese kopierkosten werden?

ca. 10 cent pro Seite, also nichts aufregendes
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