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Autor Thema: Unabkömmlichkeitsschreiben....Brauche dringend Hilfe!!!! BITTE  (Gelesen 3617 mal)
OLIWEL
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Beiträge: 2


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« am: 4. August 2008, 18:46:12 »

Hallo erst mal an alle...

Brauche dringen Hilfe.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

folgendes zu meinem Fall:
Bin 22 Jahre alt hab am 8.5. 1986 geburtstag. habe dieses Jahr mitte Juni eine Ausbildung zum Hotelfachmann erfolgreich beendet. wurde letztes jahr T2 gemustert und bis beendigung meiner ausbildung zurück gestellt.
habe vor ca. einem  Monat meine Verweigerung abgeschickt. wurde jetzt auch erfolgreich anerkannt. wollte mir auch schon eine Zivi stelle suchen.
Jetzt das Problem:

Der Direktor meines alten Betriebes hat mich vor ein paar wochen angerufen und mir ein sagenhaftes angebot gemacht, dass ich unmöglich ausschlagen kann, da es für meine beruflichen Ziele von großem Vorteil wäre. Dieses Angebot ist die Folge einer unerwarteten und kurzfristigen Kündigung.
Die stelle währe nach ablauf von Kündigungsfrist ab dem 1.10. für mich verfügbar. dem Betrieb ist es zeitlich eigentlich nicht möglich, jemand anders in solch kurzer zeit einzuarbeiten, da Diverse Messen, wie z.B.: Automechniker und Buchmesse bevorstehen. die einarbeitung würde viel zeit, zusätzliche Arbeitseinteilung und folglich kosten verursachen.
mein Vorteil ist, dass ich schon 16 Monate erfahrung in dieser Abteilung gesammelt habe und nicht eingearbeitet werden muss. dies würde also keine Kosten nach sich ziehen...

meine Frage nun.
1. reichen diese Gründe nun für ein Unabkömmlichkeitsschreiben? wie muss es aussehen. auf was muss der betrieb dabei achten. gibt es irgend eine Vorlage?
2. reichen diese Gründe für einen antrag auf zurückstellung?
3. besteht die möglichekeit mich jetzt noch nachträglich ausmustern zu lassen?

Ich brauch wirklich dringend eure Hilfe und freue mich jetzt schon über jede antwort...

MFG OLIWEL
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 4. August 2008, 20:24:23 »

meine Frage nun.
1. reichen diese Gründe nun für ein Unabkömmlichkeitsschreiben? wie muss es aussehen. auf was muss der betrieb dabei achten. gibt es irgend eine Vorlage?

Nein es gibt keine Vorlage, das Wehrpflichtgesetz sieht auch kein "Unabkömmlichkeitsschreiben" vor. Für das Unabkömmlichkeitsverfahren wurde aber eine Gesetzesänderung verabschied, die meiner Meinung nach aber noch nicht in Kraft getreten ist.

2. reichen diese Gründe für einen antrag auf zurückstellung?

nach dem neuen Recht ja, allerdings auf Antrag des Arbeitgebers.

3. besteht die möglichekeit mich jetzt noch nachträglich ausmustern zu lassen?

Warum nicht?
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OLIWEL
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 5. August 2008, 12:59:08 »

Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort...
Hat mich der Sache schon ei bisschen näher gebracht.

Also meinst du, ich sollte das mit dem Unabkömmlichkeitsschreiben lassen und der Betrieb soll um zurückstellung bitten? Wie muss der Betrieb dabei vorgehen, bei wem muss er das beantragen.
unser Firmenanwalt scheint sich in dem gebiet irgendwie nicht so richtig auszukennen. der hatte mich schon komplett abgeschrieben. Lächelnd

Nochmal zur Nachträglichen Ausmusterung...!!!
Wie gesagt, ich bin bereits T2 gemustert und KDV-Antrag ist schon genämigt...
Hab ich wirklich noch die Möglichkeit? Wenn ja, welche?

bist mir echt ne riesen Hilfe...
Vielen Dank...Und wenn du evtl im Raum Frankfurt wohnst würd ich dich direkt aufn Bierchen einladen, wenn das alles noch klappt...

LG OLIWEL
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 5. August 2008, 13:47:52 »

Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort...
Hat mich der Sache schon ei bisschen näher gebracht.

Also meinst du, ich sollte das mit dem Unabkömmlichkeitsschreiben lassen

Wie gesagt, ein "Unabkömmlichkeitsschreiben" sieht das Wehrpflichtgesetz nicht vor und kann somit auch nicht zum Ziel führen (sowas hat in der Vergangenheit auch nicht geklappt).

und der Betrieb soll um zurückstellung bitten?

Das habe ich so nicht gesagt, bis die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, müsste er bei der zuständigen kommunalen Behörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) deine Unabkömmlichstellung anregen und ausführen, dass (und warum) du nicht durch adere Arbeitskräfte ersetzt werden kannst.

Wie muss der Betrieb dabei vorgehen, bei wem muss er das beantragen.
unser Firmenanwalt scheint sich in dem gebiet irgendwie nicht so richtig auszukennen. der hatte mich schon komplett abgeschrieben. Lächelnd

Erfolg wird man hier auch nuir mit einem spezialisierten Anwalt haben, der sich eine vernünftige Strategie (über die Uk-Stellung hinaus) überlegen kann. Zum Beispiel Herr Rechtsanwalt Hofferbert:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php

Nochmal zur Nachträglichen Ausmusterung...!!!
Wie gesagt, ich bin bereits T2 gemustert und KDV-Antrag ist schon genämigt...
Hab ich wirklich noch die Möglichkeit? Wenn ja, welche?

Na die übliche Möglichkeit, die Überprüfungsutnersuchung heißt beim Zivildienst "ärztliche Untersuchung", diese müsste dann beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden. Das Problem ist nur, dass sich das BAZ noch weniger an Recht und Gesetz hält, als es die Kreiswehrersatzämter tun. Der KDV-Antrag war daher nicht unbedingt die beste Idee.

bist mir echt ne riesen Hilfe...
Vielen Dank...Und wenn du evtl im Raum Frankfurt wohnst würd ich dich direkt aufn Bierchen einladen, wenn das alles noch klappt...

Ich komme aber nicht aus Frankfurt...
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