User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zurückstellung vom Zivi Wegen Arbeitsvertrag  (Gelesen 4698 mal)
the-actor
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 16. Juli 2008, 16:37:13 »

Hallo Zusammen,

ich wurde vor dem Beginn der Ausbildung als t2 gemustert und musste als Kriegsdienstverweigerer mein Zivildienst ableisten. Wegen der Ausbildung wurde ich für die Zeit nach der Ausbildung zurückgestellt. Nun bin ich mit der Ausbildung fertig und wurde von meinem Betrieb übernommen. Gleichzeitig erhalte ich ein Brief über den Heranziehungstermin für den Zividienst zum 1.10.08.
Ich hatte eigentlich vorgehabt im Anschluss meiner Ausbildung eine weiterbildung zu machen, in Form einer Abendschule zum Staatl. gepr. Techniker.
Ich hatte auch gehört gehabt, dass ich durch die Schulbescheinigung zurückgestellt werden würde bis ich mit der Schule fertig werde. Aber nun habe ich das Problem, dass dieses Jahr derKurs nicht zustande kommt, sondern erst nächstes jahr. Und ich möchte nicht meine Zeit nicht mit Zivi vergolden, vor allem da ich die Möglichkeit bekommen habe nach der Ausbildung weiter arbeiten zu dürfen und jeder weiss wie wichtig vor zu weisende Arbeitspraxis nach der Ausbildung ist.
Ich habe mich beim bundesamt für zivi informiert und die meinten, dass ich mit einem 12 monatigen arbeitsvertrag für max. 12 monate zurückgestell werden könnte. Obwohl ich einen Unbefristeten angeboten bekommen habe.
Reicht es wenn ich einen antrag schreibe? Was muss ich denn schreiben? Ich werde zu meinem antrag noch mein arbeitsvertrag und dann ein unabdingbarkeitserklärung von meinem betrieb beifügen.
Gibt es denn eine möglichkeit ganz davon befreit zu werden in meinem falle?
Falls der kurs nächstes jahr doch nicht zustande kommt möchte ich ungern ein jahr verlieren und ich weiss auch nicht, ob ich nach dem Zividienst auch weiterbeschäftigt werde. Mein betrieb lässt mich jetzt ungern gehen weil ich gebraucht werde.

Kann mir jemand dazu tipps und infos geben.

Wäre Supaaa

Vielen dank!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 16. Juli 2008, 18:26:13 »

Hallo Zusammen,

ich wurde vor dem Beginn der Ausbildung als t2 gemustert und musste als Kriegsdienstverweigerer mein Zivildienst ableisten.

Musstest du oder musstest du nicht!?

Wegen der Ausbildung wurde ich für die Zeit nach der Ausbildung zurückgestellt. Nun bin ich mit der Ausbildung fertig und wurde von meinem Betrieb übernommen. Gleichzeitig erhalte ich ein Brief über den Heranziehungstermin für den Zividienst zum 1.10.08.
Ich hatte eigentlich vorgehabt im Anschluss meiner Ausbildung eine weiterbildung zu machen, in Form einer Abendschule zum Staatl. gepr. Techniker.
Ich hatte auch gehört gehabt, dass ich durch die Schulbescheinigung zurückgestellt werden würde bis ich mit der Schule fertig werde.

Soweit richtig.

Aber nun habe ich das Problem, dass dieses Jahr derKurs nicht zustande kommt, sondern erst nächstes jahr. Und ich möchte nicht meine Zeit nicht mit Zivi vergolden, vor allem da ich die Möglichkeit bekommen habe nach der Ausbildung weiter arbeiten zu dürfen und jeder weiss wie wichtig vor zu weisende Arbeitspraxis nach der Ausbildung ist.
Ich habe mich beim bundesamt für zivi informiert und die meinten, dass ich mit einem 12 monatigen arbeitsvertrag für max. 12 monate zurückgestell werden könnte. Obwohl ich einen Unbefristeten angeboten bekommen habe.

Unterschreib den unbefristeten Arbeitsvertrag!

Reicht es wenn ich einen antrag schreibe?

Grundsätzlich wird dir das BAZ einfach was husten.

Was muss ich denn schreiben? Ich werde zu meinem antrag noch mein arbeitsvertrag und dann ein unabdingbarkeitserklärung von meinem betrieb beifügen.

Was für eine Erklärung!?  Zwinkernd

Das BAZ interessiert sich nicht für irgendwelche Erklärungen des Arbeitgebers. Solltest du unabkömmlich sein, dann sollte der Arbeitgeber den gesetzlich vorgesehenen Weg gehen und sich an die zuständige Stadt- bzw. Kreisverwaltung wenden.

Gibt es denn eine möglichkeit ganz davon befreit zu werden in meinem falle?

Befreit wird man, wenn man der 3. Bruder ist, der Wehrdienst leisten soll, wenn man verheiratet ist, etc. Du möchtest etwas anderes, du könntest (!) argumentieren, dass du während deiner Probezeit mit einer Kündigung rechnen müsstest, wenn du Grundwehrdienst bzw. Zivildienst leisten musst. Die besten Möglichkeiten hast du dir bereits verbaut, weil du einen KDV-Antrag gestellt hast, obwohl nicht klar war, ob du überhaupt jemals zum Grundwehrdienst einberufen worden wärst.

Falls der kurs nächstes jahr doch nicht zustande kommt möchte ich ungern ein jahr verlieren und ich weiss auch nicht, ob ich nach dem Zividienst auch weiterbeschäftigt werde.

Kleinbetrieb!? Oder warum meinst du, dass das Arbeitsverhältnis nach dem Zivildienst nicht mehr besteht!?
Gespeichert
the-actor
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 16. Juli 2008, 23:09:30 »

Danke zunächst mal für die schnelle antwort.

Ich musste vor der Ausbildung meine zivi leisten aber wegen der ausbildung wurde ich zurückgestellt.

Wenn ich den Unbefristeten arbeitsvertrag unterschreibe, so sagte mir der Mensch vom ziviamt, dass der arbeitgeber verpflichtet ist mich zunächst mein dienst ableisten zu lassen und danach mich weiterbeschäftigen. Darauf hin meinte er es wäre möglich dass ich mit einem max. 12 monaten arbeitsvertrag eine zurückstellung beantrage.

Was ist denn gemeint mit grundsätzlich wird mir das BAZ einfach was husten.

Pardon ich meinte auch unabkömmlichkeitserklärung hehe... weiss net wie ich auf unabdingbar... komme. Wie wäre der gesetzlich vorgesehene weg des arbeitgebers bei dem zuständigen behörden bzw. wo kann ich dies erfahren?

Wenn ich den 12 monatigen arbeitsvertrag unterzeichne und danach zivi leisten muss, dann weiss ich nicht ob ich wieder übernommen werde.

Also, danke nochmals für die hilfe im vorraus.



Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits