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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Einberufungsplanung, Anhörung und Vorbenachrichtigung ... Hilfe!  (Gelesen 4039 mal)
basmn
Newbie
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Beiträge: 2


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« am: 5. August 2008, 19:12:39 »

Hallo,

ich habe gestern (Poststempel 01.08.2008) einen Brief vom Kreiswehrersatzamt (KWEA) bekommen zur "Einberufungsplanung, Anhörung und Vorbenachrichtigung".

Folgender Text ist enthalten:
Zitat
Sehr geehrter Herr XYZ,
erfahrungsgemäß können nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und müssen kurzfristig durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden.
Es daher möglich, dass ich Sie kurzfristig  zum 01.10.2008 (Dienstantritt am: 01.10.2008) einberufen muss.
Soweit Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterrichten Sie bitte Ihren Arbeitgeber von Ihrer Einberufungsplanung.
Bitte teilen Sie mir etwaige Gründe, die Ihrer Einberufung entgegenstehen könnten, innerhalb von 8 Tagen mit. Falls Sie gesundheitliche Einwände haben, verwenden Sie bitte das beigefügte Formblatt.

Nun zu meiner Situation:
Ich habe am 14. juli erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde unbefristet übernommen.
Ich bin sehr glücklich darüber und auch über die Abteilung in der ich arbeite.
Zwar habe ich den Kündigungsschutz und werde danach sicher wieder im Unternehmen eingestellt, aber nur mit geringer Wahrscheinlichkeit in der selben Abteilung und am selben Platz wie jetzt. Dies ist mir aber wirklich wichtig!

Ich bin heute (05.08.2008) direkt zum Arzt um mir Atteste ausstellen zu lassen.
Ich hatte einen Riss einer Faser an der Muskelsehne in der linken Schulter und durch einen Sportunfall seit Juni starke Rückenschmerzen, die anhalten und auch bei Ruhe nicht nachlassen.
Mein Arzt wird mir anhand der Befunde des Orthopäden etwas schreiben, dass mir bei der Ausmusterung helfen könnte, kann aber dies nicht garantieren.
Mein Augenarzt stellt mir noch ein Attest über meine Sehschwäche aus (ca. 1,5 bis 1,75 dpt) und meiner Grünschwäche aus.

Weiterhin liegt meine Musterung ca. 4 Jahre zurück. Ich wurde am 07.09.2004 mit T2 gemustert.
Während meiner Schulzeit wurde ich bis 30.06.2005 zurückgestellt. Danach habe ich eine Berufsausbildung gemacht und wurde für diese Zeit ebenfalls nochmal zurückgestellt.

Meine Frage ist, wie ich mich jetzt Verhalten soll. Soweit ich weiß darf zwischen Einzug und Musterung nicht mehr als 2 Jahre liegen, was ja bei mir der Fall ist.
Kann ich dann einen Antrag auf neue Musterung stellen, sodass ich mit Hilfe der Atteste meiner Ärzte ausgemustert werde?
Wann sollte ich diesen Antrag stellen?

Mir geht es also darum weder Zivildienst noch Wehrdienst leisten zu müssen, da auch ein Zivildienst meinen Job in genau meiner jetztigen Abteilung genauso gefährden würde als würde ich Wehrdienst leisten.
Aus diesem Grund würde eine Kriegsdienstverweigerung doch ausfallen und ich habe lediglich die Chance auf Ausmusterung, richtig?

Vielen Danke schonmal!

greetz
basmn


Edit:
Achja noch vergessen. Wieviel Geld bkommt man als Grundwehrdienstleistender?
Meine monatlichen Kosten inkl. Miete, Telefon, Versicherungen etc. belaufen sich auf ca. 410 € da bleibt ja vom Sold nicht mehr viel übrig oder?
« Letzte Änderung: 5. August 2008, 21:36:57 von basmn » Gespeichert
basmn
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #1 am: 6. August 2008, 15:13:55 »

Kann mir keiner weiterhelfen?
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svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 12. August 2008, 11:11:48 »

Meine Frage ist, wie ich mich jetzt Verhalten soll.

Du solltest eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Soweit ich weiß darf zwischen Einzug und Musterung nicht mehr als 2 Jahre liegen, was ja bei mir der Fall ist.

Das ist nicht richtig. Nach Ablauf der 2 Jahre bist du lediglich vor einer Einberufung anzuhören, genau das ist passiert. Du hast jetzt die Gelegenheit eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen.

Die Anhörung besteht (im Wesentlichen) aus dem folgenden Satz des Schreibens:

Bitte teilen Sie mir etwaige Gründe, die Ihrer Einberufung entgegenstehen könnten, innerhalb von 8 Tagen mit

Kann ich dann einen Antrag auf neue Musterung stellen, sodass ich mit Hilfe der Atteste meiner Ärzte ausgemustert werde?

Anträge kannst du stellen wie du willst, eine erneute Musterung sieht das Wehrpflichtgesetz aber nicht vor. Es bleibt also die Möglichkeit, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen wobei du den Inhalt des Attests deines Hausarztes ja noch nicht kennst und das Attest des Augenarztes vergessen kannst, denn da steht nichts, was der Wehrdienstfähigkeit entgegen steht.

Wann sollte ich diesen Antrag stellen?

sofort.

Mir geht es also darum weder Zivildienst noch Wehrdienst leisten zu müssen, da auch ein Zivildienst meinen Job in genau meiner jetztigen Abteilung genauso gefährden würde als würde ich Wehrdienst leisten.

Das hat der Zivildienst so an sich. Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und nicht für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz behalten wollen  Zwinkernd

Aus diesem Grund würde eine Kriegsdienstverweigerung doch ausfallen und ich habe lediglich die Chance auf Ausmusterung, richtig?

Aus taktischen Gründen könnte man im Einzelfall über einen KDV-Antrag nachdenken um die Sache etwas zu verzögern. Aber darum geht es dir ja nicht.

Edit:
Achja noch vergessen. Wieviel Geld bkommt man als Grundwehrdienstleistender?

Dein Wehrsold beträgt anfangs rd. 282 Euro pro Monat plus Mobilitätszuschlag, Erstattung nicht in Anspruch genommener Mahlzeiten und dergleichen. Ergänzend solltest du orüfen, ob du Anspruch auf Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz hast, hier wird ein Teil (bzw. die gesamte) Miete übernommen. Versicherung solltest du ggf. ruhend stellen.
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