Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort...
Hat mich der Sache schon ei bisschen näher gebracht.
Also meinst du, ich sollte das mit dem Unabkömmlichkeitsschreiben lassen
Wie gesagt, ein "Unabkömmlichkeitsschreiben" sieht das Wehrpflichtgesetz nicht vor und kann somit auch nicht zum Ziel führen (sowas hat in der Vergangenheit auch nicht geklappt).
und der Betrieb soll um zurückstellung bitten?
Das habe ich so nicht gesagt, bis die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, müsste er bei der zuständigen kommunalen Behörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) deine Unabkömmlichstellung anregen und ausführen, dass (und warum) du nicht durch adere Arbeitskräfte ersetzt werden kannst.
Wie muss der Betrieb dabei vorgehen, bei wem muss er das beantragen.
unser Firmenanwalt scheint sich in dem gebiet irgendwie nicht so richtig auszukennen. der hatte mich schon komplett abgeschrieben.

Erfolg wird man hier auch nuir mit einem spezialisierten Anwalt haben, der sich eine vernünftige Strategie (über die Uk-Stellung hinaus) überlegen kann. Zum Beispiel Herr Rechtsanwalt Hofferbert:
http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.phpNochmal zur Nachträglichen Ausmusterung...!!!
Wie gesagt, ich bin bereits T2 gemustert und KDV-Antrag ist schon genämigt...
Hab ich wirklich noch die Möglichkeit? Wenn ja, welche?
Na die übliche Möglichkeit, die Überprüfungsutnersuchung heißt beim Zivildienst "ärztliche Untersuchung", diese müsste dann beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden. Das Problem ist nur, dass sich das BAZ noch weniger an Recht und Gesetz hält, als es die Kreiswehrersatzämter tun. Der KDV-Antrag war daher nicht unbedingt die beste Idee.
bist mir echt ne riesen Hilfe...
Vielen Dank...Und wenn du evtl im Raum Frankfurt wohnst würd ich dich direkt aufn Bierchen einladen, wenn das alles noch klappt...
Ich komme aber nicht aus Frankfurt...